Als kleiner Schmunzler für Zwischendurch hier ein aktuelles Schreiben der Bruderhilfe Sachversicherung an einen Kfz-Sachverständigen.
Zur Erläuterung:
Die Reparaturkosten lagen bei EUR 9.829,02. Der Wiederbeschaffungswert bei EUR 6.900. Demzufolge also ein klarer „Bagatellschaden“, bei dem kein Sachverständigenhonorar anfällt aber dann trotzdem erstattet wird. So zumindest das Kauderwelsch der Bruderhilfe. Zur Begründung wird dann noch antiquierte sowie überholte AG-Rechtsprechung aus den Jahren 1995 – 1997 herausgekramt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zahlen heute an Sie:
Sachverständigenhonorar 686,55 €
Auszuzahlender Betrag 686,55 €Diesen Betrag haben wir auf das Konto: xxxxxx2860 überwiesen.
Der Schaden am Fahrzeug ist nur gering. Das Anfertigen eines Sachverständigengutachtens war daher nicht erforderlich. Aus diesem Grund können wir das Honorar nicht übernehmen und geben das Original-Gutachten in der Anlage zurück.
Der Unfallhergang war von vornherein unstreitig, sodass Probleme bei der Regulierung nicht zu erwarten waren. Der Umfang des Schadens als auch die zu erwartenden Reparaturkosten waren erkennbar geringfügig. Es wurden lediglich austauschbare Teile beschädigt. Eingriffe in die Fahrzeugkonstruktion oder in wesentliche Aggregate des Fahrzeugs waren offenkundig nicht nötig. ln derartigen Fällen stellt die Beauftragung eines Sachverständigen und Erstellung eines Sachverständigengutachtens einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar (§ 254 BGB), da dies für die Regulierung nicht erforderlich ist (§ 249 BGB).
Ausreichend wäre die Einholung eines Kostenvoranschlags gewesen, dessen Kosten in der Regel von der Werkstatt im Fall einer Reparatur verrechnet werden (vgl. u. a. AG Hildesheim 40/19 C 96; AG Erfurt 22 C 2541/97, 25 C 2541/97; AG Naumburg 3 C 479/97; AG Bitterfeld 7 C 1973/96; AG Peine 16 C 566/95; AG Ludwigshafen 24 C 399/97; AG München 344 C 3418/97).
Mit freundlichen Grüßen
Bruderhilfe Sachversicherung AG
im Raum der Kirchen
Das kommt wohl davon, wenn Kollege Computer als „Schadenteam“ die vollständige Kontrolle übernommen hat?
Welche geistige Hilfe hatte der Bruder denn da beim schreiben…???
Hier irrt die Bruderhilfe aber ganz gewaltig. Sie sollte in Zukunft, bevor sie solche Schreiben verfasst, kirchliche, sprich: geistige, Hilfe in Anspruch nehmen.
Es ist widersprüchlich, einerseits ein Sachverständigenhonorar in nicht unerheblicher Höhe für einen angeblichen Bagatellschaden zu leisten, andererseits darauf hinzuweisen, dass ein Gutachten nicht erforderlich gewesen sei. Ein Kostenvoranschlag hätte zur Dartellung der Schadenshöhe ausgereicht.
Auch das ist falsch, denn ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion.
Isgesamt ist das Schreiben der Bruderhilfe Schrott.
Stellt sich die Frage, ob hier wirklich die Textbausteine das Problem sind, oder vielmehr die Angestellten.
Stichwort Lohndumping und Outsourcing???
So läuft es halt bei den heutigen „Qualitäts-Testsiegern“, siehe auch:
http://www.huk.de/ueber-uns/daten-und-fakten/testergebnisse.jsp
Den Brüdern des Herrn ist wohl nahezu jede verantwortliche Ausfüllung in ihrem Aufgabenbereich untersagt, wie den Soldaten der HUK-Coburg an der Basis auch. So schafft man bestimmt keine Motivation und Übernahme von echten Verantwortlichkeiten. Deshalb wohl auch die gesichtslosen und anonymen Schadenteams und wie die sich Tag für Tag zufrieden, fröhlich und mit steigender Begeisterung auf die „Arbeit“ stürzen ist schon beachtenswert. Aber das versteht man vielleicht besser mit den Gedanken von Dr.Reinhard K. Sprenger, wie beispielsweise in seinem Buch
Aufstand des Individuums
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Campus Verlag ISBN 978-3-593-36560-2
Huk-Spiegel