Quelle: Politiker begrüßen Ärzte-TÜV im Internet
Von Holger Dambeck und Zacharias Zacharakis
Gesundheitspolitiker haben die Initiative der AOK begrüßt, dass Versicherte künftig Ärzte im Internet bewerten können. Sie fordern zugleich Objektivität und „überprüfbare Kriterien“ – und zeigen damit, dass sie nicht allzu viel wissen über Bewertungsportale.
Die AOK will den Ärzte-TÜV im Internet: 24 Millionen Versicherte sollen schon bald Leistung und Service der rund 185.000 niedergelassenen Mediziner und Zahnärzte online bewerten. Das Bewertungsportal „AOK-Arzt-Navigator“ soll im kommenden Jahr starten und zielt angeblich auf Verbesserungen der Behandlungsqualität ab. Auch die Barmer Ersatzkasse und Techniker Krankenkasse (TK) haben Interesse gezeigt. Mediziner und Standesvertreter warnten hingegen vor einem populistischen Bewertungssystem ohne Aussagekraft. Auch Datenschützer meldeten Bedenken an.
Mir fällt dazu nur ein – die von uns abverlangten Krankenkassenbeiträge müssen weit überhöht sein!
Ach ja, Bewegungsschienen werden von der AOK nicht finanziert, doch wehrhafte Kranke schon mal schikaniert.
Wer es noch nicht weiß, hält der Hausarzt seinen Patienten für arbeitsunfähig, der Kollege beim Medizinischen Dienst kommt aus welchen Gründen auch immer zu einer abweichenden Diagnose, so ist der Patient von jetzt auf gleich wieder fit wie ein Turnschuh. Da hilft zukünftig auch kein noch so dickes TÜV-Siegel an der Praxistür des Hausarztes.
Bundessozialgericht bestätigt Rolle des MDK-Gutachtens
Essen, 09. November 2005
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat in einem Urteil vom 8. November die Position des MDK-Gutachtens bei der Bewertung der Arbeitsunfähigkeit (AU) bestätigt (Aktenzeichen: B 1 KR 18/04 R). Demnach gilt im Streitfall das Gutachten des Medizinischen Dienstes, mit dem die AU beendet worden ist. „Das Urteil des BSG bestärkt die Rechtsauffassung, die in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen festgeschrieben ist“ erklärte hierzu Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS). „Wir hoffen, dass sich die Vertragsärzte weiterhin an das vereinbarte Prozedere halten, damit die Versicherten nicht das Nachsehen haben.
Wenn schon Geld für einen TÜV ausgeben, dann würde ich vorschlagen, dieses z.B. in einen “ Captain-AOK Blog“ zu investieren.
Virus