Quelle: auto motor und sport – Brigitte Haschek
Zunehmend versuchen Versicherer, sich mit Tricks aus der Verantwortung zu stehlen. Sie streichen berechtigte Schadenersatzansprüche zusammen – auf Kosten der Geschädigten.
… Bei rund 3,5 Millionen Haftpflichtschäden mit einem Volumen von zirka 9,3 Milliarden Euro, die pro Jahr zu regulieren sind, rechnet sich das Streichkonzert für die Assekuranzen. Branchenkenner gehen davon aus, dass diese so jährlich dreistellige Millionenbeträge verdienen – auf Kosten der Geschädigten…. >>>>>
Das passt doch wie die Faust aufs Auge zum vorherigen Beitrag sowie zu den anderen der fiktiven Abrechnung, Mietwagenkosten, Restwerten, Sachverständigenhonorar usw..
Den Originalbeitrag gibt es in der AMS – Heft 24/2013.
Zu diesem Thema gab es übrigens schon im Heft 18/2008 einen entsprechenden Beitrag mit dem Titel
Häppchen-Jäger
Vorsicht, Falle: Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer, sich mit Tricks aus der Verantwortung zu stehlen. Auf Kosten des Geschädigten streichen sie berechtigte Schadensersatzansprüche dreist zusammen.
Es war schon immer so, Beiträge möchten sie immer ganz pünktlich haben, aber wenn es um einen Schaden geht dann versuchen sie sich mit allen mitteln zu drücken.
Na wenigstens können wir dann ab dem 13.06. ganz legal umsonst tanken oder im Biergarten so richtig für umme zechen.
Der EU sei Dank, denn der Verbraucher kann dann Verträge einfach widerrufen die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden.
Schon geil ne!
Von solchen Beiträgen braucht man mehr, damit die Kunden auch mal über ihre Rechte gegenüber der Versicherung / VN aus neutraler Quelle informiert werden.
Kein einziger meiner Kunden wusste über seine Rechte als Geschädigter bescheid.
Beim Wort „Anwalt“ blocken die meisten gleich ab…..“das geht auch ohne“
@SV-Friedrichs
„Von solchen Beiträgen braucht man mehr…“
=> CH Presse – TV
@SV Friedrich,
ld. kann ich sogar manchmal Geschädigte verstehen, wenn diese nicht zum Anwalt „wollen“, denn die Regulierung von KFZ-Schäden wird von manchen Kollegen mitunter stiefmütterlich behandelt. Da fragte einmal eine Kollegin, weil der Geschädigte sich von einer Bekannten vertreten lassen wollte, nach ca. 3 Monaten nach, ob wir Ihr nicht nochmal das Gutachten übersenden könnten……Ohne Worte!
@Karle…..Danke !!!
@ RA Schwier…..Ich gehe ja auch von Verkehrsrecht Anwälten aus.
Persönlich arbeite ich mit 2 Anwälten zusammen, die sich das Verkehrsrecht auf die Fahnen geschrieben haben. Hier wird der Geschädigte auch richtig beraten und sind mir am Ende auch Dankbar, dass ich ihnen zum Anwalt geraten habe.