HUK Coburg plant eigenes Werkstattnetz mittels Preisvereinbarung und DEKRA-Vertragsbindung nach § 29 StVZO

Laut der Süddeutschen Zeitung vom 04.03.2014 plant der Coburger Versicherer gleich dem ADAC den Aufbau eines eigenen Werkstatt-Netzes.  HUK-Versicherten werden Einsparungen von 20-30 % in Aussicht gestellt, wenn Serviceleistungen wie Inspektionen in Anspruch genommen werden. Dazu heißt es:

Auch normale Reparaturen wie den Stoßdämpferaustausch werden sie vornehmen und Fahrzeuge für die Kfz-Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung vorbereiten. Durchgeführt werden die Untersuchungen von der Dekra, mit der die Huk-Coburg über einen bundesweiten Vertrag verhandelt.

Wenn das keine Aussage ist, der sich die Aufsichtsbehörden aller Bundesländer schnellst möglichst annehmen sollten. Und weiter:

Dabei ist es nicht einfach für den Versicherer, genügend freie Werkstätten mit der nötigen Qualität zu finden – viele seiner Partner bei den Unfallreparaturen sind Karosseriewerkstätten ohne allgemeinen Reparaturbereich. Der Versicherer soll bereit sein, seinen Partnern beim Ausbau mit Hebebühnen und anderer Ausrüstung zu helfen.

Ja, was denn nun? Was ist mit dem bisherigen Qualitätsanspruch des Versicherers bezüglich der Reparatur-Gleichwertigkeit seiner „Vertrauens“Werkstätten gegenüber den Markenwerkstätten. Alles nur Augenwischerei, um mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung geschädigte Fiktiv-Abrechner um Teile ihrer Schadensersatzansprüche zu bringen?

Neue Pläne der Huk-Coburg

Versicherer plant eigene Autowerkstätten

Konkurrenz für die Autohersteller: Die Huk-Coburg bietet künftig auch Serviceleistungen für Fahrzeuge an. Eine Retourkutsche, denn die Autobauer wildern schon länger im Revier der Versicherer.

Von Herbert Fromme

Der Versicherungskonzern Huk-Coburg steigt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in das Geschäft mit der Wartung von Autos und normalen Reparaturen ein. Das ist eine offene Kampfansage an die Fahrzeughersteller, für die eine gute Auslastung der eigenen Vertragswerkstätten – über die sie auch Neuwagen verkaufen – ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist.

Quelle: SZ, alles lesen >>>>>>

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31 Antworten zu HUK Coburg plant eigenes Werkstattnetz mittels Preisvereinbarung und DEKRA-Vertragsbindung nach § 29 StVZO

  1. Glöckchen sagt:

    Wieso das denn jetzt?
    Ich dachte dass die Partnerwerkstätten schon mit den zugesteuerten Unfallreparaturen voll ausgelastet sind.
    Wahrscheinlich ist das alles Lüge.
    Dazu passt,dass die HUK ihre Kaskobedingungen geändert hat und jetzt den Versicherungsschutz komplett entzieht,sollte sich der VN für die Reparatur in einer Nichtpartnerwerkstatt entscheiden.
    Ein Konzept das sich gerade selbst beerdigt.
    Klingelingelingelts?

  2. Frank sagt:

    .. und was ist mit der Fahrzeuggarantie?? Übernimmt die dann auch die HUK? Es wird Zeit, dass sich der Staatsanwalt und die Behörden um die HUK kümmern. Anscheinend lohnt es sich wieder mit kriminellen Mittel die Leute abzuzocken. Ist die HUK jetz schon ein „Handwerksbetrieb“? Dann sollte sich aber auch das Finanzamt um die HUK kümmern.

  3. DerHukflüsterer sagt:

    @
    Mit dämlichen „Werkstattpartnern“ lässt sich der Reparatursektor wunderbar manipulieren, insbesondere wenn die „schlauen Kfz.-Betriebsinhaber“ es zulassen, dass sich bestimmte „Gaunerkartelle“ auf Kosten der Kfz.-Betriebsinhaber neue Verträge u. VN sichern!
    Da gibt es die markengebundenen Fachhändler, welche vor lauter Gier (frist Hirn) um Fremdaufträge u. verbilligte E-Teile diese Schadensteuerung billigen, aber nicht nachrechnen was die wenigen zugesteuerten Unfallreparaturen einbringen, wenn man dafür um bis zu 40€ in der Stunde und ohne Leihwagenberechnung alle auch ungesteuerten Unfallreparaturen so billig verkauft.
    Leider wissen diese marktwirtschaflich leicht manipulierbaren „Schrauber“ nicht ansatzweise, welche und wie viele der eigenen Kunden zu anderen willigen „Partnern“ gesteuert werden, weil man auch denen das gleiche vorgeschwindelt hat.
    Aber es kommt noch besser!
    Für Fahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind, vergessen die „Gaunerkartelle“ plötzlich die Marken-Partnerwerkstätten und steuern sie in ihre Referenzwerkstätten, weil die noch billiger arbeiten als die Markenhändler.
    Und weil das noch nicht reicht, werden weitere Werkstätten nominiert welche noch billiger arbeiten als die Vorgenannten.
    Damit hat man der Intelligenz vieler Werkstattinhaber Rechnung getragen und hat damit erreicht, dass alle Reparaturen, welche sowieso an die Gesamtheit der Reparaturbetriebe angefallen wären, als eine kostenpflichtige Vermittlungsleistung der „Gaunerkartelle“ darzustellen und als Gegenleistung stark verbilligte Preise erhält.
    Beachtenswert ist die Strategie dieser „Gaunerkartelle“ schon, weil sie sogar die Verbände u. Vertreter der Kfz.-Betriebe locker täuschen können, obwohl dieses leicht durchschaubares Ränkespiel sofort zu erkennen ist.
    Die Kunden bleiben bei diesen Partnerwerkstätten, Referenzbetrieben, Reparaturpartnern der Versicherung stets die Dummen, weil die enormen Preisnachlässe, welche die „Gaunerkartelle“ ohne Leistungserbringung einsacken, auch jemand bezahlen muss.
    Darum heisst es auch so schön:
    Bist Du beim HUK-Partner ein Kunde,
    zahlst Du doppelt für eine Stunde.

  4. Holla sagt:

    Hallo Hukflüsterer

    Es ist auch hier wie überall im Leben.
    Die Kaufleute machen die fette Kohle und das arbeitende Volk zahlt die Zeche.

    Ob an der Börse, in der Politik, beim Versicherungsgeschäft oder in der Produktion. Die „Sesselpupser“ räumen überall kräftig ab. Ist ein weltweites Problem, das lange gut geht und irgendwann dann blutig endet. Aber auch der Blutzoll geht meist zu Lasten des einfachen Volkes.

  5. Glöckchen sagt:

    Da gibt es den HUK Premium Partner.
    Der nimmt dann dem HUK Partner die Reparaturaufträge weg die noch halbwegs lukrativ wären.
    Und wo bleibt die Qualität der Reparatur?
    Wir brauchen die Car Crash Control!
    Klingelingelingelts?

  6. RA Schwier sagt:

    @Glöckchen, es klingelt Herr Hiltscher

    Nebenbei,

    die Versicherungswirtschaft sorgt sich doch wegen des verpflichtenden e-calls (EU-Regelung) aus den Autos bei Unfällen, denn wenn die Markenwerkstätten geschickt sind, dass „lotsen“ sie die Leute gleich wieder in die Markenwerkstatt!
    Wegen technischer Erneuerungen kann man insoweit sagen, dass die „aktive Schadensteuerung“ zukünftig nicht mehr an der Notrufsäule stattfindet, sondern bereits direkt im Fahrzeug!

  7. Walter sagt:

    @RA Schwier

    I had a dream:

    „Während des Studiums gibt es keine Einflussnahmem ……“

    Alle Universitätsprofessoren arbeiten völlig neutral und unabhängig.
    Es gibt keinerlei Infiltration in die Hochschulen aus der Versicherungswirtschaft.
    Es gibt auch kein „Sponsoring“ durch die Versicherungswirtschaft.
    Versicherer bezahlen auch nicht für Studienarbeiten oder sonstige „Dienstleistungen“ an den Universitäten.
    Es gibt auch keine Versicherungslobbyisten in der Politik.
    Die juristischen Fachverlage sind nicht durch Versicherungsjuristen unterwandert.
    Deshalb regulieren Versicherer auch stets völlig korrekt.
    Und die Erde ist eine Scheibe.

    Wo leben Sie eigentlich? Vielleicht sollten Sie bei Gelegenheit „nach Hause telefonieren“?

    Das meinte ich übrigens mit „Gehirnwäsche“. Die meisten Studenten und späteren Juristen bemerken nicht einmal, wie sie von Anfang an durch die verschiedenen Interessensgruppen unterschwellig manipuliert werden.

    Fast hätte ich es vergessen: Die Russen haben die Halbinsel Krim natürlich nicht besetzt.

  8. helimuetze sagt:

    Wenn ich daran denke wie diese Leute die Wirtschaft und Politik zu Ihren Gunsten manipulieren und bestehendes Recht einfach ausgehebelt wird, wird mir übel. Erkennt denn niemand von den Gesetzgebern, sei es National oder EU-weit, was für gefährliche Mechanismen hier gebilligt werden? Oder sind wir mitterweile schon soweit dass nur noch durch Lobbyisten regiert wird? Ich sehe hier ein riesiges Potenzial an Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, doch der tut nichts! Es kann doch nicht sein dass alles zu Gunsten der Wirtschaft, in diesem Fall der Versicherungswirtschaft, insbesondere den „Halunken“, einfach so hingenommen wird. Warum kann der Staat oder die EU nicht hergehen und sagen, wie es eigentlich ja auch schon im Gesetz verankert ist, dass solche Deals, die darauf abzielen den Bürger um seine Rechte und sein Geld zu bringen, schlichtweg verboten werden? Sowas hat mit freier Marktwirtschaft in meinen Augen nichts mehr zu tun, hier geht es nur um Gewinnmaximierung auf Kosten derer, die sich eh nicht wehren können, weil schon jetzt mit „verbrecherischen Mitteln“ versucht wird, die Leute einzuschüchtern.

  9. Die hauen mir doch die Taschen voll sagt:

    Glöckchen, meinst du „QualiCar“ von Peitinger und Geck?

  10. wer ko der ko sagt:

    Steht doch tatsächlich in den Bedingungen der HUK-Coburg / HUK-Coburg Allgemeine (Stand 01.01.2014) bei Kasko Select unter A2.6.3. Werkstattbindung:

    „Sie überlassen uns die Reparatur nicht
    d) Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, sind wir – je nach dem Grad Ihres Verschuldens – berechtigt, unsere Leistung (ohne Transportkosten) ganz oder teilweise zu kürzen, vgl. E.7.1 und E.7.2. „

  11. Wildente sagt:

    Bemerkenswerte Defizite an kritischer Selbstreflexion sind nicht zu übersehen.

    Wildente

  12. Hubertus sagt:

    Da hab ich doch letztlich etwas gelesen, wovon die HUK-Coburg, wie auch auch ihre „Referenzwerkstätten“ betroffen sein werden, aber auch alle anderen KFZ-Betriebe ,die glauben, dass Kumpanei für den eigenen Geldbeutel wichtiger ist als Kundenfokussierung.

    „Der Wettbewerb der Zukunft wird nicht mehr über die Produktqualität und Preise ausgefochten, sondern über die Unternehmenskultur.“
    (Reinhold Würth, einer der weltweit erfolgreichsten Unternehmer)

    Das jedoch Manager kaum Interesse an Kunden zeigen, wird allein schon daran sichtbar, dass sie es zulassen, dass ihre Versicherungsnehmer als Schädiger auf restlichen Schadenersatz verklagt werden und das ist nicht kundenfokussiert, sondern prozessfixiert und wo der Kunde als Mittel zum Zweck mißbraucht und degradiert wird, kann von Unternehmenskultur nicht die Rede sein.

    Gruß
    Hubertus

  13. virus sagt:

    Noch ein Grund, nicht bei der HUK Kasko-Versichert zu sein:

    A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
    Reparatur
    a Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erfor-
    derlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
    – Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir
    die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaf-
    fungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    – Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
    repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige
    und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderli-
    chen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den
    Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts

  14. Knurrhahn sagt:

    Ja, Wildente,
    eine kundenfokussierte Unternehmenskultur braucht eben nicht nur Leitbilder, sondern vor allem auch Vorbilder und da – ist mit Verlaub gesagt – die ALLIANZ-Versicherung immer noch einer der Spitzenreiter.

    Knurrhahn

  15. F-W Wortmann sagt:

    Ob das beabsichtigte Treiben der HUK-Coburg legal ist, mag bezweifelt werden, denn mit dem eigenen Werkstattnetz betreibt die Coburger Versicherungsgruppe eine versicherungsfremde Tätigkeit. Meines Erachtens ist dies nicht mehr über das Versicherungsvertragsgesetz gedeckt.

    Nach dem VVG sind den Versicherungen sogar versicherungsfremde Tätigkeiten untersagt. Der Versicherer kann nicht Prozessbevollmächtigter sein, wenn er nicht selbst verklagt wird. Auch der Betrieb von Kfz-Werkstätten dürfte ihm untersagt sein, denn er besitzt gar nicht die erforderlichen Befähigungen nach der GewO, HandwerksO etc. Man stelle sich vor, Herr Heitmann als Kfz-Meister?

    Nein, ich glaube nicht, dass das möglich sein wird. Kundenbindung hin, Kundenbindung her. Das scheint ja wohl die Intension der HUK-Coburg zu sein. Es gilt: Schuster bleib bei deinen Leisten.

  16. Glöckchen sagt:

    @ virus
    Das is ja geil.
    Für was zahle ich da eigentlich noch eine Versicherungsprämie?
    Ist das noch eine Versicherung oder ist das schon ein Vormund der mir sagt wann ich ins Bettchen muss?
    Wer ein Auto will das selber lenkt,der braucht auch unbedingt so eine Versicherung.
    Alles Andere wäre stilistisch ein absolutes NO GO!

  17. Fred Fröhlich sagt:

    Am Mittwoch 12.03. tagt im Bundesverkehrsministerium die „eCall – Implementierungsplattform“. In dieser hochrangig besetzten Runde zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise der Einführung des Notrufsystems in Kfz bis 2015 sind neben Fahrzeugherstellern, VERSICHERUNGEN und Mobilfunkanbietern auch Vertreter der Innenminister der Länder vertreten. Hier ist keine Rede von den Forderungen des Goslarers Verkehrsgerichtstages nach Datenschutz und Selbstbestimmung durch den Verbraucher.
    Ich denke, es ist dringend erforderlich, mobil zu machen und Widerstand gegen das gläserne Auto zu initiieren. Es muss den Knopf im Auto geben, an dem ich frei entscheiden kann, ob dieses System aktiviert wird und ich zudem genau weiß, was an wen gesendet wird – oder ich kaufe dieses Auto nicht!!! Als Verbraucher sind wir schon eine Macht?!?

  18. helimuetze sagt:

    @ Fred Fröhlich
    ich halte es auch dringend erforderlich, dass dieses System zumindest ein Funktion zum Abschalten besitzt, vor dem Hintergrund das meine Versicherung hier an Daten rankommen könnte die ich Ihr gar nicht geben will, und ich mich dann damit herum ärgern muss, die Schadensteuerer abzuwimmeln, wird mir ganz bange. Bin gespannt wie unsere Datenschützer auf diese Sache reagieren und ob hier nicht die bestehende Rechtsprechung ausgehebelt wird.

  19. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Fred Fröhlich,
    Versicherungen haben bei einem Rettungssystem gar keine Berechtigung, dabei zu sein. Das E-Call-System ist eindeutig ein Notruf-System, eben: emergency-call, was auf gut deutsch „Notfall-Ruf“ heißt. Involviert sein müssen Notfallleitzentralen, die auf Länderebene einzurichten sind, Rettungssysteme, wie Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, etc. sowie die Polizei. Versicherungen haben da keinen Platz. Es ist auch nicht verständlich, was Versicherungen zur Rettung und Bergung von Verletzten beitragen sollen. Die Versicherungen haben nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz keine versicherungsfremden Tätigkeiten auszuüben. Alles andere wäre ein Gesetzesverstoß.
    Also: Stopp für die Versicherungen beim e-call-!!!

  20. Buschtrommler sagt:

    Tja Herr Wortmann, ihr Wort in Gottes Ohr, denn unter der Betrachtung des (Fahrzeug-)Marktes in all seinen Facetten will die Vs-Lobby noch viel mehr „die erste Geige“ spielen, fernab vom ursprünglichen Tätigkeitsfeld Versicherungswesen.
    Wozu braucht eine Vs eine eigene Werkstattkette?
    Wozu dienen (seit Jahrzehnten) die Notrufsäulen?
    Wozu werden auf den Datenkarten immer wieder Hotline-nummern der organisierten Versicherungsbranche GDV proklamiert?
    Die gerne so dargestellte Nächstenliebe hört beim sparen und streichen auf und ich könnte fast darauf wetten, daß sich das auch beim E-Call fortsetzen wird…!

  21. F-W Wortmann sagt:

    @ Buschtrommler 11.3.14 17.48 h

    Moin, moin Herr Buschrommler,
    bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.
    Sicherlich bin ich kein Mensch, der den Versicherungen traut.
    Sicherlich machen die Versicherungen nichts ohne Hintergedanken. Das Wichtigste bei den Hintergedanken sind nicht die schillernden Fahrten nach Budapest, sondern, wie man am Besten den Versicherten die Gelder aus den Taschen ziehen kann zum eigenen Vorteil. Immerhin handelt es sich bei den Versicherungen durchweg um gewinnorientierte Aktiengesellschaften.
    Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Versicherungen nichts an der Unfallstelle zu suchen haben. Das Bergen, Retten und Sichern ist Aufgabe der verantwortlichen Organisationen bzw. staatlichen Stellen. Da sind Versicherungen sogar fehl am Platze. Sie behindern die Bergungs- und Rettungsarbeiten.
    Unfallrettung ist eine versicherungsfremde Leistung eines Kfz-Haftpflichtversicherers. Das ist nicht über das VAG gedeckt.

    Insgesamt müssen die Rechte der Versicherungen gestutzt werden. Der Krake Versicherung müssen ein paar Arme abgeschnitten werden. Die Versicherungen müssen sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Da die Versicherungen privatrechtlich organisiert sind, darf es auch keine Rufe nach dem Staat geben. Notfalls muss die Zahl der Versicherungen auf eine Handvoll Versicherungen reduziert werden, wenn die übrigen nicht haushalten können. Jeder Gewerbebetrieb, sogar größere, springen über die Klinge, oghne dass der Staat hilft. Warum nicht auch bei Versicherungen?

  22. Walter sagt:

    Der Schuss könnte für die HUK aber auch recht schnell nach hinten losgehen.

    Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG):

    § 7 Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte

    (1) Die Erlaubnis darf nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft (SE), Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erteilt werden.

    (1a) Der Ort der Hauptverwaltung muß im Inland gelegen sein.

    (2) Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang anzunehmen, wenn sie der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken bei vorhandenen Vermögenswerten oder dem späteren Erwerb von Wertpapieren dienen sollen oder wenn aus vorhandenen Wertpapieren ein zusätzlicher Ertrag erzielt werden soll, ohne daß bei Erfüllung von Lieferverpflichtungen eine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten kann. Bei einer Aufnahme von Fremdmitteln besteht regelmäßig kein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des Satzes 1; § 53c Abs. 3c bleibt unberührt. Bei einem anderen Geschäft ist ein solcher Zusammenhang nur anzunehmen, wenn es nicht mit einem zusätzlichen finanziellen Risiko verbunden ist.

    (3) Die Vermittlungstätigkeiten, die nach Artikel 2 Nr. 3 und 4 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung nicht als Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung gelten, gehören zum Geschäftsbetrieb eines Erst- oder Rückversicherungsunternehmens.

    Ein Werkstattnetz für Fahrzuginspektionen und -reparaturen dürfte wohl nicht dazu gehören???
    Die Fahrzeughersteller und die Vertragswerkstätten verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Mit diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen hätte man der HUK und ihren „Partnern“ schon lange den Stecker ziehen können. Anstatt entsprechend massiv anzugreifen, lassen sich die Markenhändler weiterhin jeden Tag von der HUK & Co die Fahrzeuge vom Hof ziehen. Da fällt einem nichts mehr dazu ein.

  23. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Walter,
    neben der von Dir beschriebenen versicherungsfremden Tätigkeit als Werkstattnetzbetreiber für Reparaturen und Inspektionen, die eindeutig nichts mit Versicherungen zu tun haben, dürfte auch die im Rahmen des E-Call-Systems angesteuerte Beteiligung an der Unfallrettung durch die Versicherung nicht über § 7 VAG gedeckt sein, wie ich bereits im vorgehenden Kommentar angemerkt habe.
    § 7 VAG dürfte die Schranke für die Versicherungen sein.

  24. virus sagt:

    AH wollte mehr wissen:

    „Planen kein A.T.U.-System, wo nachher HUK-COBURG drüber steht“

    http://www.autohaus.de/kardinalthema-service-planen-kein-a-t-u-system-wo-nachher-huk-coburg-drueber-steht-1335478.html

  25. G.v.H- sagt:

    HUK-Coburg stellte sich dem traditionellen Wintergespräch mit AUTOHAUS (v.l.): Thomas Geck, Leiter Schaden Prozessmanagement, seine Anteilungskollegin Dörthe Rietschel und Unternehmenssprecher Thomas von Mallinckrodt.

    Das breite Service-Werkstattnetz, welches ab März 2014 durch einen Beitrag der „Süddeutschen Zeitung“ in die Schlagzeilen kam und danach breit diskutiert wurde, zeigt sich bei der HUK-Coburg derzeit noch nicht – der Pilot läuft deshalb vorerst weiter. K&L-Betriebe werden aber künftig trotzdem mehr können müssen.

    Bei deutlich unterschiedlich zugestandenen Verrechnungssätzen von unter 50,00 € bis knapp unter 80,00 €, so Insider Informationen, dürfte das Ausfindigmachen von geeigneten K+L.-Betrieben verständlicherweise immer schwieriger werden.

    Mehr unter:
    http://www.autohaus.de/nachrichten/partnerwerkstaetten-huk-coburg-will-elektronik-know-how-kuenftig-als-standard-1575904.html

    G.v.H

  26. Knurrhahn sagt:

    Papst fordert Kampf gegen Sklaverei
    Der Papst hat am Neujahrstag zum Frieden aufgerufen. „In diesem Jahr speziell lautet die Botschaft zum Weltfriedenstag: Nicht mehr Knechte, sondern Brüder“, sagte Franziskus in seiner Neujahrsmesse im Petersdom in Rom.
    Jeder sei berufen, gegen die „modernen Formen der Sklaverei“ zu kämpfen, so das Oberhaupt der Katholiken fort.
    „Frieden ist immer möglich, wir müssen ihn suchen.“

    Als ich das aktuell gelesen habe, gedachte ich spontan der armen Kollegen bei Car€xpert und der Betreiber von Referenzwerkstätten. Sie alle sind Knechte, weil ihnen der Mut fehlt, zu kämpfen.

    Knurrhahn

  27. Jörg sagt:

    T. Geck von der HUK-Coburg: >>> „Wir empfehlen schon heute der Werkstatt bei jedem Fahrzeug eine Ein- und Ausgangsdiagnose durchzuführen. Sie dient dazu, den Reparaturverlauf und den Zustand des Fahrzeugs vor und nach der Reparatur nachvollziehbar zu dokumentieren und ist letztendlich für die Werkstatt eine Qualitätssicherung, auf die insbesondere in Reklamationsfällen zurückgegriffen werden.“

    So nachzulesen im „traditionellen Wintergespräch mit AUTOHAUS“.

    Um warum werden dann regelmäßig von den Versallen der HUK-Coburg genau diese Positionen aus Gutachten und Rechnungen heraus gekürzt?

  28. Scouty sagt:

    Hallo, Jörg,
    Du stellst im neuen Jahr aber auch schon wieder peinliche Fragen.-
    Die Antwort ist doch einfach. Es geht einzig und allein um das Spielchen „Wer verbarrikadiert den Weg für eine korrekte Unfallschadenregulierung am besten?“
    Dazu gehört es u.a. Prognosen/Gutachten von unabhängigen Sachverständigen anzuzweifeln/zu“korrigieren“, deren verantwortungsvolle Arbeit zur Routine herabzuwürdigen, die Erforderlichkeit an allen Ecken und Kanten unqualifiziert zu bestreien, eigenmächtig entstandene Gutachterkosten in Tausenden von Fällen selbstherrlich zu kürzen, eingeschaltete Rechtsanwälte zu ignorieren und deren Abrechnungen ebenfalls infrage zu stellen, Rechtstreitigkeiten bis zum geht nicht mehr zu provozieren und das alles in der Hoffnung, dass man die unerwünschten und unbequemen sowie überflüssigen „Unfallhelfer“ doch mal durch diesen Dauerbeschuss aus dem Weg räumen kann.

    Und was meint Elmar Fuchs, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVSK zur aktuellen Situation ?
    Er zeichnete bei dem ZAK-Jahrestreffen in seinem Beitrag „Der Kfz-Sachverständige in Deutschland – Risiken und Chancen“ ein deutliches Bild der aktuellen, komplexen Herausforderungen. Eine klare verbandspolitische Positionierung sowie ein Annehmen des Wandels durch Investition in Qualifikation und Know-how, Infrastruktur und Werkzeuge, gepaart mit Serviceorientierung und Qualitätssicherung, können nach dem Dafürhalten von Fuchs das Überleben des Sachverständigen in der vernetzten Werkstattwelt sichern. Dabei werde sich das Arbeitsfeld des Sachverständigen gewiss in Richtung Schadencontrolling bewegen (so nachzulesen auf Autohaus online).

    Aber auch beim ARGES-Bundeskongress entwickelte Herr Elmar Fuchs weitere Gedanken und dazu liest man auf autohaus online.de:

    Schon traditionell sind die Beiträge von Elmar Fuchs, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVSK. Dieser beschloss den Veranstaltungstag denn auch mit ­einem gewohnt pointiert vorgetragenen Referat, in dem er, eingebettet in die vom AZT ins Rollen gebrachte Beilackierungsdiskussion, die aktuelle Situation des Sachverständigenwesens mit deutlichen Worten beschrieb. Dabei versäumte er es nicht, die Anwesenden aufzufordern, sich nicht nur in Sachen Beilackierung klar und solidarisch als Sachverständige zu positionieren. Auch habe die Zukunft längst begonnen und nur der Sachverständige, der hier in Sachen Werkzeuge und Know-how mithalte, könne seine Daseinsberechtigung deutlich machen. Gerade auch die technische Ausstattung eines Sachverständigenbüros sei ein Schlüssel für die Zukunft.

    Abschließend widmete sich Fuchs dem Thema Honorare und skizzierte, wie er sich die weitere Entwicklung bezüglich der Honorartableaus vorstelle.

    Quelle: autohaus online vom 30.12.2014

    Scouty

  29. virus sagt:

    Nach dem wir nun hoffentlich alle gesund im Jahr 2015 angekommen sind möchte ich auf folgende Seite aufmerksam machen: SERVICE SELECT
    Drei Geschäftsführer und vier Werkstätten! Leider sind die sich wohl selbst genehmigten und sicherlich mehr als auskömmlichen Gehälter nicht mit veröffentlicht, auch nicht ob diese von den Werkstätten, den Versicherten oder aus nicht eingeklagten Schadensersatzansprüchen finanziert werden.

  30. virus sagt:

    @ Scouty

    Hat der Herr Fuchs noch immer nicht geschnallt, dass nach Art. 12 I GG weder der Gesetzgeber und erst recht nicht ein Vereins-Guru einem Freiberufler irgendwas vorzuschreiben hat?

    Die Berufsfreiheit stellt eines der klausurträchtigsten Wirtschaftsgrundrechte dar und ist daher regelmäßig Gegenstand von öffentlich-rechtlichen Examens- und Übungsklausuren. Die folgende Darstellung soll einen Überblick über die Grundrechtsprüfung von Art. 12 I GG und den damit zusammenhängenden wesentlichen Problempunkten verschaffen.

    Quelle:
    Schemata zur Berufsfreiheit aus Art. 12 I GG
    |
    08. Juni 2012 | von Zaid Mansour

  31. Mister L sagt:

    Jetzt wird’s eng für die DEKRA.
    Die HUK arbeitet im Kasko-Bereich auch mit der Firma Nexa Solutions GmbH & Co. KG zusammen.

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