Rechtsdienstleistung im Autohaus ist unzulässig

Quelle: Kfz-Betrieb Online vom 17.11.2011

Schadenabwicklung darf nicht als „eigene Dienstleistung“ verkauft werden

Erweckt ein Autohaus gegenüber seinen Kunden den Eindruck, dass es die Schadenabwicklung als eigene Dienstleistung anbietet, so verstößt es damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). So hat das Landgericht (LG) Gießen in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urteil vom 2.11.2010, AZ: 6 O 43/10) entschieden.

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