2-mal im Monat ist es wieder so weit, wir überweisen den Versicherungen das Geld zurück, da sie uns zuviel überwiesen haben.
Die Mehrwertsteuer scheint immer noch das große Buch mit den sieben Brettern vor dem Kopf des Sachbearbeiters zu sein. Dazu gibt es so lustige Thesen wie
- Bei LKWs überweisen wir nie Mehrwertsteuer
- Bei eine Scheibenrepartur fällt nie Mehrwertsteuer an, das ist ja eine fiktive Abrechnung
- Bei Privatkunden überweisen wir nie Mehrwertsteuer
Das sind die Fälle in denen wir deulich machen, das die Mehrwertsteuer von der Versicherung übernommen werden muss, weil sie zum Schaden gehört.
Ob LKW oder PKW ist egal, es kommt darauf an, ob der VN zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist. Und dann sind die anderen Argumenete
- Bei LKWs überweisen wir immer die Mehwertsteuer
- Bei Firmen überweisen wir immer die Mehrwertsteuer
- Wenn sie auf der Rechnung Mehrwertsteuer ausweisen, müssen wir die auch bezahlen
- Sie dürfen bei gewerblichen Kunden keine Mehrwertsteuer ausweisen, dann passiert das auch nciht.
In diesen Fällen bedanken wir uns höflich, dass man so großzügig war und überweisen das Geld zurück. In 30 % dieser Fälle bekommen wir es dann wieder angewiesen, aber wir sind stur und überweisen wieder.
Das zeigt deutlich, das die Sachbearbeiter nicht unbedingt wissen was sie tun und hier wäre ein Einsparpotential vorhanden, das niemanden weh tut. Einfach nur die Arbeit korrekt erledigen.
Wir überweisen pro Monat ca. 200 € zurück. Selbst unsere Freund von Eucon und CE bemerken den Fehler in der Regel nicht, obwohl auf unseren Rechnungen deutlich darauf hingewiesen wird, dass wir nur den Nettobetrag wollen. Also wir diesen Hinweis noch nicht gaben, war die Summe um einiges Höher die zurückgeschickt werden mußte.
Vielleicht mal das Geld mit einer Kürzung verrechnen, ist zwar nicht ganz richtig, aber besser als diesem Geld dann hinterherlaufen. 🙂
Ansonsten gilt:
Bei mnachen Sachbearbeitern haben sich auch geänderte Kontonummern (seit mittlerweile fünf Jahren) noch nicht herumgesprochen, obwohl wir uns extra einen roten Stempel haben machen lassen, der noch dick und fett darauf hinweist.
Aber manche Menschen sind lernresistent (nicht nur bei Versicherungen!).
Grüße
Andreas
Es juckt einem schon in den Fingern einfach eine Abrechnung rauszuschicken, Ihre Überzahlung für Kunde A haben wir mit unseren Forderungen gegen Kund B verrechnet, aber auf dieses Niveau möchten wir uns nciht herabbegeben.
Auf das alte Konto überweisen zur Zeit noch 2 Versicherungen, aber es ist ja erst seit 8 Jahren nichtmehr korrekt.
Ja, das kann passieren. Kenne ich aus eigener Erfahrung und ist sehr ärgerlich, da es doppelt Arbeit macht. Aber wer ist schon perfekt?
Das fragen sich übrigens auch die zwei Dutzend Mitarbeiter pro Gesellschaft, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als Menschen anzurufen, die offenbar nicht in der Lage sind, eine Schadennummer richtig auf ihr Poststück zu schreiben oder solche Kleinigkeiten gleich ganz weglassen.
Bei den 3 bis 4 Briefen, die wir am Tag bekommen, wird doch der Versicherungsmensch schon wissen, um welchen Unfall es geht.
Oder die, die ihr Gutachten gleich an die falsche Gesellschaft schicken: HUK, Provinzial, Allianz: eh alles eins…
Na na, wir wollen doch die Westf.-Provinzial im Verbund der Sparkassen Versicherung nicht in einem Atemzug mit diesen beiden Firmen, insbesondere der kriminellen Vereinigung aus Coburg, nennen. Das ist ja fast so, als wenn man die LVM mit der DEVK vergleichen würde.
Fehler können passieren-aus Unachtsamkeit kein Problem. Wenn aber der Sachbearbeiter offensichtlich nicht informiert ist, sieht es anders aus.
Noch schlimmer ist es, wenn die berühmten Kontrollinstanzen das nicht bemerken.
@Versicherungsfuzzi
“Ja, das kann passieren. Kenne ich aus eigener Erfahrung und ist sehr ärgerlich, da es doppelt Arbeit macht. Aber wer ist schon perfekt?”
Mit perfekt hat das nichts zu tun.
Die Versicherungsmitarbeiter betreiben die Abwicklung von Unfallschäden im Rahmen ihrer bezahlten beruflichen Tätigkeit und sollten deshalb entsprechend geschult sein, die oben angezeigten (plumpen) Fehler zu vermeiden.
Ein Privatmann, der vielleicht alle 10 Jahre unschuldig in einen Unfall verwickelt ist, hat sicher keine Schulung darüber, was alles erforderlich oder wichtig für die gegnerische Versicherung sein könnte.
Dies zeigt aber wieder, dass es für den Geschädigten und offensichtlich auch für die gegnerische Versicherung nur von Vorteil sein kann, wenn er sich durch einen versierten Verkehrsrechtsanwalt vertreten lässt, bei dem von Berufs wegen eine korrekte Schadensabwicklung gewährleistet ist.
@ SV
…“Das wäre ja fast so, als wenn mann die LVM mit der DEVK vergleichen würde.“
Verstehe ich nicht!
Nachdem ich mehrmals die, an den „Honorarscheck“ angefügte Werbung der DEVK konsumieren mußte:
„Schon heute wird jeder z w e i t e Schaden am Tag des Unfalls reguliert“ fragte ich bei der DEVK an:
„Dann erwische i c h wohl jedesmal den e r s t e n Schaden?
Der Sachbearbeiter bei der DEVK hatte Humor.
Er lachte sich fast tot.
Aber im Ernst:
Die DEVK änderte schon mehrmals ihr Regulierungsverhalten von untragbar bis gut bzw. rechtskonform und umgekehrt.
Warum wohl?
Deshalb wäre es äußerst aufschlußreich, dort (und nicht nur dort) zu prüfen, wie dies im Zusammenhang zum „Neu- bzw. Folgegeschäft“ dieser Versicherung zu sehen ist.
nachdenkliche Grüße aus München
Wie heißt es bei der DEVK immer so schön. Rufen Sie uns sofort an – am besten gleich von der Unfallstelle. Liebe Mitleser, wer diesem Rat folgt, dem ist nicht zu helfen.
Immer erst nach Hause fahren, in Ruhe die Sache angehen – denn besser einen ordentlich regulierten Schaden – als schnell abgekocht.
Wer von den Lesern hier hatte denn schon mal den 2. Schaden – dann bitte hier einstellen. Wäre doch interessant zu sehen, ob sich die oben zitierte Aussage der DEVK bestätigen lässt.
Angestellte der DEVK sind von der Umfrage selbstverständlich ausgeschlossen.
MfG H4N2
Zu DEVK, am 3. Tag nach dem unsere Rechnung abgeschickt wurde, war das Geld schon auf unserem Konto, also das war schon eine schnelle Regulierung. Aber auch irgendwie eine originelle, denn die Familie hatte 4 Fahrzeuge von denen wir bei 3 die Scheiben reparierten. Bei einem Fahrzeug wurde innerhalb von 3 Tagen der volle Rechnungbetrag überwiesen, beim 2. Fahrzeug wurde die Rechnung gekürzt und für das dritte wurde die Kostenübernahme verweigert, weil die Reparatur nicht durch Vermittlung der DEVK geschah. Eine Nachricht an den Kunden ist seitens der DEVK nicht erfolgt. Eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung (wir reklamieren grundsätzlich nur die fehlende Benachrichtigung an den Kunden) führte dazu, dass dem Kunden ein Scheck über die noch ausstehenden Beträge persönlich vom Vertreter überreicht wurde.
Zur Zeit läuft wieder eine Beschwerde, weil die DEVK anscheinend immer nur uns (Werkstatt) benachrichtigt, dass nicht reguliert wird, den Kunden darüber aber keine Nachricht gibt. Da wir nicht das „Pressebüro“ der DEVK sind, beschweren wird uns. Die sollen Ihre Kunden doch bitte selber darüber aufklären aus welchen Gründen die Kosten nicht übernommen werden.
Die DEVK streicht in letzter Zeit grundsätzlich und willkürlich unser Gutachtenhonorar. Dies geschied seit Sie sich mit der HUK Coburg verbrüdert hat. Da kann man weder vom ersten und/oder vom zweiten Schaden als reguliert sprechen.
Noch was zur DEVK. Wie schon erwähnt, es geht um die Beschwerde einer Werkstatt darüber, dass man dieser mitteilt, aus welchen Gründen die Rechnung nicht übernommen wird, dem Kunden diese Erkenntnis aber vorenthält. So nach dem Motto der Bote der schlechten Nachricht soll die Werkstatt sein. Für die Bearbeitung der Beschwerden hat die DEVK eine eigene Abteilung, die den schönen Namen „Qualitätsmanagement“ trägt. Und damit auch jeder sieht, dass diese Abteilung existiert, schreibt sie Briefe mit besonders schönen Textbausteinen.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Zuschrift an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, die mir zu Prüfung zugeleitet wurde. Für uns ist es sehr wichtig, aus erster Hand zu erfahren, welche Erfahrungen Sie mit unserem Unternehmen gemacht haben. Deshalb danken wir Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihren Standpunkt wissen zu lassen.
Dass Sie Anlass zur Beschwerde haben, bedauern wir sehr. Bitte geben Sie uns etwas Zeit, Ihren Vorgang zu prüfen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Wir würden uns freuen, wenn es gelänge, die leider aufgetretenen Unstimmigkeiten auszuräumen.
Mit freundlichen Grüßen“
Nett welchen Wert die DEVK darauf legt mit der Werkstatt Ihres Kunden ein gutes Auskommen zu haben. Merkwürdig, dass man da was überprüfen muss, denn die Kopie des Schreibens über das wir uns beschwerten lag bei. Es geht doch nur darum, das man dem VN mitteilt „…auf Gund §… Ihres Vertrages bezahlen wir nichts.“ Statt uns das mitzuteilen.
Auf jeden Fall, die haben ein Qualitätsmanagement, das freut sich, wenn man es anschreibt. Geht sogar per Mail, Einfach Beschwerde@ … und schon landet man beim Herrn Schwarz, der freut sich aufrichtig an Erfahrungen aus erster Hand zu partizipieren.
Vielleicht solltenw ir ihm viel Freude bereiten.
Hallo,
Betrug?
Was ist aus dem Betrug bei der HUK im Saarland geworden?
Wird das wieder unter den Tisch gekehrt?
Hallo Frank, Scientologen in diesem Versicherungsvorstand werden ganz sicher nichts unversucht lassen, solche glücklicherweise nun einmal nachgewiesenen kriminellen Machenschaften der Öffentlichkeit vor zu enthalten.
Ganz nach deren tausendfach erlebten Motto:
Abkassieren, abstreiten, aussitzen, auslachen!
Grüße aus dem Klüvernetz
Störtebeker
Das Erlebnis mit der HUK-Coburg Versicherung:
Geschädigter erteilt Auftrag für Haftpflichtschadens-gutachten. Gutachten mit Rechnung über 350€ und Abtretung geht an HUK-Coburg. HUK-Coburg zahlt Rechnung mit 150 € und Geschädigten mit 50 % Quotte. Geschädigter zahlt die ausstehenden 200 € der Gutachterrechnung an uns. Dann reicht er Klage ein und obsiegt mit 100 %. Jetzt kommt das Schreiben der HUK-Coburg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns _daruaf_ verständigt Ihre _Gutachterkostlen_ gemäß dem _Gesprächseergebnis_ zwischen dem BVSK und der HUK-Coburg abzurechnen.
Dementsprechend betragen die von uns zu regulierenden Gebühren insgesamt 300 €. Da Ihr Kunde an Sie bereits die restlichen Gutachterkosten zum Ausgleich _kIhrer_ Gebühren über den vollen Betrag von 350 € bezahlt hat, liegt eine Überzahlung von 50 € vor.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto…
Mit freundlichen Grüßen
HUK-Coburg Herr Schilhanneck
Die Wörter mit den _Unterstrichen_ versehen wurden so fehlerhaft von dem Originalschreiben abgetippt.
Hier hat die HUK-Coburg wieder volles PROGRAMM GEFAHREN:
Erstmal gekürzt 50 % bezahlt, dann nach einem 100 % Urteil will sie das vom Gericht abgeurteilte Geld wegen einem Gesprächsergebnis zwischen BVSK und HUK-Coburg als Überzahlung zurück.
Da sind die Scientologen noch Waisenknaben. Wir sind gespannt wie es weitergeht mit diesem Syndikat.
wurde scheinbar in Litauen geschrieben ???
Wenn man sich nun überlegt, dass McKinsey und andere ähnliche (Scientologie)-Elite-Unternehmen bei den „Beratungen“ zur deutschen Wiedervereinigung beteiligt waren, oder bei der Umstrukturierung der Arbeitsagenturen mitwirkten, etc., dann wundert einen gar nichts mehr. Sind unsere Politiker so schlicht, daß sie solche Unternehmen dennoch zu Beratungen heranziehen? Oder besser noch, warum tanzen die hörigen Wirtschaftsjünger in Berlin nach der Pfeife der „Versicherungsmafia“ aus Coburg.