STOP-COPY: Das Papier mit der Kopier- und Scanschutzfunktion
Wie wir alle wissen, werden die Originalschadensgutachten bei vielen Versicherern eingescannt und das Original im Anschluß daran vernichtet. Dass es sich hierbei um das Eigentum des Geschädigten handelt, das auch nach erfolgter Kostenerstattung an den Geschädigten zurück gegeben werden muss, interessiert die meisten Versicherungen nicht. Hier sind die Rechtsanwälte der Geschädigten gefragt, entsprechenden Druck auf die Versicherer bzgl. Rückgabe auszuüben.
Das gescannte Gutachten wird bei vielen Versicherern an sog. „Prüfdienstleister“ = Kürzungsfirmen weiter geschickt bzw. komplette digitalisierte Gutachten zur Erzielung höherer Restwerte, ungeachtet der Urheberrechte des Erstellers, in eine Internet-Restwertbörse eingestellt. Dort wird das beschädigte Fahrzeug des Geschädigten durch den Schädiger zum Verkauf angeboten.
Es werden also mehrfach die Rechte Dritter verletzt!
Insbesondere gegen die daraus resultierende Urheberrechtsverletzung durch einige Versicherer hat sich ein sachverständiger Kollege erfolgreich gewehrt, indem er Papier für seine Gutachten verwendet, das ein Einscannen erschwert bzw. komplett verhindert (siehe auch Bericht vom 13.11.2009). Es handelt sich hierbei um Papier der Firma Photolux GmbH. Nachdem offensichtlich ein größeres Interesse an diesem Papier besteht und es im Kleinmengenbezug nicht gerade ein „Schnäppchen“ ist, haben wir Kontakt mit der Fa. Photolux aufgenommen. Bei Abnahme einer größeren Menge gibt es eine entsprechende Rabattierung, die wir dann an die jeweiligen Kollegen durchreichen.
Deshalb hier die Frage:
Wer hat Interesse an dem Papier und in welcher Stückzahl wird es benötigt?
Hierzu bitten wir vorab um eine E-Mail zur Interessensbekundung unter Angabe der gewünschten Menge.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine grobe Bedarfsermittlung und nicht um eine Bestellung.
Je größer die Gesamtstückzahl, umso günstiger der Preis.
Hallo alle miteinander,
dem Sachverständigen C. sei Dank, dass er mit seinem nicht einscannbaren Schadensgutachten den Finger so richtig in die Wunde der Versicherer gelegt hat und er überdies damit ein öffentliches Urteil über die Machenschaften der Versicherer herbeigeführt hat. Eigentlich müssten alle seine Kollegen ihm einen dicken Frühstückskorb nach Franken schicken. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass Mut einzelner doch zum Erfolg führt.
Dieses Urteil des AG Nürnberg, bundesweit veröffentlicht, wird Furore machen, da bin ich mir sicher. Wegdiskutieren kann man das Urteil jetzt auch nicht mehr. Die (rechtswidrigen) Praktiken der Versicherungen -und gerade der im Urteil genannten- sind nunmehr publik. Das was immer behauptet wurde auf Seiten der Geschädigten ist jetzt bewiesen. Eine herbe Schlappe der Versicherungen. Wenn jetzt alle dieses Papier benutzen, ist es aus mit der elektronischen Schadensakte der Versicherer, das rechtswidrige Einscannen der Gutachten unterbleibt, die Internetrestwertbörse kann nicht mehr eingeschaltet werden und und und… Es tritt der Status ante Schadensmanagement ein. Herrliche Zeiten!
Mit dem Urteil müßten nunmehr die Medien auch informiert werden. Eine Aufgabe der Redaktion.
Ich für meinen Teil werde dem Sachverständigen C… die besten Weihnachts- und Neujahrswünsche übermitteln. Zur Weihnachtslektüre werde ich ihm einen Sonderdruck des Fortsetzungs-Aufsatzes von Wortmann „Der Sachverständige im Mittelpunkt der Schadensregulierung“ übersenden.
Abschließend sei noch auf folgendes hingewiesen:
Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei dem mutigen Sachverständigen C… nicht um ein Mitglied des BVSK. Man sieht, dass auch andere Sachverständigenverbände über weitsichtige Mitglieder verfügen. Mutige Männer (Sprich: Sachverständige) braucht das Land! Dann ist mir nicht bang um diesen Staat.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker