„Kleines Tohuwabohu“ bei der DEVK Versicherung mit Folgen nach Unterlassungsverfahren wegen geschäftsschädigender Äußerungen im Wiederholungsfall

Bei dem folgenden Fall, der uns wieder von einem engagierten Sachverständigen zugeleitet wurde, kann man unschwer erkennen, wie bereits bei einem relativ „kleinen Versicherer“ kleine Maßnahmen große Wirkung zeigen.

Im Beitrag vom 23.11.2011 hatten wir einen Fall geschildert, bei dem die  DEVK Versicherung zur Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen durch das Landgericht Düsseldorf verurteilt wurde, die die DEVK gegenüber Dritten zum Nachteil des Kfz-Sachverständigen verbreitet hatte. Bei den Äußerungen der DEVK handle es sich demnach um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, verletze die Geschäftsehre und stelle eine Kreditgefährdung des Kfz-Sachverständigen sowie einen mitelbaren Boykott dar (LG Düsseldorf Az.: 12 O 273/10 vom 29.09.2010).

Die DEVK hatte bereits am 02.07.2010 die entsprechenden Fachabteilungen per Rundschreiben über das laufende Unterlassungsverfahren informiert und dann per Mail am 04.11.2010 die zuständigen Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Behauptungen, die Gegenstand des Verfahrens waren, künftig zu unterbleiben haben, da die DEVK durch das LG Düsseldorf rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt wurde.

Offensichtlich ist die frohe Botschaft nicht überall angekommen, da der Sachverständige am 14.09.2011 ein „Ordnungsmittelverfahren“ gegen die DEVK einleiten musste. Grundlage des Antrages waren die gleichen geschäftsschädigenden Äußerungen gemäß Schreiben der DEVK vom 09.08.2011 an den Rechtsanwalt des Geschädigten (Auftraggeber des Sachverständigen).

In der Regel wird vom Gericht in diesen Verfahren eine Strafe festgesetzt, die dann in die Staatskasse fließt.

Zu dem gegenständlichen Vorfall wurde dann ein Vergleich geschlossen, nachdem die DEVK sich verpflichtet hatte, als „Strafe“ eine Spende an die Kinderkrebshilfe zu leisten. Die Kosten des gesamten Verfahrens gingen ebenso zu Lasten der DEVK. Ein Vergleich in Form einer „Spende“ ist für die DEVK vordergründig vielleicht von Vorteil, da nicht so öffentlichkeitswirksam wie eine Bestrafung in einem Ordnungsmittelverfahren – aber als dauerhaftes „schwarzes Brett“ gibt es  ja Captain HUK.

Bei diesem Sachverständigen ist die DEVK, zumindest bei der zugrundeliegenden „Attacke“, noch einmal mit einem „blauen Auge“ davongekommen. Ein weiterer „Lapsus“ dieser Art darf wohl nicht passieren? Damit dürften „Unannehmlichkeiten“ dieser Art für die DEVK jedoch noch nicht vom Tisch sein, da die DEVK – im Rahmen des aktiven (aggresiven?) Schadenmanagements – im Aktionismus gegen freie und unabhängige Sachverständige inzwischen einen gewissen Ruf genießt. Es gibt noch (andere/ähnliche) geschäftsschädigende und damit abmahnfähige Äußerungen, die vor und nach der gegenständlichen Sache getätigt wurden, gegen die es vorzugehen gilt.

Wohin es führt, wenn nur einige wenige entsprechend reagieren und beherzt agieren, zeigt dieses Beispiel. Wie sollte ein Versicherungsunternehmen, das heutzutage im wesentlichen durch schematische Abläufe strukturiert und teilweise auch automatisiert ist, irgendwelche (rechtswidrige) Aktivitäten gegen einzelne (unbequeme) Sachverständige im Tagesgeschäft differenzieren, überwachen und im gesamten Konzern berücksichtigen können? Wenn „Individualbehandlungen“ bereits bei einem „kleinen Versicherer“ wie der DEVK nicht handelbar sind, dann funktioniert so etwas bei den „unflexiblen Großen“ schon gar nicht. Deshalb sollte jeder, der durch ähnliche Angriffe konfrontiert ist, dagegen vorgehen und/oder die entsprechenden Fälle der CH-Redaktion zuleiten. Wir lassen die Angelegenheit dann ggf. juristisch überprüfen. Nur durch zentralisierte Erfassung sind wir in der Lage, den Nachweis zu führen, dass Angriffe dieser Art gegen einzelne Sachverständige mit System erfolgen. Wenn wir gemeinsam agieren, dann ist ganz schnell Schluß mit irgendwelchen Versicherungsattacken unterhalb der Gürtellinie (Hebelwirkung). Wie man so hört, ist u.a. die Württembergische Versicherung in diesem abmahnfähigen „Geschäftsfeld“ auch (noch) aktiv?

Es gibt jede Menge soziale Einrichtungen, die noch dringend Geld benötigen!
Auch die Staatskasse ist bestimmt nicht abgeneigt?

Hier nun der Schriftverkehr, den die DEVK in dem Ordnungsmittelverfahren bei Gericht zur „Entlastung“ vorgelegt hatte:

1.) Schreiben der DEVK an Ihre Mitarbeiter vom 02.07.2010

Regionaldirektionen

K-Schaden

– je gesondert –

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Datum

02.07.2010

Fremdgutachten mit urheberrechtlichen Hinweisen

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um unsere Möglichkeiten der Überprüfung von Gutachten.

In einem Fall, in dem das Gutachten einen Urheberrechtshinweis enthielt, von… deswegen nicht zur Prüfung angenommen und folglich von uns per… Brief zurückgeschickt worden ist, hat der betroffene Sachverständige sich hiergegen verwahrt. Eine Überprüfung durch unsere eigenen Sachverständigen – wohlgemerkt ohne Einstellung des Gutachtens und der Bilder in eine Restwertbörse – sei keineswegs durch ihn selbst oder das Urheberrecht ausgeschlossen worden. Per Einstweiliger Verfügung ist uns untersagt worden, in einem solchen Fall ein Prüfungsverbot zu behaupten. Wir haben ein Rechtsmittel eingelegt. Die endgültige gerichtliche Entscheidung bleibt abzuwarten.

In der Zwischenzeit müssen wir der Gefahr, nochmals Adressat einer Einstweiligen Verfügung zu werden, vorbeugen.

Gibt also insbesondere der Sachverständige/Anwalt – wie auch immer formulierte – Hinweise auf das Urheberrecht, darf ein solches Gutachten nicht an den Einreicher zurückgeschickt werden …

Mit freundlichen Grüßen

gez. … gez. …

2.) E-Mail vom 04.11.2010

Fremdgutachten mit urheberrechtlichen Hinweisen …

Von: … : …

Gesendet: Donnerstag, 4. November 2010 09:45

An: be8900: …

Betreff: Fremdgutachten mit urheberrechtlichen Hinweisen …

Anlagen: Fremdgutachten mit urheberrechtlichen Hinweisen …

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf unser beigefügtes Schreiben vom 02.07.2010. In dem dort erwähnten einstweiligen Verfugungsverfahren haben wir zwar obsiegt, allerdings sind wir in einem weiteren Verfahren unterlegen. Von daher ist es uns nunmehr verwehrt, Gutachten, die einen urheberrechtlichen Hinweis enthalten, an den Absender zurückzusenden mit dem Hinweis, dass das eingereichte Gutachten ein Prüfverbot beinhalte. Die erwähnte Entscheidung betrifft das Ingenieurbüro … . Dort droht in jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Es ist daher sicherzustellen, dass weder an diesen noch an einen anderen Sachverständigen Gutachten zurückgeschickt werden. Ansonsten drohen die gleichen Rechtsfolgen….

viele Grüße

….                          ….

3.) Schreiben an die Regionaldirketion Essen vom 21.10.2011

Frau

Regionaldirektion Essen

über Geschäftsleitung Innendienst

Ihr Ansprechartner                                                                     Datum

Herr …                                                                                     21.10.2011

….

Sehr geehrte Frau … ,

mit Rundschreiben vom 02.07.2010 und 04.11.2010 hatten wir aufgefordert, in Fällen, in denen Gutachten von Fremdsachverständigen einen Urheberrechtshinweis enthalten, nicht zu behaupten, dass das Gutachten ein Prüfverbot beinhalte. Obwohl wir in dem Rundschreiben vom 04.11.2011 das Sachverständigenbüro … ausdrücklich benannt und auf die Folgen der Zuwiderhandlung hingewiesen hatten, haben Sie in einem an die Rechtsanwaltskanzlei … gerichteten Schreiben, die einen Kunden des Sachverständigen … vertritt, u.a wörtlich ausgeführt:

„Das eingereichte Gutachten enthält ein Überprüfungsverbot.“

Unter Bezugnahme auf das Telefonat mit Herrn … , Gruppenleiter bei der Zentrale, weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es uns untersagt ist, in Fällen, in denen Gutachten von Fremdsachverständigen einen Urheberrechtshinweis enthalten, zu behaupten, dass Gutachten beinhalte ein Prüfverbot. Wir bitten dringend, wie bereits angewiesen, dies in Zukunft ausnahmslos zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Na bitte, geht doch!

Trotzdem sind wir gespannt, wie der Begriff  „ausnahmslos“ umgesetzt wird?

Entsprechende „Ausnahmen“ bitte an die Captain-HUK Redaktion schicken:

Fax: 0721/98929425

E-Mail: id-redaktion[at]captain-huk.de

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8 Antworten zu „Kleines Tohuwabohu“ bei der DEVK Versicherung mit Folgen nach Unterlassungsverfahren wegen geschäftsschädigender Äußerungen im Wiederholungsfall

  1. BGH Leser sagt:

    @ Redaktion,

    vielen Dank für den lesenswerten und hilfreichen Beitrag.
    Dank auch an den SV der die Unterlassung erwirkt und den Schriftverkehr zur Verfügung gestellt hat.

    So stell ich mir CH vor. Hilfreich und informativ. Hoffentlich wirds nicht wieder kaputt kommentiert.

  2. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Die einzige Möglichkeit eines Versicherers nicht noch einmal „eine zu kassieren“ ist die richtige Anweisung an die Sachbearbeiter wie eine richtige und juristisch einwandfreie Schadenregulierung zu erfolgen hat.

    Dass das jedoch dem Schadenmanagement und den Einsparzielen widerspricht, ist nicht das Problem der Sachverständigen, sondern des Versicherers. Manch Versicherer will jedoch gar keine ordnungsgemäße Schadenregulierung – so scheint es zumindest.

    Deshalb wird es früher oder später wieder zu einem Fehltritt kommen. Wer also solche Fehltritte feststellt, soll sie der Redaktion zuleiten.

    Viele Grüße

    Andreas

  3. Glöckchen sagt:

    Ordnungshaft ist an dem Vorstand des Unternehmens zu vollziehen.
    Ob es sich dabei wohl um einen Fehler oder einen „Fehler“ des Mitarbeiters gehandelt hat?

  4. virus sagt:

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    wer als freier Sachverständiger seine Unabhängigkeit und Neutralität bei der Ausübung seines Berufes gegenüber seinen Auftraggebern unter Beweis stellen will, kommt an den Urheberrechtshinweisen in seinen Gutachten, nach Kenntnis des obigen Beitrages, nicht mehr vorbei.
    Der Urheberrechtshinweis im Gutachten schützt den Anspruchsteller vor ungerechtfertigten Schadenkürzungen allerdings optimal nur dann, wenn ihr an den „Fällen“ dran, sprich mit euren Kunden in Kontakt bleibt. Denn die DEVK nutzt die verstreichende Zeit für Nachbesichtigungen der Fahrzeuge, um mit den so erhoben Daten Controlexpert und die Restwertbörsen zu bedienen.
    Wer sich die Zahlungsverzögerungen der DEVK-Sachbearbeiter nicht bieten lassen will, ist aus meiner Erfahrung zudem gut beraten, zwecks Schadenregulierung/Honorarbegleichung sich an den jeweiligen VN der DEVK zu wenden.
    Jedem DEVK-Geschädigten ist logischerweise dringendst die Einschaltung eines unabhängigen Anwaltes nahezulegen.

    Gruß Virus

  5. BGH Leser sagt:

    @ Glöckchen,

    „Ob es sich dabei wohl um einen Fehler oder einen “Fehler” des Mitarbeiters gehandelt hat“?

    Frei nach dem Motto: Wie werde ich meinen Chef los?
    Klingelts liebe Versicherungs-Mitarbeiter?

  6. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Redaktion,
    das Thema bietet doch Stoff für eine juristische Aufbereitung. Da sollte sich mal einer dransetzen und was schreiben.

  7. Glöckchen sagt:

    Umfrage an Mitarbeiter(geheim)
    a.finden Sie ihren Chef super:23%
    b.finden Sie ihren Chef nich so dolle:17%
    c.finden Sie,dass er einen ordentlichen Denkzettel verdient:60%
    Denkzettel sollten zu DENKEN geben!

  8. hallo sagt:

    vor ein paar tagen wurde mein auto bei einem unfall beschädigt. schuld am unfall war aber nicht ich. die versicherung vom unfallverursacher meldete sich auch gleich bei mir. der mann von der devk wollte mir einen unabhängigen gutachter vorbeischicken. per internet fanden wir aber raus, dass dieser gutachter sein büro bei der devk hat. darum haben wir uns selbst um einen gekümmert.
    am freitag ruft uns unser gutachter an, der fragte, ob das stimmt, dass wir wüßten, dass der unfallhergang nicht klar sei. die devk will aus diesem grund nämlich den gutachter nicht bezahlen. da fielen wir aus alle wolken. denn wir haben eindeutig keine schuld. für uns hat der mann der devk den gutachter eine lüge aufgetischt. der gutachter hat uns noch auf eure seite hingewiesen. nach dem lesen einiger beiträge zur devk, werden wir jetzt unseren anwalt beauftragen.

    wir danken euch.

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