Heute hatte ich es das erste Mal auf dem Tisch.
Ein "Prüfbericht" von Check-IT.
Dahinter steht die Firma eucon aus Münster.
Diese hat ein System entwickelt, in dem Gutachten gescannt, "zerlegt" und automatisiert ausgewiesen werden.
Das System prüft dann mit den eigenen Daten und erstellt den "Prüfbericht".
Sie kürzen dann z.B. UPE-Aufschläge und Stundenverrechnungssätze.
Sollte dieses System sich durchsetzten, kann man nur hoffen, dass der Geschädigte einen guten freien Sachverständigen beauftragt hatte und auch einen Rechtsanwalt.
In meinem Fall wurde der Stundenverrechnungssatz eines Reifenhändlers mit Karosseriewerkstatt ausgewiesen.
Da dieses System automatisiert arbeitet, erhofft sich die Versicherungsbranche natürlich ein erhebliches Einsparpotential.
Ich wünsche allen Sachverständigen bereits jetzt viel Spaß beim "Erklären" des eigenen Gutachtens gegenüber dem Kunden.
Da kommt Freude auf.
Aber auch diese Fa.wird nicht den Erfolg erzielen, welchen sie der Assecuranz verspricht.
Was mich persönlich überrascht ist, dass die Versicherungsbranche das nicht überreisst, dass immer mehr Unternehmen etwas von ihren Beitragseinnahmen haben wollen und auf dem Papier auch noch ein Einsparpotential versprechen.
So werden wir im Gegenzug noch verstärkter Empfehlungen für Verkehrsrechtsanwälte aussprechen. Es wird bei jedem Kürzungsschreiben dieser Fa.zum Rechtstreit kommen!
Das Ziel der vermeintlichen Einsparungen endet deshalb damit, dass die ursprünglich geforderte Entschädigungssumme noch höher wird.
Einfach lesen und wieder vergessen!
Zitat: eucon informationssysteme GmbH & Co KG
Die Aufgabe
Die eucon informationssysteme GmbH & Co KG Münster bietet Dienstleistungen rund um den Fahrzeug-Teilemarkt an. Darunter fällt die Prüfung von Schadensrechnungen und Kostenvoranschlägen für Versicherungen sowie die Prüfung von Kfz-Gutachten. Vor dem Einsatz der Input-Management-Lösung mussten dafür viele Tabellendaten manuell zusammengesucht und ins System eingegeben werden. Dies erforderte einen hohen Personaleinsatz und nahm viel Zeit in Anspruch.
Die Lösung
Der Systemintegrator IBM Global Services entschied sich für die mit Preisen ausgezeichnete Erfassungssoftware InputAccel 5.0 von Captiva, um die unterschiedlichen Analyse- und Nachkorrekturkomponenten im gesamten Input-Management-Prozess zu steuern. Ausschlaggebend hierfür waren deren offene Architektur sowie die positiven Erfahrungswerte beim Einsatz in anderen Versicherungslösungen. Ein weiterer Vorteil war, dass ein von IBM eigens entwickeltes Modul zum Einlesen von PDF- und TIFF-Dateien (z. B. eingehende Faxe) reibungslos eingebunden werden konnte.
Vorteile der Lösung
„Mit unserem voll automatischen System zur Massenprüfung von Kfz-Gutachten können wir jetzt unseren Versicherungskunden einen einzigartigen Service mit hohem Einsparpotenzial bieten. Sehr attraktiv an dieser neuen Lösung ist sowohl für unseren Kunden als auch für uns selbst das „e-business on demand“-Prinzip: Unser Kunde und auch wir zahlen nur für die Dokumente, die mit dieser Lösung tatsächlich verarbeitet werden“, resümiert Maurice Oosenbrugh, Geschäftsführer der eucon Informationssysteme
GmbH & Co. KG.
Das Regelwerk wird kontinuierlich erweitert, denn eucon Informationssysteme könnte mittelfristig als externer Dienstleister das komplette Schadensmanagement von Versicherungen übernehmen. Genauso denkbar ist künftig auch die Rückübertragung der Technologie in das einzelne Versicherungsunternehmen.
Application Management Services
@Leistungsverweigerer u. haarsträubenden Regulierer,
schon mal eine Blindbewerbung an das junge dynamische u. aufstrebende Jungunternehmen schreiben! LOL
Tipp:
Die Geschäftsführung mal´ Googeln
Wer sonst nichts gelernt hat …
Neuerdings kriechen wohl aus allen Ecken diese Schmarotzer, die sich stets nur an anderer Leute ehrlicher Arbeit bereichern können.
Das Beste in solchen Firmendarstellungen sind ja immer diese veramerikanisierten halbenglischdeutschen Kunstausdrücke und Wichtigbezeichungen. In solchen Unternehmenskreisen ist natürlich jeder ein Manager oder zumindest Specialagent, auch wenn er nur die Mülleimer leeren kann/darf. Dass sich diese nichtsnutzigen Lackaffen aus der Finanz- und Versicherungsbranche nicht irgendwann blöd vorkommen?! Wer sich an solche Schmarotzerfirmen bindet, sollte sich nicht wundern, wenn man ihn dann auch zum „Kreise der armen Irren“ zählt.
Gute Nacht
Störtebeker
..als nächstes kommt dann wohl das „voll automatische System zur Begutachtung des Unfallschadens“ und dann das „voll automatische System zur selbständigen Reparatur des Unfallschadens“.
Die Schwachstelle an so einem System sitzt immer vor der Tastatur !
Die Herren Versicherungs-Sachbearbeiter sollten mal nachdenken, wer durch diese Automatismen wohl völlig überflüssig wird.
Schönen Abend noch,
Michael Windeck
@ Störtebecker 26.02.07.
Es ist ja durchaus Wahrheit in diesem Kommentar.
Aber bitte diese Kraftausdrücke unterlassen!
Muss das denn sein ?
@ SV Windeck
„Die Herren Versicherungs-Sachbearbeiter sollten mal nachdenken, wer durch diese Automatismen wohl völlig überflüssig wird.“
Nachdenken ist nicht erforderlich. Auf der Webseite des besagten Unternehmens wird es doch offen angeboten. „… maßgeschneiderte Dienstleistungen … – bis hin zur kompletten Schadenabwicklung“.
Die Versicherungswirtschaft schreibt noch größere Milliardengewinne und entläßt dann ihre Mitarbeiter, die sich leider selbst wegrationalisieren.
Die Tätigkeiten dieser Controlfirmen sind nichts anderes wie massenhafte Beihilfe zum Betrug an unschuldig Geschädigten.
Hier hilft nur stete Aufklärung.
Eine Reportage wie zum Verhalten der HUK-Coburg in Frontal 21 wäre hier angebracht.
Der Haule
Der „Erfolg“ von „CONTROLEXPERT“ „SSH (Schnelle Schaden Halbierung“) und anderen ehrenwerten „Managementunternehmern“ und Spezialdienstleistern verlockt natürlich! Für Geld machen die alles.
Es geht weite wie gehabt, – Klage und dann Klage und dann…
Ich hab mir schon mal überlegt ob man anstelle eines SV nicht besser einen RA einstellt.
Gruß aus dem Unterholz
Überlegenswerter Ansatz. Über mir im Gebäude sind noch Büroflächen frei, die demnächst renoviert werden. Da könnte man einen RA reinsetzen.
Gemeinsamer Besprechungsraum und und und….
Mfg. Der Haule
Bezeichnenderweise zahlen die Versicherungen auch immer auf die erste Nachforderung die von der“Kontrol-Instanz“ abgezogenen Beträge, wenn man sie darauf hinweist, dass dieses Vorgehen unzulässing ist. Meine Mandanten haben bislang jedes mal den vollen Betrag erhalten. Die Versicherer wissen also, dass die Abzüge unrechtmäßig sind. Eine Versicherungs-Sachbearbeiterin hat mir dies kürzlich auch bestätigt und sich darüber beschwert, dass dieses Vorgehen auch für sie eine Mehrbelastung an Arbeitsaufwand ist, der eigentlich unsinnig ist. Aber solange man noch ein paar Unfallopfer findet, die meinen, sie müssen selbst regulieren oder zu einem RA gehen, der von Unfallabwicklung wenig Ahnung hat, sind doch schon wieder ein paar EURO gespart.
Hallo Herr Trögl,
ich erlaube mir die Anmerkung, daß Copyrigth Vermerke
in keinem Gutachten fehlen sollten. Damit kann man dem Spuk vielleicht ein Ende bereiten. Dann mu die Asse selber prüfen. Ääätsch, dann klappt’s wohl nicht.
Grüße von der Waldlichtung.
hallo borsti
ab 01.07. dürfen die anwälte beliebig andernorts zweigbüros betreiben!
noch platz in deiner suhle?
@ Peter Pan
hallo…………..ich denke……..
………………….warum erst ab 1.7. ????
borsti
ich verstehe die Aufregung nicht. in meinem Fall hat die Versicherung auf zunächst nach Check it abgerechnet. mir aber, nachdem ich die Rechnung eingereicht habe, die gesamten Kosten erstattet.
Ich sehe eher das Problem, dass manche Leute sich einen Kostenvoranschlag von einer teuren Werkstatt holen, um dann in einer billigen den Wagen reparieren zu lassen. In Ordnung ist das aus meiner Sicht auch nicht.
Vielleicht sollten alle mal umdenken. Als Versicherungskunde stört es mich, wenn ich höre, dass Leute in meinem Bekanntenkreis es für normal halten, ihre Versicherung zu betrügen. Zu hohe Schadenabrechnungen oder Kostenvoranschläge gehören aus meiner Sicht genauso dazu
Gruß
Hook
Anm. der Redaktion: Kommentar = Westfälische Provinzal Versicherung
Hallo Hook,
Also zunächst einmal sollten Sie Begriffe wie "Versicherungsbetrug" u.ä. nicht leichtfertig in den Wind säen.
Es hat nämlich in keiner Weise mit "Betrug" zu tun, wenn jeman sich einen Kostenvoranschlag bei einer "teuren" Fachwerkstatt oder noch sicherer ein Gutachten besorgt und dann sein Auto nur bei einem Hinterhofschlosser oder bei seinem Kumpel oder selbst oder gar nicht reparieren lässt.
Dann gibt der Geschädigte sich eben damit zufrieden, ein nur mangelhaft oder nur teilweise halt nicht fachgerecht in einem Fachbetrieb instand gesetztes Auto zu nutzen. Diese Einbuse, die er damit in Kauf nimmt, genau wie sein Verhandlungsgeschick für eine günstigere Reparatur, macht er zu "seinen Gunsten" für den Erhalt "seines (beschädigten) Vermögens" – und nicht etwa zu Gunsten seiner Schadenstifter.
Hier geht einzig um das schwer verdiente Vermögen (Auto) des schuldlos Geschädigten!!! Es geht nicht etwa darum, sich etwas zerstören zu lassen und dann auch noch Einbusen zu Gunsten der Schädiger erdulden zu müssen.
Überdenken Sie Ihre Ansichten besser einmal in aller Ruhe!!!
Grüße alle "Blitzgescheiten"
Störtebeker
@Hook
was haben sie denn auch für einen bekanntenkreis, naja für einen freundeskreis reichts wohl nicht mehr, schlägt wahrscheinlich schon das miese arbeitsklima durch.
*gg++gg*
@Störtebeker
das niveau der feindpropaganda war auch schon mal besser.
grüsse von der heimatfront
@HOOK
Ich glaube Ihnen ist da ein Schreibfehler unterlaufen!
Das HOOK sollte doch HUK heißen, da bin ich mir sicher !!
Grüße aus dem Unterholz — Sie Spaßvogel
borsti
Hallo borsti,
es war auf englisch, täuschen – tarnen – sich verraten.
ganz verstanden habe ich die Kommentare jetzt eigentlich nicht. Bei dem Versicherer handelte es sich nicht um die HUK. Wenn ich einem Fernsehbericht der letzten Tage glauben kann, war das offensichtlich auch eine glückliche Fügung.
Ich wollte einfach nur anmerken, dass ich mich nicht bei der Abrechnung des Schadens übervorteilt fühlte.
Das Versicherer häufig versuchen, Schäden zu drücken und zu verzögern, habe ich schon oft genug gehört.
Hier auf der Seite will man aber offensichtlich keine Diskussion, sondern nur Kommentare in eine Richtung akzeptieren.
Anm. der Redaktion: Kommentar = Westfälische Provinzial Versicherung
@Hook,
(Kommentare nur in eine Richtung akzeptieren)
Genau wie Sie Herr „Hook“? Keine andere Meinung akzeptieren. Dann sollen alle glauben, man sie ein einfacher Geschädigter oder?
@ H.Hook,
was soll das für eine einstellung sein die sie da an den tag legen? das sie die kommentare nicht verstanden haben ist doch normal. oder ist ihr brötchengeber zum anderen glauben übergegangen?
moin
Nein, man will nicht nur in eine Richtung denken, wenn es eine rechtliche Grundlage für die andere Richtung gibt.
Fakt ist, dass Sie einen Schaden am Fahrzeug haben. Es kostet beispielsweise 5000,- Euro (netto) den Schaden in einer Markenwerkstatt vollständig und fachgerecht zu beheben. Dazu kommen noch, sagen wir mal 500,- Euro Wertminderung.
Jetzt rechnen Sie sich aus, dass Sie den Schaden ja auch viel billiger reparieren lassen, weil Sie zu Hinterhof Mayer gehen oder den Schaden selbst reparieren. Kein Problem, Sie wenden also 2000,- Euro auf.
In einem Jahr verkaufen Sie das Fahrzeug und müssen selbstverständlich den Vorschaden angeben. Was meinen Sie macht der Käufer, wenn er das Gutachten sieht (5000,- Euro) und dann eine miese Reparaturqualität sieht oder hört, dass das Fahrzeug nur für 2000,- gerichtet wurde (ev. sogar ohne eine Rechnung vorlegen zu können)?
Richtig:
Er kauft das Fahrzeug nicht oder will einen entsprechenden Preisabschlag.
Wenn Sie selbst das in Kauf nehmen, ist das Ihr Problem, Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt in eine Vertragswerkstatt zu gehen.
Wenn Ihnen aber die Versicherung so gekürzt abrechnet, weil Sie fiktiv abrechnen, erleiden Sie einen Vermögensnachteil. Und der soll gemäß Gesetzgebung und Rechtsprechung eben nicht eintreten. Sie müssen so gestellt werden als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten.
Es geht auf dieser Seite nicht darum, dass wir nicht wüssten, dass Versicherer sparen wollen. Aber sparen und „über den Tisch ziehen“ sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Grüße
Andreas
Hmm, jetzt habe ich zu lange geschrieben und zwei waren vor mir dran. Ich habe mir soviel Mühe gegeben… :-((
@Andreas,
die Wahrheit kann immer gesagt werden. Auch wenn diese nach einem anderen/zwei Texte/en kommt. Grins
@Hook Freitag, 02.03.2007 um 07:05
„Ich wollte einfach nur anmerken, dass ich mich nicht bei der Abrechnung des Schadens übervorteilt fühlte.“
Wie schön für Sie,dann handeln Sie gefühlsmäßig weiter und wir rechtsmäßig.Wer seine Rechte nicht kennt und sich auf Gefühle verlässt ist m.E.naiv und kann beliebig übervorteilt werden ohne es zu merken. Nicht umsonst gibt es den Spruch
„der Unwissende ist am glücklichsten“
@HOOK
„Hier auf der Seite will man aber offensichtlich keine Diskussion, sondern nur Kommentare in eine Richtung akzeptieren“.
Wir zeigen hier Regulierungsverhalten u. Mißstände der Versicherungswirtschaft auf und gleichzeitig die entsprechende Rechtsprechung dazu.Also versuchen Sie nicht schon wieder(wir kennen das ja nun schon)hier in dem Blog etwas anderes darzustellen.Überzeugen Sie mit einer rechtskonformen* Argumentation und nicht mit Ihren Gefühlen, dann werden Sie als „Hukianer“ auch hier respektvolle Beachtung finden.
*überwiegende bzw. ständige Rechtsprechung.
Mfg.
Hallo Andreas,
das, was Sie schreiben, leuchtet mir ein. Es setzt dann eben nur voraus, dass der Fahrzeugbesitzer dem Käufer auch mitteilt, dass eigentlich ein höherer Schaden ermittelt wurde, als tatsächlich repariert wurde.
Ich möchte keine Prognose aufstellen, aber ich glaube, dass viele Autoverkäufer den Käufer auf den Schaden hinweisen, aber nicht dabei sagen, dass sie ihn nur billig haben reparieren lassen.
@Hiltscher
möglicherweise war ich bei dem Schaden wirklich naiv, nur was ist daran schlimm? In Bezug auf das, was Andreas schrieb (und es war leider die einzige sachliche Antwort, bis zu dem Zeitpunkt), sehe ich auch durch aus ein, dass meine Akzeptanz der Abwicklung des Schadens durch aus hätte falsch sein können. Ich habe es aber nicht als Nachteil empfunden, weil ich ohnehin den kompletten Schaden ersetzt bekommen habe.
Entgegen Ihrer Ansicht möchte ich hier auch nichts pro oder contra von Versicherungen schreiben. Dafür interessiert mich das Thema viel zu wenig. Mich wundert, dass mir hier irgendeine Parteilichkeit unterstellt wird.
Ich hatte in meinem Posting nur geschrieben, dass ich mit der Abrechnung der Versicherung kein Problem hatte. Ich habe (und konnte es auch zu keinem Zeitpunkt) mich nicht dazu ausgelassen, ob die Abrechnung der Versicherung richtig war oder nicht. Das sollte man hier vielleicht auch einfach mal akzeptieren.
Anm. der Redaktion: Kommentar = Westfälische Provinzial Versicherung
Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 – VI ZR 398/02
Leitsatz: Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.
CAPTAIN-HUK Anmerkung:
(sog. „Porsche“-Urteil)
Siehe auch: Pressemitteilung des BGH Nr. 56/03 vom 30.4.2003
3. Urteile zum Thema: Restwert bei fiktiver Abrechnung
Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 – VI ZR 393/02
Leitsatz: Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
CAPTAIN-HUK Kurztext:
Eine Kürzung der Gutachtenkalkulationen ist unzulässig. Der Geschädigte steht bei Schäden unterhalb des Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) die Art der Schadensbehebung frei. (sog. „Werkstattmeister“-Urteil)
Aus aktuellem Anlass aus der Versenkung holen:
@RA Trögl: Inzwischen reagieren einige Versicherer anders, sind renitenter. Vielleicht, weil es einige Urteile gibt, die Ihnen vermeintlich Recht geben. (So ist es aber nicht.)
Meiner Mandantin wurde aufgrund einer „Überprüfung“ durch Check-it/eucon eine Kürzung der vom freien Gutachter festgestellten Lohnkosten von 30 % (Höhe und Umfang) zugemutet. Mein Protest unter Hinweis auf das Porsche-Urteil ließ den gegnerischen Versicherer kalt, zahlte einfach nicht. Meine Idee war, bei der alternativ vorgeschlagenen Werkstatt direkt einen Kostenvoranschlag einzuholen nach Ablauf einer Schamfrist. Ergebnis: Reparaturkosten liegen höher als die vom Gutachter festgestellten. Ich habe nunmehr noch einmal eine letzte Zahlungsfrist gesetzt!
Hoffentlich haben Sie da auch die Zahlen der vorgeschlagenen Werkstatt aus dem KVA zugrundgelegt und gegen die Versicherung gleich Anzeige wg. versuchten Geschädigtenbetruges erstattet.
@LawShock 29.11.07 um 20,28
@RA Trögl 30.11.07 um 7,40
zur Sache Geschädigter beauftragt RA Liebl dieser reicht bei HUK-Coburg Anspruch nach Gutachten ein. HUK kürzt Kalkulation und Gutachtenrechnung. Geschädigtenanwalt RA Liebl antwortet dem Gutachter; Porsche Urteil nicht mehr aktuell gewinnen wir nicht und für die Kürzung der Gutachterrechnung rate ich dem Mandanten an Gutachter abzutreten, dann kann dieser aus der Abtretung seine Rechnungskürzung durchsetzen. Rechnete sein Honorar nach 1,3 ab. Hier finde ich liegt der Ursprung warum Versicherungen so unbedarft kürzen.
um so dringlicher ist es, endlich den Verbrauchern eine Möglichkeit in die Hand zu geben, wo er die versicherungsunabhängigen Partner wie Gutachter, Anwalt und Werkstatt finden kann.
Denn ein Anwalt Liebl sägt, wenn die Schadenabwicklung/Mandantenvertretung hier so gelaufen ist, wie geschildert, nicht nur den Ast ab, auf dem er selber sitzt.
Ein Anwalt setzt die BGH-Rechtssprechung außer Kraft – dazu fällt mir nichts mehr ein. Außer, ihr geehrten BGH Richter, warum seid ihr noch so fleißig, fahrt doch lieber mit euren Familien in Urlaub, aber achtet darauf, dass euch keiner ins Auto fährt, das könnte teuer werden.
virus
@ WESORFreitag, 30.11.2007 um 08:56
So viel ich weiß, gibt es das DAV-GDV Abkommen immer noch!
Früher hat dieses Abkommen etliche “Organe der Rechtspflege” dazu inspieriert, den Mandanten davon abzuhalten, seine kompletten Ansprüche mittels Klage einzufordern.
Warum sollte das heute anders sein, wenn doch das Anwaltshonorar gefährdet ist, oder nicht?
Den maximalen eigenen Ertrag mit minimalsten Aufwand erreichen, leider mit minimalsten Schadenersatzleistungen für den Mandanten, das ist das Ergebnis des DAV-GDV Abkommens.
So oder ähnlich würde das sich in unserer Branche auswirken.
“Sachverständige haltet die Geschädigten ab, alle Schadenersatzleistungen zu fordern und ihr bekommt 50% mehr Honorar dafür.”
Oder das Honorar des SV wird nicht mehr so hoch gekürzt, wenn man mithilft, den Geschädigten zu übervorteilen.
Jetzt gibt das Abkommen 1,5 fache dafür wird Erledigung angestrebt. Es ist einfach schade, man legt sich für den Geschädigten ins Zeug und rät ihm seine Rechtsansprüche mit Anwalt durchzusetzen damit er nicht vom Schadenmanagement der Versicherung gekürzt wird. Dann macht der Anwalt seine Arbeit nur halb und verdient noch fürs nichtstun mehr. Darum machen die Versicherer ein Abkommen und zahlen freiwillig bei Erledigung 1,5 wo dem nur 0,8 zustehen würden. Da können wir auf und nieder hupfen. Letztlich hat eine ARUS Partnerschaft Janet Eisold den Mandanten das doppelte Honorar abverlangt was die Rechtschutzversicherung ADAC bezahlt. Habe ich zum Kunden gesagt, das gibt es doch nicht, gehen sie hin und holen sie sich die Doppelzahlung des Honorars zurück. Es wurde ihm ein Vertrag bei der Vollmachtserteilung vorgelegt, diesen hat er unterschrieben und die ARUS kassiert das doppelte Honorar von dem was nach RVG zusteht und die ADAC Rechtsschutz zahlt nur nach RVG. Die Geschädigten sind machtlos gegen diese Praktiken. Aus 100 % Ersatzleistungsanspruch kürzt die Allianz 4 % zahlt er an die ARUS 156 € = 17 % vom Netto-Anspruch. Haben Die Allianz und die ARUS dem Geschädigten 21 % vom Schaden aus der Tasche gezogen. Es ist einfach schlim wie mit den Geschädigten umgegangen wird. Die Anwältin zu mir: Was wollen sie denn, sie haben doch ihr Geld ganz bekommen.
Mir wird speiübel, wenn ich das lese. Auch das sind die Folgen der Maßlosigkeit, die in vielen Vorstandsetagen vorgelebt wird … mein ganz persönliches Porsche-Urteil
😉
Zu diesem Thema ein bemerkenswerter Aufsatz des Kollegen Dr. Engel in DAR 2007, 695.