DIE GELEISTETE TEILZAHLUNG DER HUK REICHTE NICHT AUS:
Wie so oft, kürzte die HUK- Coburg willkürlich das Sachverständigenhonorar und erhielt, wie so oft vom AG München eine deutliche Abfuhr.
AG München
Geschäftsnummer: 332 C 35223/06
Urteil vom 09.Mai 2007
ENDURTEIL
I: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € XXX nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit XXXXX zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Auszüge aus den Entscheidungsgründen:
„Die Beklagte wendet ein, die Rechnung sei nicht fällig, mangels Nachvollziehbarkeit.“
„Die Einwände der Beklagten greifen nicht.“
„Unstreitig besteht weder eine taxmäßige Vergütung noch eine einheitlich branchenübliche Abrechungsweise für die Sachverständigenkosten.“
„…Vielmehr bestimmt die übliche Vergütung der Sachverständige selbst.“
„Dieses Bestimmungsrecht ist lediglich dahingehend eingeschränkt, dass es noch der Billigkeit entsprechen muß.
Im vorliegenden Fall ist nicht einzusehen, warum dieser Gesichtspunkt verletzt sein soll.“
(Verweis auf die Entscheidung des OLG vom 03.07.2002 AZ.: 4U 1001/02)
Der Leitsatz der Entscheidung lautet wie folgt:
„Rechnet ein KFZ- Sachverständiger, den der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall eingeschaltet hat, statt nach konkretem Zeitaufwand pauschal ab, hat der Geschädigte keinen Anlaß, die Angemessenheit der zu errechnten Vergütung in Zweifel zu ziehen, so muß ihm der Schadenersatzpflichtige die aufgewendeten Gutachterkosten auch dann ersetzen, wenn dieser selbst sie für überhöht hält…..“
Aufruf an die Kollegen:
Bitte stellt ebenfalls Urteile ein.
Entweder als Autor, oder in den Kommentaren. (Heinzelmännchen sortiert diese dann in die Urteilssammlung ein)
(Ich habe heute) Einen schönen Tag
Euer Eberhard Planner
Na, dann nix wie naus und a Moß gstemmt!!!
Des hosch der verdänt!!!
Gruß Haule
Na prima! HUK, HUK, HURRA ! Auf die Klötze fertig los ! Endlich mal ein weiterer derber Schlag gegen diese selbsternannten Rechnungskürzer !
Schlage vor, dass nun die Kosten dieser unverschämten Gerichtsverfahren, den Verantwortlichen wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit direkt vom Gehalt abgezogen werden. Oder soll diese Verschwendung etwa der kleine Vrsicherte tragen ?