Sachlichkeit als oberstes Gebot

Ich schreibe diese Zeilen, weil ich in der letzten Zeit eine Verschärfung des Tons beobachten muss, die mir Sorgen bereitet.

Nicht wenige Versicherer – und meiner Meinung nach sogar die meisten der von ihnen ständig beauftragten Anwälte – haben bei den Gerichten dieses Landes in den letzten Jahren teilweise erhebliche Glaubwürdigkeitsdefizite erlitten.
Das liegt auch darin begründet, dass Geschädigte als Unfallopfer traditionell bei den Gerichten einen besseren Stand haben als die Schädigerseite, der es naturgemäß schon immer darauf ankam, die Schadensersatzaufwendungen möglichst gering zu halten. An dieser psychologisch bedingten Konditionierung kann ich nichts Verkehrtes finden. Deshalb ist es zu Recht das legitime Interesse der Schädigerseite, Ausuferungstendenzen in der Unfallschadensabwicklung entgegen zu wirken.
Solange man dabei den Pfad des Gesetzes nicht verlässt und solange man lediglich die gegebenen materiell-rechtlichen sowie die gegebenen formal und prozessrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, ist nichts, aber auch rein gar nichts gegen den Versuch einzuwenden, den Regulierungsaufwand zu begrenzen.


Geschenke waren gestern; heute verdient man das Recht, das man sich erstreitet.
In diesem Zusammenhang ist es auch und insbesondere verständlich, dass sich Rechtsanwälte von Versicherern für ihre Mandantschaft mindestens ebenso engagieren und einsetzen wie das auf der anderen Seite die Rechtsanwälte für die Interessen ihrer geschädigten Mandantschaft ebenfalls tun.
Man darf sich auch nicht darüber beklagen, dass Geschädigte, Sachverständige und Unfallopfer-Anwälte mitunter nicht wenige und teilweise völlig unverständliche Fehler machen und dass dabei der anderen Seite das legitime Recht zusteht, diese Fehler aufzuzeigen und damit den – manchmal sogar auf dem Präsentierteller – angerichteten Vorteil zu ergreifen.
Dabei ließen sich schwere Fehler leicht vermeiden.
Ich denke beispielsweise daran, dass völlig gedankenlos Kfz-Haftpflichtschadensgutachten für die Halter der beschädigten Fahrzeuge erstattet werden, dass Unfallopfer Anwälte völlig kritiklos die Fahrzeughalter vertreten und für diese Schadensersatzansprüche geltend machen, dass Abtretungen von Fahrzeughaltern unterschrieben werden und dass man Fahrzeughalter die Reparaturaufträge erteilen lässt.
Nach meiner Erfahrung macht sich immer noch in mindestens jedem 3. Schadensfall kaum jemand Gedanken darüber, wem eigentlich nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche zustehen und wer sie geltend machen kann.
Dass die Haltereigenschaft alleine niemals zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, ist banale, seit fast einem Jahrhundert geltende Rechtslage.
Niemand darf sich deshalb darüber wundern oder auch nur im Ansatz darüber verärgert sein, es sei denn über sich selbst, wenn der Versicherungsanwalt mit der Klageerwiderung die Aktivlegitimation des Klägers mit Nichtwissen völlig zulässigerweise bestreitet und der Klägeranwalt daraufhin mit denjenigen Hausaufgaben anfangen muss, die er längst hätte erledigen sollen.

Klartext:

Nur der Eigentümer einer beweglichen Sache, nicht der Halter oder derjenige, der die Versicherung für diese bewegliche Sache übernommen hat, hat das Recht, Ansprüche wegen einer Beschädigung oder Zerstörung dieses Eigentums geltend zu machen. Auch nur der Eigentümer ist dazu legitimiert, Anteile seiner Schadensersatzansprüche an Leistungserbringer wie den Sachverständigen oder die Reparaturwerkstatt abzutreten.
Der Halter eines Kfz ist lediglich derjenige, gegen den gemäß § 7 StVG Ansprüche gerichtet werden können.

Die Regulierungspraxis braucht sich deshalb nicht zu wundern und sie braucht deshalb Versicherungsanwälte auch nicht als Winkeladvokaten zu beschimpfen, wenn diese ihre Arbeit besser und effektiver erledigen als die Opferanwälte oder diejenigen Unfallhelfer (Reparaturwerkstätten und Sachverständige), die solche Mindestanforderungen schlicht nicht draufhaben.

Ich behaupte:

Mindestens 2/3 der selbst ernannten Unfallhelfer, Reparaturwerkstätten, immer noch viele Sachverständige und erschreckend viele Anwälte haben kaum mehr als eine rudimentäre Vorstellung von den Rechten des Geschädigten im Haftpflichtschadensfall.
Wer hat gewusst, dass nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt dem Unfallopfer im Totalschadensfall bei der Ersatzbeschaffung Ankaufsuntersuchungskosten zustehen?
Wer weiß, dass dem Geschädigten im Totalschadensfall ein Anspruch auf Erstattung der Kosten des Restkraftstoffes zusteht, der sich noch im Tank des Fahrzeuges befindet?
Wer hat gewusst, dass sich gemäß § 849 BGB im Totalschadensfall die Ersatzsumme mit dem Schadenstag in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von derzeit 8,19% verzinst?
Wer hat gewusst, dass diese Zinsen vom Schädiger nur alternativ zum Nutzungsausfallschaden oder zu den Mietwagen erstattet werden müssen und nicht zusätzlich zu diesen Positionen?
Wer kennt sich in der Quotenvorrechtabrechnung aus und weiß, welche Vorteile man dem Unfallopfer durch die gleichzeitige Inanspruchnahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen Vollkaskoversicherung völlig legitim realisieren kann?

Nicht wenige selbst ernannte Regulierungshelfer haben gehörig vor der eigenen Haustüre zu kehren!

Natürlich haben auch die Kritiker Recht:

Es ist ein schier unerträglicher Zustand, dass manche Versicherer den Hals nicht voll genug kriegen können in ihrem fast schon als Wahn bezeichenbaren Aktionismus, Unfallopfern berechtigte Schadensersatzansprüche vorzuenthalten.
Auch gibt es nicht wenige Versicherungsanwälte, deren Schreibereien den Eindruck erwecken, als bereite es ihnen eine unbändige Freude, ihre Prozessgegner argumentativ in die Ecke von Versicherungsbetrügern und Sozialschädlingen zu stellen.

Freilich fällt es schwer, immer wieder die gleichen überholten Textbausteine lesen zu müssen; freilich fällt es schwer, da sachlich zu bleiben.
Immer wieder sollte man sich aber ins Gedächtnis rufen, dass es die leisen, die bestimmten und die runden Töne sind, die bei Gericht Gehör finden.
Wenn sich ein solcher Stil dann paart mit rechtlich fundierter Argumentation, die die Anspruchsgrundlage nie aus den Augen lässt, dann ist der Prozesserfolg vorprogrammiert.

Ich möchte hier keine Lanze für die Richter brechen. Auch die sind nicht unfehlbar.
Eine Analyse der wenigen Gerichtsurteile, die beispielsweise in Gutachterhonorarstreitsachen der Versichererseite einmal Recht gegeben haben, zeitigt aber das Ergebnis, dass nicht selten krasse Besonderheiten im Sachverhalt vorgelegen haben oder die anwaltlichen Vertreter der Unfallopfer lustlos und unengagiert oder mit lautem und inhaltsleerem Gepolter in den Gerichtssaal eingefallen sind.

Die meisten Anwälte setzen sich aber engagiert für die Interessen ihrer Mandanten ein; sie tun das auch mit der gebotenen Sachlichkeit und – nebenbei bemerkt – auch mit großem Erfolg, wie die vielen Beiträge und Besuche in diesem Blog zeigen.
Freilich gibt es auch die Richter, die die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht kennen oder – was vereinzelt auch vorkommt (siehe den Münchner Fall) es bewusst falsch machen und dann vom Bundesverfassungsgericht eine auf den Deckel kriegen.
Mancherorts ist beispielsweise die irrige Ansicht nicht ausrottbar, der SV verstoße mit seiner Klage aus der Sicherungsabtretung gegen das RBerG. Mit derlei falschen Überlegungen hat der BGH in der Entscheidung vom 04.04.2006, Aktenzeichen: VI ZR 338/04, abgedruckt in NJW 2006, S. 1726 ff., definitiv Schluss gemacht.
Die gleiche Linie verfocht schon zuvor das OLG Celle, worauf Herr Otting bereits im Jahre 2002 zu Recht hingewiesen hatte.
Es ist aber eine absolute Erfahrungstatsache, dass sachliche, juristisch nachvollziehbare Argumentation dazu geeignet ist, abweichende Rechtsauffassungen von Richtern zu verändern.

Was im Gerichtssaal gilt, gilt natürlich auch im Rahmen der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit der Materie und insbesondere auch hier in diesem Blog.
Es gibt hier nicht wenige, die sich eine immense Arbeit damit machen, dass Unfallopfer und interessierte Fachleute mit diesem Blog eine Plattform haben, die es ihnen ermöglicht, über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen.
Die wesentliche Leistung dieses Blogs ist die Verringerung des Vorteils der prozessfreudigen Haftpflichtversicherer in diesem Lande, der darin besteht, dass bei ihnen zentral die Ergebnisse aller Rechtsstreitigkeiten von Hamburg bis Berchtesgaden zusammenlaufen und ausgewertet werden können.
Eine Auswertung ergibt dann recht schnell, wo in diesen deutschen Landen ein Richter sitzt, der den Rechtsauffassungen der Versicherung zugetan ist. Dessen für die Versicherung positives Urteil wird dann in allen anderen Rechtsstreitigkeiten unter Bezugnahme eingeführt und es wird dort auf die Urteilsgründe abgehoben, um so die Chance zu haben, weitere gleichlautende Urteile zu erstreiten.
Beabsichtigt ist so eine Kettenreaktion mit dem Ziel, geneigte und sogar unvertretbare rechtliche Mindermeinungen hoffähig zu machen.

Weiß man gleichzeitig, dass kein Jurist in diesem Lande die Möglichkeit hat, auf amtsgerichtliche Urteile zurückzugreifen, weil solche Urteile in den zugänglichen Datenbanken schlicht nicht gespeichert werden, so erkennt man, auf welchen Vorteil die Praxis der prozessfreudigen Versicherer ausgerichtet ist.

Dieser Blog leistet deshalb allen rechtschaffenen Verteidigern der Rechte der Unfallopfer einen unschätzbaren Dienst bereits dadurch, dass zu Spezialthemen der Unfallschadensabwicklung Urteile aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengetragen und abrufbar eingestellt werden.
Er beseitigt damit die Sichtbehinderungen durch den Tellerrand und schafft ein Stück Waffengleichheit zwischen Versicherer und Unfallopfer.
Wir müssen gemeinsam alles daran setzen, uns allen und unseren Lesern diesen Vorteil zu erhalten, zu pflegen und auszubauen.
Dazu gehört aber völlig unverzichtbar, dass das Gebot der Sachlichkeit im Umgang und im Ton niemals verletzt wird.
Persönliche Angriffe gegen bestimmte Versicherer, deren Vorstände oder Mitarbeiter sowie gegen deren Rechtsanwälte oder gegen Richter und Gerichte sind ohne jedes Wenn und Aber zu unterlassen.
Dieser Blog ist nicht zum Dampf ablassen da, sondern er soll sachliche Informationen liefern, die den strategischen Vorteil der prozessfreudigen Versicherer soweit als irgend möglich egalisiert.

Ich würde es deshalb sehr begrüßen, wenn in Zukunft eine neue Art des Bewusstseins für die Leistungen dieses Blogs bei wirklich allen Kommentatorinnen und Kommentatoren einkehren würde.
Jeder sollte sich vor der Veröffentlichung eines Kommentars selbst eingehend befragen, ob er selbst klaglos hinnehmen würde – so wie im Kommentar beschrieben – betitelt oder angegriffen zu werden.
Ändern Sie bzw. überarbeiten Sie Ihre Kommentare.

Daherreden wie einem der Schnabel gewachsen ist kann man gerne im Wirtshaus oder im privaten Kreis, nicht aber hier in der Öffentlichkeit.
Machen Sie kenntlich und deutlich, dass Sie nicht Tatsachenbehauptungen aufstellen sondern dass Sie Ihre Meinungen äußern.
Eine solche Art und ein solches Maß an Selbstdisziplinierung ist unerlässlich für den Fortbestand dieser Plattform.

Ich wünsche allen, die hier mitlesen, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie ein paar ruhige Tage, in denen ein wenig Zeit zum Nachdenken und zum Besinnen bleibt.

Euer Peter Pan

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17 Antworten zu Sachlichkeit als oberstes Gebot

  1. abcde sagt:

    Hi,
    hätte besser als Neujahrpredigt gepasst.

    Da können wir SV nur staunen und uns eine Scheibe abschneiden.
    Wir müssen das genau so wie die Rechtsanwälte machen!
    Sachlich , ruhig und überlegt!
    Wenn wir für die Geschädigtenseite arbeiten, dann vehement deren Meinung vertreten und behaupten dass dies die einzig richtige technische Meinung ist und wenn für den Schädiger arbeiten sofort das Gegenteil des vorherigen behaupten.
    Kurz gesagt juristisch und charakterstark agieren, eben clever sein.
    Aber macht das uns SV glaubwürdiger, wenn wir wie die Anwälte heute die Meinung vertreten und morgen eine völlig andere?
    Wollen wir das überhaupt?
    Gehn wir in uns und denken über ethische Werte nach.
    Mit sachlichen Adventsgrüßen

  2. joachim otting sagt:

    Ich erlaube mir, zu zitieren:

    Zitat Anfang:
    „Captain-Huk Sonntag, 02.12.2007 um 19:33 @Joachim Otting
    “Das lässt Streitkultur vermissen�.
    Ja klar,das wichtigste ist die Streitkultur!
    Ein sportliches juristisches Geplänkel, nur leider mit so wenig Erfolg.
    Dann lieber keine Streitkultur, aber dafür einen Wirkungstreffer.
    Was erreicht ihr Juristen “mit Streitkultur� denn gegen das Schadenmanagement? Nach § YX ist das rechtswidrig, und?
    Mann Leute, wacht auf! Wen interessiert das eine oder andere Urteil noch?“ Zitat Ende.

    Wind gesät, Sturm geerntet…

    Wenn der mündige Verbraucher das alles so liest, wird er ganz sicher sein, dass Sachverständige und Anwälte rund um seinen Schaden ein unschlagbares Team sind.
    Oder denkt er: Steht da jemand mit dem Rücken an der Wand?

    War es doch schön, als es noch haarsträubende Feindbilder gab, da prügelten wenigstens alle in die gleiche Richtung.

    Gute Nacht, Captain Huk,
    gute Nacht…

  3. Harald Nordmeier sagt:

    Herr Otting dieser Beitrag, insbesondere der Schlußsatz zeugt einmal mehr von ihrer unbestechlichen Sachlichkeit und der damit verbundenen Klarheit.

    Ihnen auch eine gute Nacht……

  4. downunder sagt:

    @otting
    ich wünsche ihnen auch eine gute nacht,gaanz ehrlich!

  5. WESOR sagt:

    abcde am 12.12.2007 um 22,28

    Da ist wieder der Vorteil von technischen Gutachtern; tote Zeugen können nicht Lügen.
    Kontaktspuren am Fahrzeug sind tote Zeugen.

  6. Dr. Burkard sagt:

    Ich fände eine Rückkehr zu mehr Sachlichkeit auch sehr wünschenswert.

    Wir, die Vertreter der Verkehrsunfallopfer (unabhängige Werkstätten, Sachverständige und Rechtsanwälte) müssen zusammen stehen. Nur so – nämlich mit einer engen Kooperation in deren Rahmen der Geschädigte augeklärt wird – lässt sich der Schadenssteuerung der Versicherungswirtschaft entgegenwirken. Alleine wird das dauerhaft nicht funktionieren.

    Natürlich muss gleichwohl eine Diskussion in der Sache erfolgen, auch kontrovers. Bei einer unsachlichen Anfeindung, insbesondere untereinander stellt sich dem lesenden Geschädigten aber unweigerlich die von Herrn Otting gestellte, berechtigte Frage.

    Ich bin im übrigen auch der Meinung, dass sowohl Rechtsanwälte als auch Sachverständige nicht dauerhaft sowohl für Geschädigte, als auch für die Schädigerseite unabhängig arbeiten können. Hier entstehen unweigerlich Interessenkonflikte und Abhängigkeiten, die sich idR zu Lasten der Geschädigten auswirken dürften.

    Daher halte ich es auch für immens wichtig, den Geschädigten darüber aufzuklären, wo er unabhängige Helfer findet. Gerade dieses Ziel verfolgt Unfall.Net. Hier engagieren sich ausschließlich unabhängige Werkstätten , Sachverständige und Verkehrsanwälte. Damit entsteht auch für diese Berufsgruppen untereinander Sicherheit bei der Kooperation. Die häufig zu Recht gestellte Frage: „Ist mein gegenüber auch wirklich unabhängig und kompetent?“, kann mit ja beantwortet werden. Mißtrauen, was bei vielen durch diverse schlechte Erfahrungen mitlerweile offenkundig gewachsen ist, kann überwunden werden.

    Nochmals, der Gegner des Verbrauchers und auch der o.g. genannten uanabhängigen Partner sind weder Personen in Form von Versicherungsvorständen oder die dahinter stehende Versicherung. Eine Anfeindung wird uns daher nicht weiter bringen.

    Es ist die systematische Schadenssteuerung der Versicherungswirtschaft, die den Verbraucher in vielen Punkten benachteiligt. Diese wird von allen Versicherungen praktiziert, ausnahmslos ! Die einen treten mehr in den Vordergrund, die anderen weniger.

    Diesem Instrument der Schadenssteuerung mit Vetragswerkstätten und Vertragssachverstädigen muss durch eine breite Öffentlichkeit entgegengetreten werden. Der Geschädigte muss aufgeklärt werden. Es gibt wahrlich genug sachliche Argumente, etwa die zum Teil rechtswidrigen Weisungen an die abhängigen Versicherungssachverständigen, um dem geschädigten Verbraucher klar zu machen, was hinter dem Schadenssteuerungssystem steckt.

    Wir alle müssen bei dieser Aufklärung mitwirken. Denn die von der Versicherungswirtschaft gesteuerten Schäden nehmen weiter zu.

    Gruß
    Ralph Burkard

  7. Dr. Burkard sagt:

    Zum Thema rechtswidrige Schadenssteuerung:

    Soeben erreichte mich ein Anruf einer neuen geschädigten Mandantin:

    Sie hätte schon mal mit der Versicherung telefoniert (nein, nicht HUK). Eigentlich hätte man ihr zu verstehen gegeben, dass Sie weder berechtigt sei, einen Sachverständigen zu beauftragen, noch einen Anwalt zu nehmen. Die Versicherung müsse schließlich zunächst mal prüfen…..Leider wusste sie den Namen des SB nicht und hat sich glücklicherweise nicht beeindrucken lassen und trotzdem meine Nummer gewählt.

    Ich denke, wir alle können uns nicht ausmalen, in wie vielen Fällen der o.g. Art diese dreisten „Falschauskünfte“ zum Erfolg führen, nämlich dass sich der Geschädigt in die Schadenssteuerung begibt.

    Das sind Dinge, über die wir uns wirklich aufregen dürfen und denen zu begegnen ist !

    Schönen Tag noch.

  8. Captain-Huk sagt:

    joachim otting Mittwoch, 12.12.2007 um 22:48

    Hallo Herr Otting,
    so manche Kommentare haben doch ein Gutes, manche werden dadurch nachdenklich und erkennen auch die Schwächen in den eigenen Reihen.
    Das ist auch gut so, dadurch kommt mancher doch evtl. zur Einsicht, dass man geradlinig handelt und heute nicht so, aber morgen völlig anders spricht, nur weil der Auftraggeber es erfordert.

    @Dr. Burkard
    „Ich bin im übrigen auch der Meinung, dass sowohl Rechtsanwälte als auch Sachverständige nicht dauerhaft sowohl für Geschädigte, als auch für die Schädigerseite unabhängig arbeiten können. Hier entstehen unweigerlich Interessenkonflikte und Abhängigkeiten, die sich idR zu Lasten der Geschädigten auswirken dürften.“

    Hallo Herr DR.Burkard,

    ihren Kommentar schließe ich mich gerne an, insbesondere Ihrer
    oben genannten Meinung.

    Ich respektiere die Rechtsmeinung eines Anwaltes durchaus, auch wenn mir das Ergebnis nicht gefällt. Aber was ich nicht verstehe und auch verabscheue ist, wenn der gleiche Anwalt kurz darauf, nur wegen eines anderen Auftrages, diese ursprüngliche Rechtsauffassung aufgibt und Auftrageberwünsche durchzusetzen versucht, selbst wenn diese diametral zur gefestigten Rechtsprechung stehen.

    Das gleiche gilt analog für Sachverständige in ihrem Beruf.
    Solange dieser unhaltbare Zustand herrscht, dürfen sich diese Personen welche das praktizieren nicht beschweren, wenn sie deshalb angegriffen werden und sollten sich aber fragen:
    Wie lange noch gehöre ich zu denen, die sich wegen ein paar Euro wie ein Camälion charakterlich verändern?
    Deshalb gibt es auch Zoff in den eigenen Reihen und man sollte etwas dagegen tun aber nicht so eine unhaltbare Situation schönreden.
    Der Verbraucher soll nach m.M. durchaus erkennen, dass jetzt mit einem „eisernen Besen“ gekehrt wird.
    Deshalb gibt es UNFALL:NET
    Denn,wir sind anders als andere!

  9. WESOR sagt:

    Jetzt hat Peter Pahn empfohlen Meinungen vorzutragen.

    Es zeigt sich wieder offensichtlich es gibt zwei Meinungen.

    Die eine für den Anspruch des Geschädigten und die gegen den Geschädigten.

    Wir sagen als Gutachter unserem Kunden ganz klar, wir erstellen das Anspruchsgutachten für Sie als Geschädigten.

    Alles was vom beanspruchten Versicherer kommt dient der Schadenersatzabwehr gegen Sie und kann nur ein Ziel haben nichts oder so wenig wie möglich zu zahlen.

    Daher finde ich es begrüßenswert die Tatsachen wie Versicherungen falsche Auskünfte und Behauptungen ja hauptsächlich nur am Telefon gegenüber dem Geschädigten abgeben hier im Captain-HUK einzustellen. Weil doch genau das passiert was Dr. Burkhard beschreibt. Melde ich mich als Gutachter oder ein Anwalt beim Sachbearbeiter der Versicherung gibt es viele dieser falschen Hinweise nicht.

    Aber der Geschädigte der bei der beanspruchten Versicherung anruft, hört ganz etwas anderes von dort.

    Es sollten einmal Geschädigte hier über telefonische Anspruchsmeldungen und die Aussagen der Sachbearbeiter von Versicherungen hier die negativen Erlebnisse einstellen.

    Nur aus diesem Grunde wollen doch die Versicherer angerufen werden, damit sie das von Ihnen erfundene Schadenmanagement dem Geschädigten als kostenlose Serviceleistung zu seinem weiteren Nachteil vorbringen können.

    Am weitesten verbreitet ist die Aussage:
    Reichen Sie einen Kostenvoranschlag und ein Foto ein das genügt uns. Dann schicken die Versicherungen den eigenen beauftragten Sachverständigen zur Schadenersatzabwehr und geben diese Bewertung als seinen Anspruch aus. Das ist aber nur die >Meinung der Verursacherseite und nicht sein Anspruch.

  10. Willi Wacker sagt:

    Dem Aufruf des Herrn Peter Pan zu mehr Sachlichkeit in den Kommentaren kann nur zugestimmt werden. Ein perfekter Blog.
    Sie haben Recht. Ich gehe davon aus, daß so manche Kommentatorin und so mancher Kommentator sich der von Ihnen aufgezeigten Konsequenzen nicht bewußt ist. Danke Peter Pan.
    MfG
    Euer Willi Wacker

  11. RA Wortmann sagt:

    Sehr geehrter Herr Otting,
    obwohl ich bisher der Ansicht war, daß Sie auch in der richtigen Richtung, nämlich gegen die Haftpflichtversicherer argumentieren, war ich doch über Ihren Kommentar mehr als enttäuscht.
    Gruß
    Ihr F.-W. Wortmann

  12. Armes Deutschland sagt:

    Wenn das Kapital eine höhere Profitrate realisieren kann werden die Mittel und Umgangsformen mit zunehmender Rate auch zunehmend rauher. Die Tonverschärfung bereitet mir deshalb keine Sorge, aber der Sachverhalt der dafür die Ursache darstellt.
    Deshalb ist es geradezu opportunistisch die natürlichen Folgen eines Übels selbst als ein zu bekämpfendes Übel darzustellen. Was nützt dem allwissenden Dorfanwalt wenn er mit seiner Klug- und Informiertheit zivilrechtlich Peanuts durchsetzt ,die zuvor durch illegale und betrügerische Handlungen der Schadenregulierer zu unrecht vorenthalten werden sollten-der Anwalt bekommt bald graue Haare,bei wenig Lohn, das Bundesverdienstkreuz bekommt die andere Seite, eben weil sie so sehr viel Geld damit verdient.
    Sachlichkeit allein reicht schon lange nicht mehr aus. Es bedarf vielmehr einer wirkungsvollen Gesamtstrategie als Gegenschadenmanagement. Diese muß zwingend Mechanismen enthalten ,die für die Schadenregulierer bei rechtswidrigen Verhaltensweisen -insbesondere Irreführungen in jeder nur erdenklichen Form-sofort und massenhaft empfindliche Regulierungsverteuerungen nach sich ziehen. Es kommt also auf die Initiative an und nicht auf die Reaktion. Versicherungen können heute nicht mehr erfolgreich arbeiten ,wenn sie nicht pro Schadenfall 400-600 Euro herunterrechnen, weil sie sonst vom Konkurrenzdruck der anderen erdrückt werden.
    Das liegt nur daran, weil es sich materill lohnt so zu verfahren und trotz der Illegalität und strafrechtlichen Relevanz derartigen Tuns niemand von den bisher so Handelnden nennenswerte Nachteile hatte und es läuft bei einigen seit Jahren schon so glatt. Selbst hier wurde dem bisher viel zu wenig Beachtung geschenkt. Es kann doch nicht angehen, das man bald nur noch mit Gerichtsprozeß und damit ohne Rechtsfrieden , vorausgesetzt der Anwalt hat Lust und Ahnung, seine vollständigen Ansprüche erhalten wird.
    Es ist auch nicht Aufgabe der Gerichte , einer derartige Entwicklung in aller Sachlichkeit zuzuschauen, so stiften sie jedenfalls keinen Rechtsfrieden mit ihrer Tätigkeit.

  13. SV Windeck sagt:

    Ich habe heute von einem Geschädigten ein Anschreiben der HUK-Coburg an ihn erhalten.
    Zitat daraus:“ ..verlangen Sie unseren Schadenservice PLUS. Wir rufen auch gern zurück. Schon über 320.000 Geschädigte waren von diesem Service begeistert.“

    Dazu ein kleines Rechenbeispiel:
    Wenn man mal davon ausgeht, dass die Versicherung durch ihre Steuerung des Schadens nur 50,-€ pro Fall sparen würde ergeben sich Gewinne in Höhe von phantastischen 16.000.000 € (16 Millionen).
    In der Realität schätzte ich die Einsparmaßnahmen auf 500,00 bis 1000,00 € pro Fall durch Knebelung der Werkstätten, „Verzicht“ auf den Sachverständigen und Verschweigen der dem Geschädigten zustehenden Nebenleistungen (Nutzungsausfll, Wertminderung,…)

    Rechnen kann ja jeder selber, ob sich das Schadenmanagement nun für die Versicherung lohnt oder nicht.

  14. Black Shadow sagt:

    Zitat: Peter Pan

    „Geschenke waren gestern; heute verdient man das Recht, das man sich erstreitet. In diesem Zusammenhang ist es auch und insbesondere verständlich, dass sich Rechtsanwälte von Versicherern für ihre Mandantschaft mindestens ebenso engagieren und einsetzen wie das auf der anderen Seite die Rechtsanwälte für die Interessen ihrer geschädigten Mandantschaft ebenfalls tun.“

    Nun so kann man das für sich selber natürlich auch schön reden, aber es gibt ganz einfach Dinge, besonders als Rechtsanwalt, die macht man einfach nicht. Punkt, Ende aus! Genau so einfach ist das, keine Grauzone, entweder schwarz oder weiß ohne wenn und ohne aber.

  15. joachim otting sagt:

    @ RA Wortmann

    …da ist vielleicht die Ironie untergangen. Gemeint war: Als die als Störer Identifizierten noch mitmischten, haben die Anwälte und die Sachverständigen noch gemeinsam in deren Richtung geprügelt (und denen regelmäßig vorgeworfen, dass sie anonym posteten…). Seit diese Störer nicht mehr an Bord sind, hat sich die Prügelei nach intern verlagert, siehe das Zitat in meinem Beitrag.

    Letztmalig: Gute Nacht
    Joachim Otting

  16. WESOR sagt:

    @Armes Deutschland 13.12.207 um 22,21

    Bisher ist uns nur ein Urteil aus München bekannt. Der beanspruchte Haftpflichtversicherer wurde verurteilt 50. 000 € mehr an das schwerverletzte Unfallopfer zahlen. Als Strafe bezahlen, weil diese Versicherung die Schadensregulierung um Jahre verzögert hatte.

    Hier wäre doch ein weiterer Ansatz gegeben. Bei falscher Auskunft und gekürzter Regulierung der Haftpflichtversicherung vom Gericht eine empfindiche Strafe zu verhängen. Der Gedanke, auf Anspruchseite wird bei falschen Angaben nicht bezahlt hierfür gibt es genügend Urteile. Reguliert der Versicherer nicht Gesetzeskonform zahlt er das Doppelte als Strafe an die Gerichtskasse. Die Gerichte wären mit Geld versorgt und könnte dem Treiben ein Ende setzen.

    Dann würde sich das Schadenmanagement schnell auflösen.
    Gesetzgeberische Möglichkeiten gibt es doch offensichtlich,man muss sie halt ur anwenden!

  17. Armes Deutschland sagt:

    Die Strafe bitte aber dann an die Verbraucherschützer zahlen zweks Fondbildung für die Durchsetzung von Geschädigtenrechten!

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