Die Bundesregierung hat mit der Bundestagsdrucksache BT-Drs. 17/1291 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach die Bonus-Zahlungen für Banker und Manager von Versicherungen begrenzt und schärfer kontrolliert werden sollen.
In dem Gesetzentwurf wird geregelt, dass die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile (Boni) untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses der Bank oder Versicherung beschränken kann. Diese Maßnahmen sollen geeignet sein, neuen Krisen vorzubeugen oder wenigstens entgegenzuwirken. In bereits gezahlte Vergütungen soll nachträglich nicht mehr eingegriffen werden.
Nach Ansicht der Regierung war die „übermäßige Übernahme von Risiken durch die Finanzmarktakteure“ eine Ursache der Krise. Die gängigen Vergütungssysteme haben zumindest dazu mitbeigetragen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist und einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, kann dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren, so die Motive der Bundesregierung zu diesem Gesetzesentwurf. Die Finanzmarktkrise hat jedoch gezeigt, dass durch eine falsche Vergütungspolitik gesetzte Fehlanreize nicht nur zu Risiken für einzelne Unternehmen, sondern für die gesamte Finanzstabilität führen können.
Inwieweit dann tatsächlich die BaFin Einfluss nehmen kann bleibt abzuwarten. Der Text der Bundestagsdrucksache ist hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701291.pdf nachzulesen.