Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 140/2009 vom 30.06.2009
Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs
Dr. Gerda Müller im Ruhestand
Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Dr. Gerda Müller wird mit Ablauf des 30. Juni 2009 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Im Bereich des Unfallhaftungsrechts sind die Entscheidungen hervorzuheben, mit denen Frau Dr. Müller und ihr Senat eine neue Rechtsprechung zum Unfallersatztarif eingeleitet haben. Besondere Erwähnung verdienen zudem Entscheidungen, die bei Schwerstverletzungen mit Beeinträchtigung der Persönlichkeit die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes in den Vordergrund gerückt und sich mit dem Ausgleich psychischer Schäden befasst haben.