Das Landgericht Bonn hat in seiner heutigen mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass es der Klage des Geschädigten auf Ersatz restlicher Reparaturkosten stattgeben würde.
Der Geschädigte hatte einen Schaden im Rahmen der 130 %-Grenze in einer markengebundenen Fachwerkstatt vollständig und nach den Vorgaben des Gutachtens reparieren lassen und den Wagen bis heute weiter genutzt. Dies war unstreitig. Die Versicherung hat gleichwohl zunächst nur den Wiederbeschaffungsaufwand gezahlt (natürlich zunächst unter Abzug eines Restwertes aus der Onlinebörse). Im gerichtlichen Verfahren wurde dann nach diesseitigem Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH zumindest der Differenzbetrag zum regionalen Restwert nachreguliert. Bei den restlichen Reparaturkosten blieb die Versicherung stur und verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf die 6-Monatsfrist.
Das Landgericht hat seinen Rechtsstandpunkt deutlich gemacht, nämlich, dass der Geschädigte nach erfolgter Reparatur keine weitere Nutzung nachweisen muss. Mündlich wurde dies damit begründet, dass der Geschädigte nach dem Gesetz Anspruch auf Wiederherstellung hat (Naturalrestitution). Wenn er eine solche nachweist und die 130 % Grenze eingehalten ist, steht ihm damit Schadensersatz zu.
Die Versicherung hat sodann – da zwischenzeitlich die 6 Monate abgelaufen waren – die Forderung (mit Ausnahme einiger Zinsen) anerkannt unter Verwahrung gegen die Kostenlast. Das Gericht wird am 07.11.2007 seine begründete Entscheidung verkünden.
Sobald der Text vorliegt, mache ich Mitteilung.
( LG Bonn, 1 O 214/07)
RA Dr. Burkard (Unfall.Net Ltd. & Co. KG – Gütegemeinschaft zum aktiven Verkehrsunfallopferschutz)
Rate, rate, wer war das?
Handelt es sich bei der Beklagten eventuell um eine Versicherung aus dem fränkischen Raum und wenn ja, möglicherweise mit Firmensitz im Großraum Coburg?
Schade dass der "Haarsträubend", dieser Lügerbaron hier nichts dazu sagen kann.
Seine ganzen erdichteten Argumente gehen allsammt den Bach hinunter.
Aber gut dass das die C-H Leser erkannt haben, wie Versicherungsanwälte Ihren Spitznamen "Rechtsverdreher" gerecht werden.
Erzählt man Dir nur Lug und Trug,
dann kam das sicher von der HUK.
Ach wie gut dass viele es nun überreissen,
Dank Captain-Huk ists aus mit dem besch…..
Es ist ein deutlicher Gewinn für Captain HUK, dass die bezahlten Versicherungsposter hier keine Lügen(märchen) mehr verbreiten können.
Hierdurch bleibt mehr Raum für sachliche Darstellung der Realitäten, was letztendlich zur Stärkung aller Parteien der Geschädigtenseite beiträgt.
@Ad Ministrator Mittwoch, 17.10.2007 um 15:26
„Es ist ein deutlicher Gewinn für Captain HUK, dass die bezahlten Versicherungsposter hier keine Lügen(märchen) mehr verbreiten können.
Hierdurch bleibt mehr Raum für sachliche Darstellung der Realitäten, was letztendlich zur Stärkung aller Parteien der Geschädigtenseite beiträgt.“
So sehe ich jetzt das auch.Man lernt dazu.
Ich hatte einst versucht der Versicherungsseite fairnishalber auch das Wort zu erteilen, jedoch nicht damit gerechnet, dass nur auftragsgemäß Lügen gepostet wurden.
MfG
Franz Hiltscher
P.:S.:
Diese Auftragsstörer der Versicherungswirtschaft, haben ja eine neue Heimat bei dem Forum M.T. gefunden, wo sie mit „Rat u. Tat“ ihr Unwesen,dank einem carakter- u. seelenverwandten Moderator der selbst Schadenregulierer bei einer Versicherung ist, weiterführen können.
„M.T.,sage mir mit wem Du gehst und ich sage Dir wer Du bist“!
@ F. Hiltscher:
Ursprünglich war ich auch der Meinung, man sollte auch die etwas anderen Meinungen zulassen, denn dies entspricht der freien Meinungsäußerung. Zwischenzeitlich bin ich aber auch der Ansicht, daß das Aussperren der bezahlten Versicherungsposter richtig war und jetzt zu einer sachlichen Diskussion hier bei Captain – HUK geführt hat.
MfG
Willi Wacker