Pflichtlektüre – ESM-Bank-Vertrag

Warnung an MdBs (II): Der ESM-Bank-Vertrag vom Steuerzahlerbund in klarem Deutsch kommentiert

von Peter Boehringer  17.02.12 00:25:42

Wir präsentieren heute ausnahmsweise ein Fremddokument. Das Thema ESM-Bank ist derart wichtig, dass wir diese ganz neue, kürzestmögliche und enorm aufschlussreiche Aufbereitung des im Original nun seit einigen Tagen endlich offiziell zugänglichen ESM-Vertragstexts hier im Blog zeitgleich mit den Verfassern vorstellen. Ich halte dieses Dokument neben den hier ja schon seit Monaten vorgestellten Kommentierungen des Freie Welt Blogs für das Beste und Objektivste, was es zum ESM im Netz gibt!

ESM-Vertrag (dt. Version vom 2. Feb. 2012) im pdf-Format
http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf

Quelle: GOLDSEITENBLOG, alles lesen >>>>>>>>>>

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7 Antworten zu Pflichtlektüre – ESM-Bank-Vertrag

  1. virus sagt:

    Wurde Christian Wulff dem ESM-Bank-Vertrag geopfert, weil er das dazu nötige Gesetz nicht unterschreiben wollte? Hat der Vorsitzende des BuVG, Richter Voßkuhle abgewunken, weil auch er das Gesetz nicht hätte unterschreiben können? Auf jeden Fall werden wir gleich am Anfang der Amtszeit von Herrn Gauck wissen, ob dieser wie gestern angekündigt, wirklich der Repräsentant des deutschen Volkes sein wird.

    Störfall Bundespräsident – warum Christian Wulff wirklich zurücktreten musste

    (…….)

    Ein Bundespräsident läuft aus dem Ruder…

    Ganz einfach: Der Mann hatte plötzlich angefangen zu denken – und das ist für einen Bundespräsidenten ganz verboten. Denn ein Bundespräsident, der denkt, handelt womöglich auch noch. Beziehungsweise, er handelt nicht – nämlich, wenn es um das Unterschreiben von Gesetzen geht, die ihm der Bundestag vorsetzt. Nach Artikel 82 Grundgesetz werden die »nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze … vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt«. Bevor die Gesetze also in Kraft treten können, müssen sie vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Was der Bundespräsident an einem Gesetz genau prüfen und bemängeln und aus welchem Grund er die Unterschrift verweigern darf, liegt in seinem Ermessensspielraum.

    (……)

    Quelle: KOPP ONLINE

  2. Willi Wacker sagt:

    Na ja, es ist heute Rosenmontag und die Narren sind unterwegs. Ganz so närrisch kann man auch den Kommentar betrachten. Ebenso die angegebene Quelle, wenn dort steht, dass es im Ermessensspielraum des Bundespräsidenten liegt, was er an einem Gesetz genau prüfen und bemängeln und aus welchem Grund er die Unterschrift verweigern darf. Das ist reiner Blödsinn. Der Bundespräsident ist als Verfassungsorgan an Recht und Gesetz gebunden. Er kann nicht nach eigenem Gustus entscheiden, ob er ein Gesetz unterschreibt oder nicht. Er muss sich schon an bestehende Gesetze halten. Er darf nicht sachfremde Erwägungen anstellen. Wenn er das Gesetz für verfassungswidrig erachtet, darf er das Gesetz nicht unterzeichnen. Es hat m.E. nur einen Fall gegeben, wo ein Bundespräsident ein Gesetz unterzeichnet hat, von dem jedermann wußte, dass es wegen des Abstimmungsverhaltens des Landes Brandenburg verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz dann auch kassiert.
    Also der Bundespräsident ist nicht wie z.B. in der Weimarer Reichsverfassung so mächtig, dass er eigenes Ermessen an den Tag legen kann.

    Ob derartige Berichte und Kommentare hier im Blog für Unfallgeschädigte überhaupt richtig ist, wage ich zu bezweifeln. Aber bitte, die Narren sind los. Wir haben Rosenmontag. Jedem Narren seine Fasson.

  3. Frage sagt:

    Leben in Deutschland nach Rosenmontag mehr oder weniger Narren?

    Antwort: Weder, noch. Sie sind nur schwerer zu erkennen, weil keiner mehr ein Kostüm an hat.

  4. wildschütz jennerwein sagt:

    Es erscheinen hier immer wieder blogs und links von obskuren Polit-Sekten.
    Mit Unfallschadensregulierung, der Hauptintention von CH hat das nicht das mindeste zu tun, sofern man nicht an jeder Ecke eine Weltverschwörung wittert.

  5. virus sagt:

    Gauck versagt vor Volk, Amt, Demokratie und Rechtsstaat

    Selten schafft es ein neuer Amtsträger, direkt zu Beginn seiner Amtszeit derart zu versagen, dass man ihm beim besten Willen nicht einmal mehr die „Schonfrist“ der ersten 100 Tage zugestehen kann. Doch angesichts des existenziellen Schadens, den der ESM speziell für die Deutschen anrichten wird, ist der Persilschein, den Bundespräsident Gauck ihm gestern nicht nur ohne Not, sondern sogar amtswidrig ausgesprochen hat, direkter Anlass für eine Rücktrittsforderung wegen verfassungswidrigen Verhaltens und krasser Amtsverfehlung. Dies belegen wir im Folgenden, denn das Versagen ist bei Gauck multipel:

    1. „Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe nicht gegen die Instrumente zur Euro-Rettung vorgehen wird. … Die Euro-Rettungsschirme werden von der Bevölkerung akzeptiert.“

    Quelle: Goldseitenblog vom 18.04.2012

  6. Willi Wacker sagt:

    Erst wurde Wulff, jetzt wird Gauck niedergemacht, was soll das? Was hat das mit Haftpflicht, Unfall, Kasko, dem Thema dieses Blogs zu tun? Wildschütz Jennerwein hat mit seinem Kommentar vom 22.2.2012 Recht.
    Derartige Beiträge und Kommentare, die noch nicht einmal eigene sind, sondern fremde Meinungen zitieren, sollten im Sinne der guten Sache unterbleiben.

  7. L.B. sagt:

    virus
    Mittwoch, 25.04.2012 um 13:55

    Gauck versagt vor Volk, Amt, Demokratie und Rechtsstaat

    Hallo, Virus,

    falsche Taste gedrückt und dann Aufprall immer noch nicht bemerkt?

    Oh Gott, lass es Hirn regnen.-

    L.B.

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