Trotz der „Kleinen Anfrage“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Blitz-Enteignung: Regierung kürzt Kapitallebensversicherungen
Die Lage bei den großen Versicherern ist offenbar kritisch: Die Bundesregierung hat am frühen Morgen im Schnellverfahren Maßnahmen beschlossen, die einen Crash bei den Lebensversicherungen verhindern soll. Die nächste Enteignungswelle ist damit perfekt. Die Kunden müssen sich auf gravierende Verluste einstellen. Banken und Regierungen retten sich selbst auf Kosten der Sparer.
Weiter lesen: DWN
Online-Petition für den Erhalt der Bewertungsreserven >>>>>
Siehe auch:
Gesammelte Werke zu den Bewertungsreserven bei Captain HUK
Abendzeitung München vom 04.06.2014
ARD – Tagesschau vom 10.03.2014
Bund der Versicherten vom 11.03.2014
Bund der Versicherten vom 12.03.2014
Deutsche Mittelstands Nachrichten vom 10.03.2014
Stiftung Warentest vom 13.03.2014
Stiftung Warentest vom 19.03.2013
Süddeutsche Zeitung vom 11.03.2014
Wirtschafts Woche vom 10.03.2014
Lage der Versicherungen kritisch???
Gewinn der Allianz 2013: knapp 6 Mrd. Euro, die Dividende wurde um 18% auf 5,30 Euro je Aktie erhöht.
Angeblich sind 6,6 Mio. Lebensversicherungsverträge insgesamt jährlich davon betroffen mit im Durchschnitt 300,- Euro Beteiligung an den Bewertungsreserven, macht rund 2 Mrd. Euro jährlich. Das gilt für alle Lebensversicherungen zusammen. Die Allianz allein ist schon in der Lage, diese angeblich kritische Situation zu meistern. Aber was jedes Schulkind ausrechnen kann, bleibt unseren Politkomikern verschlossen? Die lassen sich so was von vorführen durch die Assekuranz, geht gar nicht. Hoffen wir mal, dass es einer nach Karlsruhe schafft, damit der BGH den staatlichen Eingriff in privatrechtliche Verträge unterbindet und für rechtswidrig erklärt. Das ist ja schon beinahe so wie zur Bodenreform in der DDR. Nur damals wurde von reich zu arm umverteilt, heute ist es von arm zu noch reicher!
Hallo Fred Fröhlich,
mit Urteil des Ersten Senats am BvG – 1 BvR 80/95 – wurde am 26. Juli 2005 dem Gesetzgeber aufgegeben:
L e i t s a t z
Der Gesetzgeber ist durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet, hinreichende rechtliche Vorkehrungen dafür vorzusehen, dass bei der Ermittlung eines bei Vertragsende zuzuteilenden Schlussüberschusses die Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden, die durch die Prämienzahlungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung geschaffen worden sind.
Die Frage lautet daher, wurde Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG seit 26. Juli 2005 geändert?
Die Antwort lautet: Nein!
Sollten also die gewählten Abgeordneten mit der beabsichtigten Gesetzesänderung gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verstoßen wollen, ist die jetzige Regierung wegen vorsätzlicher Missachtung des Grundgesetzes zum Rücktritt verpflichtet.
Mit dieser Initiative unterstützt die Regierung die Versicherer ohne jede Not.
Bestes Beispiel hierfür sind die Geschäftsergebnisse der Versicherer. Die Allianz Versicherung hat z.B. wieder ein Rekordergebnis erzielt und konnte die Dividende deutlich aufstocken. Wo bitteschön soll hier irgendeine finanzielle Schieflage der Unternehmen vorliegen, die es zu unterstützen gilt? Sofern sich einzelne Versicherer „verpokert“ haben sollten, dann ist das deren Problem und nicht das der Versichertengemeinschaft insgesamt.
Außerdem ist das Gejammer zur Niedrigzinspolitik sowieso nur ein willkommener Vorwand.
Die Versicherer investieren nach wie vor in gut verzinsliche Staatsanleihen „schwacher Länder“ mit Null Risiko. Sofern die Sache in die Hose gehen sollte, kommt sofort wieder der Ruf nach dem Staat. Der wird´s dann wieder richten.
Zum Thema Niedrigzinspolitik:
Diese wurde durch die Staaten der EU selbst vom Zaun gebrochen. Banken verdienen sich dabei dumm und dämlich. Die bekommen das Geld für fast umsonst und verleihen es nach wie vor zum Zinsniveau wie zu Hochzinszeiten (Stichwort: Dispozins).
Zuerst wird eine völlig verfehlte Zinspolitik betrieben und dann die angeblichen (vorgeschobenen) Folgen auf den Endverbraucher – hier Versicherte einer Kapitallebensversicherung – abgewälzt.
Wer die Sache mit den Bewertungsreserven aufmerksam verfolgt hat, der kommt zu dem Ergebnis, dass hinter allem nur unser Bundesfinanzminister steckt, der die Interessen der Versicherungswirtschaft rigoros durchsetzen will. Der versucht schon seit Jahren mit allen Mitteln (einschl. Tricksereien aus der unteren Schublade), Versicherte um ihren Anteil der Bewertungsreserven zu bringen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 interessiert den einen feuchten „Scheißdreck“.
Bestes Beispiel für sein „Engagement“ ist die Tatsache, dass er auch bei dieser Initiative wieder die Federführung inne hatte. Da stellt sich doch unwillkürlich die Frage, warum Herr S. sich dermaßen massiv für die Interessen der Versicherungswirtschaft einsetzt? Da muss es doch einen „gigantischer Deal“ geben, wenn er dafür seine Stammwähler um mehrstellige Milliardenbeträge „bescheisst“? Denn eines dürfte unbestritten sein. Der Löwenanteil der Kapitalanlage „Lebensversicherung“ wird sich wohl bei der Mittelschicht, also in „konservativem Besitz“ befinden. Aber „Muttis“ Wähler wird auch das nicht schrecken. Die lassen sich zuerst die Butter samt Brot nehmen und machen auch beim nächsten mal wieder das Kreuzchen bei den „christlichen Seelenverkäufern“.
Kündigt Eure Kapitallebensversicherungen, so lange ihr noch könnt! Das ist keine Panikmache, sondern ein wirklich gutgemeinter Rat (von einem der weiß, wovon er spricht). Die Lage ist nämlich sehr ernst, auch wenn über diverse Medien gezielt Sand in die Augen der Anleger gestreut wird. Zuerst nehmen sie Euch sämtliche Überschüsse (rechtswidrig) weg und am Ende (rechtmäßig) das gesamte Kapital über das Auszahlungsverbot gemäß § 89 VAG.
Das Einzige, was die „Brüder“ im Moment (vielleicht) noch etwas beeindrucken könnte, ist eine massive Kündigungswelle.
Geldwerte Info für Angestellte mit Direktversicherungen
Quelle: Wirtschaftswoche
Krankenkassen schröpfen die Rentner
von Heike Schwerdtfeger
Viele neue Rentner werden kalt erwischt: Nicht nur Mini-Renditen schmälern die Betriebsrente – sondern auch der Abzug voller Krankenkassenbeiträge bei Auszahlung von Direktversicherungen und Pensionsfonds.
Aber nur eine hatte vor den Richtern Erfolg: Wenn eine betriebliche Direktversicherung privat fortgeführt werde und sich der Arbeitnehmer im Vertrag als Versicherungsnehmer eintrage, könne er der Beitragspflicht entkommen (1 BvR 1660/08), so die Richter.