Bundesjustizministerin: Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nicht noch vor parlamentarischer Sommerpause
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat öffentlich sich dafür ausgesprochen, dass eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bis zur parlamentarischen Sommerpause 2010 nicht statt finden würde. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab sie am 17.03.2010 folgendes an: „Es ist vollkommen utopisch, bis zur Sommerpause eine Neuregelung zu erwarten. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht.“ Sie sprach sich damit gegen Forderungen aus der Union aus. So hatte z. B. der Bundesminister des Innern, Herr Thomas de Maizière (CDU), darauf gedrängt, dass bis zur Sommerpause ein Gesetzentwurf vorzulegen sei. Er erklärte, dass es möglich und notwendig sei, bis zum Sommer einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Die Justizministerin ist sich des zeitlichen Drucks durchaus bewußt, will jedoch zunächst das Ergebnis der Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abwarten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2010 ( Captain-Huk berichtete am 2.3.2010 darüber) dürfen Telefon- und Internetdaten in der Bundesrepublik Deutschland nicht länger massenhaft für sechs Monate gespeichert werden.
Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung war, um aufgrund der gespeicherten Vorratsdaten Ermittlungen gegen Schwerverbrecher und Terrorverdächtige zu erleichtern. In diesem Zusammenhang erinnerte die Bundesministerin der Justiz daran, dass derzeit die EU-Richtlinie überprüft werde. Das Ergebnis der europaweiten Überprüfung solle im Herbst dieses Jahres vorliegen. Es sei daher sinnvoll, die bundesdeutsche Gesetzgebung an die europaweite Überprüfung der Richtlinie zu koppeln. Es ergebe keinen Sinn, nunmehr überschnell einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen, der dann in das Gesetzgebungsverfahren gehe und im Nachhinein dann doch wieder abgeändert werden müsse, wenn die Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung etwas anderes ergäbe. Dann hat das bundesdeutsche Änderungsgesetz im europäischen Rahmen keinen Bestand.
So die Pressemitteilung der dpa vom 17.03.2010. Man wird daher sehen, was kommen wird. Jeder kann sich so seine Gedanken machen. Richtig ist, dass das Europarecht auf bundesdeutsches Recht umgesetzt werden muss und es wäre dann merkwürdig, wenn EU-Recht und deutsches Recht kollidieren würden.