Weitere Autoren sind bei Captain-Huk stets willkommen!

Gerne rufe ich hiermit alle Kfz-Sachverständigen, Rechtsanwälte und sonstige Fachleute im Schadens- u. Verkehrsrecht dazu auf, der Öffentlichkeit durch qualifizierte Beiträge im Weblog „Captain-Huk.de“ mitzuteilen, was bei der Regulierung von Kfz-Unfallschäden Ungewöhnliches, Bedenkliches oder sogar Ungesetzliches widerfahren kann.

Wer im Weblog „Captain HUK“ den Verbrauchern als auch der Fachwelt im Verkehrswesen etwas mitzuteilen hat, sollte sich einfach mit uns in Verbindung setzen.

Sofern im Sinne des Verbraucherschutzes tätig, erhalten Sie ggf. schnell und unbürokratisch die Möglichkeit, als Autor tätig zu werden.

Tel.: 0721-98929424
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Mit freundlichen Grüßen

Peter Hochmuth
Dipl.-Ing. (FH)

(Inhaber u. Verantwortlicher des Weblogs gem. § 10 Absatz 3 MDStV)

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5 Antworten zu Weitere Autoren sind bei Captain-Huk stets willkommen!

  1. Frank Riemer sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich faxe Ihnen eine Klageschrift von einem Rechtsanwalt, der für unsere Freunde HUK-Coburg tätig ist. Ist der absolute Knaller. Habe den Rechtsanwalt auf dem dieser Mist gewachsen ist nicht unkenntlich gemacht. Es geht um 65,06 €. Meine Grundgebühr 465,00 €, Fahrtkosten18,00 € (bei 17 Km einfacher Fahrt), 24,00 € 1. Fotosatz, 10,00 € 2. Fotosatz und 17,50 € Porto ect.. Bin zwar bei Ihnen nicht registriert, verfolge aber Captain HUK seit seinem bestehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Riemer
    (Sachverständiger)
    PS: Habe momentan 7 Prozesse gegen die HUK laufen, lauter geringere Beträge und sie haben keine Aussicht auf Erfolg. Die sind schwachsinnig.

  2. Riemer sagt:

    Mecklenburgische Vers. Gesellschaft auf Gegenseitigkeit,
    Das Gutachten haben wir erneut geprüft. Aus diesem erschließt sich uns nicht, wieso sich die aufgeführten Abzüge „NFA/Wertverbesserung“ nicht auch auf die Arbeitswerte erstrecken sollen ???. Lassen Sie uns eine ausführliche Stellungnahme des Gutachters zukommen.
    Sachbearbeiterin der Mecklenburgische Frau G. .

    Alles klar, nichts verstanden.

  3. Christiane Möller sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei der Suche nach einem Urteil des AG Berlin Mitte bin ich auf Ihre Website gestoßen. Ich muss sagen, sehr informativ! Auch ich bin bisher noch nicht registriert. Ich befinde mich im Schriftwechsel mit der Mecklenburgischen Versicherung. Es geht um einen Parkplatz-Unfall. Vllt. könnten Sie mir eine kleine Hilfestellung geben. Die Mecklenburgische bezieht sich auf ein Urteil des AG Berlin Mitte: AZ 109 C 3220/17 vom 23.04.2018, in dem nach „Berliner Rechtssprechung“ was immer das heißt, selbst auf Parkplätzen zusätzlich zu Paragraph 1 StVO auch Paragraph 8 StVO (rechts vor links) gilt. Das Urteil ist sehr neu und leider nicht im Internet zu finden. Ich würde mich über jegliche Hilfe oder Lektüre freuen, vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    C. Möller

  4. Zweite Chefin sagt:

    Ich würde die Versicherung auffordern, das Urteil zur Verfügung zu stellen, auf das sie sich gerne berufen möchte.
    Unabhängig davon können Sie eine geschwärzte Urteilsabschrift bei Gericht anfordern.
    Bitte auch gleichzeitig nachfragen, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist; Versicherungen gehen nämlich auch gerne mal mit nicht rechtskräftigen Urteilen hausieren …

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