Die HUK Coburg und ihre Fragebögen – eine kleine Weihnachtsgeschichte

Wenn man viele Jahre Anwalt ist hat man im Rahmen der Schadensregulierung für die Mandanten schon einiges erlebt, auch Verwunderliches und Merkwürdiges

Der Erfindungsreichtum mancher Haftpflichtversicherer anstatt entsprechend § 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) die "Entschädigungsleistung in Geld zu erbringen" läuft allerdings manchmal zu schierer Höchstform auf, nicht nur in der Weihnachtszeit.

Da zeigt man mittels Originalvollmachtsurkunde die Vertretung eines verletzten Unfallopfers an, übersendet einen Durchgangsarztbericht des Krankenhauses, in welches der Mandant nach dem Unfall eingeliefert worden ist, und bittet um Zahlung eines Schmerzensgeldvorschusses in Höhe von 400,00 €, weil im Durchgangsarztbericht die Diagnose "HWS-Distorsion S13.4" notiert ist und weist darauf hin, dass man ausweislich der schriftlichen Vollmacht auch zur Entbindung von der Schweigepflicht befugt ist; und was erhält man?…Na?….Natürlich: einen "Fragebogen für Anspruchsteller – Personenschaden".

Im Anschreiben dazu heißt es, das anliegende Formular möge bitte ausgefüllt zurückgesendet werden; zu der begehrten Schmerzensgeld-vorschusszahlung heißt es lapidar: "Eine Vorschusszahlung auf das Schmerzensgeld ist nicht möglich."

Warum, weshalb, wieso – bezeugt nicht der Durchgangsarztbericht die HWS-Distorsion?

Der deutsche Michel hat ja nicht nur eine Engelsgeduld sondern er ist ja auch eigentlich wirklich geübt im Ausfüllen von Fragebögen; also an´s Werk:

Fiktiver Mandant Michel sitzt mir gegenüber; ich lese die Fragen laut vor:

Es wird gefragt nach Unfallort, Unfalltag und Unfallzeit.

Komisch. Unfall war der Versicherung doch schon gemeldet, eine Schadensnummer war schon ausgegeben. Im Betreff des Rechtsanwaltsschreibens hieß es doch: Verkehrsunfall vom … gegen … Uhr in … nebst Angabe von Versicherungsschein- und Schadensnummer.

Na ja, denkt sich der Michel, doppelt gemoppelt hält besser; da schreiben wir das halt nochmal rein. Gesagt, getan!

Dann die nächste Frage: "Name des / der Verletzten:".

Weshalb jetzt das? Schrieb nicht der Anwalt im Anschreiben: "..zeigen wir unter Vollmachtsvorlage an, dass wir Herrn Michel, Am Fragebogen 7, 00000 Irrwitz (Anschrift geändert) vertreten.".

Da schreiben wir das halt nochmal rein!

Die nächste Frage lautet nach der Anschrift, die wir doch schon mitgeteilt hatten; dann will man die Telefonnummer der Mandantschaft wissen.

Dass es sich bei der Telefonnummer der Mandantschaft um einen Faktor zur Bemessung der Schmerzensgeldhöhe handelt war mir neu. Michel verweigert die Antwort!

Im nächsten Fragenkomplex will man das Geburtsdatum, den Familienstand, die Anzahl der Kinder und deren Geburtsdaten wissen.

Schmerzensgeld soll zwar eine Entschädigung für den Verlust an Lebensfreude darstellen und es soll auch Urteile geben, die bei gleichen Verletzungen älteren Geschädigten weniger Schmerzensgeld zusprechen mit der Begründung, die Einbuße an Lebensfreude sei bei gleicher Verletzung bei einem Jüngeren höher als bei einem Älteren; dennoch erschließt es sich mir nicht, warum nach dem Geburtsdatum gefragt wird.

Dass der Familienstand und damit die Frage, ob ich verheiratet oder ledig bin, Einfluss auf die Bemessung des Schmerzensgeldes und seine Höhe haben könnte vermag allenfalls ein süffisanter Geist nicht völlig auszuschließen; was allerdings die Zahl und die Geburtsdaten der Kinder mit der Höhe des Schmerzensgeldes zu tun haben soll vermag sich klaren Geistern wohl überhaupt nicht zu erschließen.

Der Michel fühlt sich nun beobachtet; erst der Kontrollblick über die Schulter beruhigt ihn wieder etwas.

Sodann wird nach der Kontonummer, dem Kreditinstitut, der Bank und der Bankleitzahl, dem ausgeübten Beruf, dem Namen des Arbeitgebers, dessen Anschrift und Telefonnummer und nach dem monatlichen Bruttoeinkommen gefragt und es wird gebeten, zum Bruttoeinkommen eine Bescheinigung beizufügen.

Bei mir regt sich erster Zweifel; gibt es eine Anspruchsgrundlage, die den Geschädigten gegen den unfallgegnerischen Haftpflichtversicherer verpflichtet, eine Zwischenbilanz über sein bisheriges Leben zu erstellen, nur weil er bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist und deshalb ein Schmerzensgeld zu beanspruchen hat?

Michel verweigert die Antwort.

Ich lese weiter und bin bei Frage 1.9 angekommen; bald habe ich ein Viertel geschafft!

"Bezieht der / die Verletzte unabhängig von diesem Unfall eine Rente: ja / nein. Falls ja, von wem: … monatlicher Betrag: …."

Es gibt nicht ein einziges Urteil in ganz Deutschland, welches Schmerzensgeld davon abhängig gemacht hat, ob der Verletzte eine Rente bezieht oder nicht.

Die Mandantschaft beschleicht der Verdacht, dass sie ausgehorcht werden soll, am Ende noch im Dienste des Finanzamtes.

Ich entgegne, dass ich das nicht glaube, was mir die Mandantschaft nun allerdings nicht glaubt.

Endlich: ich werde nach "Art und Umfang der Verletzungen" gefragt.

Stand da nicht schon etwas im Durchgangsarztbericht? Ach ja, "HWS-Distorsion S13.4". Soll ich der HUK Coburg jetzt im Fragebogen erläutern, was darunter zu verstehen ist? Der Mandant weiß demzufolge nicht, was er hier noch angeben soll, und ich auch nicht.

Also weiter:

Die nächsten Fragen von 2.2. – 2.11 drehen sich um das Krankenhaus, die Krankenkasse und auch darum, ob der Mandant bedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist.

Krankenhausaufenthalt vom … bis voraussichtlich …., Krankenhaus / Krankenhäuser: …., genaue Anschrift mit Postleitzahl; ambulant behandelnde Ärzte: …, genaue Anschrift mit Postleitzahl; hauskrank geschrieben vom … bis … (voraussichtlich); zuständige Krankenkasse; lag Berufs- / Dienstunfall vor: ja / nein; ereignete sich der Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit? ja / nein (bei Kindern / Schülern / Studenten: auf dem Weg zum Kindergarten / zur Schule / zur Universität).

Sind Schüler keine Kinder oder müssen jetzt alle Kinder in den Kindergarten oder dürfen jetzt die Kinder nicht mehr in die Schule?

Weitere Fragen:

Ereignete sich der Unfall im Zusammenhang mit Pflegeleistungen (Pflege-VG: ja / nein).

Die Mandantschaft hatte während dem Verkehrsunfall keine Pflegeleistungen erbracht und auch nicht selbst entgegen genommen; der Unfall hatte sich, wie bereits bei der Versicherung gemeldet, auf der Straße ereignet.

Der Michel unterstreicht das "nein".

Sodann wird gefragt, welche Berufsgenossenschaft zuständig sei, ob der Verletzte gesetzlich rentenversichert sei und wenn ja bei welcher Anstalt; es wird gefragt, ob Bedürftigkeit im Sinne des Sozialhilfegesetzes vorliegt und wenn ja welche Behörde zuständig ist; sodann versichert das Unfallopfer: "Ich werde die Versicherung unaufgefordert unterrichten, sobald ich Leistungen der Sozialhilfe beantrage oder erhalte."

Was das jetzt wieder mit der Höhe meines Schmerzensgeldes zu tun haben soll fragt mich der Michel; mir fehlen da die Worte.

Endlich wird nach der Unfallschilderung gefragt und zwar: "Genaue Unfallschilderung mit Skizze (gwf. gesondertes Blatt benutzen)". Also: den gemeldeten Unfall nochmals melden, oder? Es hieß doch schon im ersten Anschreiben des Anwalts: "Der im Betreff genannte Verkehrsunfall ist nach der von uns vorgenommenen Rechtsprüfung durch Ihre VN alleine schuldhaft verursacht worden. Er fuhr aus Unachtsamkeit auf den PKW des Herrn Michel (Name geändert) heckseitig auf. Hierdurch entstand erheblicher Sachschaden."

Also: Frage als bereits beantwortet kennzeichnen.

Nächste Frage: "Andere am Unfall beteiligte Verkehrsteilnehmer". Gefragt wird nach Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs.

Michel fragt mich, ob hier der Unfallgegner eingetragen werden soll; nachdem ich spontan bejaht habe kommen wir Zweifel; der Unfallgegner hat den Schaden doch schon gemeldet; es liegt der Versicherung eine Schadenshergangsschilderung des eigenen VN vor; sie weiß doch dann, dass ihr eigener VN an dem Unfall beteiligt ist, schließlich hat sie eine Schadensnummer für den Unfall ausgegeben.

Wird hier also vielleicht doch nach völlig anderen, weiteren Unfallbeteiligten gefragt? Ich empfehle dem Michel: Schreiben Sie rein, Ihr VN mit PKW Marke … mit dem Kennzeichen …" Dem Michel ist das jetzt zu blöd; er meint: "Die werden doch wohl noch ihren eigenen VN kennen." Ich sage dazu nichts mehr, zucke mit den Achseln.

Nächste Frage:

Dann wird nach Name und Anschrift von Unfallzeugen gefragt, nach der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, ob der Mandant die Verletzungen als Fahrer / Insasse eines Kfz" erlitten hat.

Hatten Sie den Gurt angelegt? ja / nein. Als Fahrer / Beifahrer / Insasse auf der Rückbank. Bei Zweiradfahrern / Sozius: Trugen Sie einen Schutzhelm? ja / nein. Stand einer der Unfallbeteiligten unter Alkoholeinfluss? ja / nein. Wenn ja wer? …. Blutalkoholkonzentration:… Promille: …

Der Michel fragt, wann man mehr Schmerzensgeld bekommt, wenn man die Verletzungen erlitten hat, nachdem  man von einem Kfz angefahren wird oder wenn man in einem Kfz sitzend Verletzungen erlitten hat, ob man dann mehr bekommt, wenn man als Fahrer, als Beifahrer oder als Insasse auf der Rückbank verletzt worden ist.

Ich antworte – diese Antwort hatte der Michel vermutet – dass es für die Schmerzensgeldhöhe völlig gleichgültig ist, wo sich ein Unfallopfer während eines Unfalles befunden hat und dass die Schmerzensgeldhöhe auch nicht variiert nach der Polizeidienststelle, welche den Unfall aufgenommen hat.

Und wenn jetzt einer betrunken gewesen wäre, fragt mich der Michel.

Ich erläutere: wenn sie sich zu einem erkennbar Betrunkenen ins Fahrzeug gesetzt hätten und wenn dieser dann einen Unfall verschuldet hätte, bei dem Sie verletzt worden wären, so würde Ihnen die Versicherung unter Umständen ein Mitverschulden anlasten und Ihren Schmerzensgeldanspruch kürzen.

Ach, meint der Michel, und wenn ich jetzt selber betrunken gewesen wäre würde die Versicherung einwenden, ich hätte mich nüchtern besser festhalten können und es wäre nicht zu den Verletzungen gekommen? Ich entgegne, dass ich das wohl eher nicht glaube; der Michel glaubt mir wieder nicht.

Letztlich wird der Michel gefragt: "Womit begründen Sie Ihre Ansprüche?"

Der Michel erklärt, dass er weder Mediziner noch Jurist sei und bittet mich, ihm eine Antwort zu empfehlen. Ich weise auf die weitere Aufschrift des Fragebogens hin, wonach der Michel versichert "Vorstehende Angaben nach bestem Wissen gemacht!" zu haben und dass es deshalb darauf ankommt, was der Michel und nicht ich auf die Frage anzugeben in der Lage ist.

Der Michel macht jetzt endgültig "dicht" und will als Antwort wirklich reinschreiben: "Weil mir Ihr VN, dieses Riesenarschloch, hinten reingefahren ist!"

Während ich den Michel über den Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB aufkläre hat dieser die Antwort schon bis einschließlich "Riesenarsch" niedergeschrieben, bevor er innehält, meine Erläuterungen zu § 185 StGB jetzt erst in ihrer Tragweite verstehend.

Wir beraten, was nun zu tun ist und kommen zu der übereinstimmenden Einschätzung, dass dieser ohnedies nur rudimentär beantwortete Fragebogen so nicht an die HUK Coburg geschickt werden sollte.

Ob ihm daraus dann ein Nachteil erwachsen könne fragt mich der Michel; ich verneine, weil in dem Fragebogen Irrelevantes für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe gefragt wird.

Nun will der Michel wissen, wie es weitergeht.

Wir kommen überein, dass der Rechtsschutzversicherer die Kostendeckungszusage für das Klageverfahren abgeben und dass dann geklagt werden soll.

Der Michel weiß jetzt das Sätzlein: "Gehören auch Sie zu den schon 200.000 zufriedenen Kunden unseres Schadensservice plus?" richtig einzuschätzen.

Mitgeteilt von Peter Pan im Dezember 2006

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14 Antworten zu Die HUK Coburg und ihre Fragebögen – eine kleine Weihnachtsgeschichte

  1. Andreas sagt:

    Wir haben hier einen Anwalt, der diese Fragebögen ungelesen ind die Ablage P stopft mit dem Hinweis: „Habe ich Jura studiert, um Bögen auszufüllen?“

    Ein Schreiben, in dem alles wichtige steht, geht schneller und sieht besser aus…

    Aber soviel zum Thema „Deine freundliche Versicherung“

    Die Weihnachtsgeschichte war auf jeden Fall das Lesen wert.

    Grüße

    Andreas

  2. SV Stoll sagt:

    Hallo Peter Pan,

    Danke für das Anschneiden dieses Themas. Diese, egal in welchem Bereich des Lebens, angewendeten Schnüffel- und Spionierbögen sind mir schon lange ein Dorn im Auge. Meines Erachtens dienen diese Bögen nur dazu, den gläsernen Bürger noch gläserener zu machen als er schon ist. Auch denke ich, das aus dieser Vielzahl von teilweise den Sachverhalt nicht im Geringsten betreffenden Fragen Informationen herausgefiltert werden, die man in irgend einer Weise gegen den Geschädigten einsetzen kann. Spionage und Überwachung pur.
    Frage nach den Kindern zum Beispiel: Na, da ruft man dann halt nachmittags, wenn die von der Schule zuhause sind, an und fragt nach dem Papa „der ist gerade nicht da“ …Aha, vielen Dank auf Wiedersehen!! Und schon konstruiert man daraus eine Theorie, das der Kranke sich rumtreibt und wohl doch nicht so krank ist. Auch wenn er gerade bei seinem Anwalt sitzt und so einen Krampf ausfüllen muß (Gibt es eigentlich keine Hausbesuche von RA`s, können die das nicht verrechnen?).
    Einige Leser werden denken, was für ein Psychopat, aber alles schon passiert. Für was, bitte schön, dienen sonst diese Fragen? Die haben höchstens eine Berechtigung, wenn es um eine Haushaltshilfe geht.

    Mfg. SV Stoll

  3. @ SV Stoll

    Die Frage nach den Kindern und deren Geburtstag kann doch entscheidend sein. Immerhin kommt auch der Haushaltsführungsschaden bei Verletzungen in Betracht. Und für die Haushaltsgröße etc sind solche Fragen wichtig, auch nach qm-Zahl der Wohnung, Garten …… denn wie soll man sonst den täglichen Haushaltsaufwand nach den Tabellen berechnen ?

  4. Nachtrag: Es geht ja nicht nur um die Haushaltshilfe sondern auch die FIKTIVE Berechnung der Haushaltshilfe – eine Schadensposition die leider immer wieder übersehen wird !

  5. RA Schepers sagt:

    @ RA Kasulke

    „…… denn wie soll man sonst den täglichen Haushaltsaufwand
    nach den Tabellen berechnen ? “

    Ich lasse meine Mandanten nach vollständiger Genesung 2 Wochen lang jeden Tag in eine Liste dokumentieren, was sie im Haushalt machen und wie lange sie dafür brauchen. Anschließend ermittle ich Durchschnittszeit. Ist bisher vom Gericht, aber auch von Versicherungen, akzeptiert worden.

  6. PeterPan sagt:

    hallo herr kollege kasulke
    es gibt auch den „fragebogen-haushaltsführungsschaden“.
    hatte ich schonmal gepostet,weil da nach einer „stundenfrau“ gefragt wird!
    schöne weihnachtsgrüsse.

  7. fahrschulbögen sagt:

    Freundlich und zuvorkommend sind die versicherer doch nur bei neukundenwerbung und beim policen schreiben.

  8. lili sagt:

    Ich hatte einen schweren verkehrsunfall habe einiges gbrochen (schlüsselbeinbruch, rippenbrüchen, lungenquetschung) und habe auch zwei mal einen vorschuss bekommen. Meine frage ist wie oft kann man einen vorschuss bekommen.???

  9. Franz-Xaver sagt:

    Hallo, Lili,

    Deiner Frage nach zu urteilen, sind deine Verletzungen wohl noch weitaus schwerwiegender, als Du es überhaupt vermutest, dann gibt es vielleicht noch einen unerwarteteten Zuschuß und einen Nachlag obendrein.

    Ganz herzliche Grüße

    Franz-Xaver

  10. lili sagt:

    Hallo Frank-Xaver,

    wie darf ich das verstehen mit dem zuschuss und nachlag b.z.w. wie hoch wird der schmerzensgeldanspruch sein.
    Gruß Lili

  11. Franz-Xaver sagt:

    Hi, Lili,

    das läßt sich nun wirklich auf diesem Wege nicht beurteilen. Vielleicht kann ein in Verkehrsunfallsachen erfahrener Rechtsanwalt da weiterhelfen.

    Mit besten Grüßen

    Franz-Xaver

  12. lili sagt:

    Hi, Frank-Xaver

    einen anwalt habe ich schon aber
    er kann auch noch nicht so richtig beurteilen wegen den folgeschäden.

    Gruß Lili

  13. Andi sagt:

    Hi,
    ich fülle auch gerade diesen Fragebogen aus. Mit der Frage „monatliches Bruttoeinkommen (Bescheinigung beifügen)“ bin ich momentan die Lachnr. 1 im Büro. Wir überlegen einfach 100.000€ einzutragen. Sollen die mal probieren das nach zu prüfen (das war ein Spaß!).
    Aber vielen Dank für den Artikel. Ich werde auch den „Riesenarsch“ aus meinem Fragebogen streichen. Danke.

    Viele Grüße
    Andi

  14. Antonio sagt:

    Hatte einen verkehrsunfall vor 2 jahren ich war in einem reisebuss eingeklemmt und habe mir folgendes eingezogen :
    Rippenserienfraktur 1-8, Rippenfraktur, Lungenkontusion,
    Schlüsselbeinbruch mit einsetzen vom metall nach einem jahr hat man das metall entfernt ich bin seit dem Unfall arbeitslos.
    Meine frage Wieviel schmerzensgeld kann ich noch bekommen da ich schon einen Vorschuss von 23.000 euro bekommen habe.

    Gruß Antonio

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