Hier wieder ein Beitrag der ARD zum typischen Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft, der gestern abend bei Plusminus ausgestrahlt wurde.
„Wenn Versicherungen Leistungen verweigern, steht Unfallopfern ein jahrelanger Kampf vor Gericht bevor, um zu ihrem Recht zu kommen.“
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Wieder ein typisches Beispiel dafür, wie perfide die Versicherungswirtschaft Schadensregulierungsleistungen vornimmt, nämlich menschenverachtend. Pfui Teufel diese Versicherungsgesellschaften, aber jammern, die Zinsen seien zu niedrig und nach dem Staat rufen.
Sollen sie doch, wie es den 10 Gesellschaften laut BaFin bevorsteht, pleite gehen. Diesen Versicherungen weint keiner eine Träne nach.
Vollkommen richtig. Wieder ein alltägliches Beispiel. Menschen müssen sich aufgrund der mangelhaften Gesetzgebung der Willkür der Versicherer beugen. Eine Schweinerei. Es ist eine Schande wie dem Handeln dieser Versicherungsfirmen von Seiten unserer Politik tatenlos zugesehen wird. Es gibt einen alten Spruch: „eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus“. Sollte das hier zutreffen? Sind unsere politisch Verantwortlichen auch nicht besser? Diese Machenschaften und Regulierungspraxen der Versicherer müssen noch sehr weit mehr publik gemacht werden. Es ist dringend erforderlich um den Verstand der teilweise noch ahnungslosen Bevölkerung zu schärfen. Möglicherweise fühlt sich dann auch, spätestens vor der nächsten Wahl, die Politik angesprochen.
……Genau so soll es sein. Denn wer Angst hat, ist leichter weichzukochen. Und so lange die Politik nichts tut, wird sich daran nichts ändern……..
Wie wahr, wie wahr. Und der Rechtsstaat schaut zu. Oder doch Scientology oder Mafia???
Bedauerlich ist auch, dass die von der bisherigen Justizministerin angeschobene Gesetzesinitiativen nunmehr nicht weiterverfolgt werden, wie z.B. die Änderung des Revisionsrechtes. Jetzt gehen die Schweinereien der Versicherungen vor dem BGH mit Anerkenntnis und Rücknahmen, um Entscheidungen zu verhindern, weiter. Aber das Damoklesschwert hängt ohnehin über den Versicherungen. Laut BaFin droht 10 von ihnen der Garaus.
Aber da ist noch etwas Robert Sanderbusch, wozu ich eine Frage habe. In gerichtsanhängigen Verfahren wird oft ein Sachverständiger benötigt. Vielfach lese ich dann in einem Beschluss, dass zum Sachverständigen ein SachverständigenBÜRO bestellt wird. Ist das mit der Zivilprozeßordnung auch bei großzügiger und wohlwollender Betrachtung in Einklang zu bringen ? Wenn nicht, wäre dies doch wohl auch ein Punkt, der in der ZPO geklärt werden müßte. Die Erklärungsnotwendigkeit der vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen bezüglich ihrer Unabhängigkeit hat nach wie vor Priorität. Es darf nicht sei, das ein SSH-Sachverständiger in Zivilprozessen beauftragt wird, wenn auf der Beklagtenseite ein Autoversicherer hinter dem Schädiger steht. Bei einer solchen Beauftragung wäre u.E. der beauftragte Sachverständige ohne wenn und aber verpflichtet, dem Gericht rein vorsorglich mitzuteilen, dass die Besorgnis der Befangenheit greifen könnte oder besser und noch deutlicher, dass er sich selbst für befangen erklärt. Die IHK´s, die Gerichte und die Klageparteien sollten zukünftig mit geschärften Sinnen und mit einer praxisorientierten Ausleuchtung versuchen, dieses zweifelsohne bedeutsame Problem in den Griff zu bekommen.
Lothar C.
Hei Lothar C.,
ein Büro kann nie als Sachverständiger bestellt werden. Vom Gericht bestellt werden kann nur eine natürliche Person, die dann auch gegenüber dem Gericht und den Parteien Rede und Antwort stehen kann. Ich habe noch nie ein Büro als solches Fragen beantworten gesehen. Also versteht sich schon von selbst, dass nach der ZPO nur Sachverständige in Persona bestellt werden können.
Eine andere Frage ist, ob sich ein vom Gericht bestellter Sachverständiger von vornherein outen muss, wenn die Gefahr der Befangenheit gegeben sein könnte. Das muss der Sachverständige mit sich selbst ausmachen. Unter Umständen schwört er einen falschen Sachverständigeneid, und das ist strafbar.
M.E. müßte ein Sachverständiger, wenn der Geruch der Befangenheit besteht, von sich aus dem Gericht mitteilen, dass er mit der einen oder anderen Seite so oder so verbunden ist. Diese Hinweispflicht müßte der Sachverständige von sich aus beachten. Im Falle, dass eine Versicherung Prozesspartei ist oder zumindest mit involviert ist, dürften SSH-Sachverständige als gerichtlich bestellte Gerichtssachverständige ausscheiden. Das Gleiche gilt m.E. für Sachverständige der DEKRA.
@Sanderbusch….man beisst nie die Hand, die einen füttert….das kennt (fast) jedes Tier von klein auf.