Ja, wer hätte das gedacht: „Allianz gewinnt Rechtsstreit um „Fairplay“

Gleich drei Beiträge beschäftigen sich bei Auto Online mit der Klage von RA und Notar Jörg Elsner aus Hagen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)  gegen das Fairplay-Konzept der Allianz.

Eine Klage, die m. E. auf schwachen Füßen gestellt war.  Soweit ich das sehe, hat Herr RA Elsner keinen einzigen Fall zur Bestätigung seiner Klagebegründung dem Gericht zur Kenntnis gegeben. Geben können, weil er sich nicht darum bemüht hatte? Dies vor dem Hintergrund, dass der Prozess-Vertreter der Allianz-Versicherung mit den angeblich wenigen über Fairplay regulierten Schäden für 2010 schon während des Verfahrens argumentiert hatte.

In der mündlichen Verhandlung vom 12. Januar diesen Jahres widersprach Rechtsanwältin Dr. Sabine Rojahn von der Kanzlei Taylor Wessing in München, die die beklagte Allianz Versicherung vertrat, energisch den Vorwürfen der Klägerseite. Unter anderem argumentierte sie anhand von Zahlen, dass bei mehr als einer Million Kfz-Schäden im Jahr 2010 insgesamt 5.927 KH-Fälle sowie 16.236 Kaskoschäden nach Fairplay abgewickelt wurden. Bei einem Anteil von 1,5 Prozent (KH) bzw. 2,8 Prozent (Kasko) von einem „Herausdrängen“ bzw. einer „gravierenden Behinderung“ der Anwälte zu sprechen, könne sie nicht nachvollziehen. Auch sei kein einziger Fall aus der Praxis bekannt, bei dem „Werkstätten nicht ordnungsgemäß ihre Pflichten erfüllt“ bzw. gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen hätten.

Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, die Firma ControlExpert – nach ein wenig Internet-Recherche – in das Klageverfahren mit einzubeziehen. Der immer wieder selbst von CE behauptete Besitz einer riesigen Datenbank  (gesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung?) hätte zur Erhellung bezüglich der Anzahl der Fälle aber auch der Schadenhöhenbestimmung/-kürzung, der vorgegenbenen Reparaturausführung und der Minderwertberechnungen, falls  überhaupt erfolgt, beitragen können. Siehe hierzu nur mal:

ControlExpert und Fairplay: Das Highlight ist die Geschwindigkeit

23.06.2009 – 15:33 | 97623

PresseMitteilung von ControlExpert GmbH

In der ersten Ausgabe des ControlExpert Kundenmagazins C€ Profile hat Manfred Reddig, Geschäftsführer der Ford-Händler Dienstleistungsgesellschaft FHD, in einem Interview über den Einstieg bei Fairplay und was ihn und die Ford-Händler bei Fairplay überzeugt hat, gesprochen.

Übrigens steht hier einiges geschrieben, was nach dem Beitrag von Hans Dampf   Control Expert – Prüfdienst für Werkstattrechnungen von Endverbrauchern  so nicht mehr zutreffend sein kann.

Jede Werkstatt berechnet den normalen Stundensatz, wie er auch sonst den Kunden in Rechnung gestellt wird. Maßstab dafür sind die AGB, die in jedem Betrieb aushängen. Auch bei anderen Punkten, etwa bei den Mietwagen- und Abschleppkosten, die nach Dekra-Preisliste abgerechnet werden, gibt es eindeutige und marktübliche Regeln.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass in den Aktenschränken der Kollegen von RA Elsner keine Fälle dokumentiert sind, die seinen Vorwurf, dass das Schadenregulierungsmodell „Fairplay“ der Allianz alles andere als fair ist, dass neben den Verbrauchern zudem die Sachverständigen  und Verkehrsrechtsanwälte benachteiligt werden und die Werkstätten die Arbeit von Sachverständigen übernehmen müssen, hätten bestätigen können.

Sachverständige hätten zudem Werkstätten benennen können, in welchen sie keine Haftpflichtschäden mehr besichtigen, weil diese nach dem Fairplay-Konzept die Schäden jetzt in Eigenregie abwickeln. Ein Leichtes wäre es dann auch gewesen, die Umsatzeinbußen daraus zu ermitteln und diese dem Gericht vorzulegen.

Hätte, könnte ……

Die Allianz verbucht zu Recht einen Sieg, weil Anwälte und Sachverständige mal wieder sehenden Auges die Falle haben zuschnappen lassen.

Schadenregulierung

Allianz gewinnt Rechtsstreit um „Fairplay“

Dreieinhalb Monate nach der Hauptverhandlung am 12. Januar 2012 vor dem Landgericht München I wurde am gestrigen Donnerstag im Rechtsstreit um die Anwendung des Schadensregulierungsmodells „Fairplay“ das Urteil gesprochen. Im Ergebnis wurde die Klage von RA und Notar Jörg Elsner gegen die Allianz Versicherung damit abgewiesen. … mehr

Quelle: Autohaus-Online

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10 Antworten zu Ja, wer hätte das gedacht: „Allianz gewinnt Rechtsstreit um „Fairplay“

  1. Willi Wacker sagt:

    Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Also sollte man hinsichtlich irgendwelcher Vorwürfe des Vorbringens oder Unterlassens zunächst zurückhalten. Jeder war aufgerufen, Munition dem Klägervertreter zu liefern. Offenbar sind aber nur wenige dem Aufruf gefolgt. Es ist ja auch einfacher, die Hände in den Schoß zu legen und hinterher zu lamentieren.

  2. S.B. sagt:

    Willi Wacker
    Montag, 30.04.2012 um 18:33

    „Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Also sollte man hinsichtlich irgendwelcher Vorwürfe des Vorbringens oder Unterlassens zunächst zurückhalten. Jeder war aufgerufen, Munition dem Klägervertreter zu liefern. Offenbar sind aber nur wenige dem Aufruf gefolgt. Es ist ja auch einfacher, die Hände in den Schoß zu legen und hinterher zu lamentieren.“

    Moin, Willi Wacker,

    es geht hier nicht um ein Lamentieren, sondern angesichts eines verlorenen Prozesses um die Frage, ob interdisziplinär die mögliche Kommunikation vorbereitend (!) und während des Prozesses von RA Elsner aus Hagen genutzt wurde, um zu seinem auch meiner Meinung nach berechtigten Anliegen das richtige und vom Gericht zu verstehende Bild überzeugend präsentieren zu können.

    Wenn es im Gegensatz hierzu die Allianz Vers. verstanden hat, die unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zweifelsohne nach wie vor bestehende Brisanz durch ein paar läppische Zahlen zu verniedlichen und dem ganzen sonstigen Unterfangen das Gesicht der Harmlosigkeit zu verleihen, weil es ja um nicht mehr als um das Bemühen einer unkomplizierteren Schadenregulierung geht, dann hat es auf Klägerseite gehakt, denn ansonsten wäre ein klageabweisendes Urteil kaum verständlich.

    Natürlich hätten auch die seriösen Berufsverbände der Kraftfahrzeugsachverständigen und praxiserfahrene Kfz.-Sachverständige hier so manchen nützlichen Beitrag liefern können. An Angeboten soll es übrigens keineswegs gefehlt haben.

    Um welchen Aufruf von wem soll es sich denn gehandelt haben, dem Herrn Klägervertreter „Munition“ zu liefern ? Ein solcher Aufruf von RA Elsner und dem Klägervertreter ist mir nicht bekannt. Miteinander zu reden, wäre vorbereitend das Gebot der Stunde gewesen und ich bin überzeugt, dass Herr Elsner reihenweise die Erfahrungen freiberuflich tätiger Sachverständiger dem Gericht hätte präsentieren können.

    Fakt ist doch nach wie vor, dass mit dem FAIR-PLAY Konzept der Wettbewerb beeinflusst und gesteuert wird sowie Rechtsanwälte und versicherungsunabhängige Kraftfahrzeugsachverständige aus der Schadenregulierung eliminiert werden sollen, worin schon eine durchaus beabsichtigte Nichtberücksichtigung von ansonsten legitimen Schadenersatzansprüchen liegt. Es wird überdies versicherungsseitig auch Einfluss auf den Reparaturweg genommen sowie auf alle anderen Prognosen, wie

    – Wiederbeschaffungswert
    – Restwert
    – Wertminderung usw.

    …Und wer befindet dann wertneutral beispielsweise über die Höhe des Merkantilen und Technischen Minderwerts ? Natürlich die Allianzversicherung durch ihre hauseigenen Sachverständigen oder gar die DEKRA ? Vielleicht auch hier zukünftig Control-€xpert mit Bruder Witte aus Langenfeld ?

    Beispiel: Relativ neuwertiges Fahrzeug der Mittelklasse. Unfallreparatur im Frontbereich. Reparaturkosten ca. 1300,00 €.
    Offenbarungspflichtiger Schaden, wenn auch n u r „Anbau“teile zu erneuern waren, also ein „Argument“ zur Frage eines Technischen Minderwerts, denn beim Merkantilen Minderwert wird immer eine vollständige und vollwertige Reparatur unterstellt.

    Reaktion der Allianz-Sachbearbeiterin: Unsere Herren sehen keinen Minderwertanspruch und deshalb können wir einen solchen auch nicht regulieren. Ja, mit dem Sehen ist das bekanntlich so eine ganz besondere Sache.-

    Das ist gewiss ein Fall von Tausenden und nur die Spitze eines Eisberges.

    Konnte das dem Gericht vermittelt und glaubhaft auch von seitens des Klägers belegt bzw. durch entsprechende Beweisangebote untermauert werden ?

    Hier läuft doch wirklich alles darauf hinaus, dass über Reparaturweg und Schadenhöhe zukünftig mit Billigung des LG München derjenige bestimmen soll, der nach unserer Rechtsordnung Schadenersatz zu leisten hat. Die Ausblendung von unabhängigen Dienstleistern stellt dies nicht sicher und daran gibt es auch nichts zu rütteln.

    Ich stelle mir gerade vor, wie es letztlich beim Fußballkrimi bezüglich Fair Play wohl gelaufen wäre, wenn die Mannschaft von REAL MADRID mit eigenem Schiedsrichter ins Match gegangen wäre.
    Ein Aufschrei, verbunden mit berechtigter Empörung und Unverständnis hätte diese Republik erschüttert.

    Nun wird wohl der Zeitpunkt für aktuelle Recherche mehr denn je angezeigt sein und das so zusammengetragenen Materiel wird dann vielleicht besser verdeutlichen können, dass das Anliegen von RA Elsner aus Hagen einen tragfähigen Hintergrund hatte.

    Mit freundlichen Grüßen
    zum Tag der Arbeit

    S.B.

  3. joachim otting sagt:

    S.B. schreibt:

    „Nun wird wohl der Zeitpunkt für aktuelle Recherche mehr denn je angezeigt sein und das so zusammengetragenen Materiel wird dann vielleicht besser verdeutlichen können, dass das Anliegen von RA Elsner aus Hagen einen tragfähigen Hintergrund hatte.“

    Ich kann, da hat Willi Wacker recht, mangels Urteilsgründen nicht beurteilen, ob Tatsachenvortrag gefehlt hat. Vielleicht ist ja alles vorgetragen, aber vom Gericht anders als von Schadenvolkes Stimme gewürdigt. Warten wir es ab.

    Wenn es aber an relevantem Tatsachenstoff mangelte, ist das mit dem Nachschieben von neuem Tatsachenmaterial nicht so einfach, wie S.B. sich das vorstellt:

    § 531 ZPO, Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Absatz 2 Ziffer 3: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie … … im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.

  4. virus sagt:

    @ Otting § 531 ZPO, Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Konkretisierter Vortrag und § 531 Abs. 2 ZPO

    Ob ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen neu ist, hängt davon ab, wie allgemein es in erster Instanz gehalten war.

    Kein neuer Vortrag liegt vor, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird

    (BGH PA 06,46,Abruf-Nr.070464;NJW-RR 03, 1321; NJW-RR 91, 1214; BGHZ 159,245;).

    Quelle: http://www.haftungsrechtler.de/aktuelles/aktuelles090309_4.html

  5. RA Schepers sagt:

    @ S.B.

    Um welchen Aufruf von wem soll es sich denn gehandelt haben, dem Herrn Klägervertreter “Munition” zu liefern ? Ein solcher Aufruf von RA Elsner und dem Klägervertreter ist mir nicht bekannt.

    Es gab einen Aufruf per Rundmail über die ARGE Verkehrsrecht des DAV, wenn ich mich Recht entsinne.

    @ virus

    Soweit ich das sehe, hat Herr RA Elsner keinen einzigen Fall zur Bestätigung seiner Klagebegründung dem Gericht zur Kenntnis gegeben. Geben können, weil er sich nicht darum bemüht hatte?

    Jetzt demjenigen Vorwürfe machen, der als Erster und bisher wohl Einziger aktiv wurde…???

  6. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    RA Schepers
    Mittwoch, 02.05.2012 um 15:57

    Rechtsanwalt Jörg Elsner gegen Allianz-Versicherung

    „Es gab einen Aufruf per Rundmail über die ARGE Verkehrsrecht des DAV, wenn ich mich Recht entsinne.“

    Sehr geehrter Herr RA Schepers,

    wenn es denn einen solchen Aufruf gegeben haben sollte, so war dieser doch wohl vornehmlich an die „Kollegenschaft“ gerichtet und nicht an die praxiserfahrenen und versicherungsunabhängigen Kfz.-Sachverständigen oder wissen S I E es besser ?

    Natürlich spielen die Fälle aus der Praxis in einem solchen Verfahren eine entscheidungserhebliche Rolle und die darauf abzielende Frage von virus wird ja wohl noch erlaubt sein, weil sich damit letzlich nur herausstellen kann, was möglicherweise hätte besser laufen können.

    Wenn Herr Elsner die Niederlage jetzt nur „sportlich“ sieht, ist es für sein Ego eigentlich nur Balsam, andererseits aber auch ein Meilenstein für die Allianz, die das wohl nicht nur „sportlich“ sehen wird, was u.a zukünftig die Frage „Wer solidarisiert sich mit wem“ betrifft und die mir bekannten Reaktionen aus der Kfz.-Branche lassen keine Zweifel daran aufkommen, auf welcher Seite die Sympathien lagen. Also bitte hier den verständlichen Bemühungen eines Hinterfragens nicht den von Ihnen Angesprochenen gleich wieder den schwarzen Peter anhängen wollen nach dem Motto:“Wie könnt Ihr nur…“? Ein solches Procedere wird in der Sache sicherlich nicht hilfreich sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum & Tangendorf

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  7. DerHukflüsterer sagt:

    Es gab einen Aufruf über den VKS!
    Hier sind genügend versicherungsfreie SV angeschlossen!
    Entweder waren keine Fälle vorhanden, oder man hat die Mails wieder nicht gelesen, weil man den Aufträgen hinterher hasten musste, was ich eher vermute.

  8. RA Schepers sagt:

    @ Herr Rasche

    Sehr geehrter Herr Rasche,

    mit meinem Beitrag wollte ich niemandem den schwarzen Peter anhängen, sondern den schwarzen Peter aus dem Spiel nehmen.

    Wir sind beide der Meinung, daß der schwarze Peter in der Sache sicherlich nicht hilfreich ist.

    Also, wie Willi Wacker und Herr Otting schon schrieben: Urteilsgründe abwarten.

    Und wie Sie schon schrieben: Praxisfälle spielen für solche Verfahren eine erhebliche Rolle.

    Deshalb jetzt und hier (nochmals) der Aufruf, daß alle, die Erfahrungen mit dem Fairplay-Konzept gemacht haben, hierüber berichten mögen.

    Nicht SV gegen RA, keine gegenseitigen Vorwürfe. Da geht doch noch was!

  9. RASchepers sagt:

    Aus der aktuellen Verkehrsanwälte Info 07/12 vom 24.5.12:

    Urteil des LG München I vom 26. April 2012 zum Fairplay-Konzept der Allianz

    Wir hatten Sie im Newsletter 17/11 informiert, dass der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herr Kollege Elsner, gegen die Allianz wegen der Behinderung von Rechtsanwälten durch die Abwicklung von Schadensfällen nach dem sog. Fairplay-Konzept Klage vor dem LG München I erhoben hat. Das Landgericht München I hat diese Klage durch Urteil vom 26.04.2012 abgewiesen. Zwar stellt das Gericht fest, dass das Konzept geeignet sei, die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit von Anwälten objektiv zu beeinträchtigen. Die Unlauterkeit eines solchen Handelns sei jedoch im Rahmen einer umfassenden Abwägung der Interessen aller Beteiligten festzustellen. Diese Abwägung geht am Ende zugunsten der Allianz aus. Nähere Einzelheiten können Sie dem Urteil entnehmen.

    Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat entschieden, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

    Wir appellieren nochmals an unsere Mitglieder: Sollten Ihnen Fälle bekannt werden, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass eine Fairplay-Abwicklung eine unvollständige Reparatur zur Folge hatte, informieren Sie bitte die Geschäftsstelle, Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Telefon: (0 30) 72 61 52 123, bachmann[at]anwaltverein.de. Vertraulichkeit wird selbstverständlich zugesagt.

  10. Joda Besswerwisser sagt:

    Die Allianz wirbt mit:
    Die Werkstatt klärt die Reparatur mit uns vor Beginn ab. Sie müssen daher nicht damit rechnen, dass wir bei der Bezahlung des unfallbedingten Schadens Abzüge vornehmen. Voraussetzung ist, dass Deckung bzw. Haftung gegeben sind.

    Das ist doch ganz klar darauf ausgerichtet, damit zu drohen, dass sonst Abzüge vorgenommen werden. Wenn das nicht wettbewerbswidrig ist… und ein gutes Argument gegen FairPlay. Der Anwalt soll nicht nur raus,. sondern die Werkstatt auch bevorzugt werden.. Warum gibt es keine Werkstatt, die gegen eine Fair-Play-Werkstatt vorgeht, weil die sich mit dem Versicherungsgegner verbrüdert, um Vorteile zu erlangen?

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