Quelle: Autohaus-Online vom 09.04.2010
Dekra-Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die erste Verhandlung der Restwertklagen von sechs BMW-Händlern gegen die Dekra (wir berichteten) hat am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Weder die Prüforganisation noch Händler-Anwalt Uwe Brossette von der Kanzlei Osborne-Clarke waren gegenüber AUTOHAUS Online bereit, Kommentare zum laufenden Verfahren abzugeben. BMW hatte schon früher eine Stellungnahme mit dem Hinweis abgelehnt, es handele sich um eine „Angelegenheit von Dritten“.