Plusminus prangert Regulierungspraktiken der Haftpflichtversicher bei immateriellen Unfallschäden an.

In der Plusminus-Sendung der ARD am Dienstag abend 21.30 h prangerte das Wirtschaftmagazin der ARD die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicher bei schweren Verkehrsunfällen bzw. bei einem schweren Unfall auf dem Hamburger Rummelplatz „Der Dom“ an. In beiden Fällen traten unfallbedingt schwere und schwerste Körperschäden ein, für die die Versicherer in vollem Umfange einzustehen haben.

Bedauerlich ist, dass in beiden Fällen auf Zeit gespielt wurde und versucht wurde, die Opfer ausbluten zu lassen. Wenn nicht Verwandte, Freunde und Bekannte eingesprungen wären, hätten die Opfer bereits wegen der fehlenden und rechtwidrig nicht zur Verfügung gestellten Mittel aufgeben müssen. Immerhin ist bei einem der Opfer ein derart gravierender Körperschaden (Dauerschaden) eingetreten, dass eine Summe von 7 Mio. Euro im Raume steht. Die zum Schadensersatz verpflichtete Generali Versicherung hatte nach der Salamimethode immer nur häppchenweise Zugeständnisse eingeräumt.

Insgesamt wurden zwei Beispiele unmenschlicher Schadensregulierung dargestellt. Vielleicht kann die Redaktion Kontakt mit Plusminus aufnehmen und einen Auszug der Sendung hier einstellen.

Die Sendung war ein Beispiel dafür, wie auf dem Rücken der Opfer rechtswidrig Schadensersatzleistungen in Form des Schmerzensgeldes oder der Rente zurückgehalten oder gekürzt werden. Die Haftpflichtversicherer haben auch eine gesetzliche Verpflichtung, nämlich Schadensersatz zu leisten.

Quelle: Plusminus vom 08.12.2009

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5 Antworten zu Plusminus prangert Regulierungspraktiken der Haftpflichtversicher bei immateriellen Unfallschäden an.

  1. Schwarzkittel sagt:

    bei den im Artikel genannten Verfahren ist jeweils derselbe Anwalt beteiligt…..
    Gute PR des Anwalts ?
    Der Versicherer ist verpflichtet, berechtigte Forderungen zu regulieren und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
    Wenn die Forderungen nicht substantiiert dargelegt werden, reguliert kein Versicherer. Wissen wir, ob der Geschädigte seine Ansprüche substantiiert dargelegt hat ? Wir wissen es nicht. Ich bin wahrlich kein „Versicherungsanwalt“, aber diese Verfahren geistern immer wieder durch die Presse (meistens vor jeweiligen Verhandlungsterminen) und weiter geht es nicht (warum?)

    Grüße aus der Suhle
    Schwarzkittel

  2. borsti sagt:

    @Schwarzkitel …und weiter geht es nicht (warum?)“

    Weil unser Rechtssystem solcherlei „Spielchen“ zulässt.
    Irgendwo hat auch die Spitzfindigkeit ein Ende zu haben.

    Das fügt dem kläglichen Rest dieses „Rechtsstaates“ schwersten Schaden zu. Da wird Recht zur Lotterie.

    Wo sind denn die Politiker die den Eid geleistet haben Schaden von diesem Lande zu wehren? Wo sind Sie denn?

    Ach ja, .. gerade beim Bankett der GDV.

    Wie weit ist es noch bis zur Bananenrepublik?

  3. Schwarzkittel sagt:

    @ Borsti:

    Da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt:

    Ich meinte (zur Abwechslung) mit „und weiter geht es nicht“ mal nicht die Versicherung, sondern den Anwalt……

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  4. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Schwarzkittel,
    so negativ habe ich die Sendung nicht empfunden. Ich fand, dass das rechtwidrige Regulierungsverhalten insbesondere der Generali-Versicherung gut herausgestellt worden ist. Wie kann man das schwerst geschädigte Opfer nur mit dem geringen Betrag von 4.000,– Euro abspeisen, während seine unfallbedingten Aufwendungen pro Monat bereits ca. 6.000,– Euro betragen?
    Ob darüber hinaus die Sendung eine gute PR.-Kampagne des RA war, kann ich nichts sagen.
    MfG
    Werkstatt-Freund

  5. Schwarzkittel sagt:

    Hallo Werkstatt-Freund,

    „Ich fand, dass das rechtwidrige Regulierungsverhalten… gut herausgestellt wurde.“

    Ob das Verhalten rechtswidrig ist oder nicht, wissen wir nicht.

    Der Geschädigten-RA hat es wie folgt dargestellt:
    „Regelmäßig sagt der Versicherer: Natürlich, es gibt keinen Anspruch auf Kapitalisierung, wenngleich er täglich in Hunderten von Fällen kapitalisiert“

    Einen Anspruch auf Kapitalisierung in jedem Fall gibt es nicht, denn § 843 BGB verlangt das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Wenn Geschädigter und Ersatzpflichtiger sich einig sind, kann auch ohne wichtigen Grund kapitalisiert werden (und wird es auch).
    Zu Argumentieren, ich habe einen Anspruch, nur weil die Versicherung es täglich so macht, halte ich für falsch.
    Als Vergleich: Im Arbeitsrecht gibt es bei Kündigung grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfindung (Ausnahme § 1a KSchG), und trotzdem wird regelmäßig eine Abfindung vereinbart.

    Und die „Meßlatte“ für den wichtigen Grund liegt hoch…

    Sollten die 6.000,00 EUR an monatlichen Aufwendungen tatsächlich beziffert und belegt sein, so ist die „Abspeisung“ mit 4.000,00 EUR in der Tat unverschämt. Wobei ich mir die Frage stelle, ob wirklich 18 Stunden Pflege a 11,00 EUR erforderlich sind (aber das kann ich nicht bewerten).

    Für mich nette Effekthascherei (denn viele TV-Berichte finden sich auf der Homepage des Anwalts mit dem Hinweis: „Unter redaktioneller Begleitung von …“

    Oink Oink

    Schwarzkittel

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