„Diese Verflechtung von Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz unter einem Konzerndach halten Deutschlands Anwälte für rechtlich bedenklich.“

…. so stand es einst im Spiegel-Artikel aus dem Jahre 1972.

Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen. Rechtsanwälte/innen und/oder Kanzleien, die u.a. als Anwalt oder gar Fachanwalt für Verkehrsrecht werben, haben vor einer Mandatsannahme – auch ungefragt – offen zu legen, in wessen Namen sie regelmäßig tätig sind.  Denn der „normale“ Bürger hat einen Anspruch darauf, dass bei Erteilung eines Mandats ausschließlich seine Interessen nach Recht und Gesetz vertreten werden. Gleiches gilt übrigens auf für Sachverständige, welche als frei- und unabhängig arbeitend, sich öffentlich darstellen.

VERSICHERUNGEN

Offene Liaison

Die großen Kfz-Haftpflichtversicherer drängen ins lukrative Rechtsschutzgeschäft — zum Nachteil der Versicherten.

Holger Matzen, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, entrüstete sich: „Wir bleiben dabei, die Verbindung von Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaften ist pfui“

Diese Verflechtung von Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz unter einem Konzerndach halten Deutschlands Anwälte für rechtlich bedenklich. Ihr Einwand: Das Doppelgeschäft —

als Rechtsschützer ihrer Klienten möglichst hohe Schadensansprüche zu stellen, als Haftpflichtversicherer möglichst niedrigen Schadenersatz zu leisten —

bringe die Gesellschaften in einen Interessenkonflikt, der wahrscheinlich zu Lasten der Versicherten ausgetragen werde.

Quelle: DER SPIEGEL 5/1972, alles lesen >>>>>>>

Die Klage der RAK  München richtet sich gegen den nunmehr weiterführenden Willen der HUK-Coburg, eine dem Verbraucher unnütze bis Schaden bringende Rechtsschutzversicherung, so wie in der Broschüre

Recht haben und
Recht bekommen
Rechtsschutzversicherung im Wandel

dargestellt, im wahrsten Sinne des Wortes „zu verkaufen“.  Diese bedarf m. E. einer massive Unterstützung aller RA-Kammern und des DAV.

Siehe hierzu:

Die RAK verklagt die HUK

25. Oktober 2011

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung stellt ihren Kunden Vergünstigungen in Aussicht, wenn sie im Streitfall einen von der Gesellschaft empfohlenen Anwalt wählen. Die Münchner Anwaltskammer sieht dadurch die freie Anwaltswahl beschnitten.

Quelle: Kanzlei Hoenig, alles lesen >>>>>>>

Bei Gelegenheit sollten wir uns einmal mit dem „Goslar-Institut (als) Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern (?) e. V.“ auseinandersetzen.

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12 Antworten zu „Diese Verflechtung von Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz unter einem Konzerndach halten Deutschlands Anwälte für rechtlich bedenklich.“

  1. Willi Wacker sagt:

    Interessant ist auf der HP von Kanzlei Hoenig der Kommentar von Hans, der auf captain-huk verweist.
    Ansonsten kann man der RAK nur viel erfolg wünschen.

  2. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    hierzu passt auch mein posting von vor einiger zeit, dass sich die HUK Coburg RSV entschlossen hat, die konditionen mit ihren vertragsanwälten offen zulegen. dies hat einer der vorstände jüngst auf dem DAV-Forum Rechtsschutzversicherungen kund getan.

  3. Netzfundstück sagt:

    Hi Willi, wünsche richtet man besser an den Weihnachtsmann.

    Die 1. Runde geht an die HUK.

    Rechtsschutzversicherung: Huk-Coburg siegt mit Harte Bavendamm gegen Rechtsanwaltskammer

    „… Das Landgericht Bamberg hat eine Musterklage der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk abgewiesen, die durch das Angebot das Recht auf freie Anwaltswahl eingeschränkt sieht (Az. 1 O 336/10).“

    Laut juve.de (http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2011/11/rechtsschutzversicherung-huk-coburg-siegt-mit-harte-bavendamm-gegen-rechtsanwaltskammer) hat sich die Bafin mal nicht für nicht zuständig erklärt:

    „Auch die Bafin hat das Rabattsystem abgesegnet. Die Behörde hat in dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.“

  4. Willi Wacker sagt:

    Hallo Netzfundstück,
    das Ergebnis ist zwar bedauerlich, muss aber so hingenommen werden, da immerhin die dritte Gewalt entschieden hat. Im Gegensatz zu anderen Kommentartoren übe ich keine Richterschelte. Aber es gibt ja auch noch Rechtsmittel. Ich gehe davon aus, dass das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig wird. Ich hoffe es sogar. Und hoffen kann man ja wohl, oder? Wenn man sich schon nichts mehr wünschen kann! Oder Wünsche nur noch an den Weihnachtsmann richten darf.

  5. Buschtrommler sagt:

    Ob man darin Gemeinsamkeiten lesen könnte bezüglich „KaskoSelect“ etc?
    Einschränkung des Wettbewerbs durch ausuferndes Schadenmanagement?
    Den Fisch dürften sich die Versicherer wohl ungern vom Haken nehmen lassen…….

  6. Frank sagt:

    Zitat:…hat sich die Bafin mal nicht für nicht zuständig erklärt: Ende

    Vielleicht sollte mal die Zusammensetzung der Bafin untersucht werden. Vorstand, Aufsichtsrat usw.!!

    Vielleicht klärt sich dann so manches?

  7. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    hier http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/streit-um-anwaltskooperation-110015.php macht man schnell mal ein urteil des oberlandesgerichtes bamberg draus:

    „Keine relevante Einflussnahme
    Doch all das konnte die Richter des Bamberger Oberlandesgerichts nicht überzeugen. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.“

    außerdem scheint man beim versicherungsjournal nicht zu wissen, dass klagen ABgewiesen werden. ZURÜCKgewiesen werden rechtsmittel.

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr Kollege Uterwedde,
    Danke für den Hinweis. Zeigt doch das VJ wie schnell versicherungsfreundliche Entscheidungen veröffentlicht werden können. Bei dem Urheberrechtsurteil hat man lange Zeit (!) nichts gehört und gelesen. Da war plötzlich Schweigen im Veröffentlichungswald. Merkwürdig, oder?
    Inwieweit das Urteil rechtskräftig wird, wird man sehen.

  9. wesor sagt:

    Denn heimlich, still und leise beschloss die Bundesregierung kürzlich die klitzekleine Änderung eines unscheinbaren Paragraphen.

    Lesen Sie hier alle Details, warum Ihre Altersvorsorge damit ausradiert werden kann und was Sie jetzt tun müssen, um sich zu schützen.

    Einzahlen ja, Auszahlen NEIN. So kann man den Inhalt des neuen §89 Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verkürzen, sollte es mal zu einem echten demographisch begründeten Crash der gesamten Lebensversicherungs-Chuzpe kommen, der Deutschen liebste Vermögensanlagen. Denn einer immer größeren Summe von versicherten Leistungen (2,5 Billionen Euro) stehen gerade mal 650 Milliarden Deckung gegenüber. Spätestens, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ihre Ansprüche geltend machen und zugleich die immer weniger werdenden jungen Leute ein solches Umlagesystem finanzieren sollen, kommt es zu einem Zusammenbruch, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.

    Das wissen offenbar auch die „Volksvertreter“ und sorgen still und heimlich per Gesetz vor:

    Zitat aus dem Gesetz:

    „VAG § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (Versicherungsaufsichtsgesetz)

    1. Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. (…)
    2. Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“

    IM KLARTEXT: IST DER KONZERN PLEITE ODER ZAHLUNGSUNFÄHIG GIBT ES KEINEN MÜDEN EURO, ABER MAN MUSS TROTZDEM WEITER ZAHLEN. UNFASSBAR!

  10. Ra Müller-L. sagt:

    Hallo Wesor
    nadenn gehts uns wie dem Spaghettirest—erst abgekocht,dann hin und her geschoben,dabei verlacht und verhöhnt und zuletzt achtlos entsorgt.

  11. Frank sagt:

    ……ein Fall für das BVG, oder etwa nicht?

    Hier zeigt sich die Lobbyarbeit die zum „WOHLE“ der Bürger tätig ist. Es darf gelacht werden.

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