Unredliche Absichten der HUK-Coburg Gruppe endlich öffentlich durchschaut?

Heute ,am Faschingsdienstag, wurde  nachdem der Sender Vox bereits über die Machenschaften der HUK-Coburg berichtete, endlich auch vom ZDF Frontal 21 über die u. E. zur Zeit unseriösest agierende Versicherungsgruppe, nämlich die  HUK-Coburg berichtigt.
Dank der unermüdlichen und couragierten Energieleistung von ein paar Dutzend Sachverständigen und Verkehrsrechtsanwälten

 (von insgesamt ca. 10.000 SV), welche sich nun  seit über 14 Jahren im Dienste des Verbrauchers gegen diesen beratungsresistenten Versicherungsgiganten erfolgreich wehren, ist es endlich auch der Öffentlichkeit in das Bewuststein gebracht worden warum die HUK-Coburg Millionenbeträge von Versicherungsgelder vergeudet hat und täglich auch noch vergeudet.
Eindeutiger kann man die Vorgehensweise dieser Privatfirma nicht darstellen.
 Die einbezahlten Versicherungsbeiträge der Mitglieder werden auch m. E. u. a. dazu verwendet, den Verbraucherschutz zu eliminieren damit der Versicherungskonzern Unfallopfer nicht nach Recht und Gesetz entschädigen muß, sondern nur nach den Willen der Vorstände.
Ob diese Sendung auch die vielen Staatsdiener gesehen haben welche bisher darauf vertrauten bei einer seriösen Versicherung Vertragspartner zu sein?
Können sich das die  vielen  Staatsbeamten nach Kenntnis dieser Machenschaften, überhaupt noch erlauben bei so einer Firma versichert zu sein.?
Fällt da nicht ein schiefes Licht auf unsere Beamten wenn sie das zum Teil rechtswidrige und gezielte Handeln dieser Privatfirma auch noch durch ihre Beiträge unterstützen?
Man wird sehen ob nur billige Beiträge die Moral unserer Staatsdiener beeinflussen.

Auf alle Fälle dankt die Captain-Huk Crew dem Sender ZDF und den Redakteuren für diese realistische Darstellung einer brisanten Sache. Ich könnte  mir vorstellen dass eine Androhung von Repressalien stattgefunden hat um diese Sendung zu verhindern.
Warum ich mir das vorstellen kann, ergibt sich aus dem Umstand weil ich selbst bereits mehrere anonyme Anrufe erhalten habe entweder die Captain-Huk Seite einzustellen oder einen bedauerlichen Verkehrsunfall zu erleiden.
Irgend jemanden gefällt halt nicht alles was man ungeschminkt veröffentlicht.

Fanz Hiltscher

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92 Antworten zu Unredliche Absichten der HUK-Coburg Gruppe endlich öffentlich durchschaut?

  1. WESOR sagt:

    Diesen Schwätzern wünsche ich einmal einen Unfall in Italien, Frankreich, Spanien oder Griechenland. Dann wären sie froh, wenn nach deutschen Recht reguliert würde mit einem Sachverständigen.

  2. Vorsicht! sagt:

    @Mitfühlender
    Zitat:
    „Da kommen mir die Tränen, wie die böse HUK-Coburg die hier versammelten ach so gutachterlich neutralen und unparteiischen Sachverständigen am Hungertuch nagen lässt. Vielleicht veröffentlicht Herr Hiltscher ja mal einen EU-Vergleich der durchschnittlichen Gebührensätze von Kfz-Sachverständigen bezogen auf einen mittellschweren Blechschaden von 5000,- EUR. In Italien betragen die Gebühren jedenfalls nur ca. 1/5, wobei allerdings auf Schnörkel, Fotogalerien und unnütze Rechenprogrammausdrucke verzichtet wird.“

    Wir bräuchten das alles in Deutschland auch nicht. Leider ist es wegen der Geldgeilheit und deshalb wegen des Schadenmanagements zwingend erforderlich.
    Wer Beweismittel des Geschädigten nicht haben möchte und dann schreibt, dass der Anspruchsteller/Kläger zu 100 % beweispflichtig ist, der muß sich nicht wundern, wenn dann auch regelmäßig auch eine 100 %-ige Beweissicherung gemacht. Man muß ja immer mit der Kreativität cleverer Zahlungsverweigerer rechnen. Verantwortlich für steigende SV-Kosten sind damit die, die die Kosten reduzieren wollen!

  3. tostenoneh sagt:

    ich kann es nicht mehr so falsch stehen lassen eine norddeutsche studie im auftrag der eu zu gerichts sv kosten-kfz hat ergeben das in italien diese europaweit mit abstand am höchsten sind in d lag der schnitt danach bei 1500E in i bei 2250E +50% OBWOHL DORT EIN STUNDENSATZ VON 7,50E VORGESCHRIEBEN IST laßt euch also hier bloß nicht die taschen voll hauen

  4. SV Windeck sagt:

    ..auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
    Hier wird immer nur über die „nicht nachvollziehbaren“ Gutachterkosten diskutiert, was ist denn mit den Kosten für die Haftpflicht oder Kaskoversicherung des Fahrzeugs?
    Ich habe noch keine eine Versicherungsrechnung gesehen, auf der irgendein Anhaltspunkt über deren Zusammensetzung erkennbar ist. Es steht immer nur am Ende: Sie haben zu zahlen …EUR. Kein Nachweis warum oder über die Zusammensetzung der Versicherungsprämie !

    Vielleicht sollte das, was bei den Strom- und Gaskonzernen schon funktioniert hat, hier auch mal initiiert werden -> Preistransparenz.

    Bezahlt man eine Versicherungsrechnung nicht, weil sie nicht nachvollziehbar ist, wird das Fahrzeug vom Straßenverkehrsamt zwangsstillgelegt (in Rekordzeit).

    PS.: Heute 2x Urteile Amtsgericht Bonn bekommen -> HUK muß zahlen (natürlich)!!

  5. Skydiver sagt:

    ZDF, Frontal 21 vom 20.02.2007, Ärger nach dem Autounfall:

    Die vielen Niederlagen beeindrucken die HUK-COBURG wenig.

    (viele Niederlagen, klingt etwas zu Eindimensional)

    Mittlerweile dürften annähernd -eintausenfünfhundert- Honorarurteile gegen die HUK-Coburg ergangen sein.

    Zitat: Verbraucherzentrale NRW

    „Und dieses ganze Vorgehen hat schon den Anschein, dass hier Versichertengelder in großem Umfang missbraucht werden. …““

    Trefflicher wäre an dieser Stelle der Begriff
    „Veruntreut“ gewählt.

    Ich habe bis jetzt noch keinen Staatsanwalt mit Rückgrat gefunden, aber irgendwann ist es soweit!

    Wir bleiben am Ball, bis das Spiel zu Ende ist!

    Versprochen

  6. WDettinger sagt:

    Ich möchte ebenfalls schlau gemacht werden, was die CD betrifft – Super Idee.

  7. Tom sagt:

    Hallo, und ein Lob an Euch alle.

    Nun hat es mich auch getroffen.

    Schadenshöhe ca. 4000 €
    Wertminderung 200 €

    Reparaturschaden.

    Mein Honorar brutto 480 €

    Die HUK möchten aber nur 355,36 brutto zahlen, da diese Höhe üblich und angemessen ist.

    Bezieht sich auf die Entscheidung des BGH vom 04.04.2006…… .

    Bin ich zu Teuer?

    Hat dies seine Richtigkeit? bzw. was kann ich in diesem Fall tun?

    Mit freundlichen Grüßen Thomas S.

  8. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Tom,
    Die Verweigerung der HUK hat natürlich nicht seine Richtigkeit, wie Sie dem gesamten Blog hier entnehmen können. Die HUK hat es sich zur Aufgabe gemacht, SV-Honorare willkürlich und ohne Rechtsgrundlage zu kürzen. Dabei zitiert sie gebetsmühlenartig BGH-Entscheidungen, die eigentlich gegen sie ergangen sind und verdreht diese so, dass der SV in den Glauben versetzt wird, er habe überhöht abgerechnet. Dies ist offenbar auch hier geglückt.
    Obwohl ich nicht weiß, ob es sich bei den 4000,00 EUR Schaden um die Brutto- oder Nettosumme handelt und ob es sich bei Ihrer Forderung nur um das Grundhonorar oder das Honorar incl. Nebenkosten handelt, meine ich, dass hier keine überhöhte Abrechnung vorliegt. Selbst wenn die Abrechnung überhöht wäre, wäre die HUK zur Zahlung verpflichtet, da dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, Marktforschung nach dem günstigsten SV zu betreiben.
    Ich empfehle daher dringend, nicht weiter mit der HUK zu diskutieren (das macht nach meiner Erfahrung überhaupt keinen Sinn), sondern gleich einen versierten Anwalt zu beauftragen, der Ihre Rechte klageweise durchsetzt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine ganz spezielle Materie handelt, die nur wenige Anwälte beherrschen.
    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Bernhard Trögl

  9. @Nicht betroffen? Mittwoch, 21.02.2007 um 14:19
    Zitat:
    „Hallo Leute, da hier bisher anscheinend nur Sachverständige und Rechtsanwälte gepostet haben, die ja direkt von honorarkürzungen betroffen sind, wollte ich mich auch als kunde dazu äußern.

    Ich hatte derletzt einen Verkehrsunfall, den die Huk reguliert hat. die dekra war auch vor ort. das ging eigentlich alles ganz problemlos und schnell.

    also was bedeutet diese ganze streiterei der huk mit den sachverständigen denn eigentlich für den kunden?“

    Hallo,
    ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.
    Waren Sie nun Kunde von der HUK-Coburg oder Geschädigter?

    Daß die Schadenregulierung eigentlich problemlos verlaufen ist, verwundert mich nicht, weil hier die DEKRA welche das „Gutachten“ weisungsgemäß für ihren größten Auftraggeber HUK-Coburg erstellt hat im Spiel war.
    Wenn Sie damit zufrieden waren, die HUK-Coburg und auch die DEKRA ist doch alles OK.

    Viele andere Geschädigte sind halt informierter, kennen den Unterschied zwischen einem unabhängigen Beweissicherungsgutachten und einer versicherungsgenehmen Kalkulation der DEKRA und geben sich nicht mit unvollständigen Schadenersatzleistungen zufrieden weil die Realität anders aussieht.
    Letztendlich gibt es da leider eine Unzufriedene, nämlich die HUK-COBURG Gruppe, welche es nicht einsehen kann, dass jemand alle gesetzlich verbrieften Schadenersatzleistungen erhält, wo doch nach eigener Rechtsansicht u.Meinung die Hälfte auch genügen müsste.

  10. Peter Pan sagt:

    hallo tom
    franz hieltscher analysiert gerade dieses regulierungsverhalten der huk;
    ich kann soviel vorwegnehmen,dass sie noch zu billig abrechnen.die behauptung,der von der huk gezahlte betrag sei üblich und angemessen,ist wissentlich falsch.
    fordern sie die restzahlung vom VN der huk und verklagen sie ihn nach ablauf der von ihnen gesetzten zahlungsfrist alleine.m.f.g.peter

  11. virus sagt:

    Tom, Peter Pan meint, verklagen Sie nur den Verursacher und nicht die Versicherung mit Hilfe Ihres Anwaltes.

    Gruß Virus

  12. Skydiver sagt:

    Mache gerade das Anschreiben an den Schädiger/VN zur Aufforderung der Restzahlung fertig.

    Vermerke aber gleichzeitig:

    SPÄTESTENS 30 Tage nach Zugang meiner Forderungsaufstellung in Höhe von ….. tritt gem. § 286 III BGB OHNE weiteres Mahnschreiben Verzug ein.

    ok. oder ?

    Im übrigen lege ich die Abtretung an Erfüllungs statt, den Werkvertrag mit Festpreisvereinbarung und das Kürzungsschreiben zur Kenntnisnahme und gefälligen Bedienung anbei.

  13. @Meinung Mittwoch, 21.02.2007 um 14:28

    “ Ich find’ es gut, daß die HUK keine überhöhten (300€/Stunde) Rechnungen bezahlt! Damit bleiben meine Prämien niedrig.“

    So,so,
    keine Bange die HUK-Coburg bezahlt sicherlich keine Stundensätze von € 300,00 ,weil kein SV so einen Stundensatz hat.Wir SV geben uns damit zufrieden wenn wir den Stundensatz erhalten, welcher in einer sozialen Marktwirtschaft nach den innerbetrieblichen Erfordernissen kalkuliert wird.
    (ca. bis €150.netto)
    Die Stabilität Ihrer Prämien hängt davon sicherlich nicht ab.
    Verursacht weniger Unfälle dann haltet ihr evtl. die Prämien stabil.
    SV-Kosten (bei ca. 10.000 SV insges.) betragen nachweislich maximal 4% des gesamten Schadenersatzaufkommens!
    Nun stellen Sie sich mal die Auswirkung vor wenn 1000 SV ihre Honorare willkürlich verdoppeln würden.
    Stellen Sie sich auch eine Jahresprämie von € 250,00 vor und rechnen dann 4% aus dieser Pramie vorkalkulierte SV Kosten
    = € 10,00.
    Wenn nun 1000 SV (= ein 0,4%Antei aus den GA KOsten) das Honorar wucherisch verdoppeln würden,(was aber nicht ist) hätten Sie somit eine Prämienerhöhung von 1 Euro im Jahr!
    Erst denken dann schreiben!
    MfG

  14. Eine arme Sau sagt:

    Also wenn ich nur 150 eur die stunde für meine arbeit als angestellter verlangen würde und mein arbeitgeber mir das noch auf 120 eur kürzt, dann würde ich mich aber auch beschweren!

    leute, für mich ist das jammern auf hohem niveau.

    nach deiner erklärung weiß ich auch, warum die huk vor gericht kaum chancen hat. du schreibst ja selbst, sv können im prinzip auch überhöhte rechnungen stellen ohne dass es rechtlich zu beanstanden wäre.

    das ist meine meinung dazu. ich bab keine lust auch nur 1% mehr beitrag zu zahlen, damit sich einige sv die taschen vollstopfen können.

  15. Schlauer Fuchs sagt:

    es kann nicht jeder selbstständig sein, weil nicht jeder weiß,was dazu gehört, ein Unternehmen zu führen. Arme Sauen scheinen dazuzugehören.
    Am Besten diesen und meinen Beitrag löschen.

  16. RA Bernhard Trögl sagt:

    @ arme Sau

    Ihr Beitrag zeigt, dass sie gar nicht verstanden haben, worum es hier geht. Es geht nicht darum, dass die HUK den ach so gut verdienenden SV einen Teil Ihres sowieso schon überhöhten Honorars kürzt, vielmehr geht es darum, dass die HUK die freien SV ausschalten will und nur noch die SV haben will, die sie als „Tanzbären“ verwenden kann, die also nur das schätzen, was sie ihnen vorgibt.
    Wenn eine Rechnung offensichtlich überhöht ist, dann muß die HUK natürlich nicht bezahlen, das sieht auch die Rechtsprechnung so. Fraglich ist nur, ab wann eine offensichtliche Überhöhung vorliegt. Die HUK kürzt ja zu tausenden Rechnungen, die sich im üblichen und angemessenen Bereich bewegen auf einen Phantasiewert, den nur sie selbst nachvollziehen kann. Die Behauptung, einige SV würden sich die Taschen vollstopfen, ist absolut unqualifiziert und beleidigend. Es gibt überall schwarze Schafe, die sich bereichern wollen. Sciherlich finden Sie diese aber nicht hier im Blog, weshalb es auch nicht angezeigt ist, hier solche polemischen Formulierungen zu wählen. Wenn man sich nicht wieder dem Vorwurf der Zensur aussetzen würde, würde ich H. Hiltscher am liebsten empfehlen, Ihren Kommenat zu löschen.
    In diesem Sinne wünsche ich noch eine weitere sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema.

  17. Störtebeker sagt:

    Moin „Eine arme Sau“,

    Zitat: „Also wenn ich nur 150 eur die stunde für meine arbeit als angestellter verlangen würde und mein arbeitgeber mir das noch auf 120 eur kürzt, dann würde ich mich aber auch beschweren! leute, für mich ist das jammern auf hohem niveau.“ Zitatende.

    Nur kurz möchte ich auf diesen Kommentar eingehen:
    Gutachter (zumindest, die um die es hier geht) sind keine Angestellten mit 14 Monatsgehältern sondern Unternehmer mit hohen Investitionen, Nebenkosten und tragen ein (wie man an den Streitigkeiten mit der HUK erkennt) beachtliches unternehmerisches Risiko! Schon alleine deswegen ist Ihr Vergleich zwischen einem Angestellten und einem echten Gutachter völliger Schwachsinn.

    Wie meinete Herr Hiltscher bereits: „Erst denken, dann schreiben!“

    Grüße
    Störtebeker

    PS: Im übrigen sollten Sie weder Herrn Hiltscher, noch einen anderen namentlich benannten Kommentator ohne deren Zustimmung dutsen. Ich denke nicht, dass die Herren SV und RAe über Ihre diesbezüglichen Umgangsformen erfreut sind.

  18. F.Hiltscher sagt:

    @Eine arme Sau Donnerstag, 22.02.2007 um 10:54

    Hallo,
    es tut mir leid, dass Sie mit so einer relativ einfachen Materie schon völlig überfordert sind. Selbstverständlich ist es einfacher abgedroschene Parolen nachzuplappern ohne dabei denken zu müssen.In Ihrem Fall hat man sie schamlos benutzt und Ihnen was völlig falsches vorgesagt, deshalb passt auch der selbstgewählte Nickname „Eine Arme Sau“ zu Ihnen.
    MfG
    Franz Hiltscher

  19. Störtebeker sagt:

    Jesses – da scheint aber jemand richtig sauer zu sein!

    Welch deutliche Wortwahl vom Kapitän der bayrischen Gebirgsseefahrt.

    Aber davon abgesehen – ich kann diesen versicherungsgesteuerten Schwachsinn auch schon lange nicht mehr hören.

    Gruß
    Störtebeker

  20. Ing.-Büro Janssen sagt:

    Abseits der Streitereien

    Die Idee mit der CD bzw. DVD (letztere evtl. besser geeignet, da am Fernseher abspielbar)halte ich für sehr gut.

    Wer kann sowas zusammenstellen?
    Stückzahlen?
    Aufmachung (Kartonstecktasche bedruckt mit 4,7GB DVD wäre günstig zu machen)?

    Produktion, Gema etc. kann ich über meine Kontakte realisieren.

    mfg

    Ing.-Büro Janssen

  21. Heinzelmännchen sagt:

    Vorab müssten 2 Dinge geklärt werden.

    1. Wie kommen wir an kopierbare mpg bzw. avi-Dateien dieser Beiträge?

    2. Wie sieht das mit der Verwendung bezüglich Urheberrecht aus?

    Ansonsten warte ich nur darauf loszulegen.

    ________________ENDE____________________

  22. Ing.-Büro Janssen sagt:

    Vorab ein paar Preise:
    DVD bedruckt 2/4-farbig mit Kartonstecktasche 4-farbig

    1000 Stück 1000€
    2000 Stück 1250€
    5000 Stück 2300€
    10000 Stück 4000€
    50000 Stück 19000€

    größere Stückzahlen auf Anfrage

    Werbeeindruck für unterschiedliche Büros für je 60€ möglich, z. B. 5 Büros a 1000Stck mit individuellem Werbedruck ca. 550€ je Büro

    mit Gema-freier Musik, Bestätigung des Rechts zur Vervielfältigung der TV-Sender erforderlich.

    alles Netto vorbehaltlich exakter Kalkulation

    Produktionsdauer ab Zugang der Unterlagen ca. 10 Arbeitstage.

    Gruß

    Ing.-Büro Janssen

  23. Ing.-Büro Janssen sagt:

    @Heinzelmännchen

    zu 1. + 2.:

    Du brauchst das (schriftliche) Einverständnis des/der Sender . Denke, die haben eine eigene Abteilung, die sowas regeln. evtl. ist da mit weitere Kosten zu rechnen -> Verhandlungssache, Beziehungen helfen. Ist das geklärt, dürfte es kein Problem sein, von den Sendern die Daten zu bekommen.

    Vorschlag zur Gestaltung des Inhalts:
    sollte aufgebaut sein als Leitfaden/Ratgeber für den AST (Rechte/Pflichten, Begriffserklärung, Unterschiede Kasko/Haftpflicht etc.), Fallstricke mit den TV-Beiträgen untermauern (Risiken ohne RA/SV oder mit VS-SV, typische „Streichpositionen“, Salami- und Verzögerungstaktik)…

    Das ganze als unterhaltsamer 30-60min Beitrag, der den AST „bei der Hand nimmt“, evtl. als Gegenüberstellung Einzelkämpfer „ichmachallesselbst“ aufgeklärter Verbraucher

    @alle
    Wer hat Interesse an wievielen DVD’s?

    Liste bitte weiterführen
    Ing.-Büro Janssen: 1000Stck

  24. Skydiver sagt:

    @Kollege Jansen,

    das hört sich gut an,

    es sollte dann auf jeden Fall eine Vorfinazierung über einen Support (Stichwort „Verbraucherschutz DVD“) eingerichtet werden, jeder der Interesse hat, zahlt per´ Überweisung bspw. 100,- Euronen vorab und bekommt nach Fertigstellung die berechnete Stückzahl xx ausgeliefert.

    So der Rest aber im Internen Bereich

  25. Ing.-Büro Janssen sagt:

    >So der Rest aber im Internen Bereich

  26. Ing.-Büro Janssen sagt:

    irgendwas funzt net, der Rest von oben sollte heißen:

    wo ist der interne Bereich und wie komme ich dahin?

  27. Skydiver sagt:

    das geht nur übern Steuermann

  28. F.Hiltscher sagt:

    @Störtebeker Donnerstag, 22.02.2007 um 14:03
    „Jesses – da scheint aber jemand richtig sauer zu sein“!

    Welch deutliche Wortwahl vom Kapitän der bayrischen Gebirgsseefahrt.

    Tut mir leid,
    ich ändere den Satz(relativ einfachen Materie) in „relativ einfache Sache“ um.

  29. F.Hiltscher sagt:

    DVD- Sache
    Bitte per Mail unterhalten
    sv-hiltscher@web.de und die der anderen C-H Crew.

    Der Vorschlag vom Kollegen Janssen über die Gestaltung usw. hört sich gut an. Zusätzlich sollte die DVD/CD wie auch immer, so gestaltet sein,dass man die Lichtbilder vom Gutachten des Auftraggebers dazubrennen kann.Das würde den Erinnerungswert dieser DVD/CD enorm steigern.
    Alle SV Verbände sollte man da auch mit einbeziehen.Das wäre dann die erste konzentrierte ,längst überfällige und solidarische Aktion aller Berufskollegen.
    Gibt es was besseres als Werbemittel,was SV machen, warum SV eingeschaltet werden. usw auf DVD/CD und zu diesem Preis?
    Was ist da ein Kugelschreiber oder eine Parkscheibe dagegen.
    Packen wir es an.

  30. SV Scherz sagt:

    Hallo Kollegen,

    nur keine Panik! Eine entsprechende CD ist bereits in Arbeit und wird demnächst bei „Unfall.Net“ angeboten.

    Sicher fragen sich nun einige Leser, wer oder was ist „Unfall.Net“? Auf diese Frage möchte ich, besser gesagt darf ich derzeit leider noch keine ausführliche Antwort geben. Nur soviel darf ich Ihnen an dieser Stelle bereits mitteilen: Unfall.Net ist eine bundesweit tätige berufsständische Organisation, in der die Tätigkeiten der Unfallfahrzeugreparateure, Kfz-Sachverständigen und Verkehrsanwälte zusammengefasst organisiert und auf regionaler Ebene koordiniert werden. Der Start von „Unfall.Net“ wird bereits seit vielen Monaten vorbereitet und steht voraussichtlich im März diesen Jahres an. Sobald alle rechtlichen und organisatorischen Dinge erledigt sind, wird „Unfall.Net“ öffentlich tätig. „Unfall.Net“ stellt dann natürlich für die vorgenannten Berufsgruppen verschiedenste Infomaterialien zu unterschiedlichen Themen (darunter auch die hier angesprochene CD) zur Verfügung. Wichtig für Sie zu wissen ist sicher auch, dass derzeit u. a. für die hier angesprochene CD noch schriftliche Einverständniserklärungen der jeweiligen Beitragsverfasser (ARD, ZDF, VOX, etc.) eingeholt werden. Insofern wird die Anfertigung einer diesbezüglich aktuellen CD noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt leider noch keine weitergehenden Informationen zu dem vorstehend angesprochenen geben kann. Zu gegebener Zeit wird jedoch der mit „Unfall.Net“ in enger Kooperation stehende Weblog „Captain-HUK“ als einer der ersten Partner entsprechend informiert werden.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  31. Skydiver sagt:

    Goliath wird in den kommenden Jahren mächtig in´s trudeln geraten!

  32. Frank sagt:

    Hallo Heinzelmännchen,

    bin gerade dabei die Copyrights zu bekommen.
    Muss nur noch ein klitzekleines Fäktchen klären.

    Dann dürfte einer Brennerei nichts mehr im Wege stehen.

  33. Tom sagt:

    Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Antwort aller Beteiligten.
    Zur Ergänzung: Schadenshöhe ca. 4000,00 € netto
    Wertminderung 200,00 €
    Reparaturschaden.

    Mein Honorar brutto 480,00 € incl. Nebenkosten und MwSt 16 % (Gutachten von Dez. 2006), das Grundhonorar beträgt 340,00 € netto.
    Die HUK Coburg möchten aber nur 355,36 € brutto zahlen.
    Bevor ich diese Seite gestern Abend entdeckt habe, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass die HUK Coburg eine detaillierte Forderung benötigt um nachvollziehen zu können wie mein geforderter Betrag zustande gekommen ist.

    Des Weiteren verstehe ich nicht so ganz, was hiermit gemeint ist: “Soweit unsere Zahlung nicht als ausreichend angesehen wird, legen Sie bitte die für die Sachverständigenleistung übliche Vergütung dar.“

    Soll ich etwa wie auf einem Basar um meine Forderung handeln, oder was ist damit gemeint?

    Mit freundlichen Grüßen Thomas S.

  34. Regina sagt:

    Habe auch Probleme mit der HUK. Nach einem Unfall im August 2004!! bekam ich im Februar 2007!! eine Mahnung vom Gutachter der innerhalb von einer Woche sein Honorar von mir haben wollte. Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen, man sagte mir dass der Gutachter im September 2007 angeschriebem wurde. Er sollte sich zu der Höhe seines Honorars äußern. Er hat aber nicht geantwortet. Hatte er ja auch gar nicht nötig, denn wenn die Versicherung nicht zahlt, bin ich ja in der Pflicht. Die Frau von der Versicherung meinte dann zu mir, sie werden ihn dann eben nochmal anschreiben. Ich war der Meinung, das nützt mir nichts und bin zum Anwalt. Nachdem er an die Versicherung geschrieben hatte, zahlte die Versicherung einen von ihr errechneten Teil der Rechnung. Auf einen nochmaligen Brief des Anwalts kam die Antwort dass sie nicht gewillt sind mehr zu zahlen. Der Anwalt meinte, da könne man nichts machen, die Versicherung will nicht mehr zahlen. Jetzt muss ich den Rest aus eigener Tasche zahlen, da mir der Gutachter schon gerichtliche Schritte angekündigt hat.

  35. Regina sagt:

    Hallo nochmal, es hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Versicherung hatte den Gutachter natürlich nicht im September 2007 angeschrieben, den haben wir ja noch nicht, sondern September 2004.

  36. Beckmann sagt:

    Hi Regina,

    dein restliches geld wirst du nur über einen rechtsanwalt erhalten. die huk zahlt bekannter weise nicht mehr als diese hukkr……erfinden. da helfen auch keine bgh urteile. krim….ist krim……..
    übrigens hat die staatsanwaltschaft bereits in saarbrücken zugeschlagen. bin mal gespannt was da alles rauskommt. oder ob wieder, wie in kassel alles unter den tisch gekehrt wird.

  37. Sir Henry Morgan sagt:

    Österreicher verklagt erfolgreich die HUK-Coburg und deren Versicherungskunde
    Dienstag, 25.04.2006 um 14:53 von Guido Scherz | · Gelesen: 17012 · heute: 9 |

    …Die HUK-Coburg regulierte den Fahrzeugschaden gem. des Sachverständigengutachtens, verweigerte anschließend jedoch die Zahlung der Sachverständigenkosten mit der Behauptung, dass diese wegen angeblicher Pauschalpositionen nicht nachvollziehbar wären. Der österreichische Anspruchsteller ließ sich jedoch auf diese Diskussion nicht ein und ließ statt dessen die eintrittspflichtige HUK-Coburg sowie deren Versicherungskunde verklagen. Das angerufene Amtsgericht Hamburg – St. Georg verurteilte die HUK-Coburg sowie deren Versicherungskunde als Gesamtschuldner zur Zahlung der Sachverständigenkosten.

    ….

  38. Rechtsberater sagt:

    Reginas Gutachter hat die Verjährungsfrist um 2 Monate verschlafen, ein Anwalt kann aber noch bei der huk den Rest bis zum 3. Geburtstag des Unfalls für Regina einklagen- einfach hier mal unter Autoren den richtigen Rechtsanwalt raussuchen !

  39. downunder sagt:

    hallo rechtsberater
    dass der guachter die verjährungsfrist verschlafen hat,sehe ich nicht!
    die in 04 entstandenen werklohnforderungen verjähren am
    31.12.2007.
    hallo regina
    der schädiger selbst haftet ihnen auf ersatz der gutachter-
    kosten;was seine huk nicht zahlt,zahlt er dann selbst.
    verklagen sie ihn alleine,damit er merkt,was für eine super versicherung er da hat.
    in solchen fällen wird häufig nach klagezustellung durch die huk gezahlt,damit man beim eigenen versicherungsnehmer nicht ganz so dumm dasteht.
    grüsse aus dem outback

  40. Regina sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für eure Tipps. Leider weiß ich nicht so genau, wie das mit den Kosten für einen Rechtsstreit ist. Der Anwalt hatte mir gesagt, dass die Rechtsanwaltskosten auch die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Ich weiß jetzt aber nicht, wie weit das geht. Ansonsten habe ich ja noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Leider ist die auch von der HUK. Die werden sich hüten, zu zahlen wenn es um die eigene Versicherung geht. Das der Schädiger selbst haftet, wusste ich nicht. Der Anwalt sagt nun, ich soll ihm die Reparaturrechnug bringen, weil ich von der Versicherung ja keine Mehrwertsteuer bekommen habe und auch keinen Nutzungsausfall. Leider habe ich die nicht mehr und bin gerade in Kontakt mit der Werkstatt deswegen. Aber für einen Rechtsstreit mit Prozess und so reichen meine Finanzen nicht.

  41. downunder sagt:

    hallo regina
    wegen der kosten brauchen sie sich keine sorgen zu machen.
    selbstverständlich muss die huk-rechtsschutz die kosten für einen prozess gegen die huk-haftpflicht übernehmen,sollten sie den prozess verlieren.
    das kommt aber so gut wie nie vor,weshalb die huk-haftpflicht nach erhebung der klage gegen ihren versicherungsnehmer in der regel die klageforderung zahlt und so den prozess erledigt.als prozessveranlasser trägt dann die huk-haftpflicht die prozesskosten.
    das weiss man auch bei der huk-rechtsschutz und deshalb erhalten sie von dort problemlos kostendeckung für ein vorgehen gegen die huk-haftpflicht.
    fordern sie,wie ihnen ihr anwalt richtig rät,die mehrwertsteuer und den nutzungsausfallschaden.die huk hat keine chance ihnen das zu verweigern,wenn ihr die reparaturrechnung mit ausgewiesener mwst.vorgelegt und die reparaturdauer bestätigt wird.die werkstatt besorgt ihnen sicher ein rechnungsduplikat aus ihren unterlagen.
    noch ein`s:der unfallgegner,nicht die huk, hat ihr eigentum bei dem verkehrsunfall beschädigt.
    er selbst haftet ihnen deshalb auf schadensersatz primär!
    ca.seit dem jahre 1964 ist isoliert im bereich der kfz-pflichtversicherung und nicht bei anderen versicherungssparten der direktanspruch des geschädigten gegen die kfz-pflichtversicherung gesetz geworden.
    das ist nichts anderes,als ein gesetzlicher schuldbeitritt;es tritt also der kfz-haftpflichtversicherer der schuld seines versicherungsnehmers kraft gesetzes bei,sodass er vom geschädigten,obwohl selbst nicht schädiger zu sein,direkt auf schadensersatz in anspruch genommen werden kann.
    die persönliche primäre schuld des schädigers erlischt alleine durch den schuldbeitritt nicht,sondern erst durch zahlung der schuld.
    deshalb haftet ihr unfallverursacher persönlich primär.
    was seine huk nicht für ihn zahlt muss er dann eben selbst berappen!ihm wird dann dämmern,dass er sich vielleicht doch besser woanders hätte versichern sollen.
    die huk kann diese folgen dann nur noch durch zahlung der gegen ihren versicherungsnehmer alleine gerichteten klageforderung zu vermeiden versuchen.
    geniales erfolgsrezept,oder?
    grüsse aus dem outback

  42. Regina sagt:

    Hallo downunder,

    vielen Dank nochmal für die Tipps. Nächste Woche bin ich nochmal beim Anwalt, mal sehen was dabei rauskommt.

    Grüsse Regina

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