Quelle: BAV vom 07. März 2013
Anscheinend erhalten alle Gerichtsebenen der Zivilgerichte, also OLG’s, LG’s und AG’s von Fraunhofer-IAO oder seinen Partnern in den Reihen der Versicherungswirtschaft unaufgefordert den „Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“ des jeweiligen Jahres zugesandt.
Das kann natürlich auch als ein Argument angesehen werden, die Richter zur Verwendung dieser Liste zu bewegen. Die Investition von ca. 150.000 Euro pro Jahr für ca. 800 Gerichte in Deutschland dürfte sich auch rechnen. Man erwartet sich durch die angestrebte Verwendung der dort abgedruckten „Marktpreise“ sicherlich in Partnerschaft mit den Versicherungsunternehmen eine odentliche „Rendite“ durch insgesamt niedrigeren Schadenersatz wegen Mietwagenkosten für Unfallopfer.
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Offensichtlich hat das Fraunhofer-Institut es nötig, für sich und seine Erhebung bei den Mietwagenkosten die Werbetrommel zu rühren. Von einem seriösen Institut hätte ich mehr Zurückhaltung gegenüber der unabhängigen Justiz erwartet. Schon wieder ein Minuspunkt gegen Fraunhofer und seine Erhebung.