Schadensregulierung und kein Ende II.

In einer Unfallschadensangelegenheit hatte der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer, die HUK-Coburg, die von dem Sachverständigen in seinem Sachverständigengutachten eingesetzte Wertminderung nur zum Teil gezahlt mit der Begründung, dass die von der DEKRA festgestellte Wertminderung in Höhe von 200,00 € anstatt 600,00 €, wie im Gutachten aufgeführt, ausreichend sei. Wegen des Differenzbetrages von 400,00 € wurde der Schädiger direkt angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass sein Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer nicht dem Gesetze entsprechend den Schaden reguliert und er wurde unter Fristsetzung aufgefordert, den Schaden nunmehr selbst als Schädiger auszugleichen. Nachdem der Schädiger die Frist fruchtlos verstreichen ließ, wurde dieser direkt in Anspruch genommen. Nachdem der Rechtsstreit rechtshängig war, hat der Haftpflichtversicherer, die HUK-Coburg, den Differenzbetrag gezahlt, so dass damit eine Erledigung der Hauptsache eingetreten war.
 
Das Amtsgericht Bochum hat nunmehr den Schädiger verurteilt, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
 
Unter Hinweis auf die rechtswidrige Schadensregulierung seines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers ist der Schädiger angeschrieben worden und darauf hingewiesen worden, dass er sich wegen der entstandenen Prozesskosten bei seinem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer bedanken kann.
 
So werden Versicherungsgelder wegen sinnloser Rechtsstreite vergeudet.
 
Euer Willi Wacker

Dieser Beitrag wurde unter DEKRA, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Unglaubliches, Urteile, Wertminderung abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Schadensregulierung und kein Ende II.

  1. Gladel sagt:

    Imm er wieder erschreckend, wie Versicherungsgläubig die meisten Menschen sind. Nur ein Beispiel aus meiner Praxis: Die Versícherung zahlt 9,03 € weniger, als der Rechnungsbetrag ist. Wir wenden uns an unseren Kunden und erklären diesem, dass noch ein Teilbetrag der Rechnung offen ist. Dieser ruft bei seiner Versicherung an und bekommt zu hören, er hätte sich halt eine billigere Werkstatt suchen sollen. Kunde teilt uns mit, er habe alles unternommen, aber er könne uns nicht helfen. Ja er meint er würde uns helfen.

    Wir teilen dem Kunden mit, dass wir dann gegen ihn klagen werden, weil wir auf unser Geld nicht verzichten werden. Kunde meint, er sei versichert, da kann nichts passieren.

    Nach einem Mahnbescheid, einem Vollstreckungsbescheid und eine Beitreibung sah die Sache anders aus. Irgendwie tat uns der Kunde Leid, aber wir können dieses Verhalten der Versicherungen einfach nicht dulden. Das war viel Lehrgeld, das der arme da zahlen mußte, aber er wollte es ja nícht glauben, dass „seine“ Versicherung Mist gebaut hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert