Größte Autoversicherung will die Preise weiter erhöhen

Während die Menschen im Süden und Osten Deutschlands noch verzweifelt gegen das Hochwasser ankämpfen, ergreift die HUK Coburg Versicherung blitzschnell die Chance, Kapital aus der Umweltkatastrophe zu schlagen? Geschmackloser geht´s wohl kaum noch?

Quelle: FAZ vom 04.06.2013

Die Preisspirale in der Autoversicherung wird sich nach Ansicht des deutschen Marktführers HUK-Coburg weiter drehen. „Die Phase der Preiserhöhungen wird noch eine gewisse Zeit weitergehen“, sagte der für das Sachversicherungs-Geschäft zuständige Vorstand Klaus-Jürgen Heitmann am Dienstag in Nürnberg.

Die Unternehmen der Branche verdienten immer noch kein Geld, obwohl die Tarife seit 2009/2010 steigen. Und nun kommen noch die Schäden aus dem Hochwasser im Süden und Osten Deutschlands hinzu: „Das wird den Markt kräftig Geld kosten“, sagte Heitmann. Abgesoffene Autos seien meist Totalschäden.

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26 Antworten zu Größte Autoversicherung will die Preise weiter erhöhen

  1. Gutergeist sagt:

    Seit wann zahlt die HUK für abgesoffene Autos?
    Da wird doch sofort die grobe Fahrlässigkeit eingewendet!
    Haben Sie kein Radio,haben Sie die Hochwasserwarnung nicht mitbekommen,weshalb haben Sie ihr Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht?
    Sie bekommen garkeine Entschädigung!
    Preise erhöhen für nix,das ist versicherungstypisch!

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Gutergeist,
    das ist doch wieder typisch Heitmann und HUK-Coburg. Da wird der Bevölkerung durch Unwahrheiten Sand in die Augen gestreut, um von den eigenen finanziellen Zwängen nicht nur in der Kfz-Versicherung, sondern auch bei den Lebensversicherungen abzulenken.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  3. BGH Leser sagt:

    @ Gutergeist

    Die brauchen doch das Geld nicht für Schadensleistungen sondern für Prozesskosten.

  4. W.Müller sagt:

    Dazu ohne Kommentar ein Bericht auf autohaus online Schadenmanager:

    HUK-COBURG Bilanz
    HUK-COBURG-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Weiler ist mit dem Geschäftsjahr 2012 sehr zufrieden: Für das Neugeschäft in der Kfz-Sparte konnte eine Steigerung von vier Prozent verbucht werden.
    Kfz-Versicherung als Erfolgsmotor.

    Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zieht eine positive Bilanz für das Geschäftsjahr 2012. HUK-COBURG-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Weiler: „Unter dem Strich können wir mit dem Neugeschäft, der Bestands- und der Ergebnisentwicklung sehr zufrieden sein.“ Erneut konnte die HUK-COBURG Marktanteilsgewinne verbuchen. Weiler: „Das Jahr 2012 verlief rundum erfolgreich für unser Unternehmen, als Schulnote würde ich unserem Ergebnis eine 2+ geben. Wie im Vorjahr haben wir zum Teil sogar unsere eigenen Ziele übertroffen.“

    Mehr bei Autohaus online vom 04.06.2013

  5. flashmob sagt:

    Am 01.01.2014 in Coburg für jeden gewonnenen Prozess eine Rakete starten mit Schampus und Presse. LG

  6. CH-Presse sagt:

    Mittelfranken – Pressefreiheit/Meinungsfreiheit – Fehlanzeige?

    Bei „Mittelfranken“ – http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/huk-coburg-2012-jahresbilanz-100.html – liest sich „der Erfolg“ des Coburger Versicherers so:

    Jahresbilanz HUK-Coburg verdoppelt Gewinn

    Zitat:

    „Der Gewinn stieg von 199,2 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 381,1 Millionen Euro im vergangenen Jahr, teilte das Unternehmen bei seiner Bilanzpressekonferenz mit. Besonders erfreulich für HUK-Coburg als größter Autoversicherer Deutschlands ist das Plus bei den Kfz-Versicherungen. Die Beitragseinnahmen in dieser Sparte stiegen um 8,3 Prozent. Das Neugeschäft legte um vier Prozent zu. Ende vergangenen Jahres waren 9,3 Millionen Autos und Motorräder bei der HUK versichert.“

    Übrigens gibt es unter diesem Beitrag eine Kommentar-Funktion. Ich bitte diese doch mal rege zu nutzen. Mein Kommentar, wer möglicherweise „den Gewinn“ finanziert hat, wurde nicht freigeschaltet.

  7. RA Starnberg sagt:

    „Abgesoffene Autos sind meist Totalschaden und kommen die Versicherer teuer“. So oder so ähnlich Herr Heitmann von der HUK-Coburg. Auch das ist wieder eine Lüge des Vorstandes der HUK-Coburg?
    Wer im Überflutungsgebiet parkt, hat überhaupt gar keinen Kaskoschutz. Die Versicherer werden allesamt grobe Fahrlässigkeit und damit Ausschluss der Kaskoversicherung einwenden.

    Durch die Flutkatastrophe werden also die Kaskoleistungen kaum steigen, weil die Versicherer schon genau wissen, wie sie derartige Ansprüche abblocken können. Also ist das kein Grund, um die Tarife zu erhöhen. Die – allen Unkenrufen zum Trotz – schlechte finanzielle Situation der HUK-Coburg zwingt zu den Tariferhöhungen. Die KFZ-Versicherung und die Lebensversicherungen sind defizitär. Dort wird kein Gewinn mehr erwirtschaftet.

    Alle anderen Behauptungen sind unglaubwürdig. Herr Heitmann und Herr Weiler müßten eigentlich eine lange Nase bekommen haben?

  8. joachim otting sagt:

    @ RA Starnberg

    Soweit meine Kenntnisse im Versicherungsrecht reichen, wurde das Alles-oder-Nichts-Prinzip durch die VVG-Reform abgeschafft.

  9. RA Starnberg sagt:

    @ joachim otting

    Soweit mir bekannt ist, ist auch im VVG-Verfahren eine Kürzung der Leistung bis zu Null möglich. Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit am Verlust des Wagens bzw. seiner Schädigung durch Hochwasser ist bei der Versicherungsleistung auch beim VVG zu berücksichtigen. Parken im Überflutungsbereich kann sogar als grob fahrlässig angesehen werden, so dass sich die Versicherungsleistung gegen Null bewegt. Diese von Ihnen gebrachte Argumentation überzeugt nicht.

  10. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Herr Otting,
    wenn das OLG Koblenz mit Beschluss vom 9.7.2012 – 10 U 1292/11 – schon bei der unbeaufsichtigten Hinterlassung eines Autoschlüssels im Korb einer Krankenschwester und anschließendem Diebstahl des Wagens eine grobe Fahrlässigkeit sieht, dann ist m.E. das Parken im Hochwasserbereich mehr als grob fahrlässig, denn seit Tagen ist auf Grund der teilweise erheblichen Regenfälle bekannt, dass die ufernahen Bereiche überflutet werden. Parken in diesem Gefahrenbereich ist daher das Schicksal herausfordern. Dass in einem solchen Fall der Versicherer Leistungen verweigert, dürfte doch klar sein. Dabei kann man dann in diesem Fall der Versicherung noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Nein, ich glaube, dass die Hochwasserschäden in der Kaskoversicherung von dem Vorstand der HUK-Coburg bewußt hoch – zu hoch entsprechend ihrer späteren Leistung – angegeben ist.

  11. joachim otting sagt:

    @ F-W Wortmann

    Köstlich…
    Damit die Polemik funktioniert, reden Sie jetzt den Teilkaskoversicherern das Wort, dass sie bei den Hochwasserschäden nicht bezahlen müssen. (Zitat: „Dass in einem solchen Fall der Versicherer Leistungen verweigert, dürfte doch klar sein. Dabei kann man dann in diesem Fall der Versicherung noch nicht einmal einen Vorwurf machen.“)

    Grobe Fahrlässigkeit setzt einerseits eine grob fahrlässige objektive Erhöhung der Gefahr voraus (mag ja gegeben sein, wenn man sein Auto von Passau oder Deggendorf nicht in die Berge bringt) und gleichzeitig eine subjektive Unentschuldbarkeit.

    Wenn ich mir die Bilder aus dem Süden und dem Osten der Republik anschaue, werden viele Menschen eine sinnvolle Reihenfolge ihrer Aktivitäten entschieden haben. Erst das Haus, dann die Gemeinschaft und dann das Auto. Subjektiv unentschuldbar? Und wenn: Kürzung auf Null???

    Wenn ein Damm bricht, ist das sicher auch etwas anderes als ein lässiges Parken in den Elbauen.

    2002 hatten wir schon einmal eine solche Situation. Da gab es sogar noch das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Bei der von Ihnen angenommenen in Bausch und Bogen – Ablehnung müsste es Tausende von Urteilen geben, denn dass jeder VN die Ablehnung klaglos akzeptiert hat, ist mir schwer vorstellbar. Können Sie mir beim Auffinden der Urteile behilflich sein? Ich habe sie nicht gefunden.

  12. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Herr Otting,
    um die Polemik auf den Punkt zu bringen, ging es um die Aussage des Herrn Vorstandes der HUK-Coburg. Daraufhin bin ich den Ausführungen des Herrn Kollegen RA. Starnberg beigetreten. Sie haben darauf hingewiesen, dass das alte „Alles oder Nichts“-prizip durch das VVG abgeschafft wurde. Das ist zwar richtig, trifft aber nur zum Teil den Kern, denn auch jetzt kann der Kaskoversicherer seine Leistung bis auf Null reduzieren, wie es damals ebenfalls möglich war. Mit dem VVG hat sich daher in besonders gelagerten Fällen nichts geändert.
    Die Überschwemmungen in Süd und Ost bringen daher keine nennenswerten Leistungserhöhungen für die Versicherer. Mir ging es um die sandstreuuenden Äußerungen des Herrn Vorstand der HUK-Coburg.
    Merkwürdig sind wieder Ihre reflexartigen Bemerkungen, sobald es um Kritik an irgendwelchen Versicherungen, Institutionen, Prüforganisationen oder sonstigen Firmen geht.

  13. joachim otting sagt:

    @ F-W Wortmann

    Ich schlage vor, wir warten mal die nächsten Wochen und Monate ab. Die von Ihnen erwarteten und für richtig gehaltenen leistungsablehnenden Entscheidungen werden den Anwälten erfreulich viel Arbeit mit attraktiven Streitwerten und hohen Erfolgsquoten bescheren, wenn sie denn kommen. Dass bei Katastrophensituation der Betroffene als erstes sein Auto retten muss, mag ich noch nicht glauben. Immerhin werden die Prozess wohl überwiegend vor den Gerichten in den Hochwassergebieten geführt, wenn die wieder trocken sind.

    Bei Juris findet man übrigens ganze zwei Urteile zu dem Themenbereich (Eines davon: Auto vor angekündigter Sturmflut 12 Stunden auf Fährenparkplatz abstellen…). Die Urteile sind aus 1994 und aus 1997.

    Und viel mehr, so meine Prognose, werden es diesmal auch nicht werden. Nach der 2002er Flut haben die Versicherer massenhaft und unkompliziert bezahlt. Das werden sie auch diesmal tun.

  14. Hirnbeiss sagt:

    @F-W Wortmann zu
    Hallo Herr Otting,……………
    „Merkwürdig sind wieder Ihre reflexartigen Bemerkungen, sobald es um Kritik an irgendwelchen Versicherungen, Institutionen, Prüforganisationen oder sonstigen Firmen geht.“

    Hi Herr Wortmann,
    Sie sagen es richtig, -reflexartik- das nenne ich ausgesprochen zutreffend, ja ein in Fleisch u. Blut übergegangener Versicherungsgehorsam.
    Deshalb finde ich es gar nicht merkwürdig was ein Herr Otting, immer mit offenen Visier, wie er es gerne darstellt, hier im C-H Blog zum Besten gibt. Insider wissen es doch schon lange, dass ein Herr Otting der Versicherungswirtschaft und auch deren Lakaien oft u. gerne Puderzucker rektal verabreicht? Es gibt doch keine bessere Werbung für Herrn Otting als hier im Blog auf Seiten derer zu stehen, die dem Mammon verteilen. Irgend ein Brosamen fällt schon wieder mal ab.
    Gelle

  15. RA Schepers sagt:

    @ Kollegen Wortmann

    Merkwürdig sind wieder Ihre reflexartigen Bemerkungen, sobald es um Kritik an irgendwelchen Versicherungen, Institutionen, Prüforganisationen oder sonstigen Firmen geht.

    Herr Otting hatte doch nur Argumente angeführt, wieso die Versicherung evt. doch zahlen muß. Das jetzt als reflexartige Bemerkung auf Kritik an Versicherungen darzustellen, geht sicherlich fehl.

  16. Karle sagt:

    @joachim otting

    „Nach der 2002er Flut haben die Versicherer massenhaft und unkompliziert bezahlt. Das werden sie auch diesmal tun.“

    Dafür gibt es von der Bundesregierung dann wieder nette Milliardengeschenke. Z.B. die Bewertungsreserven oder eine andere „Nettigkeit“ mit der der Bürger am Ende die Zeche dann doch bezahlt. Wie hatte unser Bundesfinanzminister nach der Ablehnung der Gesetzesänderung durch den Bundesrat so oder so ähnlich auf der Webseite des GDV getönt?

    „Der Raubzug der Versicherer zum Einkassieren der Bewertungsreserven ist noch lange nicht vom Tisch.“

    RA Schepers

    „Herr Otting hatte doch nur Argumente angeführt, wieso die Versicherung evt. doch zahlen muß.“

    Da bin ich bei Ihnen.

    @Hirnbeiss

    Man kann ihn mögen oder nicht. Du magst ihn offensichtlich nicht?

  17. joachim otting sagt:

    @ Hirnbeiss

    Und wieder: Vermummt und maskiert aus der Hecke auf Identifizierbare… Das nenne ich Helden in Blümchenstrumpfhosen. Aber Sie können sich befriedigt auf die Brust klopfen: „Dem hab ich’s mal wieder gegeben…“ Tut gut, oder?

    Nun denn, Sie treffen mich damit nicht. Dass eine von Hintergrundkenntnissen getragene ideologiearme und vor allem rechtlich orientierte Sicht auf die Dinge der Schadenwelt dazu führt, dass der Strauss an Kunden und Mandanten bunter ist als bei Scheuklappendenkern, halte ich für folgerichtig, und dafür schäme ich mich nicht. Warum mich aber ausgerechnet Versicherer lieben sollen, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Ich darf annehmen, dass Sie sich weder mit Fachliteratur noch mit darauf beruhenden Urteilen befassen. Das macht das Leben auch leichter.

    Nur am Rande: Wenn mich hier wirklich jemand empfindlich treffen könnte, dann würde ich die Birne einziehen und einfach nur still mitlesen. Neben dem ganzen Hirn…eiß, der hier so abgesondert wird, gibt es bei C-H nämlich durchaus wertvolle Anregungen. Mein Motiv, hier täglich reinzuschauen.

    Ich weiß ja, dass die Heckenschützen nachladen, wenn ich mich äußere. Ja und? Was stört es denn die Eiche, wenn sich ein Sau daran kratzt?

  18. Christian A. sagt:

    @ Willi Wacker
    @ Karle
    @Hirnbeiss
    RA Otting im Fadenkreuz einiger Kommentatoren.

    Verehrte Diskutanten,
    in der Sache finde ich es nicht besonders förderlich, wenn hier auf
    http://www.captain-huk immer wieder Herr RA Otting mit Unterstellungen konfrontiert wird, die einer tragfähigen Grundlage entbehren. Ihr seid doch alles gestandene und berufserfahrene Mannsbilder und dürftet es allein schon von daher nicht nötig haben, in dieser Art und Weise, die mir-offen gesagt – allein schon aus Fairnisgründen und Achtung vor andersdenkenden Diskutanten und zur Bestätigung des eigenen Ego auch nicht erforderlich scheint, hier über Herrn RA Otting herzufallen. Das hebt das Ansehen und den Respekt von diesem Blog mit Sicherheit nicht. Hart in der Sache, aber auch fair bei abweichender Meinung, sollte den Umgang miteinander prägen, so dass alle noch Lust haben engagiert mitzulesen und mitzumachen. Die Reaktion von Herrn RA Otting verstehe ich deshalb nur zu gut und bitte Euch deshalb alle, diese als förderlichen Denkanstoß aufzunehmen. Wer im Übrigen“Unfallregulierung effektiv“ mit Verstand liest, wird sicherlich leicht feststellen können, dass Herr Otting keineswegs einen Pakt mit den Versicherungen pflegt. Solche Unterstellungen sind ebenso unnütz, wie Einschätzungen, die ihm ein reflexartiges Verhalten unterstellen. Lassen wir also mal die Kirche im Dorf und bleiben wir beim Kernthema. Vielen Dank für Euer vielleicht doch aufgebrachtes Verständnis für mein Anliegen.

    Mit herzlichem Gruß
    Christian A.

  19. Willi Wacker sagt:

    Hallo Christian A.,
    den Schuh, den Sie mir in ihrem Kommentar reichen, den ziehe ich nicht an. Ich habe an keiner Stelle bei diesem Beitrag Herrn RA. Otting angegriffen. Ich achte durchaus seine Ansichten im Schadensersatzrecht, auch wenn ich bei dem einen oder anderen Thema eine etwas andere Auffassung als er vertrete. Aber das ist durchaus legitim. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Sie darf nur nicht beleidigend sein oder sonstwie gegen Strafgesetze verstoßen. Das ist mir bekannt und ich richte mich danach. Dass Herr RA. Otting hinsichtlich der zu erwartenden Schadensersatzansprüche aus der Kaskoversicherung und deren Regulierung anderer Ansicht ist als ich, nehme ich so hin. Das stört mich gelinde gesagt aber auch nicht. Deshalb fällt in China auch kein Sack Reis um. Auch die von Herrn Otting bemühte Sau an der Eiche ändert ihr Kratzverhalten deshalb nicht.
    Was mich allerdings stört, ist der Hinweis vom alten Alles-oder-Nichts-Prinzip zu den Regeln des neuen VVG. Damit kann der Eindruck erweckt werden, dass die Versicherer im Gegensatz zu früher (Alles oder Nichts!) jetzt verpflichtet seien, immer zu regulieren. Das ist so absolut nicht richtig. In besonders gelagerten Fällen können die Versicherer auch heute ihre Leistung bis auf Null kürzen. Bei Vorsatz und gröbster Fahrlässigkeit ist dies der Fall. Dass die Versicherer diesen Einwand massenhaft vorbringen werden, dürfte doch klar sein. Aber warten wir es ab. Leider sind die Veröffentlichungen der HUK-Coburg zu Hochwasserschadens-Regulierungen und deren Höhe dann keine Hilfe, da nicht objektiv nachvollziehbar. Selbst innerhalb kürzester Zeit werden von der HUK-Coburg hinsichtlich Gewinn und Verlust unterschiedliche Zahlen angegeben.
    Warten wir also verlässliche Zahlen hinsichtlich der gestellten Ansprüche auf Schadensersatz und der regulierten Schäden und letztlich der noch angestrengten Rechtsstreite ab.
    Das reflexartige Verhalten hatte im Übrigen Herr RA. Otting auch mir vorgeworfen.
    Nein, den Schuh ziehe ich mir nicht an.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  20. Hirnbeiss sagt:

    @Christian A. says:
    8. Juni 2013 at 15:45

    Verehrte Diskutanten,
    in der Sache finde ich es nicht besonders förderlich, wenn hier auf
    http://www.captain-huk immer wieder Herr RA Otting mit Unterstellungen konfrontiert wird, die einer tragfähigen Grundlage entbehren.

    Hi Christian A. aus B.,
    ich kenne seit vielen Jahren einen qualifizierten SV aus der Gegend von Wiesbaden, der schon vor langer Zeit, kurz nachdem er die Liste Lembken entlarvt hatte (die qualifizierten Kollegen sollten deshalb dankbar sein ), den Kampf gegen gegen die HUK-Coburg bzw. deren für SV diskriminierende Rundschreiben aufgenommen hatte. Damals hat ihn ein selbständiger Rechtsanwalt vertreten und es gelang tatsächlich per LG oder OLG Gerichtsurteil der Sieg gegen die HUK-Coburg. Das wäre auch der Durchbruch für die anderen SV gewesen, dass man der HUK-Coburg gleich am Anfang der eingefädelten Schweinereien jegliche Freude eines Honorardiktates genommen hätte.
    Dass dieses enorm wichtige Urteil nicht rechtskräftig wurde, ist der „Schlamperei“ eines „unabhängigen“ RA zu verdanken, der es versäumt hatte, die restlichen Formalien rechtzeitig bei Gericht einzureichen bzw. niederzulegen.
    Ausgerechnet dieser Anwalt, der diese „Schlamperei“ begangen hat, war kurz darauf Chef der größsten SV Organisation. Chef einer SV Organisation, dessen Präsidialrat aus Vorständen der HUK-Coburg bestand. Scheinbar waren hier Leute mit solchen „Fehlern“ gefragt.
    Sicherlich war das alles ein reiner Zufall, aber ich mag halt Leute nicht, welche trotzdem oder aufgrund ihrer „Fehler“ Karriere machen.

  21. Christian A. sagt:

    o.k., Hinrbeiss,
    das ist auch eine klare und verständliche Kommentierung. Die angesprochenen Punkte waren mir allerdings bisher nicht bekannt.
    Christian A.

  22. Christian A. sagt:

    Sehr geehrter Willi Wacker,
    nur im ruhigen Wasser spiegelt sich das Licht der Sterne. Unabhängig davon weiß ich Ihr Engagement nach wie vor sehr wohl zu schätzen.
    Vergiß nicht, dass jede schwarze Wolke eine dem Himmel zugewandte Sonnenseite hat.

    Christian A.

  23. joachim otting sagt:

    @ alle

    Die anwaltliche Schweigepflicht verbietet mir eine dezidierte Stellungnahme.
    Aber in der Tat, den Vorgang mit einem formalen Versäumnis meinerseits (zugrunde lag eine seltene prozessuale Frage) gab es, dazu stand und stehe ich. Es wird niemanden wundern, dass ich diesen bald zwei Jahrzehnte zurückliegenden Schmerzpunkt noch gut erinnere. Dass eine einzelne Unterlassungsverfügung eines einzelnen SV (wie viele Unterlassungsverfügungen gibt es?) aber „alles“ gestoppt hätte, scheint mir etwas hoch gegriffen. Und die Verschwörungstheorie auch.

    Ich habe meinen damaligen Mandanten übrigens vor nicht allzu langer Zeit auf einer Fortbildung getroffen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass er Ihrer Theorie anhängt. Jedenfalls hat er mich unter Inkaufnahme eines Umweges freundlich zum nächsten ICE – Bahnhof gefahren, ich habe das als sehr nette halbe Stunde in Erinnerung.

  24. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Herr Kollege Oting,

    die Kollegialität verbietet es mir, zu dem damaligen Fall Stellungnahmen meinerseits abzugeben. Es steht mir auch nicht zu, irgendwelche Schuldzuweisungen zu treffen. Der SV aus der Gegend WI ist mir auch bekannt.

    Widersprechen muss ich Ihnen allerdings in dem Punkt, ob diese einzelne Unterlassungsverfügung zu Gunsten des SV weitergeholfen hätte oder nicht. Sie haben sicherlich auch die Verfügungen des LG Düsseldorf und die des OLG Celle zur Kenntnis genommen. Insbesondere im Fall des OLG Celle ist der Hannoveraner Versicherung – wie hatten Sie diese Versicherung noch beschrieben? – Hilft Dir Immer – ein schwere Schlag versetzt worden, da sie derartige Aüßerungen nunmehr gegenüber keinem Sachverständigen mehr tätigen darf. Das war eine Verfügung mit Allgemeinwirkung.

    Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden. Stein auf Stein wird ein gewaltiges Gebäude daraus.
    Verfügung und erneute Verfügung und dann letztlich Verfügungen wie im Falle Celle erreichen, dass Versicherer ihre unlauteren weil schädigenden Aüßerungen unterlassen müssen. Da setzt sich dann aus einzelnen Mosaiksteinchen ein ganzes Mosaikbild zusammen, das das wahre Gesicht der Versicherer zeigt.

    Ob der SV aus WI jetzt entspannt war nach zwei Jahrzehnten, ist unerheblich. Umso erfreulicher für Sie, dass dieser SV Ihnen nicht mehr gram ist.

    Ich will auch zum Ausdruck bringen, dass wir als Menschen alle fehlbar sind. Das gilt für Sie, aber auch für mich. Deshalb sollte man mit polemischen Kommentaren zurückhaltend sein. Diese Polemik werfen Sie mir ja gerade in Ihrem Kommentar vom 7.6.2013 8. 42 h vor, obwohl ich nur den Äußerungen des Kollegen Starnberg beigetreten bin. Kritische Kommentare sind willkommen. Auch kritische Kommentare von Ihnen. Kritische Kommentare muss dieser Blog auch aushalten können. Die Kritik muss dann aber auch begründbar sein. Hinweise vom alten Prinzip auf das VVG helfen da in der Sache nicht weiter, zumal dieser Hinweis alleine nichtssagend ist. Es spielt auch keine Rolle, ob kritischen Kommentare von „vermummten“ oder identifizierbaren Kommentatoren abgegeben werden. Es gibt genügend Gründe für eine Vermummung. Wer vermummt im Blog unterwegs sein will, soll es tun. Diese Vermummung alleine darf allerdings auch kein Grund für Angriffe von Identifizierbaren sein. Insoweit sollten Sie auch Ihre Verfolgungstheorie von den „Heckenschützen“ einmal überdenken.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen
    F-W Wortmann

  25. HD-30 sagt:

    Wenn wir „Fehler“ machten oder hätten würden wir sie zugeben.
    Also – was soll das alles??

  26. Hirnbeiss sagt:

    HD-30 says:
    10. Juni 2013 at 10:24
    „Wenn wir “Fehler” machten oder hätten würden wir sie zugeben.“

    Na klar,
    Fehler möglicherweise schon, aber keine „Fehler“!

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