Unter diesem Titel hat Herr Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann im April-Heft 2012 (04/2012) in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ einen Aufsatz veröffentlicht, der sich mit dem Urteil des OLG Naumburg (4 U 49/05 vom 20.01.2006) beschäftigt, sowie mit den drei Entscheidungen des LG Düsseldorf (12 O 153/09 vom 17.06.2009, 12 O 260/09 vom 11.09.2009 u. 12 O 273/10 vom 29.09.2010). Gegenstand dieser Urteile war die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen die beklagten Versicherer aufgrund geschäftsschädigender Äußerungen zum Nachteil des Kfz-Sachverständigen (DS 2012, 118 ff).
Wieder einmal hat der C.H. Beck-Verlag durch seine Chefredakteurin, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch, es ermöglicht, dass der Beitrag von Herrn Wortmann hier im Captain-Huk-Blog der Leserschaft bekannt gegeben wird. Für diesen Link ein herzlicher Dank an Frau Jackisch und ebenso Dank an Herrn Wortmann für diesen lesenswerten Beitrag.
Hier der Link zum Beitrag:
Hallo Redaktion,
gerade nach dem Urheberrechtsurteil des BGH ist es besonders wichtig, dass Sachverständige ihre Rechte wahrnehmen, wenn seitens der Versicherer geschäftsschädigende Aüßerungen verbreitet werden in Bezug auf die Qualität des Gutachtens und die eingestellten Lichtbilder.
Mein Dank gilt selbstverständlich auch der netten Chefredakteurin, der Frau RAin. Elisabeth Jackisch M.A. vom C-H Beck-Verlag in Frankfurt, die es ermöglicht hat, dass der Bericht hier im Captain-Huk-Blog veröffentlicht werden durfte.
Mit freundlichen Grüßen
F-W Wortmann
Sehr geehrte Redaktion,
jetzt muss ich mich auch mal persönlich bei der Redaktion bedanken, dass dieser lesenswerte Beitrag von Herrn Wortmann, war ja nicht der erste, der hier vorgestellt wurde, hier im Blog veröffentlicht wurde.
Ihren Redakteuren und allen Lesern wünsche ich noch viel Spaß beim Verarbeiten der gefundenen Erkenntnisse und ein schönes Wochenende.