Die LVM, die bisher zumindest im hiesigen Gerichtsbezirk für eine korrekte, zeitnahe sowie bis dato fast beanstandungsfreie Schadenabwicklung im Kraftfahrschadenbereich bekannt war, ist jetzt auch von den bekannten Billigheimern der Versicherungbranche inspiriert worden und versucht zunehmend auf Ab- und Umwegen mit der gleichen betrügerischen Masche und einer besonders verwerflichen Vorgehensweise den Geschädigten um seinen vollständigen Schadenersatz zu bringen.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte aus den gelisteten Kategorien „Control-Expert“ u. „Eucon“ sowie die Themen „Verbringungskosten“ „UPE-Aufschläge“ und „Lohnkürzungen“ am rechten Blogrand.
Bei mir war es heute erstmalig die Stadtsparkassendirectversicherung mit Hilfe der Control Expert!
Vereinbarte Streichquote: Maximum
1. Stundensätze auf Hinterhofwerksatt
2. Verbringungskosten gestrichen
3. Beilackieren
4. Werden jetzt auch hier Gutachterkosten gekürzt!
Zitat:
Die Kosten des Sachverständigen waren zu kürzen. Die Geltendmachung separater EDV Kosten ist nicht möglich (EUR 25 netto), da diese in der Grundgebühr enthalten sind. Der Kilometer ist mit EUR 0,25 anzusetzen (§5 Abs. 2 Nr. JVEG), sodaß hier EUR 20,00 netto zu berücksichtigen waren. Der Bruttoabzug beläuft sich auf EUR 67,83. (Zitat Ende)
Hat das auch CE eingesagt?
Quo vadis Deutschland
SV Sander berichten Sie doch angesetzte Fachwerkstatt LOHN und Partnerwerkstatt LOHN 0 Differenzbetrag +- Verbringungskosten – beilackieren. Die Geschädigten sollen lesen in €,Cent was ihnen ungerechtfertigt gekürzt wird.
Also da wären
557,48 € unberechtigte Lohnkürzung
1,64 € unberechtigte Kürzung Lackmaterial
96,60 € unberechtigte Kürzung der Fahrzeugverbringung.
Gesamt 655,73 € (Netto-)Kürzung gegen höchstrichterliche Rechtsprechung durch Control Expert im Auftrag der Sparkassen Directversicherung.
Wie CE auf diese Summen kommt ist ein Rätsel des diletantischen Bearbeiters welcher nicht mal die 20 € Wert ist welche die Sparkassen Directversicherung dafür löhnen muss!
@ SV Sander : Kürzung durch Sparkassenversicherung in Kumpanei mit Control-Expert
Lieber Kollege, die zur Kenntnis gebrachte „Argumentation“ verdeutlicht ein bemerkenswertes Defizit an emotionaler Intelligenz.
Mit freundlichen Grüßen
aus Berlin
@Kollege Sander,
nur am Rande, offensichtlich sind die klein kriminellen und noch nicht einmal mittelmäßig talentierten Hilfskräfte in der Lage das JVEG Gesetz wahrheitsgemäß wiederzugeben. Nach dem JVEG wird zumindest der gefahrene km mit 30 Cent abgerechnet zzgl. der benötigten Fahrtzeit mit 75,- €/Std.
Schluss jetzt mit Lustig!
Jetzt gehts sofort aus dem Urheberrecht in die Klage mit anschließender Strafanzeige gegen diese Drückerkolonnen!
Das was hier vollzogen wird, ist Wirtschaftskriminalität in seiner ursprünglichsten Form, nicht mehr und nicht weniger.
Es ist vielleicht auch ganz angebracht, hier die Werkstätten darüber zu informieren, dass sie als Kürzungsvorzeigefirmen von den Versicherern missbraucht werden. Diese wissen nämlich in der Regel nichts von ihrem „Glück“. Möglich auch, dass hier nicht den Tatsachen entsprechende Stundenlöhne vorgetragen werden.
Auch wäre es sicher für die so missbrauchten Werkstätten im Bezug auch auf die bei ihnen vorgenommenen Abzüge bei ihren Arbeitsleistungen, mit dem Verweis auf eine noch „billigere“ Werkstatt, hilfreich, sich dazu durchringen zu können, endlich, anwaltlich vertreten, diesem umsatzeinbußenden Kürzungsgebahren der Versicherer nachhaltig einhalt zu gebieten.
Denn jetzt kommt, was jedem halbwegs Inteligenten schon längs klar ist – am Schaden müssen die Versicherer „verdienen“, um die unterdeckten Versicherungsprämien ausgleichen zu können, ein Gewinn soll auch erzielt werden.
Tatsächlich benennt auch hier die Control Expert 3 Reparaturfirmen mit:
– kompletter Adresse
– Entfernung zum Anspruchsteller
– Löhnen der Werkstatt
Zitat:
Bei den genannten Werkstätten handelt es sich um Karosserie- und Lackier-Meisterbetriebe, die die Reparatur nach den Vorschriften der Hersteller unter Verwendung von Originalersatzteilen durchführen. Darüber hinaus gewähren die Werkstatt und die Sparkassendirectversicherung AG eine 3 Jährige Garantie auf die ausgeführten Reparaturarbeiten
die streicherfirmen müssen ja irgendwo organisiert sein, was würde sich da besser anbieten als die maler- und lackiererinnung?. diese art von selbstüberschätzung erklärt sich aus dem ständigen schnüffeln der lösungsmittel.
@sander
von den genannten firmen kostenvoranschläge anfordern und dann vergleichen
@SV 04.12.07 um 09,16h Die Streicherfirmen sind nicht organisiert. Die wachsen wie Pilze aus dem fruchtbaren Boden der Schadenersatzabwehr.
@WESOR
ist klar, es war auch nicht meine absicht den ehrenwerten beruf der maler und lackierer zu beschmutzen, jeder der seine brötchen mit ehrlicher arbeit verdient, hat meinen allergrößten respekt.
aber zum thema, ich denke schon das es durchaus noch einige hellwache richter in diesem land gibt, die genau wissen wie solche löhne von der versicherungswirtschaft dargestellt werden und vor allendingen wie diese auch tatsächlich zustandekommen. die betrugsabsicht, oder zumindest die absicht einer solchen tat in form einer vermögensschädigung bei der fiktiven schadenersatzabrechnung, stellt doch wohl ohne zweifel eine strafbare handlung dar, oder etwa nicht?, wie wir den deckel zu machen wissen wir alle. für mich persönlich stellt sich nunmehr die frage, inwieweit wir die, die es erst ermöglichen gleich mit zur verantwortung ziehen.
@ SV Sander
Dienstag, 04.12.2007 um 09:05
Zitat:
„Bei den genannten Werkstätten handelt es sich um Karosserie- und Lackier-Meisterbetriebe, die die Reparatur nach den Vorschriften der Hersteller unter Verwendung von Originalersatzteilen durchführen. Darüber hinaus gewähren die Werkstatt und die Sparkassendirectversicherung AG eine 3 Jährige Garantie auf die ausgeführten Reparaturarbeiten“
Wem nützt ein dreijähriges Garantieversprechen, wenn es den „billigen Jakob“ nach 2 Jahren wegen finanzieller Probleme nicht mehr gibt?
Bei der Garantie wird stets nur darüber diskutiert, ob, wie und in welchem Umfang diese greifen soll.
Es stellt sich doch, bevor man über Details diskutiert, vielmehr die grundsätzliche Rechtsfrage:
Darf die (Sach-) Versicherung des Unfallgegners dem Geschädigten gegenüber überhaupt eine Garantie abgeben, die die Leistung eines Dritten (Werkstatt) betrifft?
Ist eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung als solche überhaupt berechtigt, Garantieversprechen zu technischen Werkstattleistungen ihrer Vertragspartner abzugeben?
Zu der Gleichwertigkeit der von der Versicherung bzw. den Kürzungsfirmen benannten Werkstätten sowie die abstruse Annahme der Verweißbarkeit hat das Amtsgericht Nürtingen ausgeführt (ich zitiere aus meinem Beitrag http://www.captain-huk.de/allgemein/vhv-und-die-fiktive-abrechnung/#more-492)
Amtsgericht Nürtingen AZ 12 C 1392/06 vom 14.12.2006, Zitat:
„Die Beklagte beruft sich auf die Anmerkung des BGH, der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit habe, müsse sich auf diese verweisen lassen. Bei den angebotenen Reparaturmöglichkeiten handelt es sich jedoch nicht um gleichwertige.“ Weiter „Kein Geschädigter ist aber verpflichtet, sich auf eine Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen, die eine mit der Versicherungswirtschaft und damit auch mit der Versicherung seines Schädigers geschäftlich verbundene Autowerkstätte anbietet“ und weiter „Wenn nun die Beklagte in der Lage wäre, durch die Benennung von wirtschaftlich abhängigen Reparaturbetrieben den Schadenersatz beträchtlich zu drücken, wäre dies ein unvertretbares Ergebniß.“
Zu den Garantie-Versprechen liegt mir ein Flyer der Firma Innovation Group (nennt sich auch manchmal Motorcare, obwohl sie`s eigentlich nicht dürfen), in dem es wörtlich heißt:
„Wir treten für die bearbeiteten Teile in die Garantie des Fahrzeugherstellers ein, soweit diese erlischt“.
Also wieder rechtliche Rahmenbedingungen, die für einen Laien nicht überschaubar sind. Ihm wird nur vollmundig die vollständige Übernahme der Garantie suggeriert. Den Nachweiß, das der Garantiefall durch eine Versicherungswerkstatt verursacht wurde, muss der Geschädigte führen. Somit wird er doppelt geschädigt.
GA Stoll
vielleicht sollte man dem interessierten laien ersteinmal den unterschied zwischen dem gesetzlich verankerten „gewährleistunganspruch“ und diesem sogenannten „garantie versprechen“ erklären.
eine garantie ist eine rein „freiwillige leistung“ die im vorliegendem fall auch noch auf einem versprecher äh, verbrechen, sorry kruuzifix nochmal, ich meinte natürlich versprechen beruht.
welche wertigkeit ein „versprechen“ von versicherungseite hat, braucht man noch nicht einmal dem bildzeitungsleser genauer zu erklären.
Übrigens ist die erste benannte Werkstatt auch Motorcare Partner!
Komich oder?
Motorcare Partner????
Was für UWG! Oder ?
Ja wenn nur jeder Geschädigte dies alles wüsste und im Streitfalle auch sein Anwalt wüsste, wären wir wieder da wo wir vor 35 Jahren angefangen haben. Bei einer ordentlich geregelten Regulierungspraxis.
Eine Kurzdarstellung für Haftpflichtgeschädigte:
Kann jedem Geschädigten nur empfehlen im Haftpflichtschadensfall einem örtlich freien Kfz-Gutachter das Gutachten erstellen lassen. Sich nach dessen Bewertung zu entscheiden. Im Reparaturfall den Auftrag in der Werkstatt erteilen. Wenn die Reparatur fertig ist mit dem reparaturbegleitendem Gutachten, der Reparaturbestätigung , Reparaturablaufplan und Rechnung zum Anwalt und es gibt keinen Streit über die Höhe des Schadens. Aus Erfahrung es funktioniert prima. Was nicht funktioniert ist der Versicherung die Möglichkeit zur Einrede vorher schon gewähren. Dann gibt es ein hin und ein her. Ist das Auto repariert, kapiert jeder Richter das er das reparierte Auto nicht mehr in einer Versicherungspartnerwerkstatt reparieren lassen kann. Ob mit Rechnung oder fiktiv, ordentlich repariert ist gewonnener Fachwerkstättenlohn und das gibt ordentlich Geld in die Haushaltskasse.. Der SV der Versicherung kann bei uns immer in seinem warmen Büro verbringen, er braucht nur das Gutachten mit der Rechnung vergleichen und kann bezahlen. So einfach ist das Ganze. Und für die Fälle wo die Versicherer das nicht glauben, bekommen wir 5 % über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen nach der rechtskräftigen Verurteilung.
Ich kann es jedem nur empfehlen. Weil nur hier ist der Versicherer das was er sein soll. Die entstandene Schadenhöhe prüfen und bezahlen. Da braucht er keine pseudo Partner und Garantieversprechen abgeben, an die sich sowieso kein Geschädigter halten muß. Der Geschädigte ist Herr über die Bestimmung des Schadenersatzes und nicht die Verursacherseite.
die tollwütige regulierungspraxis dieser raffgierigen profilneurotiker sollte man eigentlich fördern, nur so kann der geschädigte am eigenen leib erfahren, dass es ohne die herstellung der viel zitierten aber gleichermaßen total demontierten waffengleichheit, nicht mehr geht.
Es ist an der Zeit, dass Geschädigte Schadenersatz fordern, wenn durch die Werkstatt eigenmächtig bzw. das Unfallopfer rechtlich falsch beratend, bei der gegnerischen Versicherung angerufen wird, um einzig an die Reparaturkostenübernahme zu kommen.
Wie lange wollen wir noch alle die zu melkenden Kühe für den Versicherer und Werkstattinhaber sein? Siehe hier 3. Bonner Schadenforum. Der Autofahrer, reduziert und eingestuft auf die Höhe der von ihm abzuzockenden Euros. Wie wärs mal mit einem 1. landesweiten Geschädigtenforum?
Eine Pisastudie bei 30 – 50 Jährigen – die Deutschen würden bei der Frage: Kennen Sie ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall und wie setzen Sie diese durch? auf den letzten Platz innerhalb der EU landen. WETTEN DASS.
Dabei ist es so einfach. Wesor hat es auf den Punkt gebracht.
ein versicherter bei der lvm hat mein auto demoliert.
jetzt sagt mir die gute frau von der versicherung, sie hätte einen höheren restwert als der in meinem gutachten. jetzt habe ich aber mein auto selber wieder repariert und nun will die lvm mir den schaden nicht bezahlen, weil ich mein fahrzeug nicht an den aufkäufer abgeben will.
ich versteh das nicht, woher kennt der aufkäufer überhaupt mein auto, ich habe dem doch gar nicht die bilder gegeben. wenn die nicht bald die kohle rausrücken, dann gehe ich zum anwalt. mein sachverständiger hat ja gesagt, ich soll gleich hingehen. aber es war ja alles klar. hätte ich man blos gleich auf den gehört.
Die neueste Masche ??
Da schickt mir heute die LVM einen Scheck über den Nettobetrag der Gutachtenkosten.
Man ist ja nett und ruft den SB bei der LVM an um ihm mitzuteilen, daß ein pensionierter Polizeibeamter wohl kaum vorsteuerabzugsberechtigt sei.
Ja, – aber das wußte der schon !! Und ??
Was antwortet uns dieser Mensch? Das Fahrzeug sei geleast und die Leasinggesellschaft sei ja der eigentliche Eigentümer und dieser sei hier vorsteuerabzugsberechtigt.
Wenn wir ihm, – dem Sachbearbeiter, – den Nachweis führen, daß die Leasinggesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt sei, – ja dann, – dann zahle er auch den Mehrwertsteuerbetrag.
Wenn ich mir so überlege wieviele Fahrzeuge geleast sind und wenn das Schule macht…. prost Mahlzeit.
borsti
Hallo Geschädigter,
mein Reden. Immer wieder habe ich darauf hingewiesen, daß es besonders wichtig ist, einen qualifizierten Anwalt sofort einzuschalten. Ohne Anwalt geht es nicht, wie man sieht.
MfG
RA Wortmann