AG Leipzig legt nach Erledigung der Hauptsache der HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse in Coburg die gesamten Kosten des Rechtsstreites auf (Kostenbeschluss vom 14.10.2011 – 114 C 6380/11 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wer kennt sie nicht, die Situation, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer außergerichtlich die Schadensregulierung verweigert oder nur zum Teil vornimmt und abwartet, was das Unfallopfer macht. In diesem Fall war das Unfallopfer mit den rechtswidrigen Kürzungen durch die HUK-Coburg in Coburg nicht einverstanden und klagte die vorher durch die HUK rechtswidrig gekürzten Beträge ein. Nach Klageerhebung und Zustellung der Klage an die HUK-Coburg in Coburg wurde dann der eingeklagte Betrag gezahlt und damit die Hauptsache erledigt. Das Gericht musste nur noch über die Kosten entscheiden. Da die beklagte HUK-Coburg mit der Zahlung im Rechtsstreit zu erkennen gegeben hat, dass sie die Klageforderung quasi anerkennt, hat sie natürlich auch die Kosten des Rechtsstreites zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Darüber erging der Kostenbeschluss des AG Leipzig, den ich Euch nachfolgend bekannt gebe. Warum nicht gleich? Vilelleicht klagt das Opfer ja nicht, dann ist der rechtswidrig gekürzte Betrag gespart, so könnte man denken. Dabei wird aber seitens der HUK-Coburg vergessen, dass mit der außergerichtlichen Zahlungsverweigerung keineswegs Versichertengelder gespart werden, denn im Falle der Klage, und dazu ist immer häufiger zu raten, muss der gekürzte Betrag nachgezahlt und Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich zu den ohnehin entstehenden Zinsen auch noch gezahlt werden. In diesem Fall verdoppelt sich schnell der nachzuzahlende Betrag. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Amtsgericht
Leipzig

Zivilabteilung I

Aktenzeichen: 114 C 6380/11

BESCHLUSS

In dem Rechtsstreit

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte:

gegen

HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamte Deutschlands a.G., v.d.d. Vorstand, Willi-Hussong-Straße2, 96442 Coburg

– Beklagte –

wegen Forderung

erlässt das Amtsgericht Leipzig durch

Richterin am Amtsgericht …

am 14.10.2011

nachfolgende Entscheidung:

Nach Erledigung des Rechtsstreits trägt die Beklagte gemäß § 91a ZPO die Kosten Der Streitwert beträgt: bis 300,00 Euro.

Richterin am Amtsgericht

Urteilsliste “ SV-Honorar” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu AG Leipzig legt nach Erledigung der Hauptsache der HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse in Coburg die gesamten Kosten des Rechtsstreites auf (Kostenbeschluss vom 14.10.2011 – 114 C 6380/11 -).

  1. Lionel sagt:

    Stiftet die HUK-Coburg freiberuflich tätige Kfz.-Sachcerständige zum Betrug an, wenn diese nach dem HUK-Tableau 2012 abrechnen ?

    Netto zu brutto und dann auch noch incl. Mwst.,geht logischerweise schon mal überhaupt nicht.

    Wenn dann noch ein „Anteil“ der variablen und von der Schadenhöhe unabhängigen Nebenkosten in diesem zugebilligten Honorar enthalten sein soll, wie beispielsweise Telefon-und Portokosten, Schreibkosten, Fotokopierkosten, Abrufkosten, Fotos und Fahrtkoste, so frage ich mich, wie ich dann korrekt abrechne, wenn ein Teil dieser Kosten überhaupt nicht anfällt. Habt ihr dafür eine logische und verständliche Erklärung ? Und warum soll mir eine Abrechnung dieser Nebenkosten nur anteilig gestattet sein ? Sollte man mit der Erledigung von aufgegebenen Versicherungsprämien nicht mal genau so verfahren können ? Die unsäglich einfältige Argumentationsbasis ist inzwischen mehr als eine Provokation und muss auch so behandelt werden.Mal sehen, wann unsere Gerichte der BRD bei solch einem Mummenschanz die Geduld verlieren. Denkbar wäre es jedenfalls.-

    Mit besten Grüßen

    Lionel

  2. Zweite Chefin sagt:

    … läuft leider nicht immer so glatt, es gibt auch LG-Richter, die daraus ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO machen wollen und die Kosten dem Kläger auferlegen.
    Da ist dann eine sofortige Beschwerde zum OLG nötig, die das Ganze nochmal verteuert …

  3. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    Die HUK erklärt sich IMMER (ich hab jedenfall noch keinen anderen Fall gehabt) bereit, die Kosten zu übernehmen, wenn sie direkt nach Klagezustellung zahlt. So werden durch die Kostenentscheidung nicht drei, sondern nur eine Gerichtsgebühr verbraucht.

    Kommentar: Warum ein solcher Kostenbeschluss hier eingestellt werden muss, kann ich daher nicht ganz verstehen.

  4. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr Kollege Uterwedde,
    der Kostenbeschluss ist deshalb hier veröffentlicht worden, um einer breiten Leserschaft über Sachverständige und Anwälte hinaus vor Augen zu halten, dass die Coburger Versicherung häufig dann zahlt, wenn die Klage ihr zugestellt wird, vorher nicht! Man kann ja mal abwarten, ob geklagt wird. Wenn nicht, sind schon wieder einige hundert Euro gespart. Und das macht bei den vielen Schäden, die die HUK täglich zu regulieren hat, einige tausende Euro. Deshalb wurde dieser Kostenbeschluss hier veröffentlicht. Wir werden in lockerer Folge weitere Beschlüsse veröffentlichen.
    Mit freundl. koll. Grüßen
    Willi Wacker

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert