Quelle: Kfz-Betrieb – Konrad Wenz – vom 13.03.2015
Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage untersuchen am 17. und 18. April im Vogel Convention Center, was für die fachgerechte Unfall-Reparatur notwendig ist – rechtlich und technisch. Für die Werkstätten sind das entscheidende Fragen, denn sie sitzen allzu oft zwischen den Stühlen: Versicherungen wollen eine günstige Instandsetzung, die Hersteller pochen auf ihre Vorgaben, und die Kunden wirtschaftlich wieder so gestellt sein, wie vor dem Schaden. Rechtsanwälte und Richter stellt sich immer wieder das Problem, was denn wirklich notwendig ist oder war zur Schadenbeseitigung.
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Zitat:
Viele offene Fragen
Im Schadenrecht spielt die Erforderlichkeit eine große Rolle. Der BVSK-Geschäftsführer Elmar Fuchs erklärt: „Hierzulande gibt es im Schadenrecht ein System, das in Europa nicht selbstverständlich ist. In anderen Rechtssystemen wird die Frage der Erforderlichkeit vollkommen anders beantwortet als bei uns. Warum dürfen wir in Deutschland reparieren, wenn beispielsweise die prognostizierten Reparaturkosten um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen?“
Hallo Herr Fuchs,
insoweit es Ihnen entfallen ist, Ihre Fragen hat der BGH doch längst beantwortet!
Am besten Sie lesen sich, bevor Sie sich Ihren Fragen öffentlich stellen, schlau. Ich empfehle Ihnen dazu z. B. das BGH-Urteil VI ZR 393/02.
Wir wollen doch nicht, schon im Interesse Ihrer Sachverständigen-Mitglieder, dass Sie vor Ihren Zuhörern dumm dastehen. Das wäre doch zu peinlich.
Gruß Virus
P. S. Herr Fuchs, damit Sie nicht lange suchen müssen, hier ein Link zum BGH-Urteil: http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/rechtsprechung/urteile/fiktive-abrechnung/BGH_VI_ZR_393-02.pdf
Und wenn noch weitere Fragen zum Schadensersatzrecht nach Verkehrsunfällen der Beantwortung harren, die „Volltextsuche“ oben rechts, die kann ich Ihnen guten Gewissens empfehlen.