Kraftfahrer erhalten eine zweite Chance zur Kündigung ihrer HUK-Versicherung auch nach dem 30. November 2006, wenn die Versicherung die Prämien erhöht, hier greift das so genannte Sonderkündigungsrecht.
Auch bei der kommenden Mehrwertsteuererhöhung im Januar 2007 greift das Sonderkündigungsrecht
Die Versicherung ist verpflichtet, dem Vertragspartner die Prämienerhöhung einen Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. Der Vertrag kann dann innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Hat der Versicherer (vorsorglich) dem Kunden zum Beispiel am 26. November 2006 mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2007 ein höherer Beitrag fällig wird, so hat der Kunde bis zum 26. Dezember 2006 Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wirksam wird die Kündigung dann zum 1. Januar 2007. Um sicher zu gehen, sollten die Kunden die Kündigung generell per Einschreiben mit Rückschein schicken.