Einblick ins Allerheiligste
(……….)
Anfrage bei den Versicherungen: Die Gesellschaften selbst müssen den Kunden künftig automatisch mitteilen, dass sie Informationen in die Datenbank eintragen. Unberechtigten oder fehlerhaften Vermerken können die Versicherten widersprechen. Zudem können sie fordern, dass die Daten gelöscht werden. Weigert sich der Versicherer, sollten sich die Kunden an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden (www.versicherungsombudsmann.de) oder notfalls klagen.
Wichtig: Das HIS in seiner jetzigen Form gilt als rechtswidrig und soll bis spätestens 2011 reformiert werden. Dann sollen die Versicherer nur noch begrenzt Zugriffsmöglichkeiten auf die Wagnisdatei haben, Abfragen einheitlich regeln und die Einwilligungserklärungen transparenter gestalten.
Quelle: www.focus.de
Wie jetzt, rechtswidrig und dennoch nicht umgehend geschlossen!!!?
Aber immerhin, automatische Mitteilung an Kunden.
Kann jemand eine diesbezügliche Mitteilung seitens seines/eines Versicherers bestätigen?
Virus
Hallo Glöckchen,
mein Anwalt verklagt in letzter Zeit nur noch die Schädiger. Die Haftpflichtversicherer bestellen sich dann zwar als Prozessbevollmächtigte. Das meist obsiegende Urteil gibt er jedoch dem verklagten Versicherungsnehmer bekannt. Dieser erfährt dann, in was für einer Versicherung er haftpflichtversichert ist. Mein Anwalt sagt, das habe erzieherischen Effekt. Recht hat er.
MfG
Werkstatt-Freund
Das ist zur Abwechslung mal ne gute Nachricht bezüglich des HIS.
Stehe dem ganzen nämlich eher kritisch gegenüber, so als Versicherungsnehmer.
Hier noch was interessantes zum lesen dazu:
xxx.biallo.de/finanzen/Versicherungen/versicherungswirtschaft-neues-informationssystem-%28his%29-startet.php