Eingabe beim BMJ: Der GDV versucht das katastrophale Regulierungsverhalten der Versicherer schön zu reden

Am 08.10.2012 hatte wir über einen Reformvorschlag berichtet, den der Verein Subvenio e.V. an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gesendet hatte. Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist in der Sache aktiv geworden und lässt derzeit recherchieren, inwieweit ein Defizit bei der Entschädigung von Unfallopfern durch die Versicherer besteht. Die aufgeschreckte Versicherungswirtschaft wird nun nicht müde mit dem Versuch, alles kleinzureden und zu relativieren.

Hierzu zwei Links des GDV:

Keine Veränderungen bei der Schadenregulierung feststellbar

Versicherer regulieren Schäden ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten

Zu Link 1:

„Keine Veränderungen bei der Schadenregulierung feststellbar“

Dass man (im Moment) keine Veränderungen in der Schadensregulierung feststellen kann, ist sogar nachvollziehbar, da das unzureichende Regulierungsverhalten, z.B. der Kfz-Haftpflichtversicherer, nun schon seit über 20 Jahren andauert. Ausgelöst wurde dieses Verhalten durch eine Gesetzesänderung in der Ära Kohl (europäisch veranlasste Deregulierung) , die es den Versicherern fortan erlaubte, (unbegrenzte) Gewinne bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einzufahren. Vor dieser Gesetzesänderung gab es eine „Deckelung“ von 3%. Das heißt; der maximale Gewinn aus der Kfz-Haftpflichtversicherung durfte nicht mehr als 3% betragen. Mit der „alten Regelung“ bestand seitens der Versicherer keinerlei Interesse, massive Kürzungen vorzunehmen, da man davon nicht profitieren konnte.
Der Gesetzgeber wusste bei der ursprünglichen Gesetzeslegung wohl sehr genau, warum er die Gewinne bei der Kfz-Haftpflichtversicherung reglementiert (reguliert) hatte. Die kannten ihre „Pappenheimer“!
Der Gesetzgeber wusste bei der „Änderung“ in den 90ern wohl aber auch, wohin die Aufhebung der Gewinnschwelle führt. Das zeigt, dass die Versicherungslobby schon damals (in Bonn) reichlich präsent bzw. einflussreich vertreten war.

Die Bezeichnung „Deregulierung“ kann man heutzutage übrigens 1:1 auch auf das Regulierungsverhalten der Versicherer übertragen. Der Name ist wohl Programm?

Nachdem sich das Prinzip der Gewinnmaximierung durch Öffnung der Gewinnschwelle nachweislich nicht bewährt hat und die Schadenskürzungen der Versicherer sich täglich weiter unerträglich, ja geradezu exzessiv ausbreiten – Stichwort Schadensmanagement -, ist es dringend an der Zeit, dass der Gesetzgeber – zum Schutze der Bürger – hier wieder regulierend eingreift.

Anzumerken wäre noch, dass es sich bei den Fällen des Ombutsmannes um Auseinandersetzungen zwischen Versicherer und dem Versicherten handelt.

– Wie viele unzufriedene Kunden rufen den Ombutsmann an?
– Wie viele Versicherte sind zu bequem, den Ombutsmann anzurufen?
– Wie viele Versicherungsnehmer wissen überhaupt, dass es einen Ombutsmann gibt?

Sofern Herr Professor Hirsch tatsächlich der Meinung sein sollte, eine Veränderung der Schadenregulierung sei nicht feststellbar, sollte er sich bei Gelegenheit einmal an die „Schadensfront“ begeben, um hautnah mitzuerleben, was wirklich im Haifischbecken der Schadenregulierung läuft.

Zu Link 2

„Versicherer regulieren Schäden ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten“

Diese Überschrift ist ein Hohn gegen alle Unfallgeschädigten, wenn man die tägliche Regulierungspraxis kennt, sowie Captain HUK und andere Pressemitteilungen verfolgt. Vor allem der freche Hinweis „im Interesse der Beteiligten“ ist kaum noch zu überbieten. Mit „der Beteiligten“ ist wohl nur die Versicherung und bestenfalls der Kunde der Versicherung gemeint. Keine Versicherung reguliert im Interesse des Geschädigten. Das ist schon ein Widerspruch in sich, wenn man das Geschäftsprinzip einer Versicherung kennt. Dazu passt eine Werbung der Versicherungen, die heute morgen im Radio gesendet wurde. Da wird versucht, den Leuten alle möglichen Versicherungen einzureden und am Schluss erfolgt der Hinweis, dass eine Versicherung nichts zu verschenken hat. Der Insider weiß sehr genau, was damit gemeint ist. Beiträge bezahlen ja – aber Regulierung nur begrenzt bzw. wenn es irgend ein Schlupfloch gibt, überhaupt nicht. Die Wahrheit kommt also wie immer zum Schluß! So viel zur „Ehrlichkeit“ von Versicherungen.

Seit vielen Jahren werden hier (bei uns) die unseriösen und perfiden Regulierungspraktiken der Versicherer bei der Abwicklung von Kfz-Schadensfällen vorgestellt und diskutiert. Auch die systematische Übervorteilung der Geschädigten durch die Kürzungsmaschinerie der Versicherer nebst Dienstleistern wie carexpert, Control Expert, DEKRA, Eucon, SSH usw. oder der Einsatz von Restwertbörsen sind schon seit vielen Jahren Gegenstand der Berichterstattung hier und bei vielen anderen Medien.

Siehe auch: Presse-TV

Der Umfang bzw. das Ausmaß der Schadensverkürzung ist dabei so gewaltig, dass sich der Schwerpunkt unserer bisherigen Tätigkeit nur auf die Sachschadenregulierung im Haftpflichtfalle konzentrieren konnte.

Im Kaskobereich liegt noch viel mehr im Argen, da bei der Regulierung von Kaskoschäden kein neutraler bzw. unabhängiger „Beobachter“ wie z.B. Sachverständige oder Rechtsanwälte involviert ist. Da werden die Entschädigungen vom zahlungspflichtigen Versicherer nach deren Zahlungslaune „zuteilt“. Bei massivem Widerstand gibt es dann vielleicht noch einen kleinen Zuschlag obendrauf usw..

Bei der Abwicklung von Personenschäden besteht aufgrund der deutlich höheren Schadensummen, wobei auch hier um jeden Cent gerungen wird, eine ganz andere Dimension. Beim Personenschaden geht es nicht „nur“ um einige Tausender wie bei einem Kfz-Sachschaden, sondern um 5 oder auch 6-stellige Summen, um Pflegekosten, Rentenansprüche usw. Da wird mit Schicksalen „gespielt“, die Wirtschaftsmacht der Versicherung gegen den wirtschaftlich schwächeren Geschädigten ausgespielt, die Regulierung jahrelang verzögert und selbst auf den Tod von Menschen spekuliert, sofern man nur irgendwie davon profitieren kann. Hierzu gibt es jede Menge Beispiele in Presse, Funk und Fernsehen.

Zum Thema Personenschaden sowie Opferhilfe engagiert sich der Verein Subvenio e.V.  unter der Leitung von Frau Stefanie Jeske, die selbst geschädigt wurde und aus eigener Erfahrung das (unterirdische) Regulierungsverhalten der Versicherer bestens kennt.

http://www.subvenio-ev.de

Jeder, der etwas dazu beizutragen hat, kann sich an Captain HUK oder an Subvenio wenden bzw. entsprechende Kommentare abgeben.

PS:

am 24.10.2008 hatten wir einen Beitrag eingestellt mit der Überschrift

Captain HUK auf der einsamen Suche nach einer rechtskonformen Versicherung !

der inzwischen über 55.000 mal (auch von vielen Versicherern) gelesen wurde. Als Gegenleistung wurde kostenlose Werbung bei Captain HUK ausgelobt. Nach mehr als 4 1/2 Jahren hat sich keine Versicherung bei uns gemeldet, die diese Kriterien erfüllt. Auch von den Versicherten oder Anspruchstellern kam keine entsprechende Rückmeldung. Wenn das kein Hinweis auf den Zustand der Versicherungsbranche ist?
Nach den Grundsätzen der „Versicherungsstatistik“ würde man das wie folgt interpretieren:

1.) Es gibt keine Versicherung die Schäden nach Recht und Gesetz reguliert.

2.) Es gibt keine zufriedenen Kunden oder Anspruchsteller = 100% Unzufriedenheit.

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6 Antworten zu Eingabe beim BMJ: Der GDV versucht das katastrophale Regulierungsverhalten der Versicherer schön zu reden

  1. virus sagt:

    Zitat Prof. Hirsch „Eine neue EU-Richtlinie werde bald „eine flächendeckende Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung für nahezu alle Verbraucherstreitigkeiten“ erfordern.“

    Bin ich jetzt zu blöd, diese Aussage zu verstehen? Oder will Prof. Hirsch tatsächlich zum Ausdruck bringen, dass man dem EU-Bürger die Möglichkeit bei Verbraucherstreitigkeiten ein Gericht anrufen zu können, nehmen will?
    Noch ein Gedanke. Wenn Prof. Hirsch keine Zunahme von Beschwerden aufgrund von Regulierungsverschleppung und Schadenkürzung feststellen kann, muß dem doch abgeholfen werden. Wie dürfte daher die Formulierung an einen VN aussehen, dass er nach Zahlung einer „Selbstbeteiligung“ z. B. trotz Kfz.-Haftpflichtversicherung oder gar eines verlorenen Prozesses die Möglichkeit hat, sich beim Versicherungsombudsmann, PF 080632 in 10006 Berlin zu beschweren?

  2. sv sagt:

    – keinerlei Anzeichen für strategische Verzögerung –
    Der neueste witz von oliver pocher, oder was?

    mal in stichpunkten

    – unfall im ausland
    – verursacherversicherung zahlt 40 % des schadens
    – eigene auslandsversicherung (allianz) kann nicht regulieren, weil da keiner in der lage ist, das originalgutachten vom auslandsversicherer anzufordern
    – dann, es lägen nur schwarz-weiß fotos vor
    – dann, die haftung wäre nicht klar (scheinbar konnte keiner den schriftsatz des anwaltes richtig lesen – es stand drin, zu 100 % der verursacher
    – dann, wir brauchen farbfotos
    – dann, unser gutachter kann anhand der fotos nicht erkennen, warum der stoßfänger erneuert werden muss (schadenbeschreibung konnt er wohl auch nicht lesen) – wir müssen nachbesichtigen
    – dann stellungnahme des gutachters eingeholt, mit frage nach der qualifikation des versicherungsfachmannes
    – dann – schreiben der stellungnahme des gutachters wären nicht eingegangen
    – dann – die frage, was man an einem reparierten fahrzeug erkennen wolle, was man auf den schadenfotos nicht sehe
    – dann – endlich – umgehende regulierung des anspruches

    nach sage und schreibe einem Jahr

    was bitte ist so eine verfahrensweise, wenn nicht strategische regulierungsverzögerung,
    mit dem ziel, durch nachbesichtigung eine schadensersatzminimierung zu kreieren

  3. Mister L sagt:

    Hallo sv

    Die Vorgehensweise könnte man auch so zusammenfassend beschreiben:
    – Rechenfehler
    – mangelnde Fremdsprachenkenntnis
    – Sehschwäche
    – mangelnde Qualifikation
    – mangelnde Ordnung in der Ablage bzw. Organisation
    – mangelndes Verstehen und Umsetzen
    – bewusste Verschleppung und/oder Faulheit

    Wohl alles „Grundvoraussetzungen“ in der heutigen Schadenabwicklung.

    Was die flächendeckende „Allianzblindheit“ betrifft, so ist diese (bewusst?) oftmals hausgemacht.
    Beim Scannen der Gutachten wird auf Datenminimum gesetzt, um Speicherplatz zu sparen.
    Fazit: Wieder ein Fall, wo nur das Originalgutachten weiterhelfen kann 😉 .

  4. sv sagt:

    @ Nein, Mister L, Fremdsprachenkenntnisse waren nicht erforderlich.

  5. Alois Aigner sagt:

    Grüß Gott alle miteinander,
    gestern traf es in der ARD-Sendung plusminus die Alte Leipziger als es um die Berufsunfähigkeitsrente ging. Der Staat hat die Berufsunfähigkeit bereits anerkannt, aber die Versicherung lehnt trotzdem die Versicherungsleistung aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab.

    So langsam müsste der GDV doch auch merken, dass einiges bei seinen Mitgliedsunternehmen im Argen liegt. Aber vermutlich haben die Vorstände aller im GDV zusammengeschlossener Unternehmen sich darauf verständigt, zu Lasten der Versicherungsnehmer und zu Gunsten der Versicherungen zu handeln, selbst wenn Tatbestände eindeutig sind. Selbst wenn auf die beanspruchte Versicherungsleistung geklagt wird und die Versicherung verurteilt wird, trifft dies doch die Versichertengemeinschaft als Ganzes, denn die zahlt doch über ihre Prämien auch die verlorenen Prozesse. Deshalb sollte man für jeden verlorenen Prozess die Sachbearbeiter, die die Leistung abgeleht haben, zur Kasse bitte oder die Vorstände, die entsprechende interne Anweisungen gegeben hatten, bluten lassen. Dann wäre auch wieder eine bessere Regulierungskultur an der Tagesordnung. Aber vermutlich sind das nur schöne Träume.

    Servus
    Aigner Alois

  6. Alois Aigner sagt:

    Joa mei, jetzt ist mir ein Fehler unterlaufen. In plusminus war es nicht die Alte Leipziger, sondern die Nürnberger.

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