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Pressemitteilung
TÜV und Dekra schummeln mit Scheingutachten im großen Stil
Mainz (ots) – Spitzenverbände der Autogas-Branche und Sachverständige werfen den Prüforganisationen TÜV und Dekra “Schummeln mit Scheingutachten” im großen Stil vor. Das sei “Betrug am Kunden”, gefährde die Umwelt und die Verkehrssicherheit.
Es geht um mehr als 300.000 Fahrzeuge in Deutschland, die nachträglich auf Autogas umgerüstet wurden. Den meisten dieser Autos bestätigen Gutachten von TÜV und Dekra, dass sie die gesetzlichen Abgaswerte einhalten. Dabei haben die Prüforganisationen die Fahrzeuge nie gesehen. Die Prüfungen werden an so genannten Referenzfahrzeugen durchgeführt, die Ergebnisse einfach auf tausende andere Autos übertragen. Für die Prüforganisationen ein Millionengeschäft in dreistelliger Höhe, denn jedes Gutachten kostet den Kunden rund 300 Euro.
Stichproben des ZDF-Magazins “Frontal 21″ bestätigen: TÜV und Dekra stellen so genannte “Einzel-Gutachten hinsichtlich der Abgasemission” für Autos mit nachgerüsteten Gasanlagen aus, ohne dass der Schadstoffausstoß der Autos im Gasbetrieb gemessen wurde.
“Frontal 21″ weist zudem nach, dass nachgerüstete Autos mit Gasantrieb trotz extrem schlechter Abgaswerte problemlos zugelassen werden können.
TÜV und Dekra nutzen eine gesetzliche Grauzone. So ist es in “Ausnahmefällen” möglich, dass die Abgasuntersuchungen lediglich an einzelnen “Referenzfahrzeugen” durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden dann massenweise auf Autos ähnlicher Bauart übertragen, ohne dass diese Fahrzeuge tatsächlich überprüft werden.
Kritiker wie der “Bundesverband der freien Gastankstellen” oder der “Verband der Autogas-Anlagen Einbaubetriebe” sprechen von “wertlosen Schreibtisch-Gutachten”, bei denen auch gravierende Sicherheitsmängel an nachgerüsteten Autogas-Fahrzeugen gar nicht entdeckt würden.
Die Prüforganisationen TÜV und Dekra weisen die Kritik zurück. Das Prinzip der Referenzgutachten sei gesetzeskonform. So habe im September dieses Jahres auch der “Bund-Länder-Fachausschuss technisches Kraftfahrwesen” bestätigt, dass es “keinen Änderungsbedarf” gebe.
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Das, was da abläuft, ist eine „riesen Sauerei“.
Hier ergaunern sich Prüfinstitutionen massenweise Geld, für absolut unzureichende Prüfgutachten.
Abgesehen von den teilweise völlig mangelhaften und gefährlichne Einbauten der Gasanlagen, kommen noch mangelhafte Prüfgutachten von Referenzfahrzeugen oben drauf.
Und unsere Verkehrsministerien sehen keinen Handlungsbedarf, weil angeblich alles gesetzeskonform ist.
DANN SIND DIE GESETZE HALT FALSCH UND/ODER UNGEEIGNET!
Wahrscheinlich wurden die Gesetzesvorlagen, wie so oft von Lobbyisten geschrieben und von unfähigen Polikern abgesegnet.
Wie korrupt darf man in Deutschland eigentlich sein?
Gruss Franz511
Hallo Franz511,
ich verstehe zwar die Aufregung, aber ein Gutachten auf Grund eines Referenzstücks, egal ob Fahrzeug, Fahrzeugteil oder sonstigen Baumusters zu erstellen, ist üblich und im Regelfall auch anerkannt. Dies vor allem deshalb, da es zu einem für den Verbraucher leichteren Zugang zu dem geplanten Ein- oder Umbau führt.
Teilweise sind Prüfungen an jedem Fahrzeug auch weder wirtschaftlich noch zeitlich in irgendeiner Art und Weise zu schaffen.
Es wäre oftmals vielmehr Aufgabe des Umrüstbetriebes zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Umbau vorliegen und dann einen sach- und fachgerechten Umbau durchzuführen.
Das ist mit den seinerzeit hochgejubelten Kaltlaufreglern genau dasselbe Problem gewesen. Die sind in Fahrzeuge eingebaut worden, bei denen der Kat so schlecht war, dass die ursprüngliche Abgasnorm schon nicht mehr eingehalten wurde, geschweige denn die bessere Abgasnorm, die erreicht werden sollte.
Von den Einbaubetrieben haben sich aber kaum welche um die Voraussetzung gekümmert, sondern nur um den Einbau.
Grüße
Andreas
„ich verstehe zwar die Aufregung, aber ein Gutachten auf Grund eines Referenzstücks, egal ob Fahrzeug, Fahrzeugteil oder sonstigen Baumusters zu erstellen, ist üblich und im Regelfall auch anerkannt. Dies vor allem deshalb, da es zu einem für den Verbraucher leichteren Zugang zu dem geplanten Ein- oder Umbau führt.“
Hallo Andreas,
bei Bauteilen, die nicht abgasrelevant sind, und der Einbau keine erhebliche Sicherheitsgefährdung auslösen kann, braucht man in der Tat keine Einbaukontrolle. Bei Gasanlagen geht es jedoch um risikobehaftete Technik, die schon individuell überprüft werden sollte. Zur Gewährleistung der Sicherheit (für alle) und zum Zwecke der Abgasminimierung ist eine (unabhängige) Einbauprüfung zwingend erforderlich.
Gasanlage und Kaltlaufregler sind in der Brisanz nicht vergleichbar.
Das primäre Anliegen der Werkstätten ist in der Regel der Umsatz bzw. das Geld verdienen. Sicherheit und Umwelt rangieren immer an 2. Stelle.
Deshalb sollte der Gesetzgeber hier schon differenzieren.
@Andreas
Wenn Du die gesamte Sendung gesehen hast, dann weißt Du auch, das die umgebauten Gasfahrzeuge mit den gemessenen Abgaswerten völlig daneben gelegen haben und zusätzlich zum Teil mangelhaft beim Einbau der einzelnen Einbaukomponenten waren.
Ich bleibe dabei, hier wird mit der Sicherheit und dem Vorspiegeln, etwas für die Umwelt zu tun gespielt, um des schnöden Mammons Willen.
Gruss Franz511
@Franz511….für den Pfusch bzgl. Einbau sind wohl ausschliesslich die ausführenden Betriebe zuständig.
Und für die negativen Abgaswerte dürfte durchaus das gleiche gelten, denn jede Anlage ist (nach dem Einbau) zu justieren auf das jeweilige Fahrzeug.
Eine (Gas-)Anlage zu prüfen und für den qualifizierten Handel freizugeben ist eine Sache, der korrekte Einbau mitsamt anschliessender Kontrolle auf ordnungsgemäßen Einbau und Funktion die andere, wobei an erster Stelle die ordnungsgemäße Grundlage des Fahrzeugs zu prüfen ist.
Bitte nicht Pfusch von ein paar Leuten mit den allgemeinen Kriterien für die Inverkehrbringung von Bauteilen (gleich welcher Art) vermischen! Oder aber ich habe mich nur unklar ausgedrückt. 🙂
Wenn ich eine Gasanlage in mein Fahrzeug bauen will, dann kann ich mir die Komponenten selbst zusammensuchen oder eine Komplettanlage nehmen.
Wenn ich eine geprüfte Komplettanlage nehme, für die an Hand eines Referenzfahrzeuges für diesen Fahrzeugtyp ein Teilegutachten erstellt wurde, dann ist das mit Sicherheit nicht zu beanstanden, wenn der Einbauer prüft, ob
a) das Grundfahrzeug den Anforderungen entspricht, also alle abgasrelevanten Teile in Ordnung sind und
b) die Anlage sachgerecht eingebaut wurde.
Wenn natürlich bei der Prüfung des Referenzfahrzeuges gemurkst wurde, ist das schlecht, widerspricht aber nicht den dem – guten – Grundgedanken.
Im übrigen erfolgt nach dem Einbau zum einen eine Gassystemprüfung und zum anderen eine Änderungsabnahme.
Wenn ich mir aber eine Anlage selbst zusammenbastle, hier die Injektoren, dort den Verdampfer von dem den Druckminderer, etc., dann kann ja gar kein Referenzfahrzeug geprüft worden sein…
Also muss ich die – jeweils einzeln geprüften – Komponenten in mein Fahrzeug bauen lassen, natürlich sach- und fachgerecht, und für den Umbau eine Gassystemprüfung durchführen und noch für eine Einzelabnahme vorstellen.
Es sind also in jedem Fall, egal ob Einzelkomponenten oder Komplettanlage zwei zusätzliche Prüfungen erforderlich.
Der Pfusch kann nunmehr beim Einbau (bzw. der vorbereitenden Tätigkeiten), der Gassystemprüfung oder der anschließenden Einzel- bzw. Änderungsabnahme gemacht werden.
Die Prüfung des Referenzfahrzeuges für die Erstellung eines Teilgutachtens ist meiner Meinung nach nicht zu beanstanden. Denn wie unterschiedlich sind denn die 100 Golf IV mit 1,4 ltr. Motor mit 75 PS? Die sollten motortechnisch alle gleich gebaut sein, wenn die gleichen Motorkennbuchstaben aufgeführt werden.
Das, was Franz511 beschreibt, hat nichts mit der Referenzfahrzeugprüfung zu tun, sondern mit einer fehlerhaften Abnahme des Fahrzeuges nach durchgeführtem mangelhaftem Einbau und scheint eher in die Richtung zu gehen, dass da nur was auf dem Papier gemacht worden ist.
Wenn das System richtig angewendet wird, gibt es keine Probleme. Wird das System an einer Stelle negativ durchbrochen, gibt es Probleme. Das ist aber in anderen Bereichen genauso.
Grüße
Andreas
@andreas
@buschtrommler,
hier der Link, damit wir über den gleichen Fernsehbeitrag sprechen:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7930246,00.html
Das hier beim Einbau durch die Firmen zusätzlich gepfuscht wurde, entschuldigt weder den Gesetzgeber noch den TÜV oder den DEKRA.
Wenn ich dran denke, dass früher der Anbau einer Anhängerkupplung durch einen AAS überprüft werden musste, streuben sich mir bei den hier gezeigten Beispielen der eingebauten Gasanlagen die Haare.
Gruss Franz511
Hallo Franz511,
ich habe mir den Beitrag in voller Länge angesehen. Und das ist doch genau das, was ich sage. Grundsätzlich ist das Referenzfahrzeugmodell in Ordnung.
Es ist hier nur völlig falsch angewandt worden, weil
a) ein „Referenzfahrzeug“ für viele verschiedene Fahrzeuge erstellt wurde
b) eine zusammengestückelte Anlage verwendet wurde,
c) irgendeine Einzelabnahme erstellt wurde, ohne dass der Prüfer alle Prüfungen vorgenommen hat.
Hier kam es also zu mehreren Fehlern. Zunächst wurde das System des Referenzfahrzeuges falsch angewandt. Dann wurde für den BMW eine Gasanlage verwandt, über deren Sinn sich niemand Gedanken gemacht hat. Bei den Polos war es vermutlich genauso.
Dann wurde eine fehlerhafte (wie auch immer die Fehler aussahen…) Einzelabnahme erstellt.
Dass das eine Sauerei ist, versteht sich von selbst, aber das liegt an der Unzulänglichkeit der beteiligten Personen.
Grüße
Andreas