Quelle: Plusminus vom 04.05.2010
Haben Sie auch schon mal Ärger mit Ihrer Versicherung gehabt? Sie sind nicht die Einzigen. Bei Deutschlands Gerichten stapeln sich die Akten. Geklagt wird häufig bis zum Bundesgerichtshof. Doch Millionen Versicherte werden nun um ihre Ansprüche gebracht, weil die Unternehmen oft in letzter Minute Grundsatzurteile verhindern.
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Hi Hans Dampf,
bei deinem Bericht über ARD-Plusminus fällt mir der damalige Bericht oder der Kommentar von, ich meine virus wäre es gewesen, ein, in dem angegeben wurde, dass 28. 4. 2010 der BGH eine Entscheidung in dem Gutachtenlichtbilder-Rechtstreit fällen wollte. Ich habe bei BGH-Entscheidungen nachgesehen, aber nichts gefunden, habe ich irgendetwas übersehen oder verpasst? Bei dem obigen Bericht kann man aber auch den Verdacht haben, die beteiligte Versicherung könnte auf grund der mündlichen Verhandlung kneifen und die Revision zurücknehmen, damit kein grundsätzliches Urteil gesprochen wird, siehe oben plusminus!
Leute, klärt mich auf!
Der Inhalt des ARD-Plusminus-Beitrages ist ja erschreckend, zeigt er doch die Taktik der Versicherer, auch wenn der Sprecher des GDV etwas anderes behauptet, was ihm ohnehin keiner abnimmt.
Na, dann gute Nacht allerseits!
Über diese Missstände haben wir hier bereits unter „Das Allerletzte“ bereits vor Jahren berichtet.
Die gem.§565 i.V.m.§516 I ZPO bis zur Urteilsverkündung mögliche Rücknahme der Revision muss ersatzlos gestrichen werden!
Die Vorschrift wird -zum Unmut aller rechtschaffener Juristen- gerade von Versicherern gerne dazu missbaucht,sich die Fortsetzung rechtswidrigen Marktverhaltens zum eigenen finanziellen Vorteil zu erhalten.
Auch ein Rechtsschutzversicherer hat bereits ein richtungsweisendes BAG-Urteil erst kürzlich so verhindert-zum Schaden aller VN!
So-Frau Justizministerin-werden Rechtseinheit und Rechtssicherheit den Kapitalinteressen der Versicherer geopfert;die Politikverdrossenheit der Bevölkerung nährt sich weidlich an solchen kurzsichtig geschaffenen Schlupflöchern.
MfG Peter
Hallo Hans Dampf,
ich hoffe, dass auch Politiker unserer Republik diesen Fernsehbeitrag der ARD gesehen und Deinen Bericht gelesen haben. Meines Erachtens muss der Gesetzgeber hier engreifen, um derartige Mißstände, wie sie von ARD-plusminus aufgezeigt wurden, abgestellt werden. Eine Möglichkeit wäre auch, im Falle der Rücknahme die Kosten durch zu veröffentlichenden Kostenbeschluß der Partei aufzuerlegen, die die Revision zurückgenommen hat und den Revisionssenat per Gesetz auffordert, die Gründe der nunmehr verhinderten Entscheidung zu veröffentlichen, praktisch wie bei der Erledigung der Hauptsache gem. § 91 a ZPO, quasi wie:“… Im Falle der Nichtrücknahme der Revision wäre folgende Revisionsentscheidung gefallen. Die Revision hätte daher keinen Erfolg gehabt…“ Aber da müßten dann die Revisionsvorschriften geändert werden. Aus der Mitte des Bundestages heraus könnte daher ein solcher Gesetzentwurf, wenn er denn politisch gewünscht wird, eingebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Hallo Willi,
wenn ich mir vorstelle, wie viele der Volksvertreter entweder direkt auf den Gehaltslisten der Versicherer stehen bzw. welchem Lobby- oder Fraktionsdruck die unabhängigen (?) Parlamentarier ausgesetzt sind, halte ich die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gesetzesänderung für denkbar gering. Ich läge gerne in meiner Einschätzung falsch.
Babelfisch
Hallo Babelfisch,
mein obiger Kommentar war nur Ausfluss der relativen Ohnmacht gegenüber dem gezielten Verhalten der Versicherer vor den Revisionssenaten des BGH. Hinter allen von plusminus aufgezeigten Fällen steckt Taktik der Versicherer, wenn sie in letzter Minute die Notbremse ziehen, wenn sie merken, dass der Zug in die ihrer Meinung nach falsche Richtung fährt. Ich hatte nur aufzeigen wollen, dass für die von Peter Pan aufgezeigten Mißstände und deren Abstellung eben eine Änderung des Gesetzes mit dem ganzen Programm der Gesetzgebung notwendig ist. Ich hatte ja auch schon darauf hingewiesen, dass dies nur möglich ist, wenn das Ergebnis politisch gewünscht ist.
Willi