Wunschkonzert der Allianz Versicherung AG: „Wir machen uns die Schadenregulierungswelt, wiedewiedewie sie uns gefällt“

Rechtswidriges Schadenmanagement der Versicherer bei der Regulierung von Unfallschäden gehört ja inzwischen zum Tagesgeschäft und hat wohl die komplette Versicherungsbranche infiziert? Ein Mitstreiter dieser „Fraktion“ ist die Allianz Versicherung, die sich inzwischen auf die rabiate Kürzung von berechtigten Schadensersatzforderungen regelrecht spezialisiert hat. Wie sich der „Foulplayer“ Allianz eine „auskömmliche“ Schadenregulierung zu Lasten des Geschädigten vorstellt, wird besonders deutlich an dem folgenden Vorgang.

Zugrunde liegt folgender Sachverhalt:

Unfalltag war der 08.05.2013.
Der Geschädigte nimmt Kontakt auf zur gegnerischen Versicherung (Allianz Versicherung AG) und reicht wunschgemäß den Kostenvoranschlag einer BMW-Werkstatt ein. Die Schadenshöhe gemäß Kostenvoranschlag beläuft sich auf 4.370 EUR netto.

Die Allianz Versicherung AG verweigert die Regulierung mit der Argumentation, der Kostenvoranschlag sei unbrauchbar. Die Allianz gibt ein (Wunsch?)Gutachten bei der DEKRA in Auftrag. Es kommt zur Fahrzeugbesichtigung. Ein Gutachten oder ein Ergebnis des Gutachtens erhält der Geschädigte jedoch nicht.

Nachdem sich nichts „bewegt“, beauftragt der Geschädigte am 02.06.2014 eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Abwicklung des Unfallschadens. Diese holt ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein im Auftrag des Mandanten. Der Schaden gemäß Sachverständigengutachten beläuft sich auf 3.040 EUR netto.

Auf Grundlage dieses Gutachtens werden die Ansprüche sofort bei der Allianz geltend gemacht.

Die Antwort der Allianz auf das Forderungsschreiben: „Der Vorgang befindet sich in der technischen Prüfung“.

Eine Woche nach Fristablauf erfolgt die Klageeinreichung durch den Rechtsanwalt.

2 Tage nach Klageeinreichung kommt das u.a. Schreiben der Allianz vom 02.07.2014.

Das Dekra-Gutachten (vom 03.06.2014) wurde seitens der Allianz zu keiner Zeit vorgelegt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

den unten genannten Zahlungsbetrag haben wir mit dem heutigen Datum auf das Konto … überwiesen.
(Zu Ihrer Information: Wir stellen das bisherige Überweisungsverfahren auf das SEPA-Verfahren um, das ab 2014 europaweit gilt. Sofern es möglich war, haben wir für diese Abrechnung bereits die SEPA-Angaben IBAN und BIC anstelle der früheren Bankverbindungsdaten KTO / BLZ verwendet.)

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

kalkulierte Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer        2.257,22 EUR
Kostenpauschale                                    30,00 EUR
Nicht zu erstatten                                 -10,00 EUR
Differenzbetrag                                                                  20,00 EUR

Zahlungsbetrag                                                             2.277,22 EUR

Als Regulierungsgrundlage wurde das Sachverständigengutachten der DEKRA vom 03.06.2014 verwendet. Diese Kalkulation beschreibt den zur Wiederherstellung benötigten Reparaturweg mit durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen und ohne Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass wir das Honorar des Sachverständigen … nicht übernehmen. Die Beauftragung des Sachverständigen war nicht erforderlich, da bereits ein Kostenvoranschlag und ein Sachverständigengutachten der DEKRA erstellt wurden. Mit der Beauftragung des Sachverständigen wurde folglich gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.

Die Kostenpauschale haben wir in angemessener Höhe erstattet.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz

Noch einmal in der Zusammenfassung:

1. Der Kunde holt auf Veranlassung der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag bei seiner Werkstatt ein = Personalkostenaufwand zu Lasten der Werkstatt.

2. Die Allianz beauftragt die DEKRA zur Gutachtenerstellung auf Grundlage durchschnittlicher Verrechnungssätze (= bereits Geschichte seit 2003 – BGH VI ZR 398/02) sowie ohne Kalkulation von Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen. Diese Positionen werden jedoch von den meisten Gerichten zugesprochen (siehe CH-Urteilslisten).

3. Die Allianz Versicherung verweigert die Erstattung der Sachverständigenkosten des Geschädigtengutachtens unter Verweis auf die Schadensminderungspflicht, obwohl der Geschädigte jederzeit berechtigt ist, ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Selbst dann (oder gerade erst recht), wenn die gegnerische Versicherung bereits eines eingeholt hat. Insbesondere bei versicherungsfreundlichen Gutachten, wie es hier offensichtlich der Fall zu sein scheint, gibt es überhaupt keine Diskussion. Warum wohl rückt die Allianz das „Gutachten“ der DEKRA nicht heraus?

Bei dieser Schadensabwicklung sieht man sehr genau, was die Versicherer umtreibt, indem man freie und unabhängige Kfz-Sachverständige an allen Fronten ständig torpediert. Die Versicherer wollen die komplette Schadensabwicklung in den Griff bekommen und selbst bestimmen, wie hoch bzw. wie unvollständig der Schaden ausgeglichen werden soll. Die freien und unabhängigen Sachverständigen sind hierbei ein erheblicher „Störfaktor“, den es zu beseitigen gilt. Die letzte Bastion sozusagen, die sich für eine ordnungsgemäße Entschädigung der Geschädigten (nach Recht und Gesetz) einsetzt.

Was lernen wir daraus? Der Hinweis zur Einholung eines Kostenvoranschlages auf Drängen der Versicherer ist nur ein Trick, um den Geschädigten davon abzuhalten, zum Gutachter zu gehen. Welche Kosten für den Kostenvoranschlag anfallen, ist den Versicherern in der Regel nämlich völlig egal, weil man mit allen Schlichen versucht, sich um diese Kosten zu drücken. Bei konkreter Abrechnung würden diese Kosten sowieso in der Reparaturrechung untergehen. So zumindest eine Argumentation der Versicherer.

Wer hat eigentlich das Märchen in die Welt gesetzt, dass eine Werkstatt die Kosten für einen Kostenvoranschlag nicht in Rechnung stellen kann, wenn das Fahrzeug im Anschluss daran repariert wird? Warum soll ein Kfz-Betrieb den Kostenaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht separat in Rechnung stellen können? Der Zeitaufwand für diese Dienstleistung ist doch tatsächlich entstanden – unabhängig davon, ob das Fahrzeug später repariert wird oder nicht.

Aber zurück zur Strategie der Versicherer.

Mit der Einholung eines Kostenvoranschlags wird der Geschädigte zuerst einmal „beschäftigt“ und „ruhig gestellt“. Außerdem läuft dadurch schön die Zeit = Zinsgewinn der Versicherer. Die Versicherer wissen natürlich sehr genau, dass bei vielen Kostenvoranschlägen seitens der Werkstätten „in den Sack gehauen wird“, dass sich die Balken biegen. Dies ist natürlich eine Steilvorlage für die Versicherer, um den eigenen Gutachter ins Spiel zu bringen. Der Weg zur Wunschregulierung ist nun eröffnet. Außerdem läuft nun immer schön weiter die Zeit = Zinsgewinn. Die Kosten für den eigenen Gutachter werden natürlich nicht gescheut. Warum denn auch? Der „Partner-Sachverständige“ erstellt selbstverständlich ein (preiswertes) Gutachten „im Auftrag und nach den Vorgaben“ der Versicherung, wobei die Kosten des versicherungseigenen Sachverständigen in der Regel deutlich geringer sind, als die vereinbarte „Einsparung“ => Billiglöhne, keine Verbringungskosten, keine Ersatzteilzuschläge, keine Lackangleichung, keine Wertminderung, hohe Restwerte aus der Restwertbörse, Wiederbeschaffungswert grundsätzlich incl. 19% MwSt usw., usw. Nicht die Versicherung, sondern der Geschädigte zahlt somit am Ende die gesamte Zeche. Also letztendlich auch die Kosten für den Gutachter der Versicherung.

Auf dieser Grundlage wird seitens der Versicherung dann abgerechnet und abgewartet was passiert. Genau die gleiche Strategie wie bei der Europapolitik.

Zitat – Jean Claude Juncker aus dem Jahr 1999:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Ein großer Anteil der Geschädigten schluckt die bittere Pille (ohne großes Geschrei) und nimmt fiktiv mit, was die gegnerische Versicherung ins Körbchen wirft. Geschädigte, die „den Braten riechen“ und bei diesem miesen Spiel nicht mitspielen wollen, werden dann eben weiter zugetextet bzw. weitergehende Forderungen einfach abgewiesen. Positiver Nebeneffekt = weiterer Zinsgewinn durch Zeitverzögerung.

In Fällen, wie dem vorliegenden, bei dem sich der Geschädigte inzwischen anwaltlich vertreten lässt, versucht man dann eben den Anwalt mit irgendwelchen Sprüchen mürbe zu machen. Bei diesem Schadensfall hat der Sachbearbeiter der Allianz den Bogen jedoch weit überspannt. Erhebliche Abzüge beim Fahrzeugschaden vorzunehmen und die Verweigerung der Sachverständigenkosten führt in den meisten Fällen in die gerichtliche Auseinandersetzung (die ja hier bereits läuft).

Noch ein Wort zu den Werkstätten. Wie blöd muss man eigentlich sein, wenn man das Spiel der Versicherer mitmacht. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen zum Nulltarif? Wo gibt´s denn so was?

Ich kenne Werkstätten, die sich der Raffgier und Rafinesse der Versicherer schon lange entzogen haben. Die rufen bei jedem Schadensfall den freien und unabhängigen Gutachter. Der entscheidet dann, ob ein Gutachten erstellt wird oder (bei Bagatellschäden) nur ein Kostenvoranschlag. Im Falle eines Kostenvoranschlags wird dieser nicht durch die Werkstatt, sondern durch den Gutachter (gegen entsprechende Honorierung) angefertigt.

Positiver Nebeneffekt: Förderung des Dialogs mit der Werkstatt.

Wenn man sich nun noch vorstellt, dass der Anwalt in vergleichbaren Fällen den Versicherungsnehmer der Allianz verklagt, anstatt die Allianz, dann kann man nur zum Schluss kommen:

„Hoffentlich nicht Allianz versichert?“

Urteilsliste “Fiktive Abrechung u. SV-Honorar” zum Download >>>>>

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9 Antworten zu Wunschkonzert der Allianz Versicherung AG: „Wir machen uns die Schadenregulierungswelt, wiedewiedewie sie uns gefällt“

  1. Franz Erdmann sagt:

    … und wie ging der Rechtsstreit weiter? Es war ja bekanntlich unter Berücksichtigung des Gutachtens des freien Sachverständigen Klage eingereicht. In Höhe der gezahlten Beträge war die Hauptsache dann für erledigt zu erklären mit dem Antrag der Kostenauferlegung bei der Beklagten.
    Und wie ging es nun weiter. Hat das Gericht Beweis erhoben? Im Rahmen der Beweisaufnahme müsste sich dann das DEKRA-Gutachten als Makulatur darstellen. Im Übrigen ist es ein reines Parteigutachten.

  2. Babelfisch sagt:

    Kackfrech, anders ist es nicht mehr zu bewerten.

    Ich kenne KEIN aktuelles Urteil, mit dem die Kosten für die Einholung eines EIGENEN Gutachtens durch den Geschädigten – auch nach einem Gutachten, das durch die Versicherung eingeholt wurde – NICHT zugesprochen wurde. Stichwort: Waffengleichheit.

    Den Verfassern solcher Abrechnungsschreiben wünsche ich Juckreiz am Allerwertesten bei gleichzeitiger Handparese.

  3. DerHukflüsterer sagt:

    @

    Und was lernen wir daraus, bzw. welche Tatsachen verfestigen sich?
    Die unseriösesten Privatfirmen sind Versicherungen, deshalb sollte jeder genau darüber nachdenken, ob nicht eine Rechtschutzversicherung und eine Haftpflichtversicherung ausreichend sind, weil bei allen anderen unnötigen Sparten vorsätzliche Übervorteilung vorliegt.
    Das Übel insbesondere auch bei der Allianz, an den Wurzeln packen und jede überflüssige Verunsicherung kündigen, kündigen , kündigen. Die sollen spüren, was sie anrichten.
    Versicherungen welche nicht rechtskonform bezahlen sind absolut überflüssig.
    Das hätte auch den Vorteil, dass solche Erfinder und Schmierfinken für diese Art von Korrespondenz nicht mehr bezahlt werden können.

  4. Bienchen sagt:

    Franz Erdmann, die Klage wurde vor ca. 3 Wochen erst zugestellt, bislang gibt’s keine Reaktion.
    Bezeichnend ist ja auch, dass die Allianz nicht auf der Grundlage ihres DEKRA-Gutachtens zumindest teilreguliert hat, sondern einfach weiter untätig blieb. Ob ihr das DEKRA-Gutachten nicht niedrig genug war ?

    Ich beobachte im übrigen vermehrt, dass Teilbeträge reguliert werden, ohne dass die entsprechenden „Belege“ (Kürzungsgutachten) beigefügt werden. Ebenso werden auf die dann folgenden letzten Mahnschreiben vor der Klage nochmals aus der Luft gegriffene kleine Nachzahlungen geleistet, ohne mitzuteilen, wie diese ermittelt wurden (z.B. Anerkennung etwas höherer Stundensätze, Verbringungskosten), teilweise erfolgt nur kommentarlose Zahlung.
    Die SBs sind offensichtlich überlastet !

  5. Franz Erdmann sagt:

    Danke, Bienchen, für die Information. Ich gehe davon aus, dass Du weiterhin hier über den Verlauf des Rechtsstreits berichten wirst.

  6. Bienchen sagt:

    … werde ich.

  7. R.A. sagt:

    Allianz favorisiert zum Schadenersatz für die Merkantile Wertminderung die „Marktrelevanz-und Faktorenmethode“, das ist die DEKRA-„Weiterentwicklung“ der Methode nach Dipl.-Ing. Halbgewachs und dient der Minderwertbegrenzung, im konkreten Fall von 400,00 € auf 100,00 € (!!!). Dazu die Allianz-Versicherung:“Eine höhere Minderung des Verkaufserlöses ist nicht zu erwarten.“ Wow!-
    Woher weiß die Allianz-Versicherung denn das so genau ? Etwa auch vom AZT ?
    Und dann weiter im Allianz- Originalton:“Die praxistaugliche und zeitgemäße RechenMETHODE Marktrelevanz-und Faktorenmethode bestätigt dies.“ Praxistauglich und zeitgemäß ? Na da legst dich doch nieder. Kein Gebrauchtwagenmarkteilnehmer kennt diese Berechnungsmethode, geschweige denn, dass er sie anwendet und dass bei der Minderwertentschädigung hier die Allianz Versicherung mal so eben 75% (!!) rechtswidrig nicht regulieren will, ist schon dreist. Mit der Methode Kostenvoranschlag + Fotos statt unabhängiges Beweissicherungs-Gutachten wäre ihr das vielleicht ja auch gelungen, jetzt ist aber die Klage fällig und zwar gegen den VN als Schädiger. Wohl bekomms!-

    R.A.

  8. Hilgerdan sagt:

    R.A.
    “ das ist die DEKRA-”Weiterentwicklung” der Methode nach Dipl.-Ing. Halbgewachs und dient der Minderwertbegrenzung,….“

    Ja R.A. da hast Du Recht,
    das ist ein leicht durchschaubares, auf ein Höchstmaß begrenztes Manipulationsgefüge, für interessierte Auftraggeber.(möglich auch Allianz)
    Man beachte nur den Manipulationsfaktor AK von 0,25 bis 0,0 schon ist erkennbar, welche Interessen hier Einfluss nehmen wollen, bzw. das finanziert haben.
    Da solche Wertminderungsberechnungen reiner Vorsatz zum Nachteil der Geschädigten sind, werde ich bei der nächsten WM-Kürzung u.a. den AK Faktor (höchster 0,25 anstatt 1,0) dem Gericht, den Anwälten und den Geschädigten einmal deutlich erklären, wie man aus auftragsgemäß geforderten Maximalbeträgen bestimmter Wertminderungsbeträge einen „merkantilen Minderwert in der Praxis“ vortäuscht.
    Die SV sollten sich eines merken, bevor sie sich wieder manipulieren lassen:
    “ zuerst wird ein genehmer Höchstbetrag festgelegt,
    dann darum eine Formel kreiert,
    dann mit Zuhilfenahme von passenden Faktoren ein Behauptung aufgestellt, welche ein paar Parameter zur Fahrzeugbewertung beinhaltet, um dann wahrheitswidrig behaupten zu können, die Berechnung wäre marktgerecht.
    Bei Bedarf lasse ich bestimmte Autoren vorladen und vereidigen. Es genügt wenn die SV über 50 Jahre von diesen Manipulatoren für Wertminderungen getäuscht wurden.
    Da fällt mir spontan wieder ein Herr Lemken ein, mit seinem Manipulationsbuch für SV Honorare.
    Der musste auch öffentlich zugeben, dass die A…. Versicherung, der “ Datensponsor“ und der finanzielle Background war .
    Leute, SV wacht auf, in dem Buch „der merkantile Minderwert in der Praxis“ steht viel vom Marktgeschehen was durchaus richtig ist, aber die Ergebnisberechnung ist ein vorselektiertes manipuliertes Ergebnis. Also Finger weg von der und von allen anderen Methoden die berechnet werden!!
    Zeigt endlich Flagge, seit gescheit und weist endlich die ständigen Manipulatoren welche euch negativ beeinflussen wollen entschieden in das Land der Fabeln.

  9. Marco sagt:

    Die Allianz kann auch anders! 11 Tage nach dem Verschwinden wurden 100 Mio locker gemacht und die Angehörigen entschädigt, obwohl die Such- und Rettungsoperation noch auf vollen Touren lief. Ein Schelm, wer böses denkt

    http://www.bild.de/news/ausland/allianz/allianz-zahlt-fuer-geisterflieger-35129708.bild.html

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