WELT ONLINE – der verlängerte Arm der Versicherungswirtschaft?

Immer mal wieder findet sich im World Wide Web ein Beitrag zum eCall. Das Notrufsystem, das angeblich Leben retten soll, in Wirklichkeit aber nur Begehrlichkeiten insbesondere bei der Fahrzeugindustrie und der Versicherungswirtschaft weckt. Liest man zunächst den Beitrag von Thilo Weichert, Leiter „Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein“, gehalten anlässlich des Verkehrsgerichtstages 2012 in Goslar:

Podiumsdiskussion „Mit dem eCall ins Herstellermonopol? Wettbewerbspolitische Verwerfungen durch Missbrauch einer Notfalleinrichtung“

dann muss einem der Beitrag bei WELT ONLINE bestenfalls als „platt“ vorkommen. Eine Aneinanderreihung von Hypothesen, Wunschvorstellungen und nicht nachvollziehbarem Anspruchsdenken, Wahres und Unwahres vermischend.  Ich jedenfalls, stelle mir unter journalistische Recherche was anderes vor. Wie sonst lässt sich die unpräzise und somit unrichtige, den Leser verdummende Aussage erklären?

Zwar können geschädigte Autofahrer die Werkstatt selbst auswählen, doch dieses Recht besteht laut neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, solange die gegnerische Versicherung keine eigene Werkstattempfehlung ausgesprochen hat.

Das Geschäft mit der Rettung

Wenn der Wagen Hilfe holt: Mit dem Notrufsystem eCall soll es auf Europas Straßen weniger Verkehrstote geben. Versicherungen und Autohersteller versprechen sich von diesem Dienst lukrative Geschäfte  Von Christof Vieweg

Quelle: WELT ONLINE, alles lesen >>>>>>>

 

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9 Antworten zu WELT ONLINE – der verlängerte Arm der Versicherungswirtschaft?

  1. Willi Wacker sagt:

    Merkwürdig ist das Verständnis des Herrn Heitmann von der HUK-Coburg über Schadensregulierung, wenn die in dem Bericht wiedergegebene Aussage des Herrn Heitmann zutreffend wiedergegeben ist. Dart soll er angegeben haben: „Wir möchten gern mitreden, wenn es darum geht, wie Autos bei Unfällen repariert werden. Es kann nicht sein, dass derjenige, der das System einbaut, einen automatischen Vorsprung hat“. Ich glaube, dass Herr Heitmann bis heute noch nicht das System des deutschen Schadensersatzrechts verstanden hat. Danach hat der Schädiger gar nichts zu fordern, sondern zu leisten, nämlich Schadensersatz. Herr des Wiederherstellungsgeschehens ist nicht der Schädiger oder dessen Versicherer, sondern der Geschädigte. Herr Heitmann baut sich da ein Wolkenkuckucksheim, das einem Wunschdenken entspricht, aber nicht der deutschen Rechtslage.

    Nein, nein. Das Emergency Call-System ist ex prae zu befürworten, weil es Leben retten kann, wie der eingangs aufgeführte Beispielsfall zeigt. Das, was Leben rettet, darf nicht zum Spielball der Versicherungen werden. Den Versicherungen muss der Zugang zu den Unfalldaten abgeschnitten werden. Mit dem Wunsch, auch an den Unfalldaten partizipieren zu wollen, zeigt sich doch das perfide Denken der Versicherungen. Nicht das zu rettende Leben ist wichtig, sondern der erste Zugriff auf den Geschädigten. Und das ist menschenverachtend und per Gesetz zu unterbinden.

    Der Zugriff der Hersteller ist noch verständlich, weil das herstellerbezogene Fahrzeug beschädigt ist, so dass ein Interesse besteht, das Fahrzeug in der markeneigenen Fachwerkstett reparieren zu lassen, wenn der Kunde das wünscht. Aber auch hier gilt, dass das Leben der Unfallopfer oberste Priorität hat und haben muss.

    Das System heißt nicht umsonst Emergency Call – zu gut deutsch: Notfall-Ruf -, praktisch das, was auf dem Meer das SOS ist. SOS gleich Save our souls, also: „Rettet unser Leben!“ Und nicht: „kümmert Euch um das havarierte Schiff“. Das Geschäft mit der Havarie ist nachrangig.
    Was aber auf hoher See als Weltrechtsgrundsatz gilt, muss auf dem Land und auf den Strassen umsomehr gelten. Denken Sie mal daran, Herr Heitmann!

    Im übrigen ist der Beitrag von Christoph Vieweg schlecht recherchiert. Die von ihm angegebene Rechtsprechung des BGH gibt es nicht. Der Autor hat bereits in seinem Vorspann darauf hingewiesen. Die Versicherung kann und darf gar nicht empfehlen, wann, wo und wie das Unfallopfer zu reparieren hat. Das Unfallopfer kann sichauch entschließen, gar nicht reparieren zu lassen. Auch das ist möglich. Aber das ist offenbar bis zur WELT ONLINE noch nicht vorgedrungen. Herrn Vieweg kann man nur raten, in Zukunft sich erst kundig zu machen, und dann einen Beitrag verfassen.

    Als ich obigen Bericht las, dachte ich nur noch: Armes Deutschland. In diesem Sinne
    Willi Wacker

  2. Glöckchen sagt:

    Hallo Herr Vieweg
    schon lange habe ich nichtmehr eine so dermassen peinlich schlecht recherchierte Story gelesen!
    Wo haben Sie denn gelernt,etwa in der BW-Suppenküche?
    Acht Liter Wasser,zwei Kilo Natriumglutamat und n´Bund Petersilie,das ganze 19 Minuten lauwarm ziehen lassen, schmeckt um Längen besser,als das,was Sie hier ihrer zu verdummenden Leserschaft aufgetischt haben!
    Klingelingelingelts?

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    nicht nur Herr Vieweg hat schlecht recherchiert. Auch Herr Heitmann von der HUK-Coburg gibt dummes Zeug von sich, wenn die veröffentlichten Aussagen stimmen. Ich hatte Herrn Heitmann schon einmal auf einer Vortragsveranstaltung miterlebt und musste ob seiner obskuren Rechtsansichten nur noch mit dem Kopf schütteln. Das zeigt auch sein Verständnis von Schadensregulierung in obigem Bericht. Von Schadensersatzpflicht gemäß § 249 BGB keine Ahnung.
    Ein Notfall-Ruf hat – wie das Wort schon sagt – zuerst bei der Notfallstation, der Polizei bzw. Rettungsdienst, Feuerwehr, Rotes Kreuz o.ä., einzugehen. Dann gilt die erste Sorge den Opfern, nicht dem Material. Aber da zeigt Herr Heitmann sein wahres Gesicht. Für ihn zählt das Opfer nicht, nur der schnöde Mammon. Gewinnmaximierung auch auf Kosten der verblutenden Opfer. Hauptsache die HUK-Coburg steht bilanztechnisch gut dar. Nein, nein, so kann und darf es nicht gehen. Die HUK-Coburg hat sich mit dieser Aussage selbst disqualifiziert.

    Im übrigen sollte sich Monitor oder für Coburg in Bayern besser passend, Report München, mit der Thematik beschäftigen. Die Redaktion sollte insofern die TV-Redaktionen bezüglich dieses brisanten Themas informieren. Ich bin mir sicher, dass sich auch Frau Mikisch für dieses Thema und die menschenverachtenden Ansichten des HUK-Vorstandes interessiert. Frontal 21 wäre auch noch eine Alternative.
    Mit derartigen Vorstandsmitgliedern kann sich die HUK-Coburg nicht hervortun.

  4. Gottlob Häberle sagt:

    „Und Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandsmitglied der HUK-Coburg, erklärte bei einer Podiumsdiskussion am Rande des Goslarer Verkehrsgerichtstages: „Wir hätten schon gern eine Information, dass gerade ein Unfall stattgefunden hat und wollen nicht erst Stunden später erfahren, dass unser Kunde, der eine Kasko-Police mit Werkstattbindung hat, bereits in einer Werkstatt steht, die vielleicht nicht zu unserem Netzwerk gehört.“

    Und weiter:

    „Wir möchten gern mitreden, wenn es darum geht, wie Autos bei Unfällen repariert werden. Es kann nicht sein, dass derjenige, der das System einbaut, einen automatischen Vorsprung hat“

    Gehört dies zum Geschäftszweck eines Versicherers und steht dies so auch im Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung?

    „Wenn der Wagen Hilfe holt“ ist der Schaden schon eingetreten – sollen dann alle nur noch das tun was die Versicherer wollen?

    Sonntags zum nachdenken.

    Grüße aus dem Wilden Süden

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo Gottlob Häberle,
    was das Vorstandsmitglied Heitmann von der HUK-Coburg möchte, ist das Wunschdenken der Coburger Versicherung. Die Ziege wollte vom lieben Gott, als es bei der Schöpfung um die Ausgestaltung der Tiere ging, auch einen langen Sterz, bekommen hat sie dann aber einen kurzen. Also wünschen kann man sich vieles. Bekommen ist dann eine andere Frage. Und diese Frage muss bei dem Notfallsystem pro Opfer beantwortet werden – und nicht pro Versicherung.
    Mit dem Begehren des Herrn Heitmann macht dieser das Unfallopfer, das die HUK-Coburg doch so gerne als Unfallpartner bezeichnet, zum willenlosen Opfer der Versicherungsforderungen. Dabei hat die Versicherung gar nichts zu fordern. Im § 249 BGB steht mit keinem Wort, dass der Schädiger irgendetwas fordern könnte. Vielmehr ist dort geregelt, dass der Geschädigte vom Schädiger fordern darf, nämlich die Wiederherstellung des vormaligen Zustandes, der vor dem Unfall bestanden hat. Der Geschädigte ist der Fordernde, nicht umgekehrt. Die eintrittspflichtige Versicherung erfährt schon mit der Unfallanzeige seines VN rechtzeitig von dem Unfallgeschehen, für das der VN einzustehen hat. Insoweit entsteht mit dem Unfall, praktisch in der darauf folgenden logischen Sekunde später ein gesetzliches Schuldverhältnis, kraft dessen der Geschädigte von dem Schädiger Leistungen fordern kann. Dabei ist der Geschädigte der Gläubiger und der Schädiger der Schuldner. Bekanntlich müssen Schuldner leisten und können nicht fordern. Ich glaube zwar schon, dass sich Herr Heitmann über diese Konsequenzen bewußt ist, gleichwohl wird immer wieder versucht, dieses Schuldverhältnis umzudrehen. Nur dieser Versuch muss scheitern.

    Die Kfz-Haftpflichtversicherungen, und an erster Stelle die nach eigenen Worten größte, nämlich die HUK-Coburg Group, sollten sich auf ihre ureigenste Aufgabe konzentrieren, nämlich für ihren Versicherten, der den Schaden angerichtet hat, den Schaden zu ersetzen. Nur das ist die Aufgabe der Versicherer.

    Herr Heitmann muss sich auch vor Augen halten, dass der Geschädigte gar nicht verpflichtet ist, mit der Versicherung des Schädigers zu korrespondieren. Der unmittelbare Ansprechpartner für den Geschädigten ist der Schädiger persönlich. Nur der ist zum Schadensersatz verpflichtet, zumindest ergibt sich das aus § 249 BGB. Die Position, in die sich die Versicherung drängt, ergibt sich nicht aus dem allgemeinen Schadensersatzrecht. Folgerichtig verklagen Geschädigte auch nicht die Versicherung, die die Schäden rechtswidrig kürzt, sondern immer häufiger mit Erfolg den Schädiger direkt, weil der es ist, der unmittelbar auf Schadensersatz haftet. Würde man jetzt den Gedankengang von Herrn Heitmann fortführen, müßte nicht die Versicherung, sondern der Schädiger sofort von dem Unfall informiert werden. Der kennt aber den Unfall, weil er ihn in der vorgehenden logischen Sekunde verursacht hat. Also ist die Schädigerseite voll und umfänglich über den Unfall informiert. Eine zusätzliche Informationspflicht der Versicherung des Schädigers ergibt sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Versicherungsvertrag. Es gibt daher gar keine Anspruchsgrundlage für die Versicherung. Auch das dürfte Herrn Heitmann bekannt sein. Mit welchem Recht fordert er daher für seine HUK-Coburg ein Recht, das ihm nicht zusteht? Es gibt daher gute Gründe, dass der Versicherer von vornherein ausgeschlossen bleiben muss. Da dürften auch Europa-Normen der Versicherung nicht helfen.

    Geschäftliche Interessen haben hintan zu stehen. Die Rettung des Opfers, immerhin von dem VN der Versicherung in diese Lage gebracht, muss an erster Stelle stehen. Die Unfallrettung hat oberste Priorität. Dies ist auch volkswirtschaftlich so erwünscht. Aus diesem Grunde haben auch Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn Vorrangsrechte. Nicht der Abschlepper mit Gelblicht. Das Bergen des verunglückten Fahrzeuges kann und muss später geschehen, nachdem die Opfer versorgt sind. Erst der Mensch, dann das Material. Nicht umgekehrt.

    Noch einen schönen Sonntagabend und guts Nächtle.
    Grüße in den wilden Süden.

  6. G.v.H. sagt:

    Willi Wacker
    Sonntag, 06.05.2012 um 21:13

    „Hallo Gottlob Häberle,
    was das Vorstandsmitglied Heitmann von der HUK-Coburg möchte, …“

    Guten Morgen,
    Willi Wacker,

    Danke für diesen umfassenden und deutlichen Beitrag,

    die HUK-Coburg schafft es vielleicht doch noch, das Image der gesamten Versicherungsbranche nachhaltig zu ruinieren.

    Es ist vielleicht angezeigt, zukünftig den Schädiger direkt zu kontaktieren, ihm persönlich die Schadenersatzforderung zu präsentieren und ihm für die Erledigung eine Frist zu setzen mit dem Hinweis, das auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit seiner HUK-Coburg Versicherung diese als Ansprechpartner nicht mehr infrage kommt. Und dann bitte auch noch zur weiterführenden Orientierung einen Hinweis präsentieren auf das Internet-Portal http://www.captain-huk.de.

    Ein schinesisches Sprichwort besagt:

    „Der Mann, der den Berg abgetragen hat, war derselbe, der angefangen hat, kleine Steinchen wegzutragen.“ Alles klar ?

    Mein Großvater hatte in einem schlichten Silberrahmen neben seinem Lesesessel und unter den Trophäen eines langen und erfolgreichen Großwildjägerslebens eine auch heute noch gültige Lebensweisheit täglich vor Augen:

    „Es gibt im Leben des Menschen nur 2 „Sünden“. Die eine ist, zu wünschen ohne zu handeln, die andere, zu handeln ohne Ziel.“

    Es ist wohl kaum eine Lebensweisheit so richtig, wie diese, denn es genügt nicht zu wissen, man muss es auch tun. Das wusste auch Erich Kästner als er schrieb: „Es gibt nichts Gutes-außer man tut es!“

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine harmonische und spannende Woche. Bleiben Sie gesund, kreativ und in unseren gemeinsamen Anliegen am Ball und lassen Sie uns geduldig sein, denn zu den einfachsten Erkenntnissen braucht man oft die längste Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    G.v.H.

  7. SV Stoll sagt:

    Als aktiver Feuerwehrmann und Gruppenführer in einer nicht so kleinen Feuerwehr, die auch Unfallrettung macht, bringen mich diese menschenverachtenden Begehrlichkeiten um E-Call auf die Palme.

    E-Call muss ohne jede Einschränkung nur und alleine bei Rettungsleitstellen auflaufen!!

    Hierzu ist der Gesetzgeber aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Alles andere ist Zeitverschwendung! Und die haben wir bei schweren Unfällen nicht!

    Ausgehend von den Parametern bei denen E-Call angewandt werden soll (Airbagauslösung) müssen wir fast immer von einem schwereren Unfall ausgehen. Ist der Verunfallte dann noch eingeklemmt beginnt mit dem Unfallgeschehen die sogenannte Golden Hour of Shock – die Zeit bis der Verunfallte möglichst in der Klinik sein sollte (näheres http://www.technische-hilfeleistung.info/2010/06/23/golden-hour-of-shock-optimierung-der-einsatzzeit/). Dieses Zeitfenster der optimalen Übergabe an eine Klinik kann, ich spreche aus Erfahrung, fast nie gehalten werden wenn es denn zu schweren Einklemmungen kommt. Und die sind bei neueren Fahrzeugen aufgrund der stabilen Fahrzeugkonstruktion wesentlich komplizierter zu bearbeiten wir früher. Das geht teilweise bis zum Versagen von hydraulischem Rettungsgerät.

    Also gehören hier alle kommerziellen Begehrlichkeiten jedweder Seite abgewehrt!

    Die Hersteller können ja die meist mit dem ganzen System verbaute Kommunikationsplattform ruhig für irgendwelche Dienste nutzen, dies muss dann aber der Besitzer selbst entscheiden und beim Kauf zubuchen. E-Call muss unabhängig davon laufen.

    Ich selbst bin im Einsatz schon in der Landschaft umhergefahren aufgrund ungenauer Einsatzortangaben. Gerade außerorts gibt es hier Probleme. Hier kann und soll E-Call helfen.

    Mfg. SV Stoll/Reutlingen

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr SV Stoll, Reutlingen,

    als Feuerwehrmann, und damit als Erstretter, sind Sie ja häufig vor Ort und am Unfallgeschehen zwecks Rettung der Verletzten und anschließend Bergung der Fahrzeuge. Das was Sie schildern, ist zutreffend. Teilweise funktionieren die Rettungsscheren nicht bei den modernen Karosserien, wenn es darum geht, z.B. das Dach abzutrennen. Sie wissen, wovon Sie reden.

    Ihre Ansicht, dass der Notruf ( emergency call ) aus dem verunglückten Fahrzeug direkt in der Leitstelle eingehen muss, kann ich nur voll und ganz unterstützen. Bei einem Notruf, sei es auf See, sei es an Land oder in der Luft, bei einem derartigen Notruf muss das Retten der Menschenleben an erster Stelle stehen. Für Bergung der havarierten Fortbewegungsmittel ist später Zeit, wenn die Verletzten geborgen und versorgt sind.

    Ein Notruf ist ein Notruf, der an die Retter gerichtet ist. Die Rettung ist auch ureigenste Tätigkeit der entsprechenden Menschen, die dafür ausgebildet und tätig sind. Das sind Feuerwehrleute, Sanitäter, Notfallärzte, usw. Nicht dazu gehören eindeutig versicherungen. Nicht umsonst heißt der Ruf emergency call, also Notruf. Er heißt bewußt nicht „Versicherungsruf“!! Auch die Notfallrufe über Handy 112 gehen ja bekanntlich zur Einsatzzentrale – und nicht zur Versicherung. Warum auch? Die regulierungspflichtige Versicherung kann sich hinterher, wenn die Unfallstelle geräumt ist, um die notwendigen Formalitäten, insbesondere um die Unfallopfer in den Krankenhäusern kümmern.

    Für die Bekanntgabe der Unfallstelle ist es gut, wenn durch den Notruf die entsprechenden Koordinaten durchgegeben werden. Bekanntlich – und da haben Sie vollkommen Recht – zählt bei der Rettung von Unfallschwerverletzten jede Minute. Sinnloses Suchen der Rettungskräfte nach dem Autowrack mit den Verletzten muss auf jeden fall vermieden werden. E-Call macht daher Sinn. Es ist ein sinnvolles System zur Rettung Verletzter.
    Und dafür muss es genutzt werden.

    Ebenso wie die Versicherungen bei der Notrufnummer 112 nicht partizipieren dürfen, müssen sie auch bei dem E-Call-System ausgesperrt werden.

    Aussperren ist auch das richtige Wort für das Fernhalten der Versicherungen von der Unfallstelle. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass die Retter vor Ort nicht behindert werden. Nicht umsonst haben Einsatzfahrzeuge auf dem Weg zur Unfallstelle Sonderrechte. Wenn die Rettungskräfte und die Polizei am Unfallort angekommen sind, sperren sie durch die Polizeibeamten die Unfallstelle ab. Dies geschieht, damit die Rettungsarbeiten nicht behindert werden. Leider passiert es, dass die Rettungsarbeiten durch Schaulustige behindert werden. Das ist schon schlimm genug. Also brauchen wir die Versicherungen nicht auch noch am Unfallort. Sie haben dort nichts verloren. Ein Interesse am Unfallort zu sein, besteht unmittelbar nach dem Unfall nicht. Sie lassen sich mit der Schadensregulierung ja bekanntlich auch Zeit. Daher kann die Versicherung auch durchaus warten, bis ihr VN sie von dem Unfallgeschehen informiert hat, denn diese Verpflichtung ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag. Umgekehrt ergibt sich daraus aber nicht das Recht der Versicherung auf unmittelbare Bekanntgabe durch elektronische Notrufe.
    Da werden wieder Rechte aufgebaut, die der Versicherung nicht zustehen. Mich kotzen daher im Hinblick auf die eventuell verblutenden Unfallopfer die fordernden Worte des Herrn Heitmann einfach an. So was Menschenverachtendes habe ich schon lange nicht mehr gehört. Ich kann Herrn Heitmann auch versichern, dass ich das Thema publik machen werde. Dabei werde ich dann auch Namen wie Heitmann und HUK-Coburg nennen.
    Ich bin ja sonst eigentlich ein ruhiger Typ, aber diese Worte des HUK-Vorstandes, die haben mich schlicht in Rage gebracht.
    Gute Nacht Deutschland!

  9. Bernd Bauerbach sagt:

    Hi SV Stoll,
    der von Ihnen zur Verfügung gestellte Link ist sehr instruktiv. Da werden einem die Augen geöffnet, was die Rettungskräfte alles zu beachten haben. Danke für den Link.
    Grüße aus Hessen
    Bernd Bauerbach

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