Hallo verehrte Captain-HUK-Leser,
jetzt werden aber insbesondere aus dem Raum Halle / Leipzig Urteile eingereicht. Leider sind die anderen Regionen immer noch schwach besetzt. Hier nun noch ein aktuelles Honorarurteil aus Leipzig. Beklagte war, wie sollte es anders sein, die HUK-Coburg Allg. Versicherungs AG. Kurz, knapp und bündig wurde über die erforderlichen Sachverständigenkosten entschieden. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker
Amtsgericht
Leipzig
Zivilabteilung I
Aktenzeichen: 118 C 5852/11
Verkündet am: 14.10.2011
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In dem Rechtsstreit
….
– Klägerin –
gegen
HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG, Bahnhofsplatz 1, 96442 Coburg, v.d.d. Vorstand
– Beklagte –
wegen Forderung
hat das Amtsgericht Leipzig durch
Richter am Amtsgericht …
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28.09.2011 am 14.10.2011
für Recht erkannt:
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 157,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB aus 333,00 € vom 29.07.2010 bis 18.08.2011 sowie aus 157,50 € seit dem 19.08.2011 sowie als Nebenforderung 3,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
2.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert wird bis zum 30.08.2011 auf bis 600,00 € und ab diesem Zeitpunkt auf bis 300,00 € festgesetzt,
Tatbestand
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach 313a Abs, 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist begründet.
Der Klägerin steht aus abgetretenem Recht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Bezahlung weiteren Schadensersatzes in Höhe von 157,50 € zu, wobei sich der Anspruch aus §§115 VVG, 249 BGB ergibt.
Unstreitig hat die Beklagte für sämtliche der Geschädigten entstandenen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 07.042010 einzustehen. Diese umfassen entgegen der Auffassung der Beklagten auch die teilweise noch offenen Sachverständigenkosten. Auch die noch offenen 157,50 € stellen den erforderlichen Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 BGB dar. Der Schädiger hat nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich Gutachterkosten auch dann zu erstatten, wenn das Gutachten im Ergebnis objektiv unbrauchbar und die vereinbarte Vergütung überhöht ist. Anders als bei Mietwagenkosten scheitert die Erstattungsfähigkeit auch nicht daran, dass die hier geltend gemachten Gutachterkosten möglicherweise über dem liegen was am Markt üblich ist. Zu erstatten sind die Aufwendungen, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter getätigt hätte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Verkehrsunfall um ein für die meisten Menschen einmaliges Erlebnis handelt. Anders als bei Mietwagen, deren Werbung man sich kaum entziehen kann, hat man als normaler Verkehrsteilnehmer keinerlei Vorstellung was Sachverständigengutachten kosten. Mögen die von der Klägerin vereinbarten Kosten gegebenenfalls auch über den üblicherweise von Kollegen verlangten Sachverständigenkosten liegen, gibt es keine Anhaltspunkte, dass dies für die Geschädigte erkennbar war. Gleiches gilt für die vereinbarten Nebenkosten. Lediglich ergänzend sei insoweit angeführt, dass die dargestellte Überhöhung sich deutlich relativiert, wenn man nicht die lediglich reinen Materialkosten berechnet, sondern auch den Aufwand zur Bedienung der Geräte zur Wartung und irgendwann auch Ersatzbeschaffung mit einkalkuliert.
Die Nebenforderungen rechtfertigen sich aus §§ 286, 288 BGB.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO,
Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr, 11, 711, 713 ZPO.
Immer wieder meint man nicht nur bei der HUK, ein Kostenvoranschlag würde reichen. Da nicht davon auszugehen ist, dass sich an dem Nachfolgenden – wer fiktiv abrechnet zahlt aus eigener Tasche – etwas geändert hat, kann auch aus diesem Grunde nur davon abgeraten werden.
Auszug aus Vertragsbedingungen HUK – Autohersteller, vom 05.05.2004
Quelle Unfall-Blog:
http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-versicherungen-und-das-unfallmanagement
Lässt ein von der HUK-Coburg zum … Partner empfohlener Kunde ein Schaden nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht reparieren, wird dieser Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die HUK-Coburg leistet Zahlung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rechnungseingang, wenn die entsprechende Kostenzusage vorliegt. Auf Wunsch kann eine Vorschußzahlung in Höhe des Kostenvoranschlages geleistet werden.
wollte es die HUK also wieder einmal wissen. zu dumm, dass sie immer noch nicht begriffen hat, dass man am amtsgericht leipzig keinen blumentopf gewinnen kann, gleich gar nicht bei richter w.
AG Leipzig Az.: 118 C 5852/11 vom 14.10.2011 (CH, 02.11.2011) ***
AG Leipzig Az.: 118 C 1173/11 vom 21.04.2011 (CH, 18.05.2011) ***
AG Leipzig Az.: 118 C 7067/10 vom 17.12.2010 (CH, 21.01.2011) ***
AG Leipzig Az.: 118 C 8658/09 vom 04.12.2009 (Beschluss) (CH, 28.07.2010)
AG Leipzig Az.: 118 C 6881/09 vom 30.09.2009 (Beschluss) (CH, 20.06.2010)
AG Leipzig Az.: 118 C 4178/09 vom 04.09.2009
AG Leipzig Az.: 118 C 2358/09 vom 05.06.2009
AG Leipzig Az.: 118 C 359/08 vom 22.02.2008 (CH, 04.11.2008)
AG Leipzig Az.: 118 C 9379/07 vom 18.01.2008 (CH, 26.05.2008)
AG Leipzig Az.: 118 C 763/07 vom 05.04.2007 (CH, 30.05.2008)
AG Leipzig Az.: 118 C 7716/06 vom 10.11.2006
AG Leipzig Az.: 118 C 530/06 vom 31.03.2006
AG Leipzig Az.: 118 C 2981/04 vom 30.04.2004
und sicher viele weitere, nicht veröffentlichte urteile.
Ja das ist die Gier, die blind macht. Die Huk will doch einmal bei diesem Richter gewinnen und dann mit dem obsiegenden Urteil hausieren gehen. Hoffentlich bleibt das Gericht standhaft.
da hab ich keine zweifel, hab den richter
ja selbst schon einer dieser sachen erlebt.
Hallo Herr Kollege Uterwedde,
Sie wissen ja, dass eine Schwalbe noch keinen Sommer macht. Wie sieht das denn bei den anderen Zivilabteilungen aus? AG Leipzig dürfte ja kein kleines AG sein.
das größte in sachsen.
von „einer schwalbe“ kann bei der anzahl der in der liste stehenden urteile aus leipzig keine rede sein. 102x (!) amtsgericht (seiten 17-19) und immerhin 6x landgericht 🙂
ich selbst hab zwar schon einige klagen diesbezüglich eingereicht, aber meist kneifen die versicherer dann doch und bezahlen nach zustellung.