Hier ein Schreiben der VHV-Versicherung zu einem Haftpflichtschaden an den Rechtsanwalt des Geschädigten, das zeigt, dass auch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung – genau wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung – mit harten Schadensmanagement-Bandagen gekämpft wird. Der Versicherungsnehmer der VHV hatte im Fond eines Porsche Cayenne geraucht und die glimmende Zigarette versehentlich an den Dachhimmel (Alcantara) gedrückt. Hierdurch entstand ein Brandschaden am Dachhimmel, den die VHV wie folgt gedenkt zu regulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben einen Sachverständigen um eine Einschätzung zur Reparaturmöglichkeit des beschädigten Dachhimmels befragt. Das Ergebnis lieg uns jetzt vor und wird diesem Schreiben beigefügt.
Eine Reparatur ist grundsätzlich möglich. Eine eventuelle Restsichtbarkeit kann durch Zahlung einer Wertminderung entschädigt werden.
Wir halten diese Vorgehensweise auch unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht für vertretbar.
Bitte reichen Sie die beigefügte Abtretungserklärung unterschreiben an uns zurück.Mit freundlichen Grüßen
VHV Allgemeine Versicherung AG
Will wohl heißen:
Das Brandloch wird für kleines Geld notdürftig geflickt und für den sichtbaren Rest gibt es dann noch etwas Bakschisch? Nach Ansicht der VHV gehört zur Schadensminderung demnach auch, dass sich der Geschädigte wg. verbliebender Mängel an seinem Porsche Cayenne nicht so anstellen soll?
§ 249 BGB? Nie gehört beim VHV-Leergang. Was issn das?
Diese Rechtsauffassung der VHV, analog übertragen auf ein stark beschädigtes Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall, führt zu folgendem Ergebnis: Der Schrotthaufen wird irgendwie hingebogen und für verbliebene Beulen, Dellen und/oder Kratzer gibt es – nach der jeweiligen Laune des Versicherers – noch ein wenig Bares als Trostpflaster auf die Hand.
Schöne neue Schadenswelt – die „Schadensminderung“ lässt grüßen!!
Also nix von wegen „die vielleicht beste Versicherung aller Zeiten„