Freispruch erster Klasse – oder wie die HUK wieder einmal versucht hat, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen massiv zu diskreditieren

Was einem Kfz-Sachverständigen mit der HUK so alles passieren kann, wenn man dieser Versicherung Kosten sparen will, zeigt der folgende Fall.

Ein Kfz-Sachverständiger hatte einen Kostenvoranschlag (Reparaturkalkulation mit Lichtbildern?!)  erstellt und per Post an den Geschädigten übersandt. Dieser reichte die Unterlagen dann zur Regulierung an die HUK weiter. Daraufhin erfolgte ein Anruf durch einem Sachbearbeiter der HUK, der die Originallichtbilder per E-Mail anforderte. Der Sachverständige stimmte zu, jedoch erst nach Übersendung eines schriftlichen Auftrags durch die HUK und Bezahlung seiner Rechnung. Dies erfolgte jedoch nicht.

Zum Dank stellte die HUK dann Strafantrag gegen den Geschädigten und den Kfz-Sachverständigen wg. Versicherungsbetrug, da angeblich Vorschäden verschwiegen wurden und die Lichtbilder entsprechend manipuliert seien. Der Sachverständige wurde hierzu 2 mal als Zeuge bei der Polizei vernommen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde dann ein (offensichtlich fehlerhaftes) Gutachten über den Kostenvoranschlag eingeholt. In dessen Folge erging ein Strafbefehl zu 70 Tagessätzen à EUR 40,00 (2.800,00 €) gegen den Sachverständigen des Geschädigten wg. versuchtem Versicherungsbetrug.

Gegen diesen Strafbefehl legte der Rechtsanwalt des Sachverständigen Einspruch ein. In dessen Folge kam es dann zur Gerichtsverhandlung, in der der angeklagte Sachverständige vollumfänglich von den Vorwürfen freigesprochen wurde. Denn die Lichtbilder waren nicht manipuliert und die Vorschäden waren durchaus sichtbar. Der Antrag zum Freispruch erfolgte übrigens durch den Rechtsanwalt des Sachverständigen UND durch den Staatsanwalt.

Der Geschädigte hingegen hatte den Strafantrag akzeptiert und solle sich nun – nach Empfehlung der Richterin – um die Wiederaufnahme des Verfahrens bemühen. Wer oder was den „geritten“ hatte, sich nicht gegen diese „Schweinerei“ zu wehren, ist leider nicht bekannt.

Was lernen wir daraus?

Gibt man der HUK den kleinen Finger, dann nimmt sie sich gleich die ganze Hand.

Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass die Erstellung eines Kostenvoranschlages durchaus problematisch ist. In der Regel werden beim KV – wenn überhaupt – nur wenige Lichtbilder erstellt, wodurch eine detaillierte Schadensdokumentation durch die Lichtbilder oft nicht gewährleistet ist. Des weiteren fehlt u.a. natürlich die dezidierte Schadensbeschreibung und gutachterliche Feststellungen zu den Vor- bzw. Altschäden.

Wie man deutlich erkennen kann, reicht der HUK ein Kostenvoranschlag (Reparaturkalkulation) eben doch nicht aus. Möglicherweise gab es irgendwelche Informationen zu Vorschäden (HIS-Datei?), die auf den Lichtbildern in Papierform nicht sofort erkennbar waren. Und schon ist der Kessel übergekocht. Von der Bösartigkeit und der versuchten Rufschädigung erst gar nicht zu reden. Bei Vorgängen wie diesen fragt man sich doch unwillkürlich, wo sich hier die kriminelle Energie befindet?

Nach dieser Episode mit der HUK kann man nur den Rat erteilen, am besten keinen bzw. lediglich in Ausnahmefällen einen Kostenvoranschlag (Reparaturkalkulation)  zu erstellen. Als Begründung, warum ein umfangreiches Gutachten (an Stelle eines Kostenvoranschlages) erstellt wurde, kann man nun mit diesem Fallbeispiel hervorragend argumentieren.

Hier noch 2 Presseberichte (zum ausdrucken), die sich mit diesem Fall beschäftigen:

OVB online vom 27.07.2015

OVB online vom 24.08.2015

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53 Antworten zu Freispruch erster Klasse – oder wie die HUK wieder einmal versucht hat, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen massiv zu diskreditieren

  1. Kai sagt:

    Und jetzt nochmal zurück zu eigentlichen Thema, denn das kommt hier viel zu kurz!

    Die Versicherung will möglichst billig eine Regulierungsgrundlage (KV von der Werkstatt, eine wie auch immer geartete Kalkulation eines Sachverständigen) am besten mit Bildern (in digitaler Form per Mail übersandt), die sie dann selbst bspw. in eine RW-Börse einstellen kann, alles unter dem Deckmantel Bagatellschaden und Schadenminderungspflicht.

    Das ist der Ausgangspunkt. Warum der betreffende SV in vorliegendem Fall eine Reparaturkostenkalkultion mit Bildern erstellt hat, weiß keiner von uns.

    Ob das sinnvoll war, hat sich jetzt gezeigt. Und das Ergebnis sollten wir positiv verwenden! Es kann eigentlich gar keine Reparaturkostenkalkulation mit Bildern mehr geben, wenn auch nur der Hauch eines Verdachts vorliegt, dass ein reparierter oder unreparierter Vorschaden vorliegt. Und weil die Vorschadensprüfung zum Gutachten gehört, muss zwingend ein Gutachten erstattet werden.

    Wenn also die Versicherung argumentiert, dass ein KV (oder irgendetwas anderes) ausgereicht hätte, dann gibt es doch jetzt die beste Argumentationshilfe, warum das nicht ausreicht!

    Und zweitens:

    Warum erkennen die wenigsten, dass die HUK denjenigen in die Pfanne haut, der nach ihren „Vorgaben“ gearbeitet hat? Der Geschädigte und der SV haben das getan, was die HUK immer will. Und das hat sich nun als falsch herausgestellt. Ob das von Anfang an sinnvoll war, kann völlig unberücksichtigt bleiben, denn das Verhalten der HUK führt nunmehr dazu, dass bei jedem Schadenfall, bei dem die HUK regulierungspflichtig ist, ein Gutachten nötig ist.

    Da disktutieren die Schreiber darüber was der SV falsch gemacht hat (das weiß er heute selbst…), anstatt sich Gedanken um die Zukunft zu machen. Der Vorgang ist positiv für die SV, nur für einen war er negativ und der hat hoffentlich daraus gelernt.

    Und jetzt einen schönen Sonntag.

    Kai

  2. Fred Fröhlich sagt:

    @ RA Schepers

    „Lösung für die Praxis? Habe ich keine, zumindest keine sichere“
    „Probieren geht über studieren. Einfach mal machen. Anzeige schreiben, alles andere besorgen dann Staatsanwaltschaft und Gericht.“
    Und das ist Ihr fachmännischer Rat (nach etwa 5 Jahren Jurastudium) in dieser Sache?
    Von mir würden Sie keine Mandantierung bekommen!
    Dann mach ich doch lieber als Laie weiter und evtl. gewinne ich meine Prozesse!

    und bleibe ein fröhlicher Fred

  3. Jan Brendel sagt:

    Hier zeigt sich wieder einmal, wie das Geschäft einer Versicherungsgesellschaft eigentlich funktioniert.
    Beiträge einnehmen und mit juristischer Härte antworten, wenn man einen Schadensfall melden und an das Geld der Gesellschaft will.
    Ich möchte nicht abstreiten, dass dieses Verhalten vermutlich in früheren Versicherungsbetrugen begründet liegt, jedoch geht das doch definitiv zu weit.
    Mir tut vor allem der Beitragszahler Leid, denn der hat sich wohl nicht richtig wehren können…

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