Der HDI und die Mietwagenprozesse – Land in Sicht?

Wie man anhand der gesammelten Urteile feststellen kann, wird der „Mietwagenkrieg“ in der Hauptsache durch den HDI geführt? Jede Menge Entscheidungen hierzu sind inzwischen bei Captain HUK veröffentlicht (siehe Kategorien „Versicherungen/HDI Versicherung“ bzw. über die Mietwagen-Urteilsliste). Nun gibt es offensichtlich erste Anzeichen für einen Strategiewechsel beim HDI, indem man nach Klagezustellung zahlt. Dem BAV liegt ein Schreiben vor mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben eine Zahlung in Höhe von EUR 432,63 an Sie veranlasst.

Der Betrag setzt setzt sich wie folgt zusammen:

Mietwagenkosten/8 Tage                               835,56 EUR
davon kommen jetzt zur Auszahlung:            339,31 EUR

Anwaltskosten                                                 43,32 EUR

Wir halten an unserer Auffassung bezüglich der Mietwagenkosten grundsätzlich fest, sehen aber keinen Sinn darin, einen Prozess aufzunehmen, wenn das Gericht von vornherein erklärt, die Berechnungsgrundlage des Klägers zu akzeptieren und die Sache definitiv nicht berufungsfähig ist.

Wir bitten Sie, die Klage zurückzunehmen. Die dadurch entstandenen Kosten übernehmen wir mit einem Satz von 2,95 (1,3 Verfahrens-, 0,65 Geschäfts- und 1,0 Einigungsgebühr) Übernähmen. Wir sagen ferner zu, keine Kostenanträge zu stellen und die verbrauchten Gerichtskosten zu übernehmen.

Das Gericht haben wir über die Abwicklung der Klage in Kenntnis gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
Kraftfahrt Schaden

Quelle: BAV vom 22.03.2010

Urteilsliste “Mietwagenkosten” zum Download >>>>>

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7 Antworten zu Der HDI und die Mietwagenprozesse – Land in Sicht?

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich sehe in dem Schreiben der HDI noch keine Abkehr der bisherigen Strategie und auch keinen Strategiewechsel. Lediglich aus ökonomischen Gründen führt der HDI nicht mehr von vornherein aussichtslose Rechtstreite. Die verlorenen Prozesse und die damit verbundene Kostenlast, aber auch der Imageverlust, drücken doch sehr. Wenn Streitwerte vorliegen, die berufungsfähig sind, werden die Rechtstreite auf „Teufel komm raus“ weiterhin geführt. Man könnte ja mal ein günstiges positives Urteil erwischen, das bis zum BGH getrieben werden kann, um ein positives höchstrichterliches Urteil zu erreichen. Versicherer sind keine Samariter, auch nicht der HDI. Versicherer müssen, gerade wenn der Präsident des GDV, Herr Hoenen, erklärt hat, dass es bei der Krafthaftpflichtversicherungsbranche nicht so gut laufen würde, sparen. So wie früher, als man unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollte und Blessuren und Kopfschmerzen in Kauf genommen hat, geht es bei den Versicherern nicht mehr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi

  2. RA Frese sagt:

    Das ist nichts wirklich Neues. Das Spiel, dass man erst Klage einreichen muss, habe ich für ein lokales Autohaus mehrfach praktizieren dürfen. Allerdings wurde immer plump vorher versucht, sich auf die Hälfte zu einigen.

  3. Zweite Chefin sagt:

    Dieser „Sparzwang“ hat sich aber noch nicht bis zur HUK durchgesprochen.
    Die zahlt ständig und regelmäßig nicht die Kosten einer nur anhängigen Klage, also weitere 0,65 Gebühren und 1,0 Gerichtskosten.
    Je nach Streitwert der Klage wird entweder die Klage zurückgenommen und Mahnbescheid über die Kosten gemacht oder 3,0 Gerichtskosten werden eingezahlt mit Erledigungserklärung und Kostenantrag.
    Erst, wenn dann der Anspruch begründet wurde, gibt die HUK klein bei und zahlt – verbunden mit weiteren Kosten.
    Ich schreibe schon in die Anspruchsbegründung rein, dass das System hat und die HUK sehr schnell „aus prozessökonomischen Gründen“ anerkennen wird, da sie ein entsprechendes Urteil natürlich nicht will.

  4. Glöckchen sagt:

    Hallo zweite Chefin
    nicht die HUK verklagen,sondern den VN!
    Es soll schon Anwälte geben,die der HUK die Klage gegen den VN im Entwurf anstatt des Forderungsschreibens schicken mit dem Hinweis darauf,dass der anliegende Klageentwurf bei Gericht eingereicht wird,falls nicht innerhab der nächsten drei Wochen klageantragsgemäss reguliert wird.
    So geht man mit diesen Herrschaften aus Coburg um!
    Alles Andere ist Papier- und Zeitverschwendung und alles Andere ist auch nichtmehr Zielführend im Sinne des Unfallopfers!
    Klingelingelingelts

  5. Ich weiß was sagt:

    Da ihr gerade bei der HUK – Coburg seid, soweit man liest und hört – den Anspruch beim VN der HUK anzumelden wird dort gar nicht gern gesehen. Nach dem Motto, der arme Schadenverursacher ist mit derlei Ansinnen des auch so bösen Sachverständigen doch völlig überfordert. Vielleicht hilft ja zur Schließung der Bildungs- bzw. Erfahrungslücke regelmäßig dem VN freundlicherweise ein bereits ergangenes Positiv-Urteil der Klageschrift beizulegen – wegen des Nachweises der Rechtmäßigkeit der Handlungsweise.
    Schwere Zeiten scheinen auf die HUK zuzukommen. Ab 1. April ist bereits angedacht, die Pämien für Kfz-Neuzulassungen um bis zu 8 % zu erhöhen.

  6. Willi Wacker sagt:

    Hallo Ich weiß was,
    dass die HUK-Coburg es nicht gerne sieht, wenn die Schadensersatzansprüche bei ihrem VN angemeldet werden. Dann erfährt der VN ja, dass seine Versicherung nicht korrekt reguliert. Die HUK-Coburg möchte aber ihre rechtswidrige Regulierungspraxis vor dem mündigen VN verborgen halten. Mit der direkten Inanspruchnahme erfährt aber der VN von den Machenschaften. Ein Positivurteil beizufügen macht zuviel Kopiekosten. Besser ist der Hinweis auf http://www.captain-huk.de.
    Man kann nicht genug Leute auf diesen Blog hinweisen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  7. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    die Urteilkopie an den VN der HUK,in der er nachlesen kann,warum er mit der HUK auf´s falsche Pferd gesetzt hat,war meinem Anwalt noch nie zu teuer!
    ZB. umfasst das Urteil des AG Schwerte gerade mal zwei Seiten;das macht mit Briefmarke gerademal ´nen Euro.
    Das Budget verkraftet es dann auchnoch,dem VN den Kostenfestsetzungsbeschluss ebenfalls zu schicken,oder?
    Dann sieht er,wieviel seine dolle Versicherung wiedermal sinnlos verpulvert hat!
    Dann beginnt er vielleicht auch zu ahnen,worin der wahre Grund für die nun angekündigten Prämienerhöhungen liegt!
    Klingelingelingelts?

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