Wettbewerbszentrale ermittelt im „aktiven Schadenmanagement“

Die Wettbewebszentrale in Bad Homburg führt seit kurzem eine Ermittlungsakte in Sachen „aktives Schadenmanagement“.

Der Mitarbeiter dort würde sich über die Vorlage konkreter und gut dokumentierter (beweisbarer, ggf. durch Zeugenaussagen) Fälle freuen, die ihm einen glaubwürdigen  Einblick in das Geschäftsgebaren der Versicherungswirtschaft gewähren. Die Kontaktdaten und das Aktenzeichen teile ich Herrn Hiltscher mit. Ich glaube, allgemeine Ausführungen helfen nicht weiter, es braucht konkretes Material.

Außerdem werden vom Bundeskartellamt Ermittlungen durchgeführt. Auch hierüber habe ich Herrn Hiltscher die Daten zur Kenntnis gegeben. Wettbewerbszentrale und Kartellamt stehen in Kontakt.

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11 Antworten zu Wettbewerbszentrale ermittelt im „aktiven Schadenmanagement“

  1. Gladel sagt:

    Was für Material? Kaskobereich? Da dürfte ich einiges haben an Schriftverkehr mit verschiedenen Versicherungen. Bei Interesse bitte meine Mail erfragen.

  2. Beule sagt:

    Aktives Schadenmanagement der HUK-Coburg.

    Heute Unfall, morgen Gutachter der Versicherung.
    Wiederbeschaffungswert sehr fraglich.
    Gutachter verspricht Überprüfung.
    Bevor diese hätte durchgeführt werden können, war „der Schaden“ ausbezahlt.

    Eine 1. Überprüfung durch einen freien Gutachter ergab, dass hier der Wiederbeschaffungswert um mehrere 100 Euro vom Dekra-Gutachter zu niedrig angesetzt wurde.

    Mache mich nun auf dem Weg zum Anwalt.

    Beule

  3. Jahre, Thomas sagt:

    Bezüglich „Schadenmanagement“ stehen wir mit dem Bundeskartellamt in Verbindung. Dort werden noch einige Abrechnungsschreiben an uns durch die HUK benötigt.

  4. Gladel sagt:

    HUK-Coburg ist seit über einem Jahr friedlich bei uns. Aktuel habe ich Allianz (Eucon, ControllExpert) Wenn es was nützt, wo soll ich es hinschicken. Gerne auch die alten Schreiben der HUK.

  5. SV sagt:

    So langsam wäre ein Abschluss der Ermittlungen seitens des Bundeskartellamtes, nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher wünschenswert. Unter nachstehendem Link kann nachgelesen werden, wie ein Teil der deutschen Versicherungswirtschaft zudem zwischenzeitlich der Europäischen Kommission, Abt. Generaldirektion Wettbewerb, ihre Sicht von Wettbewerb auf dem Gebiet der Unfallschadenregulierung darzulegen versucht.
    http://ec.europa.eu/competition/consultations/2008_motor_vehicle/huk_coburg_de.pdf

  6. Willi Wacker sagt:

    Hallo SV,
    nach dem von Dir gegebenen Link nach Anlage 1 Absatz 1 b) geißelt die HUK-Coburg die Vereinbarungen zwischen OES und OEM. Derartige Abreden dürften nicht zum Zwecke der Wettbewerbsbeschränkung getroffen werden.

    Ungeachtet dieses Vorwurfs gegen Mitbewerber wird die HUK-Coburg nicht müde, zum Zwecke der Wettbewerbsbeschränkung mit einem Sachverständigenverband ein Sachverständigenhonorartableau zu erstellen, und diese darin enthaltenen Preise dann auch noch als marktübliche zu bezeichnen.

    Soweit es gegen die eigene Strategie des Schadensmanagement geht, beruft man sich auf Schutznormen zur Festigung der eigenen Position, wenn es um möglichst geringe Schadensersatzleistungen geht, trifft man selbst Honorarvereinbarungen. Das passt nicht zueinander.

    Es zeigt aber wieder einmal das wahre Gesicht der HUK-Coburg.

    Gute Nacht
    Euer Willi

  7. Glöckchen sagt:

    Hi SV
    dein Link ist ja eine tolle Motivsammlung!
    Da beklagt sich allen Ernstes eine Versicherung über Konkurrenz aus der Automobilwirtschaft,die die Konkurrenz selbst mit der Erschaffung eines eigenen Partnerwerkstattnetzes aufkebaut hat.Dabei haben Versicherer die Entschädigungsleistung in Form von Geld zu erbringen,nicht durch Vermittlung von Reparaturdienstleistungen,§ 3 Pflichtversicherungsgesetz!!!
    Fazit:Ein Stück vom Kuchen sich rechtswidrig aneignen und dann jammern,weil der so bestohlene Gegenmassnahmen ergreift ist m.E.nichts anderes als perfide Doppelmoral.
    Wir haben es hier mit einem Wirtschaftskrieg zu tun,der m.E.aus Gerwinnsucht von einigen wenigen Versicherern unter Missachtung des versicherungsvertraglichen Prinzips der Geldentschädigung begonnen wurde.
    Repararurvolumen in die eigenen Billigwerkstätten zu lenken
    –entspricht nicht dem prinzp der Geldentschädigung
    –behindert fairen und freien Wettbewerb
    –zwingt die Hersteller zum Selbstschutz

    Wie weise war da doch die bis 1995 geltende Regelung der Gewinndeckelung in der Kfz-Haftpflicht!

  8. Friedhelm S sagt:

    Hallo Willi, hallo Glöckchen,
    diesen Link mit den Anlagen ab zum Wettbewerbskommissar! So etwas muss öffentlich gemacht werden!
    Ein Skandal!! Mir fehlen die Worte.

  9. Andreas sagt:

    Doch, da gibt es noch sarkastische Worte: Die arme Versicherung!

    Grüße aus dem Schneesturm

    Andreas

  10. borsti sagt:

    Hallo SV, danke für diesen Link!
    Unglaublich, ein rabulistisches Meisterwerk!

    Die HUK erinnert mich an die „Schlange Ka“, nur die war mir symphatischer. Da werden Krokodilstränen geweint über dem „gestörten Wettbewerb“, ja man wolle den Verbraucher beschützen und auch den freien Sachverständigen! Und weil man in Berlin nicht mehr so recht weiterkommt versucht man’s halt in Brüssel!

    Deshalb sollen andere nun ihre Teilepreise für den HUK ET-Zentraleinkauf, bzw. ET-Vertrieb senken und am besten auch keine Versicherungen mehr verkaufen dürfen. Das dient dem Wettbewerb! Geht’s noch?

    Da wird schlaglichtartig die wahre Strategie der HUK sichtbar und dokumentiert. Ja das verflixte Internet, da wird so etwas dann ruchbar. Bestimmt war das so nicht gewollt.

  11. SV sagt:

    Das Verbindungsbüro für Verbraucherfragen der EG: http://ec.europa.eu/competition/consumers/liaison_de.html

    Wer schon eingeschneit ist, hat vielleicht auch Zeit, hier zu lesen:

    „Unternehmen müssen sich an die Regeln halten

    Ein freier Markt funktioniert nach den Wettbewerbsregeln. Mitunter können Unternehmen versucht sein, den gegenseitigen Wettstreit zu umgehen und eigene Spielregeln aufzustellen. Manchmal versucht ein großes Unternehmen, seine Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Die Europäische Kommission fungiert als Schiedsrichter und stellt sicher, dass sich alle Unternehmen an dieselben Regeln halten.“

    Versicherer sollten doch hiervon nicht ausgenommen sein.

    siehe: http://ec.europa.eu/competition/consumers/antitrust_de.html

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