Berliner Justiz am Ende? Terminierung zu Klagen beim Amtsgericht Mitte aus dem Jahr 2014 erst zum Ende des Jahres 2016 !!

Dass in Berlin wohl einiges schief läuft, weiß man ja nicht erst seit dem Desaster mit dem Berliner Flughafen. Der Notstand scheint in Berlin jedoch inzwischen so groß zu sein, dass selbst die Amtsgerichte nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten bzw. zeitnah terminieren können. Nach meiner Auffassung kommt die Ankündigung eines Amtsgerichts, Termine erst in mehr als 2 Jahren wahrnehmen zu können, einer Bankrotterklärung der Justiz gleich und passt zur gesamten Haushaltslage der Hauptstadt. Außerdem ist dieser unglaubliche Vorgang schon in der Streitsache selbst keinesfalls hinnehmbar. Wie steht es hierbei mit der Beweislage. Welcher Zeuge kann sich z.B. 3 Jahre nach einem Schadensereignis noch an irgend etwas erinnern?

Hier die Ladung und das Schreiben des AG Mitte vom 18.09.2014 an den Rechtsanwalt des Klägers, in dem Termin zur mündlichen Verhandlung (Kürzung der Sachverständigenkosten durch die Zurich plc) zum 08.11.2016 !!! angekündigt wurde. Auf die Tatsache, dass es sich hierbei nicht um einen Schreibfehler handelt, wurde seitens des Gerichts ausdrücklich hingewiesen.

Amtsgericht Mitte

Geschäftszeichen                                                                                          Datum
111 C 3124/14                                                                                             18.09.2014

Bitte dieses Schreiben zum Termin mitbringen

Ladung zum Termin am

Datum              Uhrzeit          Stock/Raum              Verhandlungsort
08.11.2016      9.00              1/1504                      Littenstraße 12-17,10179 Berlin

Sehr geehrter Herr … ,

in dem Rechtsstreit

… ./. Zürich Insurance plc

werden Sie zu dem oben genannten Termin zur mündlichen Verhandlung geladen.

Eine beglaubigte Abschrift festgebundener richterlicher Auflagen und/oder Hinweise wird Ihnen anliegend zugestellt.

Bitte beachten Sie die beiliegenden wichtigen Hinweise.

Mil freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Justizobersekretär

———————————

Amtsgericht Mitte

Geschäftszeichen                                                                                          Datum
111 C 3124/14                                                                                             18.09.2014

Beglaubigte Abschrift

In dem Rechtsstreit

… ./. Zürich Insurance plc

Bitte teilen Sie mit, ob auf Rechtsbehelfsbelehrung an für die im Erkenntnis verfahren zu treffenden Entscheidungen verzichtet werden kann.

Dieser Termin ist kein Schreibfehler, dass Jahr ist richtig.

Die Beklagte wird – falls eine Verteidigung gegen die Klage beabsichtigt ist- aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen seit Zustellung der Klageschrift (Anspruchsbegründung) unter Beweisantritt schriftsätzlich auf die Klage zu erwidern.

Die Beklagte kann den Prozess selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten im Sinne des § 79 ZPO vertreten lassen, wenn sie sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen will. Ein solcher Bevollmächtigter muss eine schriftliche Voltmacht für das Verfahren (Prozessvollmacht) oder für die jeweils wahrgenommene Prozesshandlung (z.b. Terminsvolimacht) zu den Gerichtsakten einreichen.

Wichtige Hinweise f. d Beklagte/n:

Wenn Sie schriftlich anzeigen, die Klageforderung anzuerkennen, kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung Anerkenntnisurteil gegen Sie erlassen; in diesem Fall würden nicht drei Gsrichtsgebühren, sondern nur eine Gerichtsgebühr anfallen.
Dies gilt auch für den Fall, dass gegen einen Mahnbescheid bereits Widerspruch erhoben wurde.

Das Gericht hat Sie aufgefordert, schriftlich auf die Klage zu erwidern. Diese Klageerwidefung muss spätestens am letzten Tag der dafür gesetzten Frist beim Gericht eingehen. Sie muss alles enthalten, was Sie zu Ihrer Verteidigung vorbringen können. Wenn Sie die Frist zur Klageerwiderung versäumen und keinen
wichtigen Grund zur Entschuldigung dafür vorbnngen, ist Ihnen im Allgemeinen jede weitere Verteidigung gegen die Klage abgeschnitten. Sie laufen damit Gefahr, wegen dieser Fristversäumung den Prozess zu verlieren.

Dem für das Gericht bestimmten Original Ihres Schriftsatzes müssen mindestens zwei Abschriften oder Kopien für die Klagerseite beigefügt werden. Wenn Sie Ihrem Schriftsatz Anlagen beifügen, müssen auch davon mindestens je eine Kopie für die Klagerseite an das Gericht gesandt werden ( Ausnahmen siehe § 131 Abs. 1 ZPO). Wenn Sie dies nicht beachten, können auf Ihre Kosten Kopien für die Klägerseite gefertigt werden ( § 2B Abs 1 S. 2 GKG ).

Wichtiger Hinwels für beide Parteien:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass ein Nichterscheinen im Termin zu einem Verlust des Prozesses führen kann. Gegen die nicht erschienene Partei kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen oder eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden (§§ 330 bis 331 a ZPO), in diesem Fall hat die säumige Partei auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite
zu tragen (§ 91 ZPO).

Aus dem Versäumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner der säumigen Partei gegen diese die Zwangsvollstreckung ohne vorherige Sicherheitsleistung (§ 705 Nr.2 ZPO) betreiben.

Die Parteien sollen den Schriftsätzen die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften und deren Anlagen beifügen, es sei denn, die Anlagen liegen dem Gegner in Urschrift oder Abschrift vor.

Richter am Amtsgericht

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7 Antworten zu Berliner Justiz am Ende? Terminierung zu Klagen beim Amtsgericht Mitte aus dem Jahr 2014 erst zum Ende des Jahres 2016 !!

  1. BGH Leser sagt:

    Den Verzugszinsempfänger wird’s freuen.
    Wohl dem der die Taschen voll hat.

  2. Glöckchen sagt:

    Wen wunderts?
    Alle Gerichte in diesem Lande werden aktuell von Klagen wegen rechtswidrig gekürzter Schäden überrannt!
    Herr Justizminister Maas,tun Sie etwas!
    Das Kürzen muss für die Schädiger wesentlich verteuert werden,ansonsten wird es weiter grassieren!
    Vorschläge:1.Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses für Verbraucher auf das für Unternehmer geltende Niveau.
    2.Zusätzliche Verzugsstrafe von 40,-€ nicht nur für Unternehmer,sondern auch für Verbraucher.
    3.Bei Schadensersatzprozessen Wegfall der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.
    4.Abschaffung des §249 II,2 BGB,da systemwidrig gem.BGH VI ZR 401/12 und VI ZR 69/12
    Wer macht hier bitte weiter……

  3. SV sagt:

    Ich war dieser Tage am AG. Da liefen Verhandlungen über Stunden nur gegen Versicherungen: gegen LVM bzw VN, VHV, ERGO und 2 mal HUK.

  4. Syrcro sagt:

    Lage Artis verlangt da schon eine § 198 Abs. 3 GVG-Rüge. Aber noch auf die Verteidigungsanzeige des Gegners abwarten und auch eine unerfreuliche mündliche Verhandlung 2016 freuen.

  5. RA Schepers sagt:

    Pflicht der Versicherungen zur jährlichen Veröffentlichung,
    1. welche Schadenbeträge gefordert wurden und welche tatsächlich gezahlt wurden
    2. wieviel Schadenfälle vorliegen und in wievielen Schadenfällen Rechtsanwälte eingeschaltet werden
    3. in wievielen Fällen Klage eingereicht wird
    4. wieviele Gerichtsverfahren durch ein vollumfänglich klageabweisendes Urteil beendet werden.

  6. Netzfundstück sagt:

    Passend zum obigen Beitrag habe ich mal wieder eine Info hinzuzufügen:

    Berlins Finanzsenator macht es Wowereit nach

    Der parteilose Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum schließt sich dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit an. Er wird im Dezember aus dem Senat ausscheiden. Für seine Entscheidung nennt er „persönliche Gründe“. Überrascht scheint in der SPD niemand.

    Netzfundstelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ulrich-nussbaum-berlins-finanzsenator-macht-es-wowereit-nach-13214380.html

  7. Juri sagt:

    Na – prima! Dieser Finanzsenator ist nämlich für die desolate Finanzlage am AG Mitte – und daraus resultierend für die personelle Katastrophe – maßgeblich mitverantwortlich. Erst die Karre an die Wand fahren und dann Fahrerflucht begehen! Na toll!

    Berlin – ein El Dorado für politische Dilettanten und Versager. Wenn da nicht bald einer den ganzen Müll aufräumt, kippt die Stimmung nach rechts. Das dürfte sicher sein. Und dazu gehört nicht zuletzt die Funtionsfähigkeit der Gerichte wieder herzustellen. Über 3 Jahre auf einen Prozessbeginn warten – und wann ist der zu Ende? Das geht gar nicht!

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