Kartellamt geht gegen Apothekerverbände u. Pharmahersteller wegen Verhinderung des Preiswettbewerbs vor

Gegen Pharmahersteller und Verbände hat das Bundeskartellamt jetzt Geldbußen in Höhe von insgesamt 465.000,00 € verhängt, weil diese Apotheker aufgefordert haben, die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu befolgen.

Seit Anfang 2004 unterliegen nicht rezept- aber apothekenpflichtige Arzeimittel nicht mehr der Preisbindung, so dass jeder Apotheker seine Preise frei bestimmen kann. Der Gesetzgeber beabsichtigte so, einen Preiswettbewerb für diese Arzneimittel in Gang zu setzen. Mehrere Landesapothekerverbände organisierten deshalb Vortragsveranstaltungen in 24 deutschen Städten. Hier nahmen Tausende von Apothekern teil und es traten Redner auf, die den Apothekern nahe legten, vom Preiswettbewerb Abstand zu nehmen und sich stattdessen an die UPE der Hersteller zu halten.

Nach Ansicht des Bundeskartellamtes verstoßen bereits die Beschlüsse der Apothekerverbände, entsprechende Vortragsveranstaltungen durchzuführen, gegen Kartellrecht.

Die geringe Bußgeldhöhe begründete das Kartellamt damit, dass die Veranstaltungsreihe bereits einige Jahre zurückliegen würde und in eine Zeit gefallen sei, in der den Apotheken gerade eben erst ein Preiswettbewerb möglich gemacht wurde.

Ein versierter Kartellrechtler -der ich nicht bin- sollte sich im Auftrag der Sachverständigenberufsverbände oder Mietwagenunternehmerverbände oder beider einmal rechtswissenschaftlich in einem Gutachten mit der Frage befassen, ob es mit dem Kartellrecht vereinbar ist, dass die HUK Coburg bei großen Mietwagenunternehmern und bei großen Sachverständigenorganisationen Niedrigstpreise aushandelt, um alle anderen Dienstleister am Markt, die vergleichbare Leistungen erbringen, auf dieses von ihr als dominantem Vereinbarungspartner leicht und extrem nach unten verhandelte Preisniveau herunterzudrücken.

Das Verhalten zielt m. E. auf die Verhinderung jedweden Preiswettbewerbes und auf die Festigung von Einheitspreisen zur Verhinderung jeglichen Wettbewerbs.

Euer Willi Wacker

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8 Antworten zu Kartellamt geht gegen Apothekerverbände u. Pharmahersteller wegen Verhinderung des Preiswettbewerbs vor

  1. borsti sagt:

    Fürwahr !! Dieser Logik kann ich mich nicht nicht verschließen.

    Auch die per Absprache auf niedrigem Niveau „zementierten“ Preise für SV-Leistungen sind Preisabsprachen die eine freie (angeblich gewünschte) „Marktpreisbildung“ verhindern.

    Und wo ist das Kartellamt ??? Ja – wo ist es denn ??
    Ein Schelm wer….

    borsti

  2. Robin Huk sagt:

    Das passt doch wie die Faust auf´s Auge zu den neuen Textbausteinen der HUK an die Geschädigten zum Thema, “was ein Sachverständigengutachten kosten darf” einschl. beigefügter Preisdumping-Tabelle.

    Rechtsgutachten gut und schön, kostet aber wertvolle Zeit, von der letztendlich nur der “alte Zeitspieler” HUK-Coburg profitiert.

    Warum diese Anschreiben an die Geschädigten nicht sofort beim Kartellamt zur Anzeige bringen?

    Was ist zu tun?

    Alle Anschreiben der HUK an die Geschädigten, auf denen mitgeteilt wird, was ein Mietwagen bzw. ein Sachverständigengutachten kosten darf, einfach an Captain-HUK senden.

    id-redaktion(AT)captain-huk.de
    oder per Fax
    0721/98929425

    Alles weitere wird dann bestimmt geregelt.

  3. versemmelnix sagt:

    Gut dem Dinge, dann füll schon mal den Toner auf!

  4. WESOR sagt:

    Da geb es gestern noch einen aufschlußreichen Beitrag zur Riester Rente in Monitor. Die Leistungen aus der Riesterrente sind zwar nicht pfändbar, werden jedoch in die Grundsicherung eingerechnet. Der Reporter wollte Abgeordnete dazu befragen. Die gaben keine Antwort und liesen den Reporter abdrängen. Meine Überzeugung ist unsere Volksvertreter sind den Machenschaften der Versicherer geistig nicht gewachsen oder korupt. Wie sonst kann es sein, dass die Menschen vom Staat aufgefordert werden in die private Riesterrente bei Versicherungen einzuzahlen und belogen werden mit der Tatsache, das die Riesterrente bei der Grundsicherung nicht angerechnet wird obwohl es nach den Aussagen des Professors in Monitor so im Gesetz steht.
    Mich betrifft es nicht, aber diese vom Staat gestüzten Versicherungslügen schädigen das Volk und solche Abgeordnete werden von unseren Steuern bezahlt..

  5. borsti sagt:

    @WESOR
    „Meine Überzeugung ist unsere Volksvertreter sind den Machenschaften der Versicherer geistig nicht gewachsen oder korupt. Wie sonst kann es sein….

    Dieser Staat hat das Kürzel B R D !!
    borsti

  6. WESOR sagt:

    @borsti, schreibe doch einmal die Langversion von dem Kürzel B R D

  7. F. Hiltscher sagt:

    Ob sich da die ca. 700 SV welche wie von der HUK-Coburg behauptet und bei der HUK-Coburg vertraglich festgeschriebene Honorarvereinbarungen haben, kartellrechtlich richtig verhalten?
    Zudem die Preise unter diesen „SV Kollegen“ in gleicher Höhe auch weitgehendst abgesprochen werden.
    Scheinbar wird das von verschiedenen Amtsgericht-Richtern auch noch erzwungen, wenn so geurteilt wird, dass nicht mehr wie ein gerichtlich bestellter Mitbewerber, ein sogenannter Honorarscharlatan verlangt, berechnet werden darf.(auf den Cent genau)
    Kann man das nicht als ein gerichtlich erzwungenes Kartell bezeichnen?
    Ist in unserem Rechtssystem das weiterhin tragbar, dass ein richterlich ausgesprochenes Unrecht, doch als gültige Rechtsprechung gilt?
    Ist es nicht wie eine schallende Ohrfeige, dass ein Richter trotz Widerspruches einer Partei einen SV Mitbewerber, welcher bei den BVSK/Huk-Absprachen dabei war und diese mitorganisiert hat, zum Honorar-SV bestimmt und kartellrechtswidrige Absprachewerte verwendet, um einenanderen SV zu schädigen.

  8. Nachdenklicher Bürger sagt:

    Um die Vorgehensweise dieses Rechtssytems nur im Ansatz verstehen zu können dem sei das Werk Politik in der (Post) Moderne wärmstens empfohlen.

    Hier wird im KAP. 1 – Etymologie und Semantik – hier werden sehr schön auch die zahlreichen auf- und Niedergänge der Demokratieformen seit der abendländichen Zeitrechnung beschrieben.

    ISBN 3-935147-00-7

    Wie Platon schon 400 v. Chr. erkannte ist die gesetzliche Ordnung offensichtlich nicht einmal dazu geeignet, den Gerechten vor Unrecht zu bewahren.

    Und m. M. nach ist dies der bislang größte und gefährlichste Angriff auf die demokratische Grundordnung, (Egal ob exekutive oder judikative) wie soll es auch anders sein in einem Land, dass ausschließlich von narzzistisch gestörten und mittlerweile unkontrollierbaren von Raffgier getriebenen Vorständen (auch Einzelpersonen) in ihrem Allmachtswahn jeglichen Bezug zu ethischen und sozialgerechten Grundwerten verloren haben. Insofern dürfte der langsame Zerfall dieses Staates eigentlich nicht mehr aufzuhalten sein.

    Ein nachdenklicher Bürger.

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