Man muss nur eine Ratingagentur haben, alternativ geht auch ein sogenanntes Kontrollunternehmen.
Das Prinzip ist einfach, da die Sammelleidenschaft von Daten zu einem Überangebot von Informationen geführt hat, müssen diese Informationen entsprechend gefällig aufgemacht werden. Ziel ist es alle Daten und Fakten zu einer einzigen Zahl oder einem einzigen Buchstaben zusammenzufassen. So wird das Risiko, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, durch so verlässliche Größen wir Alter, Geschlecht, Wohnort, Straße, Hausnummer, Anzahl der Kinder, Beruf und Branche ermittelt. Tatsächliche Einkommen und die Verlässlichkeit in der Vergangenheit ist wenig bedeutsam. So kann es einem Angestellten im öffentlichen Dienst durchaus passieren, dass er kein Auto leasen kann, weil er zu einer Risikogruppe gehört (unter 24 – weil viele junge Menschen Handyschulden haben) im falschen Wohnviertel wohnt (viele Nachbarn sind arbeitslos) und sein Beruf zu einer Gruppe gehört, die als gefährdet gilt.
Was dabei heraus kommt ist so blödsinnig, wie wenn ich behaupte, dass mein Hund gestern überfahren worden sei, denn ein Auto fuhr 2m rechts an ihm vorbei und ein anderes 2 m links von ihm. Im Durchschnitt wurde er also von einem Auto exakt erfasst, erfreut sich aber de facto bester Gesundheit und kein Fahrzeug berührte ihn auch nur.
Aber der Blödsinn hat Methode, denn es ist ein willkommener Anlass Geld zu verdienen. Ratingagentur xyz bewertet ein Paket von Immobilienkrediten als hervorragend und man kann den Ramsch verkaufen, gutgläubigen Anlegern auf das Auge drücken. Ratingagentur yxz bewertet eine Firma als Riskant und schon kostet der Kredit 3 % mehr und den Vogel schließt Agentur zyx ab, die ein ganzes Land schlecht bewertet und etliche Banken jubeln, ob der hohen Rendite.
Irgendwie weiß jeder, dass man so Kreditwürdigkeit nicht beurteilen kann, aber diejenigen, die das Rating in Auftrag geben, verdienen sich dumm und dämlich daran. Schlechte Bonität ist wünschenswert, für die Auftraggeber – die Banken.
Irgendwie weiß auch jeder dass die sogenannten Nachkalkulationen von ControlExpert Blödsinn sind und zumindest teilweise ähnlich wissenschaftlich fundiert sind wie der untragische Unfallhergang meines Hundes, aber die Auftraggeber sind halt mit den Ergebnissen zufrieden.
Gemeinsam haben die Nachkalkulierer und die Bonitätsprüfer eines, sie kommen zu ihren Ergebnissen in nicht nachvollziehbarer Weise im stillen Kämmerlein. Belegen müssen sie nichts, denn das ist ja Geschäftsgeheimnis. Und so wird der marktübliche Preis genauso ein Geheimnis bleiben wie der Bonitätsindex oder die Ratingeinstufung.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Sorry, dass ich etwas vom Thema abgewichen bin.
Hallo Frau Gladel,
Wer kontrolliert die Kontrolleure? war Ihre Frage. Die Antwort ist, nur die Gerichte, indem sie Prüfberichte der sog. externen Kontrolleure ins Reich der Fabel verweisen.
Prüfberichte, die im Auftrag der Versicherung erstellt sind, sind keine brauchbaren Überprüfungen. Dies gilt für die Werkstattlöhne, die Verbringungskosten und die Ersatzteilaufschläge. Auf Grund der Anweisungen des Haftpflichtversicherers ist die Prüforgnisation gehalten, diese Schadenspositionen, obwohl von der Rspr. auch bei fiktiver Abrechnung dem Geschädigten zugesprochen, als nicht ersatzpflichtig zu bezeichnen und in der Schadenskalkulation des SV in seinem Gutachten zu streichen. Durch das Gericht wird dann, wie die hier bei Captain-Huk eingestellten Urteile zeigen, die von der beklagten Haftpflichtversicherung vorgenommenen Kürzungen als unberechtigt dargestellt und die Beklagtenseite, sei es Schädiger und/ oder Versicherer entsprechend zur Zahlung verurteilt.
Bedauerlich und kennzeichend für die Moral der Versicherer ist, wenn dann ein Prozessbevollmächtigter eines Sachverständigen, der auch als anerkannter Autor wissenschaftlicher Beiträge in juristischen Zeitschriften tätig ist, als „Marktführer einer Klientel von Sachverständigen“ bezeichnet wird , „die mit überhöhten Rechnungen systematisch die Versichertengemeinschaften schädigen“. Da ist dann die Grenze zur Verunglimpfung erreicht, nur weil ein Prozessbevollmächtigter in seinen Aufsätzen auf die bestehende Rechtslage und das ungesetzliche Tun der Versicherer hingewiesen hat. Fazit ist daher, dass die Versicherer es häufig an Moral fehlen lassen, nur um ihre (rechtswidrigen) Kürzungen durchzubringen. Auch werden in Schriftsätzen der Versicherungsanwälte offenbar ganz bewußt Unwahrheiten behauptet. So sollen Referenzwerkstätten keine Sondervereinbarungen mit dem Versicherer getroffen haben und in der Beweisaufnahme muss der Firmeninhaber einräumen, mit der eintrittspflichtigen Versichung ein Rahmenabkommen getroffen zu haben. Die Reaktion des Richters könnt ihr Euch vorstellen. Da die Bundesrepublik gem. Art. 20 GG jedoch ein Rechtstaat ist, wird die dritte Gewalt, also die Rechtsprechende Gewalt, korrigierend eingreifen. Ich meine, dass noch nicht alles verloren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Willi Wacker
Ein Strafverfahren wegen Verleumdung gegen die Allianz wurde zunächst abgelehnt, weil angeblich nur Tatsachen behauptet worden wären, nach Intervention wurde dann das mangelnde öffentliche Interesse angeführt. Und die Staatanwältin wiederholt stereotyp die unwahre Behauptung der Allianz, dass es ja Reklamtionen gegeben hätte.
Noch ist nicht alles verloren, aber es ist 5 vor 12, denn es besteht kein eigenständiges Interesse der Justiz.
Bleibt der Weg der Zivilklage, den ich selbstverständlich beschreiten werde.