Der Restwert im Leasingvertrag
Der im Leasingvertrag angegebene Restwert eines Fahrzeuges orientiert sich am erwarteten Marktwert des Autos zum Ende der Laufzeit. Dieser erwartete Marktwert wird mittels mehrerer Faktoren berechnet. Wichtig bei der Prognose des Restwerts sind Erfahrungswerte aus der Vergangenheit.
BMW-Händler ziehen Dekra vor Kadi
Die Restwert-Misere im deutschen Autohandel zieht Kreise: Eine Gruppe von BMW-Vertriebspartnern hat Klage gegen den Prüfkonzern Dekra erhoben. Die Händler werfen dem Dienstleistungsunternehmen vor, seine Gutachterpflichten bei der Wertermittlung von Leasingrückläufern verletzt zu haben. Beim Landgericht Stuttgart seien in diesem Zusammenhang insgesamt sechs Verfahren anhängig, teilte ein Gerichtssprecher gegenüber AUTOHAUS Online mit…
Quelle: autohaus.de >>>>>>>>>>>
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Autohaus.de informiert über Gerichtstermin am 8. April.
Siehe hierzu http://www.autohaus.de/dekra-gerichtsverhandlung-im-april-917824.html
„Spekulationen, wonach Dekra in Vorbereitung auf die gerichtliche Auseinandersetzung bereits Rückstellungen gebildet hat, trat ein Unternehmenssprecher entgegen: „Wir haben keine Rückstellungen gebildet, jedoch eine Risikoabschätzung vorgenommen.“ Das sei in solchen Fällen üblich. Zur Höhe wollte sich der Sprecher nicht äußern. Ebenso wies er Gerüchte zurück, wonach in Kürze auf den Protokollen ausgewiesen werden würde, dass die Dekra mit Rohdaten von Eurotax -Schwacke arbeite. Die Produkte des Dienstleisters stünden aber ständig auf dem Prüfstand, so dass dies für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden könne.“