A. Honorarkürzung durch den Versicherer
1.) Anschreiben an den Versicherungsnehmer (VN) – nach Honorarkürzung
2.) Anschreiben an den Versicherungsnehmer (VN) – nach Verurteilung
B. Zurückweisung der Versicherung nach § 79 ZPO
1.) Anschreiben an das Mahngericht
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