Man streitet sich um die Verursachung eines Unfallschadens…
Da habe ich eine Gerichtsakte vor mir liegen, wo der Anwalt der beklagten Versicherung moniert , dass € 900,00 Schadensumme ein Bagatelleschaden ist und so etwas als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zu werten sei. Dieses GA hätte nach seinen Angaben gar nicht erstellt werden dürfen, weil es auch nicht erforderlich war.
Auf der übernächsten Seite dieser Klageerwiderung wird die zu gering angefertigte Anzahl von Photos im GA moniert, weil damit eine aussagefähige Unfallrekunstruktion (Fahrzeuggegenüberstellung) nicht möglich ist.
Leider wurde das Fahrzeug schon repariert.
Wie gut dass der beweissichernde SV des Klägers bei der Aufnahme "des unnötigen Bagatelleschadens" noch 22 aussagefähige Digitalbilder abgespeichert hatte.
Soviel zum unnötig erstellten Bagatelleschadengutachten und zu der einleuchtenden Begründung des Anwalts der Rechte!
MFG
Resümee,
Sagt der Anwalt dann zum Höhnen,
jetzt müssen wir schon wieder Löhnen,
sagt der Höhnen dann zum Anwalt,
ja,nur weil Du nichts kannst halt.
Und die Moral von der Geschicht,
ein Bagatelleschaden war das nicht.
Der Kläger verfolgt eine andere Strategie als der Beklagte.
Der Kläger muß seinen Anspruch begründen, also alle relevanten Tatbestandsmerkmale beweisen. Beim Kläger müssen alle Argumente greifen.
Anders der Beklagte, der „lediglich“ die Kette der Tatbestandsmerkmale an einer Stelle zerstören muß. An welcher Stelle, ist egal. Er kann also 9 völlig idiotische Argumente vorbringen, das schadet nichts, solange nur das 10. Argument greift.
Aber manchmal wird der Bogen überspannt. Dann liefert der Beklagte dem Kläger auch noch Argumente für seine Anspruchskette.
So wohl auch in diesem Fall. Es muß viel mehr in der Vordergrund gestellt werden, daß das Gutachten des Sachverständigen (auch) zur Beweissicherung dient. Diese Beweissicherung war – unabhängig von der Schadenhöhe – offensichtlich erforderlich, da es sonst nicht zum Prozeß gekommen wäre.
So,So Strategie wird das genannt.
Langsam verliere ich die Achtung von unseren Rechtsvertretern.
Scheinbar wird ein Zivilprozess von manchen Juristen als Strategiespiel ohne ethische Werte gesehen, als so eine Art „Schiffe versenken“ nach dem Motto irgend ein Treffer wird schon mal einschlagen. Aber was hat das mit Prozesswahrheit bzw. Prozessklarheit noch zu tun? Wie kann man aus solchen Strategien den Begriff Recht, welcher sich ja von Gerechtigkeit ableiten läßst noch in den Mund nehmen?
wow. franz hiltscher
ein wahres wort gelassen ausgesprochen
Jetzt geht es langsam in Richtung Rechtsphilosophie.
Das Prozeßrecht gibt die Spielregeln vor, mit denen das materielle Recht vor Gericht ermittelt werden soll. Die Spielregeln sind grundsätzlich vernünftig aufgestellt. Es gibt immer wieder mal Fälle, in denen es nicht gelingt, das „richtige“ Recht anzuwenden. Das ist bekannt und wird bewußt in Kauf genommen. Wenn man die Spielregeln in die eine Richtung verschiebt, entstehen eben auf der anderen Seite Lücken.
Ohne ausreichende Strategie wird das „Recht“ in Zukunft immer öfter unterliegen, dass ist Fakt.
Hallo Herr „nur mal so“
Psychoterror
Unter Psychoterror (Kunstwort, abgeleitet von griechisch ψυχη (psyche) – „Seele“ und lateinisch terrere – „in Schrecken versetzen“) versteht man andauernde und sich wiederholende zielgerichtete Angriffe, Provokationen, Belästigungen und Nötigungen zum Zweck der Verunsicherung oder Schädigung der seelischen beziehungsweise geistigen Gesundheit des Opfers (hier der Sachverständigen). Dabei umfasst Psychoterror ein weites Spektrum von Handlungen angefangen von subtilen Bemerkungen, belästigenden Scherzen über Beschimpfungen, Erniedrigungen, Verleumdungen, Diffamierungen oder Diskriminierungen, Verfolgungen, Nötigungen, Erpressungen bis zu Gewalt- und Todesandrohungen.
Kennen Sie sich damit aus??? oder ist das ein Handwerkszeug von Versicherungslakaien?
@frank
Hallo Frank,
ich kenne mich mit Psychoterror nicht aus. Ich verstehe auch den Zusammenhang nicht.
Sollte es aber hier um die bloße Verächtlichmachung eines Gelegenheitsautors in diesem Forum gehen, dann kann ich auch mit einer Internet-Begriffsdefinition dienen:
Schmarotzer, Definition:
Ein Schmarotzer ist der, der selber nichts oder wenig produziert, vom Ertrag anderer aber sehr gut leben kann.
Das deutsche Wort Schmarotzer (= Parasiten) stammt vom mittelhochdeutschen smorotzer (=Bettler) ab.
Parasiten leben temporär oder andauernd von einem bzw. mehreren Wirts- Lebewesen.
Höher entwickelte Parasiten achten darauf, dass ihr Wirt dabei nicht zu stark geschwächt oder gar zugrunde geht.
Niedrig entwickelte Parasiten besitzen kein derartiges Steuerungsvermögen.
Wie ist denn Ihr Entwicklungsstand?
@nur mal so Mittwoch, 30.05.2007 um 10:21
“ Schmarotzer, Definition:
Ein Schmarotzer ist der, der selber nichts oder wenig produziert, vom Ertrag anderer aber sehr gut leben kann.
Das deutsche Wort Schmarotzer (= Parasiten) stammt vom mittelhochdeutschen smorotzer (=Bettler) ab.
Parasiten leben temporär oder andauernd von einem bzw. mehreren Wirts- Lebewesen.“
Sie meinen aber bestimmt keine Angestellten Anwälte bei der Assekuranz, oder? Hier könnte man nämlich die Definition Wort für Wort umsetzen.
Sie produzieren nichts selbst(nicht mal eine eigene Meinung),leben ständig vom Ertrag Ihres Wirts (Arbeitgeberzahlungen)recht gut.
Gerne zeigen sie auch mit dem Finger auf andere um vom eigenem Schmarotzertum abzulenken.
Das ist der Entwicklungsstand den ich momentan bei vielen Versicherungsangestellten kenne.
Aber darf man solche Leute dann Schmarotzer nennen nur weil die Definition dazu passt?
Bestimmt nicht, oder was meinen Sie dazu als Profi im Stänkererwesen.